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nicht mit der Ärztekammer beschweren, die interessiert das eh nicht.
Bei Bedarf freundlich und dezent dern Arzt auf die Auskunftspflicht hinweisen und klarmachen, dass bei Bedarf auf Akteneinsicht geklagt wird und Schadenersatz gefordert wird.
Als GSR-Inhaber MUSS Dir ein Arzt, der Deine Kinder behandelt, ALLE Behandlungsunterlagen zur Einsicht geben oder kopieren.
Geschrieben : 31.10.2011 13:50
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