Guten Abend,
wenn ein Mann und eine Frau sich durch eine Zeremonie und Unterschrift zu einer "offiziellen" Familie verbinden = Heirat, übernehmen sie nicht nur füreinander weitreichend Verantwortung, sondern drücken damit auch ihren Zusammenhalt miteinander und für ihre Nachkommen aus (das soll jetzt wertneutral ausgedrückt sein, ich weiß, dass viele hier im Forum im Verlauf der Ehe gegenteiliges erlebt haben, wollte es nur vom Grundsatz her benennen). Das schließt sinngemäß die Kinder mit ein. Der Mann hat durch Hochzeit auch sein Vertrauen hinsichtlich der evtl. Kindesmutter ausgedrückt. In diesem "Paket" ist die gemeinsame Sorge enthalten. Ein nicht verheiratetes Paar hat diesen Schritt nicht gemacht, es ist daher vor dem Gesetz anders gestellt, dadurch ist die rechtliche Situation auch eine andere. Es ist richtig, dass die Gesetze jetzt im Sinne der Kinder geändert werden, denn diese haben mit den Hochzeitsplänen ihrer Eltern nichts zu tun. Daher ist es auch richtig, das GSR zukünftig einer kümmernden und auf das Kindeswohl bedachten Mutter ggf. auch gegen den Willen des KV zuzusprechen. Ob es Sinn macht, das GSR grundsätzlich allen Müttern zu geben, darüber kann man streiten.
Für mich ist genau die "Sorte" rechthaberische Mutter, der es anscheinend nicht um das Kind geht, die es nicht für nötig hält, eine gute Kommunikation aufzubauen, stattdessen nur auf das schaut, was ihr "zusteht" und wie sie es am Geschicktesten zugesprochen bekommt .... jemand, der all den anderen bewussten Müttern einen Bärendienst erweist. Er gibt den Gegnern/innen des GSR Wasser auf die Mühlen.
Was soll das in Zukunft geben? Wie viele Gerichtsverfahren sollen daraus noch resultieren? Wie fühlt sich ein Kind, wenn es einen Elternteil hat, zu dem kein (guter) Kontakt besteht, der seine Gefühle und Wünsche nicht kennt ..... es von diesem aber in sein Leben reinregiert bekommt?
Liebt hier jemand den Streit? Geht es in Wahrheit darum, dem Verflossenen noch mal richtig einen zu pinnen?
Geht es um Macht?
Sorry, aber hier gruselt es mich ganz gewaltig.
Lieben Gruß
Beppo
Liebe -Anna-.
Wie liest sich der, von mir nur leicht veränderte Text?
Warum genau hältst du jede Mutter grundsätzlich und bis zum Beweis des Gegenteils für Sorgegeeignet?
Warum stellst du nur die Sorgeeignung von Vätern in Frage?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Anna,
Das verstehe ich nicht. Wo habe ich Väter unter Generalverdacht gestellt?
Genau an der Stelle, die ich bereits zitiert hatte:
Daher ist es auch richtig, das GSR zukünftig einem kümmernden und auf das Kindeswohl bedachten Vater ggf. auch gegen den Willen der KM zuzusprechen.
Im Klartext: Ein Vater müsse sich erst mal als "kümmernder Vater" usw. bewähren, bevor er, deiner Ansicht nach, für das Sorgerecht überhaupt in Frage komme.
Nebenbei bemerkt - gibt es eigentlich noch weitere Menschenrechte, die ein Mensch deiner Meinung zufolge nicht von Natur aus hat, sondern die er sich erst durch besonderes Wohlverhalten erwerben muss?!?
Und wo die Mütter nicht?
Dann vergleiche doch mal deine obige Aussage über Väter mit dem, was du in deinem Folgebeitrag über Mütter geschrieben hast:
Ich vertrete aber die Ansicht, dass einige (werdende) Mütter das Sorgerecht nicht automatisch haben dürften. Und so manche Inobhutnahme des Jugendamtes ist berechtigt.
Wenn ich das richtig verstehe: Eine Mutter muss sich erst mal gründlich danebenbenehmen, und das Jugendamt muss davon Wind bekommen, bevor sie deiner Meinung nach das Sorgerecht verliert. Oder wolltest du womöglich jede werdende Mutter erst mal zum Zwangstest beim Jugendamt verdonnern?
Zwischen diesen beiden Denkansätzen klafft offensichtlich ein riesengroßer Unterschied. Der erste Denkansatz (den du auf Väter anwendest) lautet in seiner allgemeinen Form: "Ein Mensch gilt so lange als schuldig, bis er seine Unschuld beweisen kann". Der zweite Denkansatz (den du auf Mütter anwendest) lautet in seiner allgemeinen Form: "Ein Mensch gilt so lange als unschuldig, bis man ihm seine Schuld nachweisen kann". Die Geschichte lehrt, dass sowohl der eine als auch der andere Denkansatz als Grundlage für Staat und Gesellschaft hergenommen werden kann - die Frage ist allerdings, wo man lieber leben möchte, wenn man die Wahl hat ...
Und übrigens, noch etwas: Wenn nach dem Willen eines Staates nur für einen Teil seiner Bürger der eine Grundsatz, für den Rest aber der andere Grundsatz gelten soll, dann nennt man dies für gewöhnlich - Apartheid.
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. @Beppo: Chapeau! denn deine "Übersetzung" bringt's genau auf den Punkt.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Ich vertrete aber die Ansicht, dass einige (werdende) Mütter das Sorgerecht nicht automatisch haben dürften.
Der ist richtig gut. Wie soll vor der Geburt darüber befunden werden, dass die eine werdende Mutter das SR nicht automatisch erhält? Was sind die Kriterien, die das eindeutig und nachhaltig festlegen? Wer also entscheidet über eindeutig und nachhaltig anhand welcher Kriterien?
Bist Du Dir eigentlich bewusst, was Du da so lapidar formuliert hast?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ Beppo
Wie liest sich der, von mir nur leicht veränderte Text?
Das kann ich exakt so mit unterschreiben. Danke dafür, dass du dir die Mühe gemacht hast und den Text umgeschrieben hast. Da dieses Forum „Vater sein“ heißt und der Fragesteller männlich ist, habe ich der Einfachheit halber diesmal nicht geschlechtsneutral sondern konkret auf die Sachlage hin geschrieben. Vielleicht hätte ich meinem ersten Beitrag in diesem Thread noch hinzufügen sollen, dass der Sachverhalt für mich umgekehrt genau so gilt. Mütter sind keine besseren Menschen – aber auch keine schlechteren.
Warum genau hältst du jede Mutter grundsätzlich und bis zum Beweis des Gegenteils für Sorgegeeignet?
Das ist leider missverstanden worden, siehe weiter unten.
Warum stellst du nur die Sorgeeignung von Vätern in Frage?
Ich stelle die Sorgeeignung von Eltern in Frage, die ihren Kindern nicht gut tun (neutral ausgedrückt). Dabei ist es gleich, ob sie männlich oder weiblich sind.
@ Malachit
Damit machst du es dir zu einfach. Bitte erkläre für mich begriffsstutzige Frau noch einmal konkret, wo und warum ich Väter unter Generalverdacht stelle. Berücksichtige dazu bitte auch das, was ich sonst noch dazu schreibe. Oder ist es in Wirklichkeit so, dass du mich als Frau erst mal unter Generalverdacht stellst?
Zuallererst interessieren mich die Menschenrechte von Kindern, danach die von Erwachsenen.
Ob es für ein Kind wirklich vorteilhaft ist, dass seine Eltern das Sorgerecht haben, mag in vielen Fällen richtig sein, aber nicht in allen. Wenn du so mit dem Menschenrecht argumentierst, dürfte niemandem das Sorgerecht wieder entzogen werden. Menschenrecht = Eigentumsrecht am Kind? (mal provozierend ausgedrückt)
Alles, was du weiterhin in meine Richtung zum Thema "Apartheid" und Schuld/Unschuld schreibst, kann ich nicht mehr nachvollziehen, da ich nicht so denke und auch nicht diese Meinung vertrete.
@ Oldie
Das ist in der Tat schwierig, dazu schreibe ich gleich noch etwas zum um Thema Sorgerecht:
Spannend finde ich, dass hier in meine Richtung mehr übers „Mutter sein“ als über das „Vater sein“ geschrieben wird. Wenn ich so darüber nachdenke, dann verfestigt sich meine abstrakte Meinung, dass nicht jeder Elternteil (also Mutter/Vater) automatisch das Sorgerecht erhalten oder innehaben sollte. In Sachen „schlechte Mutter“ habe ich auch schon einiges miterlebt und kann das gut nachvollziehen. Mütter/Väter sollten nicht erst „wenn sie sich etwas zuschulden kommen lassen“ das Sorgerecht im Nachhinein entzogen bekommen können. Denn dann ist das Kind sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen. Es sollte - rein theoretisch - im Vorfeld andere, für Männer und Frauen gleiche Regularien geben. Aber welche? Da die Jugendämter ohnehin schon überlastet sind und in unserem Land eine weitere Bevormundung durch den Staat schwierig durchzusetzen ist, habe ich dafür kein Patentrezept. Wo will man/frau die Stellschrauben ansetzen, um Kinder wirklich zu schützen und nicht hauptsächlich ein weiteres Bürokratie-Monster zu etablieren? Dazu kommt, dass es auch einen historischen Hintergrund gibt, denn die „un“ehelichen Kinder von ledigen Müttern/Vätern waren ja bis vor kurzer Zeit stigmatisiert und gesellschaftlich/finanziell benachteiligt. Es wäre also auch keine gute Idee, Sorgerecht und Elternschaft wieder abhängig von einer Ehe zu machen. Wo anfangen …. Soll jede/r werdende Mutter/Vater bzw. werdende Familie einen Hausbesuch vom JA erhalten? Soll der/die Frauenarzt/ärztin oder der/die Kinderarzt/ärztin bei jeder Auffälligkeit gleich einen Bericht ans JA oder Familiengericht schicken? (Ich schreibe ab jetzt geschlechtsneutral).
Wenn alle Väter automatisch und per Geburt das Sorgerecht innehätten, wäre das sicher gerecht gegenüber den Vätern in Bezug auf die Mütter, keine Frage (um das hier offiziell mal festzuhalten). Von meinem Blickwinkel als erwachsene Frau wäre das auch OK und nimmt mir - umgangssprachlich gesagt - nichts weg. Das Problem der Misshandlung/Vernachlässigung durch Mütter/Väter wäre aber dadurch nicht gelöst. Ebenfalls nicht das der Streitigkeiten und der Konflikte, die vor Gericht ausgetragen werden. Automatisches Sorgerecht für ALLE Eltern wäre meiner Meinung nach eine vordergründig einfache Lösung, die die Problemstellung aber leider vom Erwachsenen aus betrachtet (Gerechtigkeit bzw. Rechte für Väter/Mütter). Die Perspektive geht hier nicht wirklich vom Kind aus (naheliegendes Beispiel dazu ist der Threadopener „Unbekannter“).
Ich kann mir vorstellen, dass es im Falle des automatischen Sorgerechtes für alle Eltern z.B. wieder mehr „vaterlose“ Kinder geben würde … bei denen die Mutter den Vater beim Standesamt erst gar nicht angibt und das Umfeld wechselt. Vielleicht aus Angst, Konfliktscheue oder Egoismus. Diese Kinder hätten dann u.U. gar keine Chance mehr, mit ihrem Vater aufzuwachsen. (Nur rein sicherheitshalber füge ich hinzu, dass ich so ein Verhalten tief missbillige und allen Kindern ein Leben mit Vater UND Mutter wünsche.)
@all
Interessant, jetzt lerne ich hier die männlichen „Alice-Schwarzers“ kennen (Ironie). Als Projektionsfläche für diese Art Gefühle bin ich leider nur bedingt geeignet, da ich alles erst mal vom Menschen aus betrachte. Oder vom Kind aus. Es gibt überall „sone und sone“. In Zukunft werde ich nur noch geschlechtsneutral schreiben, damit ihr bei meinen Beiträgen nicht mehr so getriggert werdet.
Zusammengefasst denke ich, das Thema ist komplex und auch einem gesellschaftlichen Prozess unterworfen. Ab wann wird der Staat oder die Gesellschaft aktiv, bis wohin geht die persönliche Freiheit der Eltern …. auch hier sollte Meinungsvielfalt und eine individuelle Sichtweise erlaubt sein, nicht wahr?
Lieben Gruß
Anna
PS: Ich warte dann mal auf die Steinigung, jeder aber nur ein Stein 🙂
Moin Anna,
Ich stelle die Sorgeeignung von Eltern in Frage, die ihren Kindern nicht gut tun (neutral ausgedrückt).
Das rückst Du erst mit den letzten beiden Posts gerade. Der Apartheidsvorwurf bezieht sich auf den Eingangspost der nicht geschlechtsneutral war.
Interessant, jetzt lerne ich hier die männlichen Alice-Schwarzers kennen (Ironie).
Auch wenn´s ironisch gemeint war:
Die genannte Person kämpft unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung für eine Bevorzugung von Frauen.
... und den hier aufgeführten Antworten geht es nicht um eine Bevorzugung, sondern lediglich um die rechtliche Gleichstellung.
Die derzeitige Rechtslage (auch nach Änderung) ist nun einmal nicht geschlechtsneutral und deshalb erntet man für Aussagen, sie sei in Ordnung, hier teils allergische Reaktionen.
Geschlechtsneutral:
Wenn man 18 wird, darf man wählen (keine Prüfung).
Wenn man beweist, dass man Auto fahren kann (Prüfung), darf man Auto fahren.
Nicht geschlechtsneutral:
Wenn frau Mama wird, erhält frau Sorgerecht (keine Prüfung).
Wenn man verheiratet Papa wird, erhält man Sorgerecht (keine Prüfung).
Wenn man unverheiratet Papa wird, erhält man Sorgerecht auf Antrag (Prüfung durch zwei Instanzen: 1. Instanz Frau, 2. Instanz Gericht).
Da eine Prüfung im Falle des Elternwerdens kaum praktikabel erscheint, gibt es für die nicht-geschlechtsneutrale rechtliche Situation m.E. keinerlei sachliche Rechtfertigung.
Besten Gruß
United
Ob es für ein Kind wirklich vorteilhaft ist, dass seine Eltern das Sorgerecht haben, mag in vielen Fällen richtig sein, aber nicht in allen.
Aha.
So viele Satzzeichen in einem Beitrag ohne konkrete Aussage. Liest sich irgendwie wie ein verschlüsseltes Statement des VAMV.
Es ist überhaupt nicht möglich, bei einer Gesetzgebung alle möglichen Konstellationen und Befindlichkeiten zu berücksichtigen.
Einzig der größtmögliche Konsens kann darin erreicht werden - und das ist nun einmal gSR für beide Elternteile nach der Vaterschaftsanerkennung.
Hallo United,
mit "Alice Schwarzer" meinte ich hauptsächlich die Art und Weise und die Angriffslust ...
Ich möchte noch etwas ergänzen, warum ich diese Einstellung habe.
Eine Zeitlang war ich direkte Nachbarin einer Frau, die bereits ein Kind vom Jugendamt durch Inobhutnahme weggenommen bekommen hat. Sie hatte ein weiteres, kleines Kind bei sich und war mit dem dritten schwanger. Bei ihr war häusliche Gewalt an der Tagesordnung, ständig war das zu hören. Das mittlere Kind war auch bei heißen Temperaturen stets dick angezogen und durfte kaum raus. Es hatte offensichtliche, starke Entwicklungsverzögerungen und war aggressiv. Das dritte Kind kam mit blauen Flecken auf die Welt. Der KV hatte die KM getreten, es gab deshalb mehrere Polizeieinsätze. Das Jugendamt kam mehrmals in der Woche. Erst als von mehreren, auch offiziellen Seiten die Kindesmisshandlung angezeigt wurde (das Kind hatte u.a. Hämatome am ganzen Körper) wurde endlich die Inobhutnahme durchgeführt. Wie es der Famile jetzt geht, weiß ich nicht, da ich zwischenzeitlich weggezogen bin.
Hier frage ich mich vom Herzen her, warum die KM bei jeder neuen Geburt wieder automatisch das volle Sorgerecht bekommen hat (klar, weil die Gesetze so sind, ich frage mich das nicht vom Kopf her).
All das könnte ich jetzt wieder geschlechtsneutral schreiben, aber in diesem Fall habe ich es konkret so erlebt. Denkt euch einfach m/w dazu, danke.
Sorry und lieben Gruß
Anna
Hier frage ich mich vom Herzen her, warum die KM bei jeder neuen Geburt wieder automatisch das volle Sorgerecht bekommen hat (klar, weil die Gesetze so sind, ich frage mich das nicht vom Kopf her).
Was genau haben Deine verschwurbelten Theorien und G'schichten jetzt mit der konkreten Gesetzgebung oder gar mit den Fragen des Threaderstellers zu tun ?
Hallo diskurso,
bloßes Herabwerten meiner Beiträge widerlegt die Inhalte nicht.
Diese Diskussion habe ich nicht begonnen, sie war von mir auch so nicht beabsichtigt. Ich habe dem Threadersteller auf seine Anliegen konkret geantwortet und dabei unverzeihlicherweise vegessen, das Ganze geschlechtsneutral zu schreiben. Beppo hat das dann später nachgeholt, was ich noch einmal ausdrücklich gut finde.
@alle, die hier mit mir diskutieren:
Es tut mir leid, dass ich eure "heilige Kuh" GSR für alle Eltern .... auf meine Art in Frage gestellt habe.
Wird nicht wieder vorkommen 🙂
Lieben Gruß
Anna
Rechtschreibung editiert
@Anna, ich finde eine sinnvolle und gerechte Lösung muss doch gar nicht so kompliziert sein:
Beide Eltern erhalten mit der Geburt das gemeinsame Sorgerecht.
Bei gravierendem und anhaltendem Fehlverhalten (in etwa entsprechend dem §1666 BGB und nicht etwa §1671) kann einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen werden.
Eigentlich doch ganz einfach.
Und jeder, der etwas anderes fordert hat in irgendeiner Weise Dreck am Stecken
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin -Anna-
@alle, die hier mit mir diskutieren:
Hier will eigentlich keiner mit Dir diskutieren. Das ist der Thread von @unbekannter und seine Thematik steht hier im Vordergrund. Falls Du selber eine Fragestellung haben solltest, so mache bitte Deinen eigenen Thread im entsprechenden Unterforum auf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
wenn ein Mann und eine Frau sich durch eine Zeremonie und Unterschrift zu einer "offiziellen" Familie verbinden = Heirat, übernehmen sie nicht nur füreinander weitreichend Verantwortung, sondern drücken damit auch ihren Zusammenhalt miteinander und für ihre Nachkommen aus (das soll jetzt wertneutral ausgedrückt sein, ich weiß, dass viele hier im Forum im Verlauf der Ehe gegenteiliges erlebt haben, wollte es nur vom Grundsatz her benennen). Das schließt sinngemäß die Kinder mit ein. Die Frau hat durch Hochzeit auch ihr Vertrauen hinsichtlich des evtl. Kindesvaters ausgedrückt. In diesem "Paket" ist die gemeinsame Sorge enthalten. Ein nicht verheiratetes Paar hat diesen Schritt nicht gemacht, es ist daher vor dem Gesetz anders gestellt, dadurch ist die rechtliche Situation auch eine andere. Es ist richtig, dass die Gesetze jetzt im Sinne der Kinder geändert werden, denn diese haben mit den Hochzeitsplänen ihrer Eltern nichts zu tun. Daher ist es auch richtig, das GSR zukünftig einem kümmernden und auf das Kindeswohl bedachten Vater ggf. auch gegen den Willen der KM zuzusprechen. Ob es Sinn macht, das GSR grundsätzlich allen Väter zu geben, darüber kann man streiten.
Für mich ist genau die "Sorte" rechthaberischer Vater, dem es anscheinend nicht um das Kind geht, der es nicht für nötig hält, eine gute Kommunikation aufzubauen, stattdessen nur auf das schaut, was ihm "zusteht" und wie er es am Geschicktesten zugesprochen bekommt .... jemand, der all den anderen bewussten Vätern einen Bärendienst erweist. Er gibt den Gegnern/innen des GSR Wasser auf die Mühlen.
Was soll das in Zukunft geben? Wie viele Gerichtsverfahren sollen daraus noch resultieren? Wie fühlt sich ein Kind, wenn es einen Elternteil hat, zu dem kein (guter) Kontakt besteht, der seine Gefühle und Wünsche nicht kennt ..... es von diesem aber in sein Leben reinregiert bekommt?
Liebt hier jemand den Streit? Geht es in Wahrheit darum, der Verflossenen noch mal richtig einen zu pinnen?
Geht es um Macht?Sorry, aber hier gruselt es mich ganz gewaltig.
Ich hoffe, dass der "Unbekannte" noch einmal in sich geht und versucht, wirklich vom Kind aus zu denken.
Lieben Gruß
Anna
Hallo Anna,
ich denke wenn sich zwei Menschen dazu entschliessen ein Wunschkind zu zeugen, sollte es keine Rolle spielen ob sie verheiratet waren oder nicht, wenns um die Verpflichtungen geht spielt es l.t Gesetz keine Rolle.
Ich will Dir nichts von meinen Nachbarn erzählen, meine Mutter ist vor 15 Jahren zur Arbeit gegangen um kam bis Heute nicht zurück.
Das ist der einzige Grund warum mir das GSR so wichtig ist, obwohl ich scheinbar null Chancen habe es zu bekommen.
LG Unbekannter
