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HILFE! Ich sehe das Wohl meines Kindes in Gefahr!!!

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(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich brauche dringent Hilfe!

Was und wie soll ich jetzt vorgehen!

Der Fall: Meine noch Ehefrau und der neue Lebensgefährte sind nur noch am Saufen und sie nehmen auch Drogen!

Mein Sohn (3 Jahre) will nicht mehr zu der Mutter. Ich werde von der Nachbarschaft meiner Frau angesprochen, dass Sie das Gefühl haben als würde die Kindsmutter das Kind schlecht behandeln und auch alleine in der Wohnung lassen!!
Auch ich sehe und empfinde dass sie das Kind seelisch quellt!

Meine Vorgeschichte steht auch hier im Forum und zwar am 06.März 2011 ( zu Info)

Bitte schreibt mir was ich jetzt sofort tun darf und kann!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 21:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du solltest das ABR einklagen, und zwar sofort.
In dem Fall würde ich gleich Morgen einen Anwalt aufsuchen und parallel dazu beim JA vorsprechen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 21:37
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Du hast doch GSR und ABR (noch verheiratet), dann hol dein Kind da raus und behalt es bei dir. Kümmerere dich sofort um ein wasserdichtes Beutreuungskonzept, sodass dein Kind bei dir bleiben kann oder ist das nciht dein Ziel?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 21:39
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Also das GSR habe ich aber das ABR ist doch bei der Mutter oder? Er ist zumindest bei der Mutter gemeldet!
Ja, natürlich ist es jetzt mein Ziel, dass mein Kleiner jetzt nicht mehr bei der Mutter leben muss!

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 21:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, das ABR ist ein Teil des GSR und nur wenn es gerichtlich einem Elternteil zugesprochen wurde, steht es nicht mehr beiden gemeinsam zu. Deine Ex hat lediglich die Kontinuität auf ihrer Seite, also dass das Kind nun schon länger bei ihr allein lebt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 21:47
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

soll das heißen, dass ich den kleinen einfach zu mir nehmen darf?

Ich will in der jetzigen Situation keinen Fehler machen!

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 21:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ja. Kannst du.

Sie wird dann zwar Zeter und Mordio schreien und alle Hebel in Bewegung setzen, das heißt, du musst plausible, nachvollziehbare Argumente für dein Tun sammeln aber als erster Schritt ist das richtig.
Ausserdem benötigst du ein wasserdichtes Betreuungskonzept.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 21:58
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,
was ist ein wasserdichtes Betreuungskonzept?

Bei mir schaut so aus!

- Ich arbeite von zuhause aus! (freie Zeiteinteilung)
- Er geht derzeit von 8.30-13.00 in der Kindergarten
- Ich habe auch noch meine Eltern die ab 13 Uhr immer auf meinen Kleinen aufpassen könnten. Falls ich doch mal aus beruflichenm Gründen verhindert bin.

Wie hört sich das an?

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 22:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

von zu Hause aus arbeiten ist wohl der Volltreffer in Deiner Situation. Du solltest neben dem Betreuungskonzept auch einen versierten Fachanwalt für Familienrecht hinter Dir haben, ev. brauchst Du eine einstweilige Anordnung (EA) auf Übertragung des ABR auf Dich, spätestens, wenn Ex in die Hufe kommt und sich das Kind zurück holen will.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

- Ich habe auch noch meine Eltern die ab 13 Uhr immer auf meinen Kleinen aufpassen könnten. Falls ich doch mal aus beruflichenm Gründen verhindert bin.

Die solltest du aussen vor lassen, intern für dich o.k. aber Richter sehen es nicht gerne, wenn man(n) die Kid's nicht alleine Betreuen kann.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:15




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit diesem Zusatz

Falls ich doch mal aus beruflichen Gründen verhindert bin.

ist das durchaus ok.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, ich bin da anderer Ansicht.

Um das ABR zu bekommen, Kontinuität mal weggelassen, muss erstmal der Behauptung des Alkohohl und Drogenmissbrauchs glauben geschenkt werden.
Im umgekehrten Fall ist es ganz einfach, da Väter alle Drogenabhängig und Alkoholsüchtig sind, jetzt geht es aber der Mutti an die Bucht.
Der Richter wird, im Falle der Übertragung des ABR auf den Vater, gegen das Kontinuitätsprinzip nur positiv entscheiden, wenn die Betreuung des Kindes zu 100% sichergestellt ist.
Da haben aussenstehende wie Eltern oder Nachbarn nichts zu suchen.

Ich habe es erlebt

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:30
(@nadda)
Registriert

Hi,

denke das mit dem Betreuungskonzept ist nicht das große Problem.

Du kannst ja glaubhaft versichern, daas du alle Termine die du außerhalb deines Hauses hast, zur Kindergartenzeit legst.
Dann ist noch die Frage was machst du bei Krankheit? Da bleibst du selbstverständlich zu Hause.

Als absolute Notfall- und Ausnahmebetreuung kann man Großeltern durchaus angeben.

Handeln würde ich schnell und deshalb würde ich mir an deiner Stelle auch ganz schnell einen Termin bei einem guten Familienrechtler besorgen und den fragen wie du am besten vorgehen sollst.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:46
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wedi,

mein Kleiner verbringt ja jetzt schon mehr Zeit bei mir als bei der Mutter! Leider ist dieser Sachverhalt nicht offiziell!

Hier eine Aufstellung der Tage wo er bei mir war

-im März 2011 sind es bis heute 20 Tage gewesen
-im Februar 2011 an  21 Tagen bei mir
-im Januar 2011 waren es 22 Tage
-Im Dezember 2010 waren es 23 Tage
-Im November 2010 waren es 23 Tage
-Im Oktober 2010 waren es 15 Tage  +  an 9 Tagen  zu besuch bei mir  von 12-17 Uhr
-im September 2010 waren es 18 Tage
-im August 2010 waren es 21 Tage
-im Juli 2010 waren es 22 Tage
-im Juni 2010 waren es 19 Tage
-im Mai waren es 20 Tage        

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 22:49
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe deine Aufstellung schon gelesen, das entscheidende ist:

Leider ist dieser Sachverhalt nicht offiziell!

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was heißt denn "nicht offiziell"?

Du hast doch sauber Buch geführt.

Du scheinst n ganzen Eimer Asse im Ärmel zu haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann jetzt mal eine ketzerische Frage:

Wenn das Kind an so vielen Tagen bei Dir ist, lebt es ja de facto bei Dir. Was würde jetzt also die Nichtherausgabe des Kindes ändern?

1) sicher den Anspruch auf Unterhalt vorbehaltlich existierender Titel
2) die Mutter hätte ja trotzdem Umgangsrecht, also quasi das, was sie jetzt an den anderen 8-10 Tagen im Monat ausübt.

Was ist Dein Ziel?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:55
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend,

hier geht es zwar um einen Streitfall, aber wieso sollte ausgerechnet in diesem Fall ein Erziehender alles alleine machen, was Erziehung und Betreuung betrifft?

Ich hatte mit meinen Kindern auch immer irgendwie Hilfe. Krippe und Kindergarten, dann Schule und Hort, und zwar immer so lange wie möglich gebucht. Babysitter dazu, plus früher auch mal Großeltern. Man muss (sollte) ja auch versuchen, ausreichend zu verdienen, um den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Ich arbeite dafür auch Nachts und am Wochenende, soweit ich eine Betreuung organisieren kann. Aber anders könnte ich mit den am hiesigen Wohnort vorhandenen Strukturen nicht genug "kind-freie" Arbeitszeit organisieren. Hier gibt es keine Ganztagskinderbetreuungsmodelle.

Fitte Großeltern sind doch eigentlich ein gutes Argument und sprechen für den TO? (Aber ich bin sehr grün hinter den Ohren, was Auseinandersetzungen vor Gericht betrifft! Vllt. muss man dort wirklich auf Biegen und Brechen beweisen, dass man alles erziehungsrelevante alleine macht.)

Intuitiv, als Mutter, finde ich seine Eltern durchaus ein schlagkräftiges Argument. Sie sind nah, sie sind willig, sie sind direkte Familie des Kindes!

Schönen Abend, mahjoko 🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 22:59
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Also zu meiner Aufstellung muss ich noch etwas hinzufügen!

Ich zähle die Tage wo die Mutter in z.B. bei der Übergabe auch auch für ein paar Stunden hatte auf beiden Seiten!

Somit komme ich z.B. im März 2011 wenn ich ihn jetzt diesen Monat nicht mehr bekommen sollte auf 20 Tage bei der Mutter und 20 Tage bei mir. Also in diesem Monat hatten wir den kleinen wirklich jeder zur Hälte der Zeit.
Aber das wäre jetzt zu kompliziert es anders zu erläutern!

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 23:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Fitte Großeltern sind doch eigentlich ein gutes Argument und sprechen für den TO? (Aber ich bin sehr grün hinter den Ohren, was Auseinandersetzungen vor Gericht betrifft! Vllt. muss man dort wirklich auf Biegen und Brechen beweisen, dass man alles erziehungsrelevante alleine macht.)

Intuitiv, als Mutter, finde ich seine Eltern durchaus ein schlagkräftiges Argument. Sie sind nah, sie sind willig, sie sind direkte Familie des Kindes!

Nein, nein und nochmal nein, er und nur er kann die Betreuung sicherstellen und das zu 100%.

Ich meine es doch nur gut. :redhead:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 23:08




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