Hilfe! KM will Urla...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe! KM will Urlaub verhindern!

Seite 3 / 11
 
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Und schon gar nicht in im Gegensatz zu Deutschland und Europa gefährliche Weltregionen.

Du Gscheidhaferl! Das AA hat doch bestätigt, dass eben das nicht der Fall ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:37
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Da steht etwas vollkommen anderes. Troll.

Achja ...

§ 54

(1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung erfolgt nur auf Antrag, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer nach dem Gesetz notwendigen Anhörung erlassen wurde.

(2) Ist die Entscheidung in einer Familiensache ohne mündliche Verhandlung ergangen, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden.

§ 55

(1) In den Fällen des § 54 kann das Gericht, im Fall des § 57 das Rechtsmittelgericht, die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung aussetzen oder beschränken. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Selber Troll

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sofern über das ABR nicht entschieden wurde liegt es bei GSR bei beiden Elternteilen. Verbringt ein Kind im Rahmen seines Umgangsrecht Zeit mit dem nichtbetreuenden Elternteil hat dieser, soweit der andere Elternteil das ABR hat, in dieser Zeit das ABR und entscheidet frei über den Umgang und den Aufenthalt.

Dies gilt auch für Reisen.

@ putzmeister: Deiner Meinung nach macht sie jede KM strafbar, die aus einer Ehe heraus und dem damit gemeinsamen ABR, mitdem Kind ohne Zustimmung des KV aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und müsste bestraft werden, da sie ja eine dauerhafte Verlegung des Lebensmittelpunktes erzwingen will. Ist das so?

Aber die Diskussion bringt der TO nichts. Der Urlaub wurde frühzeitig angekündigt, das AA hat aktuell für dieses Gebit keine Reisewarnung
herausgegeben und die KM hat sich auch in der Vergangenehit nicht sehr bindungstolerant verhalten.

Ich würde zum einen eine EA erwirken und gleichzeitig der KM ankündigen, dass sie die durch die kurzfristige Verweigerung der Reise die dadurch entstehenden Kosten zu tragen hat. Und ja, dazu gibt es sogar Urteile.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:40
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Versuche gerade noch Anwälte zu erreichen an einem Freitag....

KM versucht uns panisch zu erreichen, um eine Bestätigung zu bekommen, dass wir nicht fliegen (ähh??? wir fliegen nicht morgen...)
Tochter ruft sonst nie an (ist nicht erwüscht bei KM), aber nun, um dem Vater mitzuteilen, dass das nicht geht! -mit Schimpfton, Kind wurde voll integriert. Mein Mann hat sich darauf nicht eingelassen und vom schönen Wetter erzählt und gefragt wie es ihr geht.

Tochter erzählte vor Monaten, dass KM sagte, dass sie auch mal so einen Urlaub machen will (kann es sich nicht leisten).
Da wir noch sehr viele Geschichten erzählen können, die seit Jahren stattfinden ist das nun der Höhepunkt, den die KM aus Neid und Eifersucht durchzieht.

Seit 9 Jahren machen wir dieses Theater mit.

Noch ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Kind wird nicht in den Flieger gesetzt, wenn der Flug um die Mittagszeit ist, da eine 10 jährige warmes Mittagessen braucht !
Sie hat tatsächlich mal durchgezogen und das Kind nicht in den Flieger gesetzt (seit dem die Angst, dass sie nicht kommen darf)

Angst um das Kind hat KM nicht, nur um die Aufmerksamkeit Ihrer Tochter, dass diese sich entfernt. Das Handy soll mit im Bett sein, wenn sie bei uns ist.

Es ist nun Zeit für eine ABR Klage, da dieses Mädchen nur seinen Papa frei lieben will und je älter sie wird nun noch mehr von KM mißbraucht wird gegen den Vater vor zu gehen.

Es ist manchmal einfach schwer zu entscheiden, was für das Kind in diesem Falle das Richtige ist! Wie schwer wird solch eine Klage sie belasten?

Die erwähnten Unterlagen für den Anwalt sind bereits gepackt!

LG und DANKE

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2014 15:40
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Du Gscheidhaferl! Das AA hat doch bestätigt, dass eben das nicht der Fall ist.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes haben eine viel höhere Schwelle als subjektives elterliches Gefahrempfinden, dass der Kindesmutter hier nicht einfach mal so abgesprochen werden kann. Ich habe dafür jedenfalls Verständnis und offenbar auch einige andere hier im Forum.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das die KM Angst hat mag sein. Und deshalb darf ein Kind etwas nicht.

Was kommt als nächstes? Muss darauf Rücksicht genommen werden, wenn die KM plötzlich Angst hat, dass das Kind beim KV Cola oder Milch zu trinken bekommt? Was, wenn die Angst hat, dass das Kind mit dem KV einen Autounfall haben könnte oder vom Fahrrad fallen kann? Oder panisch wird, denn sich das Kind nicht einmal in der Stunde meldet?

Sind das dann auch alles Gründe einem Kind den Umgang mit dem Vater zu vermiesen (und ja ein Kind hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umgang). In solchen Fällen muss eher die KM daran arbeiten ihre Ängste zu besiegen.

Ganz ehrlich. Wenn man mit einem anderen Menschen ein Kind zeugt, dann sollte man in diesen Menschen auch das Verttrauen haben, dass er dem Kind nichts böses will und dem Kind gutes tun möchte. Hat man dieses Vertrauen nicht, dann spricht das nicht so sehr für denjenigen, der dem anderen mit Mißtrauen begegnet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:50
(@psoidonuem)
Registriert

Okay, dann bist Du kein Troll. Wenigstens wissen wir aber jetzt dass Du gut im Bett bist.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:51
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Sofern über das ABR nicht entschieden wurde liegt es bei GSR bei beiden Elternteilen. Verbringt ein Kind im Rahmen seines Umgangsrecht Zeit mit dem nichtbetreuenden Elternteil hat dieser, soweit der andere Elternteil das ABR hat, in dieser Zeit das ABR und entscheidet frei über den Umgang und den Aufenthalt.

Dies gilt auch für Reisen.

@ putzmeister: Deiner Meinung nach macht sie jede KM strafbar, die aus einer Ehe heraus und dem damit gemeinsamen ABR, mitdem Kind ohne Zustimmung des KV aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und müsste bestraft werden, da sie ja eine dauerhafte Verlegung des Lebensmittelpunktes erzwingen will. Ist das so?

Aber die Diskussion bringt der TO nichts. Der Urlaub wurde frühzeitig angekündigt, das AA hat aktuell für dieses Gebit keine Reisewarnung
herausgegeben und die KM hat sich auch in der Vergangenehit nicht sehr bindungstolerant verhalten.

Ich würde zum einen eine EA erwirken und gleichzeitig der KM ankündigen, dass sie die durch die kurzfristige Verweigerung der Reise die dadurch entstehenden Kosten zu tragen hat. Und ja, dazu gibt es sogar Urteile.

Tina

Hallo

da legst Du mir jetzt was in den Mund, was ich so nicht dargelegt habe. Doch im Prinzip würde ich das bejahen, auch wenn es in Deutschland meist nicht ernsthaft verfolgt wird. Doch das Überschreiten von Staatsgrenzen ist damit auch nicht gleichzusetzen. Denn hierdurch wird das Kind der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen und es greifen internationale Abkommen mit weitreichenden Konsequenzen, als wenn ein Elternteil - das muss ja nicht immer die Kindesmutter sein - mit dem Kind um die Ecke, in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland zieht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

es geht hier ja um eine Urlaubsreise und nicht um einen dauerhaften Aufenthalt.

Denn hierdurch wird das Kind der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen und es greifen internationale Abkommen mit weitreichenden Konsequenzen, als wenn ein Elternteil - das muss ja nicht immer die Kindesmutter sein - mit dem Kind um die Ecke, in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland zieht.

Auch ein Umzug innerhalb der BRD kann weitreichende Konsequenzen haben. Es gibt hier reihenweise Väter die plötzlich 600 km einfach fahren müssen, um ihre Kinder zu sehen, nur weil die KM mal eben meinte zum Next ziehen zu wollen. Und da geht es nicht nur um die Distanz, sondern auch um die Finanzierung, die beim KV hängen bleibt. Entweder Entziehung minderjähriger, dann aber ganz konsequent in jedem Fall verfolgt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:58
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja, das die KM Angst hat mag sein. Und deshalb darf ein Kind etwas nicht.

Was kommt als nächstes? Muss darauf Rücksicht genommen werden, wenn die KM plötzlich Angst hat, dass das Kind beim KV Cola oder Milch zu trinken bekommt? Was, wenn die Angst hat, dass das Kind mit dem KV einen Autounfall haben könnte oder vom Fahrrad fallen kann? Oder panisch wird, denn sich das Kind nicht einmal in der Stunde meldet?

Sind das dann auch alles Gründe einem Kind den Umgang mit dem Vater zu vermiesen (und ja ein Kind hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umgang). In solchen Fällen muss eher die KM daran arbeiten ihre Ängste zu besiegen.

Tina

Nein natürlich nicht. Man muss schon die Kirche im Dorf lassen. Soweit Bindungsintoleranz vorliegt und schädlich wirkt, muss man dem natürlich begegnen. Nur ob sog. Schüsse vor den Bug in Krisensituationen ( sprich einstweilige und Zwangsmaßnahmen ) das richtige Mittel sind, bezweifle ich. Ich würde hier mal sehr gerne eine Meinungsäußerung der betroffenen Kindesmutter zu alledem erfahren. Wie schon weiter oben erwähnt, kennen wir ja nur eine Seite der Darstellung der gegenwärtigen Situation und sind darum nur unzureichend informiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:02




(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Als die Kleine 3 war und der Umgang doch bitte nur ein paar Stunden im Monat erfolgen sollte, wurde ein Gutachten erstellt.
Heraus kam, dass die KM das Problem hat, und das Kind ihren Vater SEHR liebt und braucht.

Das Urteil daraufhin wurde vom Richter erweitert: 1x im Monat 1 WOCHE bis zur Einschulung!

Deshalb haben wir eine sehr enge Bindung zueinander.

Die KM kennt keine fremden Länder und kann sich Ägypten nur als das vorstellen, was in den Nachrichten kam.

Beim 1. Urlaub hat das Kind die Anweisung gehabt, nicht im Pool zu schwimmen, da es dort Schächte gibt, die einen festsaugen und man stirbt....

Bohhh, mir fallen grad sehr sehr viele Dinge wieder ein....

Danke für Mitlesen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2014 16:05
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Naja,

es geht hier ja um eine Urlaubsreise und nicht um einen dauerhaften Aufenthalt.

Auch ein Umzug innerhalb der BRD kann weitreichende Konsequenzen haben. Es gibt hier reihenweise Väter die plötzlich 600 km einfach fahren müssen, um ihre Kinder zu sehen, nur weil die KM mal eben meinte zum Next ziehen zu wollen. Und da geht es nicht nur um die Distanz, sondern auch um die Finanzierung, die beim KV hängen bleibt. Entweder Entziehung minderjähriger, dann aber ganz konsequent in jedem Fall verfolgt.

Tina

Richtig, das ist leider so und wird allzuoft nicht konsequent genug verfolgt. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, wo Sorge- und Umgangsrechtsentzüge, Ordnungsgelder und auch Ersatzstrafen ausgesprochen werden. Doch soweit muss das ja nicht immer gleich kommen. Häufig genug gibt es ja auch sehr gute Gründe dafür, zwischen Vater und Kind möglichst weite Entfernungen zu bringen. Und natürlich wird das auch missbraucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:07
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Häufig genug gibt es ja auch sehr gute Gründe dafür, zwischen Vater und Kind möglichst weite Entfernungen zu bringen.

Mitnichten! Das stellt den absoluten Ausnahmefall dar!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:11
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Als die Kleine 3 war und der Umgang doch bitte nur ein paar Stunden im Monat erfolgen sollte, wurde ein Gutachten erstellt.
Heraus kam, dass die KM das Problem hat, und das Kind ihren Vater SEHR liebt und braucht.

Das Urteil daraufhin wurde vom Richter erweitert: 1x im Monat 1 WOCHE bis zur Einschulung!

Deshalb haben wir eine sehr enge Bindung zueinander.

Die KM kennt keine fremden Länder und kann sich Ägypten nur als das vorstellen, was in den Nachrichten kam.

Beim 1. Urlaub hat das Kind die Anweisung gehabt, nicht im Pool zu schwimmen, da es dort Schächte gibt, die einen festsaugen und man stirbt....

Bohhh, mir fallen grad sehr sehr viele Dinge wieder ein....

Danke für Mitlesen....

Hallo nochmal,

ja das alles zeigt ja, dass ihr eine andere Lebenswirklichkeit habt. Und natürlich hatte die Kindesmutter sicher auch eine riesige Angst, dass es eurer Tochter bei euch besser gefallen könnte und sie sich von ihr abwendet. Gerade wenn so große Entfernungen zwischen den gewöhnlichen Aufenthaltsorten liegen. Und vielleicht - ohne das hier unterstellen zu wollen - fördert ihr das ja auch bewusst oder unterbewusst. Bindungsintoleranz entsteht ja auch nicht immer durch nichts, sondern hat vielfältige Ursachen. Und im Laufe der Jahre staut sich da einiges bei allen Beteiligten auf und ohne proffessionelle Hilfe wird das immer schwieriger. Hört sich vielleicht doof an. Aber vielleicht wäre ja auch einmal ein gemeinsamer Urlaub möglich, allen ein bisschen gerecht zu werden. Bei Streitereien wird viel Geld in Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten und so weiter verpulvert. Das könnte man vielleicht sinnvoller verwenden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:18
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Mitnichten! Das stellt den absoluten Ausnahmefall dar!

Naja, Alkohol, Drogen, Gewalt, Kriminalität sind ja nun nicht so unüblich, dass man das alles als absolute Ausnahme bezeichnen könnte. Mitnichten sind nur verantwortungsbewusste Väter unterwegs.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:21
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, Alkohol, Drogen, Gewalt, Kriminalität sind ja nun nicht so unüblich, dass man das alles als absolute Ausnahme bezeichnen könnte. Mitnichten sind nur verantwortungsbewusste Väter unterwegs.

Und natürlich haben Mütter nie etwas mit Alkohol, Drogen, Gewalt und Kriminalität am Hut...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sagt ja auch niemand. Aber hier wird nunmal die MEinung vertreten, dass Kinder beide Elternteile brauchen, um sich gesund entwicklen zu können. Natürlich gibt es Väter und Mütter, die das nicht können und den Kindern schaden. Dasdürften aber eher die Ausnahmen sein. Von daher gibt es meist keinen vernünftigen Grund, warum den Kindern ein Elternteil bewusst entzogen wird.

Und nur zu Info.Nicht umsonst ist diese Seite nicht nur unter vatersein.de, sondern auch unter muttersein.de und elternsein.de zu erreichen.

Hier gilt die Devise, auch nach einer Trennung den Kindern beide Elternteile. Wem das nicht passt,der muss ja nicht hiersein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:26
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Dasdürften aber eher die Ausnahmen sein. Von daher gibt es meist keinen vernünftigen Grund, warum den Kindern ein Elternteil bewusst entzogen wird.

:thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:31
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Und natürlich haben Mütter nie etwas mit Alkohol, Drogen, Gewalt und Kriminalität am Hut...

Habe ich doch gar nicht behauptet. Die genauso.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 16:37
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Zur Info: die KM hat damals die Entfernung geschaffen. Und Papa soll doch bitte ab und zu mal vorbei kommen und ganz viel Stress haben.
Sie weigerte sich das Kind hierher zu lassen, auch wenn es ja hier noch eine andere Familie wie Großeltern usw. gibt.

Sollen doch alle zu ihr fahren.

Fragt nicht wieviel Meilen mein Mann hat 🙂 schließlich mußte er das Kind dort immer abholen. Alleine fliegen hat auch 1 Jahr länger gedauert, da das Kind das nicht  können würde (Lufthansa Betreuung geht normalerweise ab 5 Jahren).

Aber wenn Papa viel Geld irgendwo lassen kann, geht es der KM gut. Auch Vorschläge, Kosten zu sparen (z.B. durch Flüge in der Mittagszeit, die wir auf das Sparbuch der Tochter geben) fruchteten nicht. Lieber an Lufthansa das Geld.

Wir sprechen hier nicht über eine KM, die sich normale Sorgen macht und man darüber sprechen kann. Das kann sie nicht. Sie bestimmt.

Wie gesagt, es gibt noch eine Mutter des Sohnes, mit der wir das beste Verhältnis haben, das man sich vorstellen kann. Und der Junge genießt das und wächst unbelastet auf.

Die KM möchte auch nicht, dass die Geschwister sich hier bei uns sehen (wir versuchen das immer hin zu bekommen). O Ton ist, dass das nicht sein muss, da sie sich selbst mit der anderen Mutter treffen wird (diese will aber nicht!).

Natürlich versuchen wir es den Kindern immer sehr schön bei uns zu machen, welcher Umgangselternteil tut das nicht? Wenn sie da sind nehmen wir uns Zeit. Danach können wir wieder ackern wenn sie weg sind. Ich habe ich der Kleinen in einer Woche das Schwimmen und Inlinern beibringen können. Das dies nicht leicht für eine Mutter ist kann ich schon verstehen, aber die andere Mutter freut sich für ihren Sohn, dass er bei uns dann diese Möglichkeiten hat!

Wir werden auf keinen Fall das Risiko eingehen, dass wir am Flughafen Probleme haben werden. Alles muss vorher abgeklärt werden.
Was ist, wenn das Kind nicht mit kann, wollen wir noch nicht besprechen....

Dies kann und wollen wir aber nicht jedes Jahr durchmachen müssen...

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2014 16:37




Seite 3 / 11