Hallo!
Erstmal ein dickes Lob an dieses Forum! :thumbup:
So, jetzt zu meinem Thema:
Ich 33J. und meine Ex-Frau 29J., leben seit ca. 1,5 Monaten getrennt. Wir waren 6 Jahre verheiratet. Daraus entstand unsere Tochter 6Jahre.
Meine Ex und Ich wohnen im selben Ort, ca.15 Minuten Gehweg :gunman: . Unsere Tochter geht im selben Ort zur Schule. Also Umgangstechnisch sind hier von der Entfernung keine Hindernisse zu bewältigen.
Aber,...meine Frau lässt mir mein Kind nicht. Mal einen Tag, dann vertröstet sie mich, jaja, kriegst es übermorgen, doch das war nix, anrufe werden ausgeschlagen, usw.. Da wir beide voll berufstätig sind, beide in Wechselschichten arbeiten, würde es Super passen, wenn wir unsere Tochter wöchentlich unter uns aufteilen!
Nun habe ich für Montag ein Gespräch beim Jugendamt organisiert, da mir das ganze hin und her auf'n Zeiger geht! :mad2:
Nun zur Frage:
Ich werde beim Jugendamt Vorschlagen, eine wöchentliche Aufteilung unserer Tochter zu erwägen, da dieses bei der gemeinsamen Schichtarbeit am besten ist. Ein Wechsel alle 2 o. 3 Tage, wäre in meinen Augen recht schwierig, wenn sogar gar nicht zu reallisieren.
Wie kommt so ein Vorschlag/Forderung an?
Was ist, wenn meine Ex beim Gespräch überhaupt nicht einwilligt, und z.B. sagt "nur alle 14Tage kannst Du das Kind haben"? Kann Sie soetwas durchsetzen?
Unsere Tochter freuut sich definitiv auf beide Elternteile!
Danke für evt. Antworten
Gruß
Frank
Hallo Strolchdieb,
herzlich Willkommen bei VS.
Wie ist denn euer Kind betreut zur Zeit wenn deine Ex auf Schicht ist?
Das gängige Umgangsrecht ist halt alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien.
Du solltest auf das Gespräch gut vorbereitet sein und Argumente haben.
Deshalb meine Frage wie das Kind betreut wird wenn deine Ex arbeiten geht.
Ein Verwandter von mir hatte ein ähnliches Problem. Als seine Ex berim Jugendamt erzählte, daß die Nachbarin während ihrer Arbeitszeit das Babyphone hat und das Kind in der mütterlichen Wohnung schliefe, hat sich das Jugendamt deutlich für das Wechselmodell ausgesprochen. So wurde das Kind im Nachtdienst der Mutter vom und beim Vater betreut.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Frank,
meine Erfahrungen mit dem JA waren durchaus positiv, d. h. nicht einseitig Mutterorientiert.
Aber: das JA spricht Empfehlungen aus. Wenn die Mutter auf der 14-Tage-Regelung besteht wird ihr der SA vielleicht sagen, dass es anders besser wäre, befehlen kann er es ihr aber nicht.
Du brauchst gute Argumente und es wäre nicht schlecht, wenn du dich auf mögliche Antworten der KM schon vorher einstellen könntest, um entsprechend vorbereitet zu antworten.
Gruß AJA
Hallo Frank,
für das Wechselmodell sind die Vorausetzungen bei euch, so wie es aussieht, gegeben.
Es liegt an dir beim JA glaubhaft zu machen, dass du das Kind auch in der Vergangenheit in gleichem Maße betreut hast, wie die KM.
Das Wechselmodell ist aber in viele Amtsköpfe noch nicht vorgedrungen und wird politisch auch noch nicht unterstützt.
Solltest du beim JA keine Einigung in der Richtung erzielen können, ist auch nicht wahrschein-
lich, bleibt dir nur die Suche nach einem guten Fachanwalt für Familienrecht (leider sehr rar,
auch wenn die sich mit dem Titel Fachanwalt schmücken, meine leidvolle Erfahrung, und auch Anderer) und der Gang zum Familiengericht.
Gruß greywulf
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Du hast als Vater keine Chance, nutze sie!
[Editiert am 4/2/2006 von profesor]
Also Ihr argumentiert aber sehr verhalten!
Nochmal zur Erinnerung:
Wir/ vor allem Sie, arbeitet im Schichtdienst. Sie ist seit ca. 1,5Monaten in einer neuen Wohnung. Dort, so sagt Sie, wird unser Kind von einer Mitbewohnerin des Hauses (nicht Ihrer Wohnung!) betreut, wenn Sie arbeiten geht .
Wie soll Sie denn allen Ernstes vor dem Jugendamt argumentieren?
Unser Kind in die Obhut einer Mitbewohnerin geben, die Sie seit ca. 1 Monat kennt, ist doch wohl der Hammer, obwohl ich, der Vater doch dafür da wäre!
Ich glaube das einfach nicht, das das gängige Modell, wie Ihr hier schreibt, alle 14 Tage ist! D.h. doch im Klartext, ich bekomme meine Tochter alle 14 Tage über's WE, das glaube ich einfach nicht.
In dieser Situation, wie sie bei uns Vorherrscht schon bei weitem nicht!
Vor allem, warum muss ich gute Argumente beim JA vorbringen? Ich sage die Wahrheit, und diese Wahrheit beinhaltet alle Fakten die verständlich klingen. Es hört sich ja hier an, als wenn alles schon beschlossene Sache ist, Vater keine Rechte, Mutter alle Rechte, und kann Notfalls das Kind auch bei jemand Wildfremden abgeben,...häh!!!???
So dumm kann doch nicht wirklich das JA entscheiden!°
Hey!
Also Ihr argumentiert aber sehr verhalten!
Na du bist gut, nöchtest du denn von uns hören das wir dir sagen "Ja kein Thema, kein Problem, sags dem JA u es wird dann so laufen wie du es dir denkst u vorstellst"
Sorry, aber das wird hier kaum wer tun..hier sprechen woh alle aus Erfahrung...
Und es ist nunmal so das es auch die Einstellung erstmal eines JA`s ist (wie auch die vieler anderer) das ein Kind erstmal zur Mutter gehört..leider ist das erstmal die vorherschende Einstellung..u dafür wird sich auch erstmal das Ja schlimmstenfalls einsetzen..u dagegen müssen sich erstmal wirklich gute u triftige Gründe finden um dagegen anzugehen..
U wenn da eine Mitbewohnerin ist die das Kind während der Schicht der KM betreut (und das auch wirklich) wäre da ansich, wenn es keine Gründe gegen diese Person gibt, nicht unbedingt ein Begründung gegen dieses Verfahrenm, also gegen diese Betreuungsart...wenn ich dich auch sehr wohl verstehe, unddas du ja schlie0lich und letztendlich ja als Vater auch sehr wohl da wärst und ebenfalls die Betreuung übernehmen köntest und das acuh tun würdest..
Letztendlich ist es auch völlig egal wie lange die KM die betreuende Person kennt, solange diese denn auch zur Betreuung geeignet ist!
Letztendlich wäre eine Tages muter da nichts anderes..die lernt man auch erst kenne u diese betreut dann eben fal,ls euer Kind und letzendlich würde man diese Person dann auch anfangs nunmal nicht länger kennen..
Was eben erstmal nicht gegen diese Betreuungsmodell ansich spricht.
Ich glaube das einfach nicht, das das gängige Modell, wie Ihr hier schreibt, alle 14 Tage ist!
Das mußt du ja auch nicht glauben 😉
Aber es ist nun mal leider so..das es DAS gängige Modell ist...
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Regel 😉
Nur leider sind auch meist selten...
Somit ist das wohl eundeutig das gängige Modell.
D.h. doch im Klartext, ich bekomme meine Tochter alle 14 Tage über's WE, das glaube ich einfach nicht.
Das ist der Klartext..und das kannst du ruhig glauben...
Vor allem, warum muss ich gute Argumente beim JA vorbringen?
Ja, und genau das wirst du tun müssen.
Wie soll Sie denn allen Ernstes vor dem Jugendamt argumentieren?
Das einzigste womit du im Moment wohl vor dem JA argmentieren kannst wäre wohl das, das du sehr wohl während der Schicht der KM eurer Kind betreuen kannst und willst..u dich dafür sehr wohl anbietest...
Viel mehr Argumente wird es wohl derhzeigt nicht wirklich geben...
Es ist zwar ein gutes Argument, aber ob es dich weiter bringt ist eine völlig andere Frage.
Gruß
Jens
U wenn da eine Mitbewohnerin ist die das Kind während der Schicht der KM betreut (und das auch wirklich) wäre da ansich, wenn es keine Gründe gegen diese Person gibt, nicht unbedingt ein Begründung gegen dieses Verfahrenm, also gegen diese Betreuungsart...wenn ich dich auch sehr wohl verstehe, unddas du ja schlie0lich und letztendlich ja als Vater auch sehr wohl da wärst und ebenfalls die Betreuung übernehmen köntest und das acuh tun würdest..
Letztendlich ist es auch völlig egal wie lange die KM die betreuende Person kennt, solange diese denn auch zur Betreuung geeignet ist!
??? Also, wenn ich dich richtig verstehe, soll das heißen, das die Person, die zur betreuung meiner Tochter, von meiner Ex angegeben wird, eher meine Tochter betreut und auch häufiger, wie ich als Vater?
Nee, nee, Jens, das ist nicht möglich!
Nochmal zur Erinnerung:
Ich, der Vater, wohne in einer Etage im Haus meiner Eltern. Meine Eltern, die eine Etage unter mir wohnen, haben auch früher die Betreuung meiner Tochter übernommen, wenn wir arbeiten waren! Von mir sind es 3 Minuten Gehweg zur Schule, die meine Tochter besucht!
Sie, meine Ex, wohnt 15 Minuten Gehweg von mir entfernt, ebenfalls voll berufstätig, im Schichtdienst.
Jetzt glaubst Du doch nicht allen Ernstes, das meine Frau und auch das JA sagt, das ich meine Tochter nur alle 14 Tage bekomme. Wenn meine Ex Spätschicht arbeitet (14 - 22Uhr), wird dann meine Tochter von einer Mitbewohnerin in Ihrem Mietshaus betreut, obwohl ich als Vater Zeit hätte, und meine Tochter bei mir, Ihrem Vater wesentlich besser aufgehoben ist! :traeumich:
Das kannst Du nicht allen Ernstes glauben, Jens!
Hallo profesor aka strolchdieb,
wenn man mit zwei nicks unterwegs ist, sollte man nicht vergessen, mit welchem man gerade angemeldet ist.
Was dürfen wir denn nun von diesem gefake halten?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
und kann Notfalls das Kind auch bei jemand Wildfremden abgeben
Okay, dann nochmal ganz deutlich. Zitat einer Jugendamtsmitarbeiterin:
Sicher kann das Kind auch beim Vater aufwachsen, aber:
Selbst wenn der Vater erwerbslos ist, sprich den ganzen Tag zu Hause und die Mutter Vollzeit berufstätig ist, bildet das keine RECHTSGRUNDLAGE dafür, dass das Kind beim Vater lebt.
Deutlich genug? Die ganze Geschichte läuft nur mit Absprachen im gegenseitigen Einvernehmen. Solange das "Kindeswohl" nicht gefährdet ist, und das ist durch Fremdbetreuung im Normalfall nicht gegeben, wird auch ein Gericht nicht anders entscheiden.
Daher: versuche gut zu argumentieren und nicht nur das JA, sondern vor allem die Mutter davon zu überzeugen, dass es für euer Kind besser wäre, wenn es bei dir und nicht bei der Nachbarin ist.
Gruß AJA
Hey!
Das kannst Du nicht allen Ernstes glauben, Jens!
Das glaub ich nicht nur das ist die Realität erstmal..
Unde ihr seit getrennt...u da läuft es nunmal leider alles etwas anders...
Und das:
und meine Tochter bei mir, Ihrem Vater wesentlich besser aufgehoben ist!
wage ich dann sehr zu bezweifeln, wenn dem so ist:
Hallo profesor aka strolchdieb,
wenn man mit zwei nicks unterwegs ist, sollte man nicht vergessen, mit welchem man gerade angemeldet ist.
..dann wag ich das wirklich sehr zu bezweifeln!!
Und dann würde mir persönlich immer mehr klar..
..auch wäre mir dann eine gerichtliche "Einstweilige Anordnung" klar !
Und irgenwie ähneln sich die Geschichten ja schon sehr..dachte eigentlich das das eine Einbildung von mir war..
Denke hier solltest du
Was dürfen wir denn nun von diesem gefake halten?
schnellstens mal Klarheit schaffen...
Ohne diese Klarheit denk ich, wäre eh jeder Tipp für dich nutzlos...
Gruß
Jens
Liebe Foris,
strolchdieb und profesor sind identisch. Alle unter dem Nick "strolchdieb" und "profesor" eröffneten Topics sind geschlossen.
:verwarnung: :werdeerw: :fluch01:
DeepThought :adminhadspoken:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!