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GSR & Titullierung

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(@unbekannter)
Schon was gesagt Registriert

Servus !

Frage 1 : Hat man eine Chance das GSR zu bekommen wenn zwischen KV und KM kein Kontakt besteht ?
Frage 2 : Gilt der Bedarfkontrollbetrag wenn man nur einen Unterhaltpflichtigen hat ?
( bei knapp 1250 € bereignetes Durchschittseinkommen )

LG Unbekanter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2013 01:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

1. Kaum. Zumindest nicht bevor das neue Gesetz in Kraft ist. Hast du denn Umgang?

2. Die Frage verstehe ich nicht. Bei 1.250,- € ist der Bedarfskontrollbetrag mit dem SB identisch, also 1.000,-€. Egal wieviele Kinder


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2013 09:45
(@unbekannter)
Schon was gesagt Registriert

Moin

1: Nein, wird beantragt, Kind 2 Monate alt. Ex wird versuchen den Umgang zu verhindern.
2: Nicht in der zweiten Sufe. Könnte man jemanden  DDT Gehaltstufe 1 eine Stufe höher setzen mit der Begründung DDT geht von 2 Unterhaltspflichtigen aus,
    oder ist es nur dan möglich wenn der Bedrafskontrollbetrag nicht unterschritten wird ?
    ( ich weiss, dass ich auch für die Ex unterhaltspflichtig bin )

G Unbekanter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2013 21:32
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Unbekannter!

Wenn zwischen Dir u der Mutter kein Kontakt besteht und ihr auch sonst nicht mieinander redet, wirst Du das GSR nicht bekommen. Vermutlich auch nicht nach neuem Recht.

Versuche zunächst mit der KM zu reden.
Hilft das nichts, bitte das Jugendamt um Vermittlung.
Zeige Dich dabei kooperativ u versuche die KM, in einem nächsten Schritt zu Elterngesprächen ausserhalb des Jugendamtes zu bewegen.
Fruchtet das auch nicht, dann als letzten Schritt Umgangsklage.
Erst wenn der Umgang auf einigermassen stabilen Füssen steht u die Kommunikation zB durch Elterngespräche verbessert wurde (diese können auch im Rahmen der Umgangsklage vom Gericht angeordnet werden) dann erst würde ich über eine Sorgerechtsklage nachdenken.

Bis dahin kann viel Wasser den Rhein runterfliessen.

Bedenke, dass eine Umgangsklage möglicherweise bei dem ein oder anderen Gericht fürs GSR als KO-Kriterium gilt.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2013 02:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

2: Nicht in der zweiten Sufe. Könnte man jemanden  DDT Gehaltstufe 1 eine Stufe höher setzen mit der Begründung DDT geht von 2 Unterhaltspflichtigen aus,
    oder ist es nur dan möglich wenn der Bedrafskontrollbetrag nicht unterschritten wird ?
    ( ich weiss, dass ich auch für die Ex unterhaltspflichtig bin )

Nein, es ist nur dann möglich, wenn tatsächlich nur 1 Unterhaltsempfänger vorhanden ist, daher stellt sich die Frage mit dem Bedarfskontrollbetrag der 2. Stufe gar nicht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2013 13:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Unbekannter,

oder, um es noch deutlicher zu formulieren: es gibt in deiner Situation gleich zwei Gründe, die verhindern, dass du mehr als laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle zahlen musst.

Erstens bist du, wie Lausebackesmama es bereits gesagt hat, im Sinne der Berechnung für zwei Leute unterhaltspflichtig (nämlich Mutter und Kind), und somit ein "Standardfall", bei dem eine Hochstufung nicht in Betracht kommt - dass die KM, für die du dem Grunde nach unterhaltspflichtig bist, einen Unterhaltsbetrag von exakt Null Euro bekommt (weil du zwar leistungsfähig für KU, aber anschließend nicht mehr leistungsfähig für BU bist), ist für die Zählerei der  Unterhaltsverpflichtungen unerheblich.

Zweitens, sogar wenn du bei 1.250 Euro Nettoeinkommen am Ende einer langen Berechnung in Zeile 2 einsortiert werden würdest, würde man anschließend auf den Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile schauen, dabei feststellen, dass 1.250 Euro minus 241 Euro Unterhalt nun mal weniger ist als der BKB der 2. Zeile i.H.v. 1.100 Euro, und dich somit laut Anmerkung 6 der Düsseldorfer Tabelle umgehend wieder nach Zeile 1 zurückstufen. Dies wird für dich aber erst dann interessant, wenn das Kind 3 Jahre alt wird und somit die grundsätzliche Unterhaltspflicht für die KM entfällt.

So weit jedenfalls die Theorie; in der Praxis muss der eigene Anwalt den Familienrichter ggf. nachdrücklich an diese Tatsache(n) erinnern.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2013 23:41
(@unbekannter)
Schon was gesagt Registriert

Eure Antworten sind verständlich, doch eine Frage stelle ich mir. Wenn ich verheiratet wäre würde ich das GSR automatisch bekommen.
Deshalb finde ich die Argumente gegen das GSR aus meiner Sicht unlogisch.
Ich bekomme die Ehepflichten aber keine Eherechte. Habe die selben Pflichten dem Kind gegenüber wie ein Ehemann doch weniger Rechte
wenn das Kind unehelich geboren wurde. Das verwirrt mich. Was ist wenn ich trotzdem versuche das GSR zu bekommen. Mit dieser Begründung ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 01:19
(@diskurso)
Registriert

Moin,

Habe die selben Pflichten dem Kind gegenüber wie ein Ehemann doch weniger Rechte wenn das Kind unehelich geboren wurde.

Richtig. Das nennt man auch Politik.

Was ist wenn ich trotzdem versuche das GSR zu bekommen. Mit dieser Begründung ?

Mit dieser Begründung wirst Du überhaupt nichts erreichen, denn es existiert keine Gesetzgebung, die besagt, dass uneheliche Kinder ehelichen gleichgestellt sein müssen.
(vom noch immer existierendem nationalsozialistischem Mutterkult in Verbindung mit jahrzehntelangem Schwarzer-Feminismus mal ganz abgesehen)

Argumente für ein gSR sollten für Dich in der nächsten Zeit aber ohnehin zweitrangig sein, denn ohne stabiler funktionierender Umgangsregelung ist und bleibt ein erfolgreicher gerichtlicher  gSR-Antrag äußerst unwahrscheinlich.
Erstrangig also steht bei Dir eine Umgangsregelung bzw. Vereinbarung auf dem Kalender.
Bester Papa hat Dir den hier im Forum so genannten Dreisprung schon aufgezeichnet.

Was mir noch aufgefallen ist:

Ex wird versuchen den Umgang zu verhindern.

Sind das nur Vermutungen, oder hast Du bereits mit der Ex darüber gesprochen ?
Wie lange wart Ihr zusammen, wann war die Trennung und von wem ging sie aus ?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 14:11
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

es existiert keine Gesetzgebung, die besagt, dass uneheliche Kinder ehelichen gleichgestellt sein müssen.

Nicht???

Ich hatte angenommen, dass genau das der Hintergrund für diverse Änderungen im Familienrecht in den letzten Jahren sei ... z. B. Erbrecht (auch nichteheliche Kinder sind mit ihrem Vater verwandt und ebenso erbberechtigt wie ehelich geborene Halbgeschwister), die Änderung der Rangfolge der UH-Berechtigten (alle minderjährigen bzw. privilegierten Kinder im ersten Rang), die Einführung von BU für nicht miteinander verheiratete Eltern etc.

Dass ein Grundgesetzartikel einerseits, die detaillierte,  verfassungsgemäße Umsetzung durch Einzelgesetze und (oftmals noch wichtiger: Verfahrenss- bzw. Verwaltungsvorschriften) sowie last but not least die übliche Umsetzung in Justiz und Verwaltung nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte auseinanderliegen können, ist ja grundsätzlich nicht Neues.

Zwischen Artikel 1 GG (Die Würde des Menschen ... usw.) vom 23. Mai 1949 und dem Recht auf gewaltfreie Erziehung  (Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000) lagen gut 50 Jahre. Bis zur vollständigen Umsetzung der 1989 verabschiedeten und 1992 für Deutschland in Kraft getretenen UN-Kinderrechts-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland werden voraussichtlich mindestens weitere 50 Jahre vergehen ... und bis solch "neumodischer Kram" in den Herzen und Köpfen der Entscheidungsträger so verinnerlicht ist, dass darüber Konsens besteht, werden  vermutlich unsere Ur-Enkel alt ...

Lieber unbekannter TO,

ob vor diesem Hintergrund ein Antrag auf GSR mit Bezug auf universelle Grundrechte des Kindes im Jahr 2013 an einem Familiengericht in Deutschland Aussicht auf Erfolg hat, ist kaum vorhersagbar ... was welcher Amtsrichter wann wo und warum beschließt, kann man unmöglich vorhersagen. Da erlauben weder höchstrichterliche Urteile noch verbindliche Rechtsnormen verlässliche Prognosen ... eher der Blick in die Signatur unseres Foreneigners:
signatur

LG  🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 14:46
(@diskurso)
Registriert

Nicht???

Nein, bezüglich des gSR nicht - und nur darum geht es hier:

Habe die selben Pflichten dem Kind gegenüber wie ein Ehemann doch weniger Rechte wenn das Kind unehelich geboren wurde.
Was ist wenn ich trotzdem versuche das GSR zu bekommen. Mit dieser Begründung ?

Mit dieser Begründung wirst Du überhaupt nichts erreichen, denn es existiert keine Gesetzgebung, die besagt, dass uneheliche Kinder ehelichen gleichgestellt sein müssen.

Ein gSR-Antrag mit einer solchen Begründung wird schon aus formaljuristischen Gründen abgewiesen werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 16:14




(@bester-papa)
Registriert

Moin Moin.

Also bei mir meinte die Richterin am OLG, dass sie uns Eltern bzgl. Sorgerecht nach dem Urteil des BverfG genau so behandeln müsste als seien wir verheiratet gewesen. Damit wurde die Messlatte für Argumente gegen das GSR deutlich erhöht.
Mein Anwalt und ich waren über diese moderne Interpretation doch sehr überrascht.

Dennoch muss ich @diskurso voll zustimmen, dieses nicht als Begründung mit aufzunehmen.
Ich würde lediglich auf eine gute Kommunikation, respektvollen Umgang, fuktionierende Absprachen und Gemeinsamkeiten (Arztbesuche, Kigabesuche) etc hinweisen.

Da dies alles hier nicht vorliegt, sollte sich der TO, wie diskurso schrieb, zunächst auf den Umgang konzentrieren und mittels einer Erziehungsberatung an der Kommunikation arbeiten.

Kein Kontakt zur Mutter aber dennoch das GSR wollen passt nicht zusammen.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 17:13
(@unbekannter)
Schon was gesagt Registriert

Trotzdem behaupte ich als naiver Mensch, wenn wir verheiratet wären würde ich das GSR automatisch bekommen.
Selbst dann wenn kein Kontakt zur Ex besteht. Wo liegt jetzt das Problem am fehlenden Kontakt zur Ex oder am Eheverprechen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2013 00:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Trotzdem behaupte ich als naiver Mensch, wenn wir verheiratet wären würde ich das GSR automatisch bekommen.
Selbst dann wenn kein Kontakt zur Ex besteht.

wie stellst Du Dir die Kombination von "heiraten" und "kein Kontakt zum Ehepartner" vor?


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2013 02:52
(@bester-papa)
Registriert

Auch Verheiratete können bei einer Trennung das GSR verlieren. Mit Deiner Rechthaberei fährst Du vor die Wand.

Wie sollen gemeinsam zu treffende Entscheidungen ohne Kontakt funktionieren? Mittels stiller Post über das Kind?

Verbessere die Kommunikation u den Kontakt oder lass es.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2013 04:29
(@unbekannter)
Schon was gesagt Registriert

wie stellst Du Dir die Kombination von "heiraten" und "kein Kontakt zum Ehepartner" vor?

Wenn das Kind ein eheliches Kind wäre, würde ich als Exmann das GSR bekommen, selbst dann wenn meine Exfrau nach der Geburt des Kindes sich von mir geschieden hätte.
Wollte damit sagen, dass die unehelichen Väter die ehelichen Pflichten haben aber keine ehelichen Rechte.

Beenden wir das Thema, ihr habt mir geholfen. Danke !
Weiter Diskutieren ist Zeitverschwendung.

LG Unbekannter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 01:08
(@bester-papa)
Registriert

Mensch Unbekannter!

Ich glaube Du hast uns nicht wirklich verstanden. Daher bezweifle ich dass man Dir geholfen hat.

Um es klar zu sagen: Du hast ja Recht damit, dass uneheliche Väter ggü Verheirateten nicht benachteiligt werden sollten. Auch sollten Väter ggü der Mutter nicht diskriminiert werden wie es der Europ. Gerichtshof u auch das BverfG festgestellt haben.

Du sollst nur nicht so vor dem Famgericht argumentieren weil für die Famgerichte das Kindeswohl im Mittelpunkt steht und keine Menschen- oder Väterrechte.

Die überprüfen die alltäglichen Dinge wie Kommunikation oder funktionierende Absprachen.

Erwähne Deine Väterrechte max. am Rande oder lass sie noch besser weg.

Und gehe das Ganze strategisch an u nicht mit dem Kopf durch die Wand.

Und strategisch heisst: Arbeite zunächst an der Kommunikation u schaffe nachweisbar, funktionierende Absprachen, gemeinsame Arztbesuche etc.

Und stelle dann erst den Antrag.

OK?

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 01:57
(@unbekannter)
Schon was gesagt Registriert

Mensch Bester Papa !

Ich würde vor einem Gericht meine Vaterrechte nicht erwähnen. Denn Väter haben nun mal keine Rechte, deshalb würde ich z.b nicht sagen, ich habe als Vater das Recht mein Kind zu sehen, sondern das Kind hat das Recht den Vater
zu sehen. Abgesehen davon das waren meine Gedanken, was auch immer ich hier geschrieben habe, es bedeutet nicht, dass ich es morgen dem Richter so wortwörtlich erzählen würde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 04:10
(@-Anna-)

Guten Morgen,

wenn ein Mann und eine Frau sich durch eine Zeremonie und Unterschrift zu einer "offiziellen" Familie verbinden = Heirat, übernehmen sie nicht nur füreinander weitreichend Verantwortung, sondern drücken damit auch ihren Zusammenhalt miteinander und für ihre Nachkommen aus (das soll jetzt wertneutral ausgedrückt sein, ich weiß, dass viele hier im Forum im Verlauf der Ehe gegenteiliges erlebt haben, wollte es nur vom Grundsatz her benennen). Das schließt sinngemäß die Kinder mit ein. Die Frau hat durch Hochzeit auch ihr Vertrauen hinsichtlich des evtl. Kindesvaters ausgedrückt. In diesem "Paket" ist die gemeinsame Sorge enthalten. Ein nicht verheiratetes Paar hat diesen Schritt nicht gemacht, es ist daher vor dem Gesetz anders gestellt, dadurch ist die rechtliche Situation auch eine andere. Es ist richtig, dass die Gesetze jetzt im Sinne der Kinder geändert werden, denn diese haben mit den Hochzeitsplänen ihrer Eltern nichts zu tun. Daher ist es auch richtig, das GSR zukünftig einem kümmernden und auf das Kindeswohl bedachten Vater ggf. auch gegen den Willen der KM zuzusprechen. Ob es Sinn macht, das GSR grundsätzlich allen Väter zu geben, darüber kann man streiten.

Für mich ist genau die "Sorte" rechthaberischer Vater, dem es anscheinend nicht um das Kind geht, der es nicht für nötig hält, eine gute Kommunikation aufzubauen, stattdessen nur auf das schaut, was ihm "zusteht" und wie er es am Geschicktesten zugesprochen bekommt .... jemand, der all den anderen bewussten Vätern einen Bärendienst erweist. Er gibt den Gegnern/innen des GSR Wasser auf die Mühlen.

Was soll das in Zukunft geben? Wie viele Gerichtsverfahren sollen daraus noch resultieren? Wie fühlt sich ein Kind, wenn es einen Elternteil hat, zu dem kein (guter) Kontakt besteht, der seine Gefühle und Wünsche nicht kennt ..... es von diesem aber in sein Leben reinregiert bekommt?

Liebt hier jemand den Streit? Geht es in Wahrheit darum, der Verflossenen noch mal richtig einen zu pinnen?
Geht es um Macht?

Sorry, aber hier gruselt es mich ganz gewaltig.

Ich hoffe, dass der "Unbekannte" noch einmal in sich geht und versucht, wirklich vom Kind aus zu denken.

Lieben Gruß

Anna


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 10:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Anna,

Daher ist es auch richtig, das GSR zukünftig einem kümmernden und auf das Kindeswohl bedachten Vater ggf. auch gegen den Willen der KM zuzusprechen. Ob es Sinn macht, das GSR grundsätzlich allen Väter zu geben, darüber kann man streiten.

Es gibt aber z.B. durchaus Mütter, die ihr Kind noch in dessen ersten Lebensjahr umbringen (das dürften in Deutschland ca. zweihundert Fälle pro Jahr sein) - und dies ist dann offensichtlich das exakte Gegenteil einer sich kümmernden, auf das Kindeswohl bedachten Mutter. Ob es Sinn macht, das Sorgerecht, wie bislang üblich, grundsätzlich allen Müttern zu geben, darüber kann man dann folglich ebenfalls streiten - oder?!?

Anders gefragt: Warum möchtest du die Väter unter Generalverdacht stellen, nicht aber die Mütter?

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 19:49
(@-Anna-)

Ob es Sinn macht, das Sorgerecht, wie bislang üblich, grundsätzlich allen Müttern zu geben, darüber kann man dann folglich ebenfalls streiten - oder?!?

Hallo Malachit,

richtig, auch darüber kann man streiten. Ich vertrete aber die Ansicht, dass einige (werdende) Mütter das Sorgerecht nicht automatisch haben dürften. Und so manche Inobhutnahme des Jugendamtes ist berechtigt.

Anders gefragt: Warum möchtest du die Väter unter Generalverdacht stellen, nicht aber die Mütter?

Das verstehe ich nicht. Wo habe ich Väter unter Generalverdacht gestellt? Und wo die Mütter nicht?

Wieso unterstellst du mir das? Wo habe ich etwas dazu geschrieben?

Lieben Gruß
Anna


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 20:01




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