Gestaltung des Umga...
 
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Gestaltung des Umgangs

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ihr Lieben,

ich brauch mal ganz auf die Schnelle ne Auskunft über die Gestaltung des Umgangsrechtes. Mir fällt der § grad nicht ein...

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2008 00:30
(@danimpott)
Schon was gesagt Registriert

Moin Tina!

meinst du §1684 Abs. 1 BGB?
Oder was brauchst du?

LG Dan

ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2008 00:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Dan,

ne den meinte ich nicht. Es ging eher darum das wiederholt Termine ausgemacht werden und dem Vater vorgesetzt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2008 00:47
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Tina,

Schau mal in den § 1687 BGB bzw. § 1687a BGB rein.

Gruß,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2008 11:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Mux,

genau das hab ich gesucht. Ich hab es gestern in der Eile glatt überlesen als ich den § auf hatte.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2008 11:30