TOPMELDUNG – Hartz-IV-Empfänger bekommt USA-Reisen zum Kind bezahlt: Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt regelmäßige Reisen zu seinem Kind in den USA vom Staat bezahlt. Wenn gemeinsame Kinder mit dem anderen Elternteil in die USA gezogen sind, müssten die Kosten für das Umgangsrecht erstatten werden, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall verpflichtete es den Träger der Grundsicherung, für einen Vater die Kosten für Flug und Unterkunft von rund 900 Euro pro Quartal vorläufig zu übernehmen.
Der Mann hatte die Übernahme seiner Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit seinem sechsjährigen Kind in den USA beantragt, nachdem die Mutter mit diesem aus Deutschland weggezogen war. Das Gericht befand, im Hinblick auf die hohe Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts müssten die Kosten in dem Umfang übernommen werden, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise maximal aufwenden würde.
In diesem Fall seien die besonders enge Beziehung zum Kind, der Telefonkontakt und die bereits nach dem ersten Umzug der Mutter nach Berlin häufig zurückgelegten Fahrten des Vaters zu berücksichtigen. So seien die jetzigen Kosten nicht wesentlich höher als die, die schon bisher für die Fahrten nach Berlin übernommen wurden.
FAZIT: Öfter mal klagen, nicht nur jammern ...
Hm. Naja 😡 einen kleinen Moment lang habe ich mich ernsthaft gefragt warum ich arbeiten gehe...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
1 Kind in USA, 1 Kind in Australien, 1 Kind auf Mallorca, ... :redhead:
Sehr schön!
Wenn der Staat die Kosten für den Umgang nicht der Mutter auferlegen will, die die Entfernung und somit die Kosten verursacht hat, muss er das eben selbst übernehmen.
Er schenkt dieses Geld also nicht ihm sondern ihr.
Nur konsequenter Weise bezahlt er dieses Geschenk auch mal selbst. :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
die beiden wirklich lustigen Teile dieser Meldung finden sich m.E. hier:
Das Gericht befand, im Hinblick auf die hohe Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts müssten die Kosten in dem Umfang übernommen werden, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise maximal aufwenden würde.
Faszinierend. Und wenn wir das mal eben konsequent zu Ende denken:
Verfassungsmäßig geschütztes Umgangsrecht: Na wenn das so ist, dann müssten aber etliche unserer Familienrichter vom Verfassungsschutz überwacht und ggf. aus dem Verkehr gezogen werden! Oder dürfen unabhängige RichterInnen in diesem sogenannten Rechtsstaat sogar die Verfassung brechen, immer und immer wieder, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen hat?
Kosten, die ein Erwerbstätiger aufwenden würde: Ich dachte immer, der Konsens bei unserer Justiz-Mafia laute, dass Erwerbstätige für die Umgänge niemals mehr ausgeben als ihren Anteil am Kindergeld, das sind nominell 92 Euro im Monat (und ggf. wegen Exenunterhalt effektiv sogar noch deutlich weniger). Hier stehen aber 900 Euro pro Quartal auf der Rechnung. Also, entweder ich habe das Dividieren verlernt, oder es sollte in Zukunft dann doch kein Problem mehr sein, Umgangskosten von 300 Euro pro Monat und Kind unterhaltsmindernd zu berücksichtigen ...
Kopfschüttelnde Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
wenn Richter öfters mal so denken würden:
Das Gericht befand, im Hinblick auf die hohe Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts ...
wäre das ja schon ein Schritt in die richtige Richtung.
Oder dürfen unabhängige RichterInnen in diesem sogenannten Rechtsstaat sogar die Verfassung brechen, immer und immer wieder, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen hat?
Theoretisch dürfen sie es natürlich nicht - praktisch tun sie's täglich. Und das beileibe nicht nur im Familienrecht. Rechtsbeugung und Verstöße gegen das GG sind an deutschen Gerichten an der Tagesordnung. Und weniger als 1% aller Verfassungsbeschwerden werden vom BVerfG überhaupt zur Entscheidung angenommen. Merke: Auch beim "Reparaturbetrieb des deutschen Rechtssystems", wie der berühmte "Professor aus Heidelberg" diesen Laden mal nannte, steht Arbeitsvermeidung an erster Stelle.
Kosten, die ein Erwerbstätiger aufwenden würde: Ich dachte immer, der Konsens bei unserer Justiz-Mafia laute, dass Erwerbstätige für die Umgänge niemals mehr ausgeben als ihren Anteil am Kindergeld, das sind nominell 92 Euro im Monat (und ggf. wegen Exenunterhalt effektiv sogar noch deutlich weniger). Hier stehen aber 900 Euro pro Quartal auf der Rechnung. Also, entweder ich habe das Dividieren verlernt, oder es sollte in Zukunft dann doch kein Problem mehr sein, Umgangskosten von 300 Euro pro Monat und Kind unterhaltsmindernd zu berücksichtigen ...
Das läßt in der Tat hoffen. Zumindest lädt es geradezu ein, dieses Urteil zumindest mal in aktuelle Verfahren einzuführen - denn einfach ignorieren kann der zuständige Richter es dann wohl kaum, sondern muss sich zumindest die Arbeit machen, im Urteil zu begründen, warum er anderer Ansicht ist, als das Landessozialgericht RLP.
Wobei sich mir die Frage stellt, ob dieses Urteil denn eigentlich rechtskräftig geworden ist. Bei der Brisanz solcher Entscheidungen für den Staatssäckel, würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn sowas vors Bundessozialgericht oder sogar weiter getrieben wird.
In diesem Fall seien die besonders enge Beziehung zum Kind, der Telefonkontakt und die bereits nach dem ersten Umzug der Mutter nach Berlin häufig zurückgelegten Fahrten des Vaters zu berücksichtigen. So seien die jetzigen Kosten nicht wesentlich höher als die, die schon bisher für die Fahrten nach Berlin übernommen wurden.
Fahrten nach Berlin übernommen?! Diesen "Nebenaspekt" finde ich ja gleich noch viel interessanter, als den eigentlichen Urteilstenor. Und da bin ich denke ich mal nicht allein hier, denn es dürfte vermutlich ein paar mehr Betroffene geben, die innerhalb Deutschlands mehrere 100 km zu überwinden haben, als in die USA jetten zu müssen. Und ich denke, die Allerwenigsten (wenn überhaupt einer) bekommen das vom Staat gesponsert.
Wobei auch hier die Verlockung, eine Analogie zwischen "Erstattung" einerseits und "Anrechnungsfähigkeit" andererseits zu ziehen, trügerisch sein kann - denn das wäre ja nicht das erste mal, dass ein Hartz4-Empfänger einem der für seine Brötchen selbst arbeitet vorgezogen wird.
Vielleicht sollte man gar nicht erst versuchen, die Umgangskosten Unterhaltsmindernd anzusetzen, sondern gleich zum Angriff übergehen und deren Erstattung fordern 🙂
Grüße
PdG