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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GB,

ich bleibe dabei relativ baff zu sein, aber es wird wohl so sein, dass die KM den TU von mir bekommt.
Ich versuche heute Mittag bei ihr noch einmal um Nachsicht zu bitten, vermute aber mit wenig Erfolg.

Eure Einkommensverhältnisse bzw. -differenzen sprechen da eine recht deutliche Sprache. Ihr habt das zu Ehezeiten so vereinbart; dann gilt es auch noch über das Ende der Ehe hinaus. Da hat es ja auch icht geheissen "Du verdienst nur halb soviel wie ich; also darfst Du Dir den Teller auch nur halb so voll machen."

Ich frage sie, ob ich unser Kind am Sonntag von ihren Eltern abholen darf, um noch Zeit mit ihr zu verbringen?
Die Antwort war: nein, es sei schon so besprochen mit Ihren Eltern.

Es ist "ihre Woche"; wenn sie Euer Kind in dieser Zeit teilweise von den Grosseltern betreuen lässt, ist das ihre Sache. Du wirst Dich noch freuen, wenn es umgekehrt genauso gehandhabt wird. Abgesehen davon fällt ein Kind nicht tot um, wenn es vor einem Kita-Ausflug nicht von den Eltern persönlich verabschiedet wird.

Blöde Frage, darf sie das?

das spielt keine Rolle; selbst wenn sie es nicht dürfte: Wie wolltest Du es verhindern?

Konzentriere Dich auf Wesentliches und verzettle Dich nicht auf unbedeutenden Nebenkriegsschauplätzen. Meine Nase sagt mir, dass in näherer Zukunft noch ganz anderes Unheil auf Dich wartet.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2012 13:32
(@goldenboy)
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Konzentriere Dich auf Wesentliches und verzettle Dich nicht auf unbedeutenden Nebenkriegsschauplätzen. Meine Nase sagt mir, dass in näherer Zukunft noch ganz anderes Unheil auf Dich wartet.

Recht haste, es wurmte mich nur, ob der Tatsache, aber im Grunde, darf es mich nicht stören.
Ich geb mein Bestes entspannt zu bleiben.

Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2012 14:03
(@goldenboy)
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Nachtrag zum Gespräch heute Mittag:

vereinbart sind jetzt 450 Euro incl. KG (184KG + 266 TU)

Sie versprach mir in die Hand, sowohl das WM als auch das GSR nicht zu ändern. Beim ABR würde sie gern sehen wollen was die Zeit bringt, was dann auch das WM in Frage stellt.

Kann mir einer sagen, ob es zwingend erforderlich ist, das eine Vereinbarung, die im wesentlichen den Umgamg mit dem Kind und die Höhe des TU beinhaltet, von einem RA, Notar oder sonst wem abzuzeichen ist? Sie sagte, nach Rücksprache mit der RAin, dass man wir auch in einem Jahr zum Gericht gehen können, wenn wir uns beide einig sind, und die Ehe dann dort trennen lassen können. Ist das wirklich so einfach?

Muss ich mich um den Versorgunsgausgleich (spätere Rentenberechnung) für die drei oder 4 Ehejahre kümmern oder fällt der weg, wenn hier nix geregelt wird?

Danke für die Unterstützung der letzten Tage und Woche!
Danke

Gruß
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2012 17:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GB,

vereinbart sind jetzt 450 Euro incl. KG (184KG + 266 TU)

ich glaube, Du bringst da was durcheinander; Kindergeld und Trennungsunterhalt haben nichts miteinander zu tun und sind auch nicht gegeneinander aufzurechnen. Von Dir zu leisten ist Kindesunterhalt UND Trennungsunterhalt. Entscheidend wird die Frage sein: Kommt sie mit ihrem Einkommen zurecht, ohne in irgendwelche Töpfe fassen zu müssen? Falls nicht, ist Eure Vereinbarung augenblicklich hinfällig; dann bekommst Du von der ARGE die Aufforderung, Dein Einkommen offenzulegen.

Und natürlich auch jederzeit, wenn "gute Freundinnen" Deiner DEF soufflieren, dass sie sich viel zu billig abspeisen lässt; auch dann kann sie jederzeit mehr verlangen.

Sie versprach mir in die Hand, sowohl das WM als auch das GSR nicht zu ändern. Beim ABR würde sie gern sehen wollen was die Zeit bringt, was dann auch das WM in Frage stellt.

naja, das GSR habt Ihr durch Heirat; daran kann sie gar nichts ändern. Das ABR kann sie (und Du) jederzeit einklagen; damit ist natürlich auch das WM vom Tisch. Auch hier gilt: Solange Ihr Euch einig seid, passiert nichts; sobald einer von Euch das Zicken anfängt, sind alle bisherigen Vereinbarungen für'n A***.

Kann mir einer sagen, ob es zwingend erforderlich ist, das eine Vereinbarung, die im wesentlichen den Umgamg mit dem Kind und die Höhe des TU beinhaltet, von einem RA, Notar oder sonst wem abzuzeichen ist?

Könnt Ihr machen, aber eher aus "psychologischen Gründen" (google mal nach "Elternvereinbarung"). Rechtlich bindend ist eine solche Vereinbarung nicht.

Sie sagte, nach Rücksprache mit der RAin, dass man wir auch in einem Jahr zum Gericht gehen können, wenn wir uns beide einig sind, und die Ehe dann dort trennen lassen können. Ist das wirklich so einfach?

wenn Ihr Euch einig seid und eine Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet und notariell beglaubigt habt, ist es tatsächlich easy. Eine Scheidung ist nicht teuer, nur der Streit um alles und jedes.

Muss ich mich um den Versorgunsgausgleich (spätere Rentenberechnung) für die drei oder 4 Ehejahre kümmern oder fällt der weg, wenn hier nix geregelt wird?

im Gegenteil: Das ist das einzige, was amtlich geregelt wird. Was ja auch gut ist; ansonsten würde der wirtschaftlich schwächere Ehepartner irgendwann der Sozialhilfe anheimfallen, weil die Rentenpunkte nicht reichen. Ihr müsst beide (!) eine >>>Kontenklärung<<< machen und vorlegen. "Verzichten" kann man da auf nichts; ausser, wenn beide Partner einen nahezu identischen Rentenanspruch erworben haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2012 17:27
(@goldenboy)
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Moin zusammen,

ich musste den Tag gestern erst einmal verdauen.

Ich weiß, dass das KG und der TU zwei verschiedene Sachen sind. Das KG steht uns beiden zu gleichen Teilen zu, da wir ja das WM leben wollen. Meinen Teil des KG gebe ich ab. Den TU haben wir dann einfach an die Summe von insgeamt 450 Euro angepaßt.
Ich bin mir sicher, sie würde auch ohne den TU klar kommen, weil sie nach Abzug aller fixen Kosten incl. Essen, Tanken und sowas , ca 400 Eruo über hat, die ihr und unserer Tochter zur Verfügung stehen.
Ob oder wann sie ihren Job verliert und damit Hilfe vom AA benötigt, kann ich nicht beantworten und hoffe auch, um des Frieden willen, dass sie den Job noch ne Weile behält.

Ihr Aussage war gestern, als wir die Trennungsvereinbarung dann unterschrieben hatten, dass sie mich jetz in Ruhe lassen wird, das es keine weiteren Erpressungen oder Drohungen geben wird. Sie will das Ruhe einkehrt und auch ich wieder glücklich werde. Das habe ich unkommetiert gelassen.

Das mit der Kontenklärung muss ich tatsächlich noch anstoßen, danke für den Hinweis, aber bis zum frühest möglichen Scheidungstermin sind noch 10 Monate Zeit, wenn es die KM sich nicht doch noch anders überlegt und alles unnötig in die Länge zieht!?

Ein dickes Danke, an alle, die mir hier geholfen haben.
Ich werde hier weiter mitlesen und wenn ich helfen kann auch was dazu beitragen, ein tolles Forum habt ihr hier!

Danke

Gruß
Dennis

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Themenstarter Geschrieben : 01.06.2012 13:23
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Das KG steht uns beiden zu gleichen Teilen zu, da wir ja das WM leben wollen.

FALSCH!

Das KG steht immer KM und KV zu gleichen Teilen zu, egal wo das Kind wohnt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 13:33
(@goldenboy)
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kannst du mir sagen, wo das steht?

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Themenstarter Geschrieben : 01.06.2012 15:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

kannst du mir sagen, wo das steht?

§1612b BGB

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 16:03
(@goldenboy)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen in die Runde.

ich frage mich gerade, ob ich aufm Schlauch stehe und die Sache mit der elterlichen Sorge falsch verstehe.

Kurze Vorgeschichte: Unsere Tochter war mit der Kita ein paar Tage auf Kitafahrt, leider ist die Lütte krank geworden, die Erzieherin rief die KM und bat darum, die Lütte abzuholen. Sie hatte dann bis Freitag (also gestern) Fieber. Vor ner halben Stunde bekomme ich ein Foto geschickt, wo die Lütte in nem Karateanzug zu sehen ist mit der Bilderunterschrift, ihre erste Stunde.

Zwei Dinge die mich irritieren, zum Einen warum sie, wenn se gestern noch krank war, heute sport macht? Zum Anderen, frage ich mich gerade, ob ich nicht hätte mal gefragt werden können oder müssen? Ich hatte immer die Idee, dass wir sowas zusammen absprechen, aber irgendwie ticke ich da wohl anders.

Kann mich da mal einer aufklären, was KM oder KV allein entscheiden dürfen und was zusammen besprochen werden muss?

Danke

Gruß
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2012 15:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

was ist jetzt Dein Problem?

Das Bild muss ja nicht von heute sein, kann doch sein, dass sie die erste Stunde vor ein paar Tagen hatte. Bei meinem Sohn ist das übrigens oft so, dass er gestern noch Fieber hatte und am nächsten Tag putzmunter ist.

Oder stört es Dich, dass KM mit dem Kind zum Karate geht, ohne das mit Dir abzusprechen? Finde ich jetzt nicht so dramatisch, das kann sie doch in ihrer Zeit halten wie sie will. Problematisch wird es nur, wenn der Sport Deine Umgangszeiten berührt.

Aber grundsätzlich denke ich, ist es nett, wenn sie so etwas mit Dir abspricht, aber kein Muss. Du kannst Deine Tochter auch zum Schwimmkurs anmelden und in Deiner Zeit mit ihr schwimmen lernen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2012 15:38




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GB,

stell Dich mal einen Meter neben Dich und frage Dich selbst: "Was daran war jetzt so wichtig, dass es mit mir hätte abgesprochen werden müssen? Geht es mir bei meiner Entrüstung wirklich um unser Kind - oder doch eher um meine verletzte Eitelkeit, nicht gefragt worden zu sein?"

GSR bedeutet auch und vor allem, dem anderen Elternteil zu vertrauen, dass er - genau wie man selbst - das jeweils Beste für's Kind will. Es bedeutet NICHT, den anderen über jeden Pups in Kenntnis setzen zu müssen. Und es bedeutet auch nicht, sich wechselseitig mit irgendwelchen juristischen Fragestellungen zu bedrohen, falls diese Information unterbleibt.

Deine Ex kümmert sich in "ihrer" Zeit um's Kind und Du in Deiner. Sollte es etwas Wichtiges (!) zu besprechen geben, kann man das auch abends per Telefon oder bei der nächsten "Kindesübergabe" tun. Augenblickliche Information oder Absprache über alles und jedes ist weder nötig noch sinnvoll.

Euer Kind ist noch lange Kind. Ihr werdet Euch in den nächsten Jahren einen grossen Gefallen tun, wenn Ihr Euch NICHT ständig argwöhnisch beäugt und krampfig nach Fehlern beim anderen sucht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2012 15:49
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

ich frage mich gerade, ob ich aufm Schlauch stehe und die Sache mit der elterlichen Sorge falsch verstehe.

Offenbar: Ja. Du stehst auf dem Schlauch, aber ganz gewaltig.

Zwei Dinge die mich irritieren, zum Einen warum sie, wenn se gestern noch krank war, heute sport macht? Zum Anderen, frage ich mich gerade, ob ich nicht hätte mal gefragt werden können oder müssen? Ich hatte immer die Idee, dass wir sowas zusammen absprechen, aber irgendwie ticke ich da wohl anders.

Was Eltern gemeinsam besprechen und was jeder mit den Kindern für sich regelt, ist sowohl in einer intakten Ehe als auch nach einer Trennung absolute Privatsache. Darüber gibt es nur ganz wenige Vorschriften.
Da machst du, was du für richtig hältst und deine DEF macht, was sie für richtig hält.
Auf dein Verhalten reagiert DEF wie sie es für richtig hält und auf ihr Verhalten reagierst du, wie du es für richtig hältst.

Was dir wichtig ist, welche Werte und Grenzen dein Verhalten und deine Reaktionen bestimmen, welche Ziele und Absichten du mit deinem Verhalten verfolgst - das ist vollkommene Privatsache.

Was ihr wichtig ist, welche Werte und Grenzen ihr Verhalten und ihre Reaktionen bestimmen, welche Ziele und Absichten sie mit ihrem Verhalten verfolgt - das ist vollkommene Privatsache deiner DEF.

Das gilt in intakten Beziehungen und mehr noch nach einer Trennung.
In einer intakten Beziehung kann man davon ausgehen, dass zu den gemeinsamen Werten und Zielen der Erhalt und die Festigung der Ehe bzw. Liebesbeziehung gilt. Wo eine/r von beiden andere Werte entwickelt, abweichende Ziele und Absichten verfolgt, gibt es wenig, was der/die andere dagegen tun kann.

Kann mich da mal einer aufklären, was KM oder KV allein entscheiden dürfen und was zusammen besprochen werden muss?

Danke

Gruß
Dennis

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen bei bestehendem GSR gemeinsam gereglt werden:
Religionszugehörigkeit, Schulform (nicht: Schulort), Operationen (außer, wenn diese lebensnotwenig sind, dann genügt die Zustimmung eines Elternteils) mit bleibenden Folgen (z. B. Amputation oder Sterilisation).

Bei weniger gravierenden und langfristigen Folgen entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind wohnt (bzw. während des Umgangs, der, wo es sich gerade aufhält) was er/sie mit dem Kind tut oder lässt.

Ihr seid getrennt, Dennis. Es steht dir rein rechtlich nicht zu, das Verhalten deiner Ex zu kontrollieren oder zu maßregeln. Außer du siehst eine erhebliche und nachweisbare Kindeswohlgefährdung. Die hier aber offenabr nicht vorliegt. Mit dir abstimmen muss deine Ex überhaupt nichts, wenn das Kind bei ihr ist. Ebenso wenig, wie du mit ihr, wenn das Kind bei dir ist. Ihr könnt dem Kind zuliebe freiwillige Absprachen treffen.

Erzwingen lässt sich hier gar nichts.

Deine Absichten und Ziele hatte ich bislang so aufgefasst, dass du das WM und das GSR im Einvernehmen mit deiner DEF behalten willst. Und dazu noch den HWS. Vor diesem Hintergrund empfehle ich dir, den Ball auf allen tendenziell konfliktfördernden Feldern sehr, sehr flach zu halten.

Heißt hier ganz konkret: Klappe halten. Das geht dich nichts an.
Einziger Kommentar: "Hübsches Foto. Danke. Viel Spaß beim Karate-Training."

Viel Erfolg beim Ankommen in der nachehelichen Realität wünscht dir
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2012 15:56
(@goldenboy)
Zeigt sich öfters Registriert

Nabend Biggi, LBM und Brille,

ich danke euch, dass ihr mich schnell auf den Boden der Tatsachen zurück geholt habt.
Ich war wohl etwas fest. 

Ja, ich hätte gern ne Info bekommen, oder auch gern Kurz mit der KM darüber gesprochen, aber es war auch nur ein Wunsch, um eben zu wissen, was das Kind so tut.

Watt solls, seit heute Nachmittag hab ich die Lütte, meine Welt ist perfekt, ich werde die Woche mehr als geniessen.

Danke nochmal

Dennis

PS: wer es guckt, ein spanndes Spiel euch allen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2012 22:51
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