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HILFE! Ich sehe das Wohl meines Kindes in Gefahr!!!

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 Xe
(@_xe_)
Registriert

@Wedi: dein Fall ist aber genau das, dein Fall. Bei mir wurde auch meine Lebensgefährtin mit einbezogen, sowohl vom ersten Richter als auch vom familienpsychologischen Gutachter. Weitere Betreuungsmöglichkeiten im Fall von Krankheit oder eben beruflicher Notwendigkeiten sind eine Stärke, wenn sie eben als Ausnahmesituationen im Fall des Falles verfügbar sind, jeder wird mal krank oder hat breuflich woanders zu tun, wenn man nicht grade verbeamtet ist. 🙂

@OP:
Meine Vorgehensweise wäre:

- Beweissicherung: versuche von den Nachbarn was verwertbares zu bekommen. Deine Darstellung von Alkoholismus und Drogensucht kann leicht als Verleumdung mit Zielrichtung Kind abgetan werden, und zu einem Drogentest kann man die Mutter kaum zwingen. Sieh zu, dass du Beweise sammelst, zumindest plausible Indizien. Das Fotografieren von öffentlichem Raum (Straße, Bürgersteig) ist erlaubt, wenn was von dort zu sehen ist. Nicht innerhalb ihrer Wohnung.
- ABR: wenn du genügend Beweise hast, Anwalt suchen. Aufs Bauchgefühl hören, Erkundigungen einziehen, wer gut ist, und einen Fachanwalt für Familiensachen nehmen (keinen "Mischanwalt"). ABR beantragen lassen, wenn du mutig bist und gute Beweise hast auch ASR.
- Jugendamt: Versuch, einen guten Sachbearbeiter/in zu finden, jemand, bei dem/der du ein gutes Gefühl hast. Ich erinnere mich an das JA meines Heimatortes, dort waren vier Türen, und die Person, mit der man redete wurde die Sachbearbeiterin. Wenn was nicht passt, nächstes Mal zu einer anderen, notfalls bis es passt. Die dann massiv einbinden und damit quasi versuchen, die zugeordnet zu bekommen. Dann JA auf die Misstände aufmerksam machen und Hausbesuch machen lassen (ich hoffe, Junkies führen keinen Haushalt).

LG Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2011 10:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Xe

Ich möchte jetzt keine Grundsatzdiskussion anfangen, aber mein Fall geht schon über viele Jahre und viele Richter, Gutachter oder JA-Mitarbeiter, jeder will/wollte die 100% Betreuung beim Vater sichergestellt haben.
Von Lebensgefährtinnen habe ich nicht gesprochen, sondern von Eltern(Oma/Opa).
Sicher ist es gut, wenn man die im Hinterkopf haben kann, nur viele neigen dazu bei Gericht zu sagen:,,wenn ich allein nicht schaffe, habe ich ja noch meine Eltern''.Und das geht nicht, denn Richter sehen dann nicht mehr die 100% sondern nur noch vieleicht 70 oder weniger.
Die Überlegung der Weissschlipsträger wird dann sein, das Kind dann doch besser bei der Mutter zu lassen, der zwar irgendwelche negativen Sachen angekreidet, die aber bestritten werden.
Ich bleibe dabei niemals vor Gericht zu sagen, das die Eltern bei der Betreuung mitwirken können.
Bei Krankheit oder ''ein Wirbelsturm hat das Haus weggeblasen und Vati muss es suchen'', also absoluter Notfall, kann auf ''Anfrage'' des Richters entgegnet werden, das die Eltern einspringen können.
Ich gehe da nicht nur von meinem Fall aus, sondern diesbezüglich ganz allgemein.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2011 11:18
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

es gibt schreckliche Entwicklungen in meinem Fall!

Heute habe ich mich mit Nachbarn meiner Ehefrau unterhalten und die schlimmsten Befürchtungen sind eingetreten!

Es wurde mir mitgeteilt, dass meine Frau den kleinen alleine in der Wohnung zurückgelassen hat. Es wurde mir weiterhin berichtet das sie nicht gut zum kleinen sei. es würde schon in Richtung von Kindesmisshandlung gehen. Desweiteren habe ich erfahren, dass Personen bereit beim Jugendamt vorgesprochen haben weil sie sich Sorgen um das Kind machten!

Ich werde morgen mein Kind aus der Wohnung meine Ehefrau holen!!!!!!!!

Desweitern werde ich danach dass Jugendamt besuchen und dem Amt mitteilen dass ich das Kind nicht wieder der Mutter gebe!!!!

Kann man mich daran hindern?????

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2011 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Theoretisch nicht.

Als GSR Inhaber hast du das Recht dazu.

Nimm aber etwas mit, mit dem du das GSR belegen kannst.
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2011 22:10
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