Habe Mist gebaut!
 
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Habe Mist gebaut!

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(@golfer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe am Samstag während des Papawochenendes einen ganz großen Fehler gemacht. Ich bin begeisterter Autoschrauber und richte mir momentan ein altes Auto her. Am Wochenende haben ich und mein 8 Jahre alter Sohn daran herumgebastelt.  Am Sonntag Morgen sind wir dann auf die dämliche Idee gekommen auf eine kleine Spritztour zu gehen.
Eigentlich wollten wir mit dem Wagen nur kurz um den Block, dann wollte ich meinem Sohn den Sound vorführen und wir sind kurz auf die Stadtautobahn. Zwei Ausfahrten weiter sind wir wieder raus, leider zu spät, denn die Polzei ist uns schon nachgefahren.

Ich habe mich folgendem schuldig gemacht
- mehr als 51 km zu schnell
- Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- Führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis
- Das Kind im Auto ohne Kindersitz tansportiert

Das Auto wurde beschlagnahmt und am Montag dem Tüv vorgeführt. Da ich zur Befragung und zu einem Drogentest mit auf die Diensttelle musse hat die Polizei die Kindsmutter informiert damit die den Jungen abholt.
Natürlich war meine Ex innerhalb kürzester Zeit da. Sie hat mich angeschaut und gemeint, dass mir das noch Leid tun wird.

Heute dann die Gewissheit, sie hat über ihre Anwältin beim Jugendamt den Antrag gestellt, dass ich den Jungen nur noch unter Aufsicht sehen darf.
Ich/ mein Anwalt haben jetzt 10 Tage Zeit zur Stellungnahme. Mein Anwalt ist noch bis nächsten Montag im Urlaub.

Ich weiss nicht wie es weiter gehen soll.  Ich habe vorhin versucht meine Ex anzurufen aber sie hat nur knapp geantwortet, dass ich nicht verantwortungsvoll genug sei alleine Zeit mit einem Kind zu verbringen außerdem sei ich ja jetzt erstmal mit einem Ber juristischer Probleme beschäftigt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2014 14:25
(@psoidonuem)
Registriert

Die können beim Jugendamt so viel beantragen wie sie wollen. Das hat das JA überhaupt nicht zu entscheiden. Und weil der Anwalt das genau weiß, ist der Antrag vollkommener Unsinn. Woher hast Du denn die "Gewissheit"? Wer hat Dich zur Stellungnahme wem gegenüber aufgefordert.

Hast Du Sorgerecht? Gibt es eine gerichtliche Umgangsregelung? Dann passiert genau so lange nichts, bis ein Gericht eine andere festlegt. Nicht das Jugendamt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 14:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin golfer,

das war zwar eine richtig blöde Idee mit der Spritztour, aber auch ich kann Dich wie @psoidonuem beruhigen: Die Anwältin Deiner Ex oder das Jugendamt haben überhaupt nichts zu entscheiden oder auch nur irgendwelche Fristen zu setzen. Was immer die sagen, ist juristisch bedeutungslos. Wenn Deine Ex der Ansicht ist, die Umgangsregelung müsse verändert werden, wird sie um ein Gerichtsverfahren nicht herumkommen.

Für die Eselei mit dem Auto wirst Du ordentlich bluten müssen; Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt. Der vergessene Kindersitz ist allerdings nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit; deshalb bekommt man auch von einem Gericht keinen betreuten Umgang aufgebrummt. Lass Dich also nicht kirre machen, sondern Deinen Anwalt ggf. zwei knackige Sätze schreiben, sobald dieser wieder da ist. Den wird das JA auch nicht mit halbgaren Sätzen abspeisen.

Wichtig wäre allerdings tatsächlich die Information, ob Du Sorgerecht für Euren Sohn hast und wie der Umgang bislang geregelt ist. Gegen eine nicht existierende Regelung kann Deine Ex leichter verstossen als gegen eine, die auf Papier steht.

Grüssles
Martin

PS: Im nächsten Leben werde ich auch Anwalt; die sind offenbar zu allen Jahreszeiten im Urlaub...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 14:44
(@golfer)
Schon was gesagt Registriert

1. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Die KM und ich waren nie verheiratet.
2. Es besteht keine gerichtliche Umgangsentscheidung. Die KM räumt mir mehr oder weniger den Umgang ein besonders dann wenn es ihr in den Kram passt.
   Ihr Dienstplan ist dafür von Belang, meine Wünsche oder Bedürfnisse zählen nicht. Z.B. habe ich Momentan an den WE den Umgang an denen der Fußballverein
   unserer Stadt Auswärtsspiel hat. Der KM ist egal, dass ich mit meinem Sohn zu einem Heimspiel möchte.
   Mein Anwalt sagt aber, dass ich da nicht viel machen könnte, da die KM einen regelmäßgien Umgang gewährt, wenn ich ich über die Zeiten oder anderen Pipifax
   beschwere, gelte ich beim JA oder Gericht als Querulant.
3. Zur Stellungnahme hat mich nun das JA aufgefordert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2014 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin golfer,

in diesem Fall solltest Du der Mutter Eures Kindes freundlich mitteilen, dass Euer Kind nicht unter Deiner Blödheit leiden sollte und wird und es daher zwei Möglichkeiten gibt: Fortsetzung des bisherigen "modus vivendi" oder die Herbeiführung einer gerichtlichen Umgangsregelung, die dann unter allen Umständen auch gilt. Vielleicht könntest Du im gleichen Aufwasch noch das Gemeinsame Sorgerecht einklagen.

Das soll Dich natürlich nicht daran hindern, der Dame gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass Dir Deine Eselei leid tut und dass sich dergleichen nicht wiederholen wird. Aber unter der Grasnarbe kriechen musst Du deshalb nicht.

Grüssles
Martin
(ohne Kindersitz in Autos ohne Knautschzone, Gurte und Airbags aufgewachsen - und überlebt...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 14:57
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Golfer,

willkommen im Forum!

Welcher Teufel hat dich denn geritten?

Am Sonntag Morgen sind wir dann auf die dämliche Idee gekommen auf eine kleine Spritztour zu gehen.

Weisst du, mich stört das Wort "wir" gerade ein bisschen. DU bist auf die Idee gekommen bzw. DU trägst in vollen Zügen die Verantwortung für DEIN Handeln.

Ich sehe das etwas anders als meine Vorschreiber.

Wer sagt denn, dass es beim Anschreiben ans JA bleibt?

Zu den vorhergestellten Fragen, wäre dein Verhältnis zur Mutter interessant zu wissen.
Auch, ob du dir andere Dinge in diese Richtung schon einmal geleistet hast.

Schnell fallen Begriffe wie Kindeswohlgefährdung, beschränkte Erziehungstauglichkeit, usw.

Da kann - muss aber nicht - noch einiges auf dich zukommen.

LG

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 14:59
(@golfer)
Schon was gesagt Registriert

Das Verhältnis zur KM ist schwierig. 8 Jahre kann ich hier nicht beschreiben. Das Problem ist, dass ich von Anfang an Fehler gemacht habe. Ich war damals 19 als die kleine geboren wurde. Als ich beim JA die Vaterschaft anerkannt habe, wurde ich bezüglich des Sorgerrechts befragt. Darauf habe ich wortwörtlich mit "Ist mir egal" geantwortet. Ich befürchte, dass hat die Chancen fürs gemeinsame SR für alle Zeit verbaut.
Beim JA ist dieser Satz auf alle Fälle noch Aktenkundig.

Die ersten drei Jahre durfte ich meinen Sohn zwar sehen aber ich konnte bei den Besuchen in der Wohnung der KM keine Beziehung zu meinem Sohn aufbauen. Bis auf kleine Spaziergänge, durfte ich mit meinem Sohn die Wohnung der KM nicht verlassen. Als der kleine drei Jahre alt wurde, begann die KM wieder halbtags zu arbeiten. Damit begann mein Umgang denn die KM hat mich dazu aufgefordert sie zu unterstützen. Seit bergangenem Jahr, arbeitet sie ganztags. Zweimal im Monat muss sie Samstags arbeiten, dann soll ich das Kind nehmen.

Die Kindsmutter ist ein Kontrollfreak. Wenn sie die Tasche fürs WE packt, dann richtet sie "Outfits" zusammen die ich dem jugen auch anziehen muss. Das karrierte blaue Hemd ist für den grünen Pulli gedacht.... Sie schreibt mir vor wann ihm die Haare gewaschen werden müssen. Auch die Ernährung ist ein Problem. Ihrer Meinung nach, gibt es bei mir zu ungesunde Sachen, zu viele Süßigkeiten und zu viele süße Getränke. Auch die Tatsache, dass der Junge mir in der Werkstatt hilft, gefällt ihr nicht. Er hat sich schon zweimal kleine Blessuren zugezogen. Ein eingeklemmter Finger und  einmal hat er sich den Zeh angehauen. 
Ich ahbe das Gefühl, dass je älter der Junge wird und je besser das Verhältnis zu mir wird, desto mehr stört es die KM und desto mehr stänkert sie gegen mich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2014 15:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, nach der Nummer würde ich mich auch auf unbetreuten Umgang verklagen lassen.

51 zu schnell.... ohne Kindersitz in einem Bastelobjekt. Respekt. Was wullst du denn da als Vertrauensmaßnahme bieten? KM wird sich - mit Recht- fragen, was für geniale Ideen Du sonst noch hast, von denen sie nur nichts weiß.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 15:36
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

51 zu schnell.... ohne Kindersitz in einem Bastelobjekt. Respekt. Was wullst du denn da als Vertrauensmaßnahme bieten? KM wird sich - mit Recht- fragen, was für geniale Ideen Du sonst noch hast, von denen sie nur nichts weiß.

Das kann manchmal ganz schnell passieren. Ist mir auch schon passiert: 42 km/h zu schnell auf der Autobahn.  :redhead: Nach der Auffahrt ging es direkt über eine Brücke. Hier waren 80 km/h erlaubt, gefahren bin ich über 120 km/h. Und das, obwohl ich die Strecke kenne und eigentlich auch weiß, dass dort ein Blitzer steht  :knockout:

Einen kleinen Moment nicht aufgepasst ...

Da von Kindeswohlgefährdung zu sprechen, halte ich für übertrieben. (Ich weiß, LBM, das hast Du nicht gesagt  :wink:)

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 15:49
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin golfer,

ich denke mal, es wird höchste Zeit für eine schriftlich fixierte Umgangsvereinbarung und letztendlich geht es die KM ja nichts an, wie du den Umgang gestaltest. Wenn dein Sohn mit in die Werkstatt darf und das auch will ist das ja erstmal in Ordnung. Und kleine Blessuren kann er sich auch beim Fußballspielen holen.

Ich kann mir aber vorstellen, dass du bei der KM nicht auf großes Verständnis treffen wirst. Abgesehen von der Gefährdung ist es nicht besonders vorbildlich, wissentlich in Beisein des Sohnes gegen Gesetze zu verstoßen. Wie würdest du denn reagieren, wenn die KM so einen Bock geschossen hätte?

@Jaydee: Zu schnell fahren passiert immer mal, aber ohne Zulassung/Versicherung??? Ich bekomme schon immer Mecker von meinen beiden, wenn das Navi anzeigt, dass ich zu schnell fahre. Ich kann ihnen ja schlecht erklären, dass das in Ordnung ist, sie sich aber unbedingt an die Verkerhsregeln halten sollen...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 15:55




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach Golfer,

dass das Käse war, brauchen wir dir ja nicht mehr sagen.

Sorry, nach der Nummer würde ich mich auch auf unbetreuten Umgang verklagen lassen.

51 zu schnell.... ohne Kindersitz in einem Bastelobjekt. Respekt. Was wullst du denn da als Vertrauensmaßnahme bieten? KM wird sich - mit Recht- fragen, was für geniale Ideen Du sonst noch hast, von denen sie nur nichts weiß.

Gruß LBM

LBM meint hier sicherlich betreuten Umgang.

Das wollte ich eingangs auch vorschlagen, aber wenn das eine einmalige Sache ist und bleibt, dir es leid tut, du dich bei der KM entschuldigst und vor allem das Gespräch mit deinem Sohn suchst, sehe ich allerdings keine Notwendigkeit eines betreuten Umgangs.

Sei dankbar, dass nicht mehr passiert ist und erkläre Sohnemann, dass das gaaaaaaaaanz großer Müll war.
Der Erziehungseffekt muss hier groß sein. Streng dich an.

Geklemmter Finger und so interessiert keinen wirklich. Passiert einfach. Sicherlich auch bei der Mutter!

Mehr kann ich gerade nicht dazu sagen...

Vielleicht haben die anderen hier noch eine Message für dich?!

Viel Glück!

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Special,

LBM meinte es sowie sie es geschrieben hat.

Ich als Mutter würde mich in diesem Fall auch vom KV verklagen lassen, dass er weiterhin unbetreuten Umgang möchte.

Sicher passieren kleine Blessuren und Unfälle.

Aber die Situation hier ist schon ein wenig mehr und würde mich auch daran zweifeln lassen, ob da jemand geügend Verantwortungsbewußtsein hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 16:04
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina,

okay, jetzt verstehe ich es - hatte es so verstanden, als ob LBM sich selbst verklagen wollen würde, hätte sie so etwas begangen.

Danke!

Der D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 16:09
(@golfer)
Schon was gesagt Registriert

Hätte eine gerichtliche Auseinandersetzung denn überhaupt einen Sinn? Ich war vor einiger Zeit wegen einer anderen Sache beim Anwalt und habe mich dort unverbindlich wegen Sorgerecht und Umgangsfestsetzng gefragt.
Der RA hat mir abgeraten gerichtlich vorzugehen. Er sagt, die KM hätte sich was den Umgang angeht die ganzen Jahre Kooperativ und Einsichtig gezeigt. Sie hat mir das Kind nie vorsätzlich vorenthalten. Sie hat den Umgang sogar gefördert. Ich kann keine Beweise vorlegen, dass sie die außergerichtliche Einigung, egal  wie Einvernehmlich sie ist, hintertreibt. Sie stellt die Tegeln auf, und hält diese ein. Gerichte scheinen es nicht zu mögen, wenn Väter gut funktionierende außergerichtliche Einigungen vor Gericht bringen. Einwände, dass ich mir die Wochenenden aussuchen will an denen ich meinen Sohn habe (Heimspiele etc) würden vor Gericht nicht gelten. Der berufstätigkeit der alleinerziehenden Mutter würde bei der Umgangsregelung eh ein großes Gewicht zufallen.

Der RA hält die durchsetzung des gemeinsamen Sorgerrechts für schwierig. Da die Mutter den Lebensmittelpunkt 70 km von meinem Wohnort hat (war von Anfang an der Fall) wird das Gericht fragen wie ich mein Sorgerecht überhaupt wahrnehmen will. Zudem hat mir die KM das Sorgerecht einmal angeboten und ich habe es abgeleht. Das würde mir sicher nachteilig ausgelegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2014 16:41
(@psoidonuem)
Registriert

Dein Anwalt ist ein Idiot

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 16:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin golfer,

ganz grundsätzlich: Wen interessiert heute noch, was Du vor 8 Jahren - mit selbst 19 Jahren - mal gesagt haben sollst? Mal angesehen davon, ass das Sorgerechts-Thema damals anders bewertet wurde als heute? Tatsächlich wird das Gemeinsame Sorgerecht immer wieder überschätzt; wirklich "brauchen" tust Du es als Vater nur bei vergleichsweise wenigen Gelegenheiten (Schulwahl, medizinische Entscheidungen etc.). Es hat mehr mit dem Gefühl zu tun, dass Eltern sich halbwegs auf Augenhöhe befinden. Und sollte Dein Sohn sich irgendwann mal einen Umzug in Deinen Haushalt wünschen, ist das für einen GSR-Vater auch einfacher zu bewerkstelligen.

Was den Umgang angeht, musst Du den nicht gleich einklagen wollen. Aber Du solltest mit dieser Möglichkeit winken, falls Deine Ex Dir die Umgangszeiten weiterhin nach Gutsherrinnen-Art zuteilt.

Natürlich kannst Du auch weiterhin zu jedem Vorschlag, den hier jemand macht, sicherheitshalber erst mal "ja, aber..." sagen und lieber auf diesen Anwalt hören. Dann bleiben die Dinge eben, wie sie sind (bzw. wie Deine Ex sie für Dich macht) und Du musst mit dem zufrieden sein, was Deine Ex Dir gnädig an Umgangszeit zuteilt. Musst Du selbst wissen. Hinterhertragen wird Dir eine Veränderung/Verbesserung jedenfalls niemand; da musst Du Dich schon selbst tummeln.

Grüssles
Martin

PS: Forenweisheit: Warum fährt Deine Ex ständig Schlitten mit Dir? Aus demselben Grund, aus dem Hunde sich die Eier lecken: Weil sie es kann!

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 16:58
(@golfer)
Schon was gesagt Registriert

Es war ja damals nur ein unverbindliches Anfragen beim Anwalt, der nicht einmal Familienrechtler ist sondern sich auf Erbrecht spezialisiert hatte. Ich war dort weil ein Onkel von mir kinderlos verstorben ist und uns Neffen und Nichten als Erben eingesetzt hat. Es ging um die Auflösung dieser Erbengemeinschaft. Die Kollegin des Anwalts ist Fachanwältin für Familienrecht weswegen das auch an der tür steht und ich habe ihn kurz gefragt. Er hat mir diese unverbindliche Auskunft gegeben. Zum damaligen Zeitpunkt war für mich diese Aussage genug und ich hatte eh nicht vor irgendetwas an der Situation zu ändern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2014 17:12
(@golfer)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt aber dann doch mal eine Grundsatzfrage. Wenn die KM am Wochenende arbeiten muss, muss ich dann als Kindsvater mich danach richten? Würde es bei einem Verfahren vor dem Familiengericht einen Unterschied machen, wenn die Kindsmutter ihre Stelle aufgeben müsste, da sie für diese Zeiten keine andere Betreuungsmöglichkeiten hätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2014 17:15
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei einem Verfahren vor dem Familiengericht würde normalerweise eine fixe Umgangsregelung herauskommen, beispielsweise: ungerade Kalenderwoche ist das Umgangswochenende; die ersten drei/erste Woche/n der Ferien ist Umgangswoche etc.

Da wird im Regelfall auf jedes 2. Wochenende und die  hälftigen Ferien abgestellt.

Vielleicht solltest du, wenn sich die Wogen wegen des Autofahrens etwas geglättet haben, versuchen ein Gespräch mit der KM zu führen, dahingehend, dass du Planungssicherheit bei den Umgangswochenenden haben möchtest, du aber gern bereit bist euer Kinder auch ein 3. Wochenende im Monat zu betreuen, wenn sie arbeiten muss (bist du das?)

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 17:25
(@mimamause)

hi,
da es unmittelbarr Auswirkungen auf deinen Sohn haben könnte,  wenn die ihre Arbeit verlieren sollte solltet ihr da kooperieren. Und da sehe ich tatsächlich die Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit beider Eltern in der Prioritätenliste vor Fussball.
Biete ihr  eine weitreichende Umgangsregelung an, die auch ohre Arbeitswochenenden abdeckt.
Zum.Rest schliessteich mich mnw und lbm an.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2014 17:56




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