Hallo, ich bin schon einige Zeit von der Mutter meiner Tochter getrennt, und letztes Jahr sind sie 90km weggezogen.
Nun darf ich ausser das ich Unterhalt zahlen darf auch noch Fahrtkosten mit der Bahn zahlen wenn ich meine Tochter sehen will. Wäre es nicht fair wenn ich sie einmal hole und sie sie dann abholen? Gibt es da Regelungen zu?
Das nächste Probem ist, das wir damals beschlossen haben das meine Tochter den Namen der Mutter behält.
Nun will die ihren neuen Lover heiraten und somit würde auch meine Tochter seinen Nachnamen bekommen, ist das ok so?
Ich meine immerhin ist sie meine Tochter. Kann ich da was dagegen machen?
Hallo, Chrism.
und willkommen bei VS
zum ersten - klar wäre es gerecht - aber wenn die Gegenseite nicht will, kann man das nur von der Justiz "anweisen" lassen - mittels eines Gerichtsverfahrens! Und ob das in irgendeinem Verhältnis zum Risiko einer Verschlechterung steht, kannst nur du abwägen. Meist bringt das nichts!
Zum Namen: Ich glaube nicht, dass deine Tochter wie der neue deiner Ex heissen wird. Namen werden nicht mal so eben schnell geändert. Deine Tochter wird weiter so heißen wie zuvor. Es sei denn deine Ex hat das alleinige Sorgerecht, dann kann sie eine Namensänderung - glaub ich - veranlassen.
Aber mit der Änderung des Namens deiner Ex wird deine Tochter nicht automatisch auch einen anderen Namen bekommen.
Gruß
Haddock
Deine Tochter wird weiter so heißen wie zuvor. Es sei denn deine Ex hat das alleinige Sorgerecht, dann kann sie eine Namensänderung - glaub ich - veranlassen.
Aber mit der Änderung des Namens deiner Ex wird deine Tochter nicht automatisch auch einen anderen Namen bekommen.
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat kann sie den Namen ändern. Das habe ich und meine EX bei unserer Hochzeit mit ihrem Sohn aus früherer Beziehung so gemacht.
Das geht aber nur auf Antrag und wird nicht automatisch bei der Hochzeit gemacht.
Hallo
Also wie schon gesagt , wenn deine EX das Alleinige Sorgerecht hat kann sie mit einem Schreiben vom JA zum Standesamt gehen und nach der Eheschliessung kann sie den Namen eurer tochter umändern lassen machen meine Freundin und ich auch wenn wir im August Heiraten. , dass heisst aber nicht das ich die Maus Adoptiere sie heisst nur wie wir.
Und wegen den Fahrkosten da deine EX die entfernung geschaffen hat müsste sie sich auch hälftig an den Fahrkosten beteiligen ich würde mal zum RA gehen und mich mal erkundigen.
Mir fehtl da noch die Inof wie alt die Tochter ist. Denn ist sie 6 oder älter muß sie so einer Einbennenung auch zustimmen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Also wir haben das geteilte Sorgerecht und meine Tochter ist 5 Jahre alt.
Es ist nur so das die jetzt halt auf dem Dorf leben, und normalerweise hätte mich die Gemeinde ja auch schon bei der Einbürgerung fragen müssen ob ich dem zustimme, was sie nicht getan haben.
Deswegen denke ich das die mich da auch wieder übergehen werden.
Deswegen denke ich das die mich da auch wieder übergehen werden.
Dann schreibe sie an und informiere sie darüber das ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und du nicht mit einer Namensänderung einverstanden bist.
Hallo
Sie kann dich in dieser sache nicht einfach aussen vor lassen.
Sie muss nämlich ein schreiben vom JA dem Standesamt vor legen um damit zu beweisen,dass sie das Alleinige SR hat und da sie es nicht hat kann sie so ein schreiben auch nicht vorzeigen und somit kann sie auch nicht mal eben den Namen von eurer Tochter ändern lassen.
Du brauchst du dir da keine gedanken zu machen es geht nicht ohne deine Zustimmung.
Hallo!
Als Umgangselternteil unterliegst Du der sog. Hol- und Bringschuld, d.h. Deine EX ist leider nicht dazu verpflichtet (zumindest rechtlich) Dir Fahrten abzunehmen.
Bei großen Entfernungen gibt es Urteile in denen der Elternteil der einseitig eine große Distanz geschaffen hat, sich an den Fahrtkosten zu beteiligen hat. So ein Urteil wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bei einer einfachen Entfernung von 90 km bekommen. Ich würde von einer Klage abraten.
LG, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.