Gutachten da, Geric...
 
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Gutachten da, Gerichtstermin steht, ich hab angst!

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(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe leidensgenossen,

ich hab meine geschichte unter dem Thema Sorgerecht bereits beschrieben, da es sich momentan aber zu einem Umgangsfall zu wandeln scheint, poste ich hier den aktuellen Stand und habe natuerlich noch ein paar offene Fragen. Ich wuerde mich riesig ueber die Beantwortung freuen und bin fuer jeden Tipp dankbar.

Ende September gibt es also die naechste Anhoerung/Verhandlung vor dem Familiengericht. Es hat ein Psychologisches Gutachten gegeben, zu dem ich gerne Eure Meinung hoeren wuerde. Dieses Gutachten hat die Fragestellung welche Sorgerechtsregelung dem Wohl des Kindes xy am besten entspricht. Anzumerken ist, das von der Mutter das ABR beantragt wurde, woraufhin dann auch von mir das ABR beantragt wurde.

Zunaechst mal das wichtigste, die Empfehlung der Gutachterin, woertlich: Es wird vorgeschlagen, den Aufenthalt des Kindes bei der Muttter zu belassen, wenn Herr XY in die naehere Umgebung des Kindes zurueckzieht, (anmk: zur zeit wohnen wir ca 30km voneinander entfernt), waere ein ausgeweiteter Umgang sehr Sinnvoll. Im uebrigen wird vorgeschlagen, das die Umgangsregelung ueber den ueblichen 14 Tage ryhtmus hinausgeht, damit Herr..... auch in der Woche  KIND Nachmittags sehen kann, um an seinem Alltagsleben weiter teilhaben zu koennen.

Meine Frage: Verliere ich mit dieser Empfehlung das ABR? Und wie sollte ich mich in der Verhandlung positionieren? Schliesslich moechte ich mindestens das WM erreichen. Wie entscheiden deutsche RichterInnen in solchen Faellen?

Was ich wirklich traurig finde, ist, das die Gutachterin in den Gespraechen mit mir von sich aus das WM immer wieder als sinnvolle Alternative ins Gespraech gebracht hat, in ihrem Berich aber kein Wort mehr davon zu lesen ist.

Noch ein paar Details zum Gutachten: Ich habe mich mit Aeusserungen zu meiner Ex zurueck gehalten, sie allerdings gar nicht. So beschreibt sie mich ueber acht(!) lange Seiten, wo ich dann auch gar nicht gut wegkomme, mit absurden behauptungen, extremen Luegen usw. Wirklich boese Dinge. Davon stimmt gar nichts. Kurz gesagt, meine Ex stellt mich als das totale Schwein hin, und lobt sich selbst in den hoechsten Toenen. Die GA hat das alles jedoch wort fuer wort in das Gutachten uebernommen. Allerdings schreibt die Ga an einer anderen Stelle, das es bei meiner Ex eine Tendenz gebe, sich als benachteiligt zu erleben, und ein Lebensbestimmendes Thema sei "arm vs reich"????

Muss ich mir ueber die behauptungen meiner Ex Sorgen machen? Ist es Sinnvoll, eine Gegendarstellung abzuliefern?

Vielen Dank schon mal im Vorraus, euer

pappaleo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2011 22:08
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pappaleo,

das hört sich nicht gut an. Nach meiner Einschätzung wirst Du mit diesem Gutachten beim Gericht kaum ein WM erreichen. Das ABR wird wohl an die Mutter gehen.
Kann es sein, dass die Gutachterin unter einem Wechselmodell versteht, dass Du das Kind auch ab und zu mal unter der Woche siehst? Sprich sie doch einmal darauf an.

Ich sehe zwei Möglichkeiten für Dich:
1) Du akzeptierst das Gutachten und bittest die Gutachterin noch vor der Verhandlung um Vermittlung zwischen Dir und KM, wie Dir konkret ein möglichst weitgehendes Umgangsrecht eingeräumt werden kann. Sprich die Gutachterin auf ihre Befürwortung eines WM an, erkläre Deine Bereitschaft, unverzüglich an den Wohnort der KM zurückzuziehen und viel für Dein Kind da zu sein, mach einen konkreten Vorschlag, an welchen Wochentagen das Kind bei Dir sein soll. Dann bekommst Du (hoffentlich) im Ergebnis immerhin mehr Umgang als die meisten Trennungsväter haben. Die Chancen, damit später noch zu einem WM zu gelangen, dürften aber trotzdem sehr gering sein, es sei denn, KM hat Interesse daran.

2) Du akzeptierst das Gutachten nicht, sondern fechtest es an. Nicht durch eine Gegendarstellung, sondern mithilfe eines von Dir auf Deine Kosten beauftragten professionellen Gutachtens über das Gutachten. Ansatzpunkte dafür sind in dem Gutachten nach Deiner Schilderung des Inhalts vielleicht vorhanden. Das solltest Du möglichst noch vor dem Gerichtstermin machen bzw. versuchen, diesen Termin aufschieben zu lassen, damit Du das Gegengutachten machen lassen kannst. Im besten Fall erreichst Du, dass das Gericht das alte Gutachten verwirft und eine(n) neuen Gutachter(in) beauftragt. Dann ist wieder alles offen (so weit man von "offen" sprechen kann, wenn durch den überwiegenden Aufenthalt des Kindes bei KM schon Fakten geschaffen werden).
Im schlechtesten, und wohl nach meinem Lektüreeindruck hier im Forum wahrscheinlicheren Fall hört sich das Gericht Dein Gegengutachten nur an und hält sich trotzdem an das erste Gutachten. Die Chancen für eine Einigung auf eine weitgehende Umgangsregelung werden dann aber vermutlich schlechter.
Wenn Du diesen Weg wählst, brauchst Du sicher einen guten Anwalt (und einen guten Gegengutachter). Das kostet Geld und bedeutet auch viel Stress für Dich und indirekt wahrscheinlich auch für Dein Kind.

Eine schwere Entscheidung.

So weit meine Sicht. Ich hoffe, dass Dir auch noch andere hier einiges dazu schreiben und wünsche Dir viel Kraft, gleich was Du tust.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 01:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der GA-Auftgrag lautet:

Welche SG-Regelung dem Wohl des Kindes xy am besten entspricht.

Der wurde so beantwortet:

Es wird vorgeschlagen, den Aufenthalt des Kindes bei der Muttter zu belassen, wenn Herr XY in die naehere Umgebung des Kindes zurueckzieht, (anmk: zur zeit wohnen wir ca 30km voneinander entfernt), waere ein ausgeweiteter Umgang sehr Sinnvoll. Im uebrigen wird vorgeschlagen, das die Umgangsregelung ueber den ueblichen 14 Tage ryhtmus hinausgeht, damit Herr..... auch in der Woche  KIND Nachmittags sehen kann, um an seinem Alltagsleben weiter teilhaben zu koennen.

Damit ist die ''Empfehlung'' des GA klar.
Mutter bekommt das ABR und du ein grosszügiges Umgangsrecht.
Ob der Auftrag des GA's damit korrekt erledigt ist, wage ich zu bezweifeln.

Es fehlt die Begründung der Empfehlung.
Gibt es eine, wenn ja, wie lautet sie?

Muss ich mir ueber die behauptungen meiner Ex Sorgen machen? Ist es Sinnvoll, eine Gegendarstellung abzuliefern?

Richter lesen sich son quatsch eigentlich nicht durch und du brauchst dir deswegen keine Sorgen machen, trotzdem würde ich eine Gegendarstellung abgeben, weil ich das so nicht im Raum stehen lassen würde.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 11:25
(@inflamable)
Schon was gesagt Registriert

Allerdings schreibt die Ga an einer anderen Stelle, das es bei meiner Ex eine Tendenz gebe, sich als benachteiligt zu erleben, und ein Lebensbestimmendes Thema sei "arm vs reich"????

Kannst du das eventuell mal näher erläutern? Heißt das mit anderen Worten, dass sie das Gefühl hat oder es vielleicht auch Fakt ist, dass du finanziell wesentlich besser aufgestellt bist als sie und sie sich damit benachteiligt fühlt?

Diese Antwort ist sehr interessant, vielleicht könnte man genau da den Hebel der Gegendarstellung, die ich an deiner Stelle ebenfalls favourisieren würde ansetzen. Interessant auch, wie genau diese Lügen und Negativbehauptungen aussehen. Wie sind diese dargestellt? In Bezug auf dich und das Verhältnis zum Kind oder spiegelt diese "Gift- und Galle-Behauptungen" ihre persönliche Meinung zu dir wieder.

Das ist wichtig zu wissen um so auch die die Gegendarstellung korekt zu beschreiben und auch um zu bewerten wie der Richter das sehen wird!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 12:02
(@diskurso)
Registriert

Moin,

von einem Gegengutachten würde ich absehen, da schnell enorme Kosten (1000-4000 €) entstehen und die Haltung des Richters dennoch nicht vorhersagbar ist. Das Ergebnis jedes Gutachtens ist lediglich eine Orientierungshilfe für den Richter, die er so oder so interpretieren kann.

Falls tatsächlich - wie wedi anmerkte - eine ausführliche Begründung für die ABR-Empfehlung fehlt, ist das ganze Gutachten wertlos.
In diesem Fall würde ich das anfechten (Du musst schließlich die hälftigen Kosten übernehmen).
Recherchiere mal nach den Richtlinien eines solchen Gutachtens u.a. hier:
http://www.gwg-gutachten.de/

Eine Gegendarstellung ist m.M nach durchaus angebracht, denn in der mündlichen Verhandlung ist keine Zeit dafür.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 12:58
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

ich verstehe das auch so wie die anderen - das GA empfiehlt den Lebensmittelpunkt (und somit das ABR) bei der KM zu belassen und Dir mehr als das "übliche" Mass an Umgang zuzusprechen.

Ich halte allerdings nichts davon, das GA anzufechten, weil es einerseits nicht viel bringen wird. Der Richter entscheidet sowieso so, wie ihm gerade die Laune steht. Gnz unabhängig von dem GA.
Andererseits sehe ich die Fragestellung des Gerichtes durchaus beantwortet, da das ABR ein Teil des SR ist und zu dieser Frage gibt es eine eindeutige Antwort. Zwischen den Zeilen gelesen bedeutet das, dass das GSR bestehen bleibt und das ABR alleinig an die KM geht. Sofern der Richter dem Gutachten entsprechen wird...

Greetz
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 13:30
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ihr müsst hier aufpassen: Lebensmittelpunkt bei der KM heisst nicht automatisch ABR bei Mutter. In meinem Gutachten steht z.B. drin: Lebensmittelpunkt bei KM, ABR weiter gemeinsam, umfangreicher Umgang (1/3 der Zeit) fü mich.

Das ABR regelt nicht nur den Wohnsitz, sondern hat noch weit mehr Funktionen, z. B. Bestimmung ob Kind ganztags in Kiga geht, welche Tagesmutter das Kind betreut usw. Ohne ABR hat man auch bei späteren Umzügen der KM weiter weg so gut wie keine Chance mehr. Ohne ABR hat man nur noch ein sehr beschnittenes Sorgerecht, was wenn überhaupt nur 3-4 mal im Leben eines Kindes von Relevanz ist.

Meine Empfehlung:

- Stimme zu, dass der Lebensmittelpunkt bei der KM ist
- ABR weiterhin gemeinsam
- umfangreiches Umgangsrecht für dich (fordere 50%, dann kommst du evtl. auch auf 1/3, so habe ich, bzw. mein Anwalt das gemacht)

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 13:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lullaby

- Stimme zu, dass der Lebensmittelpunkt bei der KM ist
- ABR weiterhin gemeinsam
- umfangreiches Umgangsrecht für dich (fordere 50%, dann kommst du evtl. auch auf 1/3, so habe ich, bzw. mein Anwalt das gemacht)

Ist ja richtig, nur hier wurde das ABR von der Mutter beantragt und ebenso vom Vater.
Das Gericht ist also angehalten, hier eine Entscheidung zu fällen.
Es wird entweder der Mutter oder dem Vater das ABR zugesprochen.

Es sei denn die beiden schliessen einen Vergleich, nur wird der in der Situation denke ich nicht zustande kommen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 14:11
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hi,

ist so nicht korrekt (weiß ich aus eigener Erfahrung). Gericht kann (muss aber nicht) beide ABR-Anträge ablehnen und das ABR gemeinsam belassen, wenn Einigkeit darüber herrscht, dass der Lebensmittelpunkt bei der KM ist. Man kann auch z. B. noch während der laufenden Verhandlung seinen ABR-Antrag zurückziehen und einen Antrag daruaf stellen, dass das ABR gemeinsam bleibt bei Lebensmittelpunkt bei KM.

Klar ist nur, dass KM am wesentlichen längeren Hebel sitzt und man als Mann so gut wie keine Chance hat. Da muss klar sein und man muss es akzeptieren.

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 15:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Auch da gebe ich dir Recht nur

Noch ein paar Details zum Gutachten: Ich habe mich mit Aeusserungen zu meiner Ex zurueck gehalten, sie allerdings gar nicht. So beschreibt sie mich ueber acht(!) lange Seiten, wo ich dann auch gar nicht gut wegkomme, mit absurden behauptungen, extremen Luegen usw. Wirklich boese Dinge. Davon stimmt gar nichts. Kurz gesagt, meine Ex stellt mich als das totale Schwein hin, und lobt sich selbst in den hoechsten Toenen.

sind die Fronten so verhärtet, das es dazu wahrscheinlich nicht kommen wird.

Wie du richtig schreibst, wenn Einigkeit besteht(=>Vergleich), ist alles möglich, nur die besteht nicht und deswegen denke ich wird es ein Urteil geben.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 16:32




(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo papaleo 

Ich sehe auch das ABR bei der Mutter. Das WM ist schwer durchzusetzen, alleine schon weil die KM ja das
ABR beantragt hatte. Als nächstes kommt  dazu, das du 30km entfernt wohnst,also nich mehr im sozialen Umfeld.
Das Gericht jetzt davon zu überzeugen wieder zurückzuziehen ist fast unmöglich.

Nochmal auf das WM zurück zukommen,wie stellst du dir das vor ? Hast du dir schonmal Gedanken drüber gemacht wie das dann für euer Kind werden könnte mit Kita,Schule, Betreuung etc 

Dann noch der finanzielle Aspekt,bei WM müsstest du kein KU mehr zahlen !!! 

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 17:34
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

zuerst mal vielen Dank fuer die vielen Antworten von Euch.

Hier zunaechst mal eine zusammenfassung der Begruendung der Empfehlung:

.....Kind besitzt zu beiden Elternteilen eine sichere Bindung.....(zur Km:) kann sich gut und einfuehlsam um kind kuemmern...finanziel in der lage Familie zu fuehren, auch wenn die Stoerung des ersten Kindes aus frueherer Beziehung (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) ihre Ressourcen fordert. Es ist auf eine Struckturierende und grenzsetzende Haltung dem Halbgeschwister gegenueber zu achten.
(zu mir:) weist Kind eine besondere Position in seinem Leben zu, die phasenweise in ihrer Herausgehobenheit eine uebliche Vater-Tochter beziehung gelegentlich ueberschreiten koennte. (Was bitte schoen soll das denn heissen??). Bei beiden Elternteilen ist jedoch die Erziehungskompetenz durch diese besonderheiten nicht im wesentlichen eingeschraenkt. Eltern sind in der Lage, Kind gut zu foerdern. KV tut dies vor allem im kognitiven Bereich, KM foerdert die Fantasietaetigkeit. Eltern verfuegen ueber Rest von Bindungstoleranz. Eltern haben unterschiedliche Erziehungsschwerpunkte, ueber die sie sich derzeit nicht ausreichend einigen koennen. Dabei in Bezug auf die Werte durchaus einig, einbettung des Kindes in den jeweiligen Lebenskontext jedoch voellig unterschiedlich. Die Mutter stellt in einem hoeheren Mass die Betreuungs- und Umgebungskompetenz sicher.

Mehr steht da nicht. Manche Dinge find ich besorgnisserregend, besonders der Teil mit der Vater Tochter beziehung, ich frag mich, wie die GA auf sowas kommt, nach ca 2 Stunden gespraech. Allerdings hat die KM genau das im GA auch so erwaehnt, und die Gutachterin hat das so uebernommen. Andererseits hat mein Kind selbstverstaendlich eine besondere Position in meinem Leben. Das finde ich voellig normal.

Das hat der TAT-Test und ein exploratives Gespraech ergeben. Die KM tut tatsaechlich immer wieder so, als wenn ich finanziel besser da stehen wuerde, ist aber Quatsch, da uns netto ungefaehr das gleiche zur verfuegung steht, ich aber noch Unterhalt zahle. Allerdings hat sie eine Insolvenz hingelegt, bekommt also auch PKH, sie kann mich also bis in alle ewigkeit verklagen. Wogegen ich fast pleite bin, ich zahl noch einen Kredit, Unterhalt, mache alle Fahrten, kauf dem Kind schuhe, weil mama es nicht macht, zahl meinen Anwalt, neue Wohnung Moebel usw.

Manchmal habe ich das Gefuehl, das sie mich vernichten will, Ihre Anwaeltin bombardierd mich mit Briefen, in denen z.b. gefordert wird, Spielsachen an sie herauszugeben, die ich gekauft habe. Dabei hab ich nur vier Spielsachen bekommen, aber so gut wie alles andere bezaht. Nach fast jedem Umgangswochenende stellt sie wieder neue absurde Behauptungen auf, (alles ueber ihre anwaeltin) z.b. Kind ist immer Krank, ich lass das Kind nicht schlafen, ich bringe dem Kind bei, zu anderen Frauen Mama zu sagen, ich sage dem Kind Mama sei boese, dann hol ich das Kind ab, und sie schmeisst mir die Geschenke die ich ihr mal gemacht habe aufs Autodach, dann Brief der Anwaeltin, ich soll die Geschenke die sie mir gemacht hat rausruecken, neuer Brief der Anwaeltin, ich soll es unterlassen, dem Kind zu verbieten Spielsachen mit zur mama zu nehmen, dabei darf meine Tochter alles mitnehmen was sie moechte, und und und. Das macht mich alles sehr traurig, und manchmal hab ich echt das Gefuehl, das ich nicht mehr kann. Ich will ja ein gutes Verhaeltniss zur KM, aber sie tut echt alles, mich immer wieder zu provozieren.

Im Gutachten laestert sie ja auch ueber acht lange seiten ueber mich ab, immer auf dem niveau, was ich alles boeses getan hab,waehrend der Beziehung, z.b. haette ich sie reelmaessig waehrend der Schwangerschaft zusammengeschrien, oder als sie einen Milchstau hatte, haette ich ihr befohlen, aufzustehen. (das steht da so, keine ahnung was das heissen soll). Ich haette ihr Depressionen zufuegen wollen,(dabei war sie lange vor meiner zeit in Psychatrischer behandlung) das Kind um Mitternacht wachgemacht, um sie (KM) "fertig" zu machen. Ich verbiete ihr zur Kirche zu gehen, Ich sei enttaeuscht und verbittert, weil sie mich verlassen haette,(wunschdenken) und wuerde ihr heute noch drohen. Ich haett sie zur Hausmutti erziehen wollen. Dann noch ganz viel darueber, wie ich mit den Kindern umgegangen bin.

Ich bin entsetzt, wie sie sowas alles behaupten kann.

Na ja, ich suche aber schon eine Wohnung in der naehe des Wohnorts meiner Tochter, um ein WM etwas wahrscheinlicher zu machen. Ich weiss, die Ex wird bestimmt nicht zu stimmen.

Frage: Wie soll ich in die Verhandlung hineingehen? Stellt man da Forderungen, oder soll man eher abwarten, was geschieht? Und welche moeglichkeiten hab ich, wenn alles "schief" geht? Stichwort OLG?

Dann noch mal etwas anderes, persoenliches, ich erlebe im Moment einen echten Albtraum, in dem die KM anscheinend machen kann was sie will, und auch noch recht bekommt, ich meine, ich fuehl mich echt ohnmaechtig und extrem ungerecht behandelt. Manchmal bin ich einfach am Ende und kann nicht mehr, mein Job leidet auch schon massiv unter der Situation. Dann ist mir schon fast alles Sch... egal. Ich geb nicht auf, aber ich denke manchmal, dem Druck nicht mehr standhalten zu koennen.

Was macht ihr in solchen Situationen? Wo holt ihr euch hilfe? Wie geht ihr mit solchen Dingen um, wie bewahrt ihr die Ruhe?

Vielen Dank schon mal im vorraus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2011 22:56
(@inflamable)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papaleo,

na das war doch mal eine recht gute Beschreibung.

Mannoman diese Frau lässt ja auch gar nichts aus um dich zu schikanieren. Das würde ich auf Dauer auch mit den Zähnen knirschen..... Hat sie denn sonst keine Hobbys? Sie soll sich mal nen Lebenpartner suchen damit sie abgelenkt ist. Anscheinend hat sie das Beziehungsaus noch nicht verkraftet. Ich sage immer wenn man über die Beziehung hinweg ist, dann kann man auch wieder objektiv und logisch denken und auch vernünftig mit dem ehemaligen Lebenspartner umgehen. Ich habe aber das Gefühl sobald Kinder mit im Spiel sind blockiert sich bei den Frauen irgendwas.....

(zu mir:) weist Kind eine besondere Position in seinem Leben zu, die phasenweise in ihrer Herausgehobenheit eine uebliche Vater-Tochter beziehung gelegentlich ueberschreiten koennte. (Was bitte schoen soll das denn heissen??).

Ja damit ist vielleicht zum einen gemeint, dass du vielleicht zuuuviel tust was ausserhalb der normalen Pflege und Sorge des Kindes normal ist. (da komme ich aber weiter unten auch nochmal drauf zu sprechen)Wobei das als Vater zu Tochter und dann nochmal bei nicht regelmäßigen Sehen auch nicht ungewöhnlich ist. Nach deiner Beschreibung bezahlst du ja auch fast alles und kaufst der Kleinen sehr viele Geschenke etc. Das ist erstmal auch gar nicht allzu schlecht aber deine Ex sieht dich wohl als Konkurrenz und das aus ihrer Sicht nicht zu unrecht. Nicht falsch verstehen, das ist keine Kritik wegen der Geschenke aber sie schafft das finanziell nicht und nun haben wir vielleicht auch den Grund warum sie das ganze als Arm vs Reich sieht. Ich finde das geht aus dem GA ziemlich deutlich hervor.
Ich sag dir aber auch ganz klar, lässt du das sein und kaufst nichts mehr ist das auch nicht gut und sie wird sich dann darüber beschweren dass du für deine Tochtrer nichts mehr tust.

Dann noch mal etwas anderes, persoenliches, ich erlebe im Moment einen echten Albtraum, in dem die KM anscheinend machen kann was sie will, und auch noch recht bekommt, ich meine, ich fuehl mich echt ohnmaechtig und extrem ungerecht behandelt. Manchmal bin ich einfach am Ende und kann nicht mehr, mein Job leidet auch schon massiv unter der Situation. Dann ist mir schon fast alles Sch... egal. Ich geb nicht auf, aber ich denke manchmal, dem Druck nicht mehr standhalten zu koennen.

Ich komme nochmal auf das vorgehobene Verhältnis zu sprechen. Vielleicht positionierst du deine Tochter auch zu sehr als einziger Anlaufpunkt in deinem Leben. Sie ist das was du im Leben am meisten liebst. Das ist klar aber das soll dich auch nicht an deine Selbstliebe hindern. Das ist menschlich. Lass manche Sachen nicht zu nahe an dich ran und denke nicht zuviel darüber nach. Lass die RA schreiben bis der Arzt kommt. Geh nicht auf jeden haltlosen Vorwurf ein. Verbrenn auch nicht dein Geld für jeden Vorwurf bei deinem RA und meine du müsstest auf alles eingehen. Spielsachen, Mama sagen oder was auch immer, das sind Sachen die ein Gericht nicht interessieren. Wenn du solche Briefe bekommst kannst du auch selber zurück schreiben und klar stellen dass das alles Blödsinn ist.

Kümmer dich auch mal um dich, gönne dir schöne Abende mit Freunden, einen Kurztrip mit deiner Freundin. Mach Sport, treffe dich mit Kollegen und versuche deine Ex nicht immer allzu ernst zu nehmen. Ich hab die Mutter meines Kindes mit ihrem jetzt schon kindischen, väterdiskriminierenden und unsozialen Verhalten auf einen IQ von knapp 5 herab gesetzt. Sie hat ein Problem mit mir obwohl ich ihr nie etwas getan habe, ganz im Gegenteil. Was mich nur wütend macht ist nicht die Schikane an sich, wütend macht mich die Tatsache dass sie mein Kind jetzt schon, ungeboren gegen mich instrumentalisiert und das ist genau ihr Fehler. Aber was nützt es mir, wenn ich mir darüber den Kopf zerbreche und es in mich herein fresse... Sie bleibt beschränkt und mir gehts schlecht. Ich weiß doch dass ich klüger bin und gelassener und ich weiß auch dass ich im Recht bin, ob ich es kriege...abwarten....irgendwann sicher..... Warum soll ich verbittert sein? Macht mir nur mein Leben kaputt und raubt mir meine Lebensenergie.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wenn man einen langen Atem hat und versucht ständig eine kleine Nasenlänge mehr voraus zu sein deine Tochter und ich denke auch meine das irgendwann begreifen und dann ist Endstation für unsere beschränkten (sorry aber das sind die für mich) Mütter und die Kinderfüsse sagen aus wer der bessere Elternteil ist. Also ich denke nehme es lockerer, schätze dich selber mehr, konzentrier dich auf deine Tochtersowie dich und auf das wesentliche und lass auch wenn es schwer fällt die Schikanen an dir ab prallen. Das ärgert sie, das tut dir gut und zuletzt deiner Tochter weil sie einen starken und erholten Papa braucht. Die Zeit arbeitet für dich und deswegen musst du gesund bleiben.... Ganz wichtig 🙂

:thumbup: hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 00:00
(@diskurso)
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Hallo,

erst mal zum Gutachten, welches keines ist, denn

Die Mutter stellt in einem hoeheren Mass die Betreuungs- und Umgebungskompetenz sicher.

Genau dafür fehlt die Begründung, es bleibt nur eine Behauptung, die nicht schlüssig dargelegt wurde.

Allerdings hat die KM genau das im GA auch so erwaehnt, und die Gutachterin hat das so uebernommen.

Steht denn da nicht deutlich, dass es sich dabei um die Auffassung der KM handelt ?
Oder könnte der Richter beim Lesen annehmen, dass das die Meinung des Gutachters sei?
Denn ich hatte mich schon sehr auch darüber gewundert:

Im Gutachten laestert sie ja auch ueber acht lange seiten ueber mich ab, immer auf dem niveau, was ich alles boeses getan hab,

Das hat in einem Gutachten nichts zu suchen  :puzz:
Ganz abgesehen davon, dass Dich diese 8 überflüssigen Seiten sicher eine 3-stellige Summe kosten  :rofl2:
Diese ganzen absurden Vorwürfe klingen aber mehr als nach nur einer Depression - ist Dir eine andere Diagnose bekannt ?

Frage: Wie soll ich in die Verhandlung hineingehen? Stellt man da Forderungen, oder soll man eher abwarten, was geschieht?

Du solltest schon konkrete Ziele haben und diese auch deutlich fordern, nachden Du erst einmal zugehört hast.

Und welche moeglichkeiten hab ich, wenn alles "schief" geht? Stichwort OLG?

Beschwerde=nächste Instanz am OLG brauchst Du einen Anwalt.

Dann noch mal etwas anderes, persoenliches, ich erlebe im Moment einen echten Albtraum,

Mein Albtraum war der Vorwurf der KM des Inzests ...
Dein Stress geht vorüber, lass Dich mal eine Woche krankschreiben, atme durch, kümmere Dich um Dinge, die Dir Spass bereiten.
Gespräche beim Sozialpsychatrischem Dienst und viel mit Freunden darüber sprechen haben mir geholfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 00:39
(@diskurso)
Registriert

Ich bin der festen Überzeugung, dass wenn man einen langen Atem hat und versucht ständig eine kleine Nasenlänge mehr voraus zu sein deine Tochter und ich denke auch meine das irgendwann begreifen und dann ist Endstation für unsere beschränkten (sorry aber das sind die für mich) Mütter und die Kinderfüsse sagen aus wer der bessere Elternteil ist.

Das kann ich nur bestätigen, allerdings ist viel Umgang und Sensibilität dafür nötig.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 00:43
(@inflamable)
Schon was gesagt Registriert

Das kann ich nur bestätigen, allerdings ist viel Umgang und Sensibilität dafür nötig.

Das stimmt, aber *einfach* kann doch jeder  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 10:53
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pappaleo,

wie ging es denn bei Dir weiter? Was machst Du hinsichtlich des Gutachtens und des bevorstehenden Termins?

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 16:06
(@volleyballer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papaloe,

auch wenn ich mich nicht häufig an den Themen beteilige, lese ich doch sehr oft im Forum. Aber bei dem was Du schreibst erkenne ich vieles wieder.
Meine Tochter lebt jetzt schon seit vier Jahren bei mir und trotzdem muß ich mich mit diesen ständigen Anfeindungen und dummen Briefen ihrer Anwältin auseinandersetzten. Ich habe bis jetzt sehr gute Erfahrungen mit den Richtern gemacht. Sie hat es überhaupt nicht interessiert wie meine Ex über mich hergezogen ist. Es war nur wichtig was meiner Tochter hilft. Aber beschäftige Dich doch einmal mit dem Thema Borderline. Vielleicht fällt Dir beim lesen darüber auf das Deine Beziehung so war. Hilft zwar nicht, interessiert auch keinen Richter aber Du weist wenigstens das es sich nie ändern wird und kannst besser damit umgehen.

Gruß Volleyballer

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 18:22
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Leute,

gestern habe ich per Post also den Beschluss des Gericht's bekommen.

Darin steht, das das ABR auf die Mutter uebertragen werden soll.

Begruendung: Mutter kann die Betreuung durch ihren Arbeitgeber besser regeln. (Schwachsinn). Und das das Kind beim Halbbruder aufwachsen kann.

Mein Anwalt hatte noch versucht, die Richterin davon zu ueberzeugen, das es notwendig ist, die Gutachterin noch zu offenen Punkten in dem Gutachten stellung nehmen zu lassen. Hat die Richterin wohl anders gesehen.

Naechtse woche Montag habe ich einen Termin mit meinem Anwalt. Ich denke, das ich vor das OLG gehen werde.

Traurige Gruesse
pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2011 15:18
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Nachtrag:

Bisher hatte ich alle 14 tage meine Tochter von Donnerstag Morgen bis Montag Nachmittag. Die Gegenseite hat aber schon zu verstehen gegeben, das das wohl nicht so bleiben wird, und strebt eine 14 Tage regelung von Samstag bis Sonntag an. Evtl. auch noch einen Nachmittag in der Woche.

Das ist ueberhaupt nicht das was ich moechte, und tut meiner Tochter auch nicht gut. Ich moechte und werde mein natuerliches Recht auf Erziehung wahrnehmen. Meine Tochter sagt jetzt schon, das sie bei mir bleiben moechte, und wehrt sich jedesmal mit haenden und Fuessen dagegen, wenn ich sie zurueckbringe. Dabei war schon oefters meine neue Partnerin dabei, die bezeugen kann, das ich die Mutter nicht schlecht mache oder dergleichen.
Ganz im gegenteil. Daran kann es also nicht liegen, das sie nicht zur Mutter will. Ich weiss schon wieso.

Troztdem eine Frage zum Nachmittags kontakt.
Mir fehlt da jede Fantasie, ich mochte das ueberhaupt nicht, denn dann stehen ja lediglich ein paar stunden zur verfuegung. Das heisst, ich waere praktisch darauf beschraenkt, den Kontakt in der Wohnung meiner ex stattfinden zu lassen.

Wie macht ihr das? Was kann man dan "unternehmen" mit seinem Kind? Ich hab schon mal dran gedacht, dann mit meiner Tochter schwimmen zu gehen. 

Viele Gruesse vom Zahlesel und entrechteten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2011 16:05




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