Hallo zusammen!
Ende Juli haben wir Gerichtstermin wegen des Umganges...
So langsam werde ich nervös... und frage mich, was da auf uns zukommen kann.
Er hat auf geregelte Umgänge geklagt.
Vorliegende Fakten: Vorwurf des sexuellen Missbrauches seitens der Exe, aber keine Anzeige. Sie war auch erst beim JA, nachdem die sich wegen der Klage eingeschaltet hatten. Positiv: Er war noch vor ihr da.
Es wurden bis dato von der Gegenseite angefordert: ein Gerichtsgutachten, eine Verfahrenspflegerin und betreuter Umgang.
Ersterem hat mein Liebster mit seinem Anwalt zugestimmt, zweiterem nicht und drittens wurde bereits bei Antragsstellung so gehändelt auf Wunsch meines LG.
Bis dato wurde da nichts entschieden.
Laut gegnerischer Anwältin findet nur noch eine sehr schlechte Kommunikation statt (Exe will alleiniges Sorgerecht). Sie ging in den letzten Schreiben auch nur noch darauf ein, gar nicht mehr so sehr auf den Vorwurf selber (klar, kann sie ja auch nicht nachweisen...)
Zum Gerichtstermin werden kommen: Exe mit Anwalt, mein Liebster mit Vertretung seines Anwaltes (grummel) und eine Vertretung der JA-Mitarbeiterin.
Keine Ahnung wie die Vertretung des JA sein wird. Leider hat die erste Betreuerin, bei der wir ein gutes Gefühl hatten, sich versetzen lassen und die zweite kennt er noch nicht persönlich... und deren Vertretung erst Recht nicht...
Gestern hatte die Ja-Mitarbeiterin Nr. 2 angerufen und ihn gefragt, wie er sich das für die Zukunft vorstellt. Und ob er dem Gerichtsgutachten zugestimmt hätte.
Wie schon gesagt, ja, hat er. Zukunft vorstellen: Die Kids jedes zweite WE bei ihm. Daraufhin meinte sie, daß er nach dem BU nun erst mal die Kids nur tageweise zur Eingewöhnung bekommen würde...
Dann hat sie noch gesagt, daß der Bericht vom KSB sehr positiv ausgefallen sei, aber ihrer Meinung nach man in den wenigen Stunden ja kein umfangreiches Bild bekäme und das Gutachten von Nöten wäre...
Ich frag mich nur, ob das nun positiv ist vom Verlauf her, oder eher nicht?
Weder er noch ich waren jemals vor Gericht. Von daher haben wir Null Erfahrung, was auf uns zukommt...
Nun frage ich mich:
Wäre es nur eine Anhörung, würde dies auf der Ladung in irgendeiner Weise genannt werden?
Oder kommt es vor, daß man geladen wird, dann erst über die Anträge entschieden wird und man dann ein weiteres Mal dahin gehen muss?
Muß er noch mit einer Anzeige wegen des Vorwurfes rechnen?
Würde mich freuen, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte...
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Hallo und Willkommen!
Dein Freund hat auf geregelten Umgang geklagt. Dazu wurdet ihr eingeladen - vom Gericht - auf Ende Juli. Zu diesem Termin kann dann jede Seite Anträge und Ausführungen anbringen. Da über den Missbrauch nicht mehr zu entscheiden, bzw. zu verhandeln ist - es erfolgte unter anderem keine Anzeige - wird es in erster Linie um den Umgang gehen. Wichtig ist hierbei, dass Dein Freund ein schlüssiges Konzept, sprich z.B. einen kompletten Jahresplan vorlegen kann/ sollte, um zu überzeugen/ punkten. Wichtig ist, nur in die Zukunft sehen - die KM nicht angreifen und "zum Wohle der Kinder" zu handeln. Überhaupt nicht auf Streitereien und andere Kriegsplätze eingehen. Man muss nicht auf Vorwürfe der Ex eingehen, nicht jetzt - hier geht es in erster Linie um ein vernünftiges Konzept für die Zukunft der Kinder. Davon muss er den Richter überzeugen, und nur davon. (Und ein Sorgerecht wird mal nicht so schnell entzogen)
Und wenn von Deinem Freund verlangt wird, dass er zu Beginn die Kinder nur stundenweise sehen kann - auf keinen Fall sagen, wie ihn das schmerzt - die Kinder brauchen ihn, das muss rüber kommen - wie es ihm dabei geht, ist zweitrangig vor Gericht. Viel Glück! Nochwas: alle Zahlungen, was KU angeht, sollten nachgewiesen werden können, ist oft ein weiterer Angriffspunkt, weil viele da nicht drauf vorbereitet sind.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo nichtaufgeber!
Danke für Deine Antwort. Die beruhigt mich schon mal und auch Danke fürs Glück wünschen!
Nach einigen Gesprächen finden wir beide es persönlich auch besser, wenn die Kinder
erst Mal Tageweise an das neue Umfeld gewöhnt werden. Sie kennen ja weder unsere Wohnung noch mich... (nur vom Hörensagen).
Paar- und Elternebene sind bei ihm getrennt und ich gehe davon aus, daß er das ohne weiteres schafft.
Wäre es sinnvoll E-Mails mitzunehmen, in denen durchaus immer ein gesitteter Ton herrscht, da sie auf gestörte Kommunikation geht?
Gut, daß Du das mit dem KU sagst, werde ihn drauf hinweisen, daß er das möglichst nachweisen sollte. Er kann nämlich jetzt erst nächsten Monat damit beginnen, den zu bezahlen. Bisher hat seine Ex UHV bezogen. Wenn ich das jetzt mal so auslege, dann sollte er verständlich machen müssen, daß er den KU bezahlen will, aber bis dato aus Gründen von Arbeitlosigkeit, etc. nicht zahlunsgfähig war, sich das aber nun ändert, da er wieder in Lohn und Brot steht?
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Hallo -
e-mails brauchst Du keine (mitnehmen schadet net, aber in der Tasche lassen und nicht mit sowas anfangen!) - der Richter macht sich ein Bild von ihm vor Ort - und nicht "ummanandastreiten" - immer nur auf die Zukunft der Kinder eingehen. "aber sonst bist Du doch auch so" er: mach mir grade Gedanken über die Kinder. Nie drausbringen lassen.
Arbeitslosigkeit lässt sich belegen. Bewerbungen, evtl. schon neuen Vertrag mitnehmen - und JA davon in Kenntnis setzen, ab wann er was zahlt. Und dass er sich bemüht hat, also seiner gesteigerten Erwerbspflicht auch nachgekommen ist. Im Sinne/ zum Wohle der Kinder.
Vor Gericht braucht er ungefragt davon nicht anfangen - das werfen ihm die Gegenseite schon vor. Und DANN gelassen mit Dokumenten darauf reagieren können .... das ist die Kunst! Und wenn´s geht schon mal einen Betrag nach DDT genau benennen, überweisen! Wenn schon was läuft, das überzeugt Richter! Beleg nicht vergessen.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo Nixena !
Sieh dir hier mal hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-10234.html den Beitrag von Leines an.
Ist in jedem Fall interessant und sollte ihm ein bischen was in Sachen " Verhalten " an die Hand geben.
Dieses ganze KU gerede, vergiss mal ganz schnell. Der Erste, der in einer Anhörung oder einem Verfahren wegen Umgangsrecht mit KU anfängt, wird vom Richter welche um die Ohren bekommen, dass es nur so scheppert.
Konzentriert euch auf das was wichtig ist: Den Umgang und was damit zusammenhängt. Alles andere ist uninteressant und wird niemanden dort zu dem Zeitpunkt interessieren.
Viel Glück
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World