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gerichtlich geregelter Umgang eigenmächtig änderbar zu Feiertagen?

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(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

wie gesagt hatte ich damals auch schon mit meiner anwältin geredet

tenor: an den hohen feiertagen darf man von der gerichtlichen regelung abweichen (so dort nicht explizit was anderes gesagt wird) muss aber für die fehlenden tage alternativen anbieten
bzw ihr dann zu weihnachten den ersten oder zweiten weihnachtsfeiertag zugestehen 😉


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Themenstarter Geschrieben : 23.12.2010 17:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mag sein, dass sie das sagt aber wo steht das?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2010 18:08
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

ich bin kein jurist, aber es gibt doch diese unterscheidung nach geschriebenem recht u "gefestigter Rechtsprechung" wie sleepy das oben erwähnt hatte


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2010 18:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja aber die "gefestigte Rechtsprechung" entwickelt keine eigene Wirkung auf die man sich berufen kann.
Nur ein Richter kann damit seine Entscheidung ggf. begründen und auch das wird vom BVerfG immer wieder kritisiert.

Und eine bestehende Regelung, also quasi einen Vertrag umwerfen kann man damit auch nicht.

Du kannst ja auch gegen andere Verträge nicht einfach verstoßen, nur weil er "nicht üblich" ist und von anderen so nicht abgeschlossen worden wäre.

Du hast sicher die Macht, so zu handeln.
Das Recht dazu, hast du meiner Meinung nach weder moralisch noch juristisch.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 23.12.2010 18:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal ein ganz unjuristischer Aspekt: Eine Menge Leute machen einen Riesenbohei um "Heiligabend" und erzählen einem gedankenlos irgendeinen Sermon vom "Fest der Liebe". Wäre es nicht Ausdruck dieser "Liebe", mal alle juristischen Betrachtungen mit Paragraphen und "gefestigter Rechtssprechung" ausser acht zu lassen und auf den Ex-Partner einfach ganz weihnachtlich zuzugehen und ihm die Hand zu reichen - vollkommen egal, was er irgendwann mal angestellt hat?

Dieser ganze "steht-mir-zu!", "ist-mein-Recht!", "wenn-Ihr-wüsstest!" und "meine-Familie-sagt-das-auch"-Hickhack passt nicht die Bohne zu den feierlichen Behauptungen über die Bedeutung von Weihnachten. Er ist nur ein billiges Mäntelchen - wofür auch immer.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2010 19:13
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

schöne theorie! wie soll das in der praxis ausschauen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2010 20:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welche Theorie?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 23.12.2010 20:58
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

schöne theorie! wie soll das in der praxis ausschauen?

Na, jedes ungerade WE ist Kind bei KM. Da Feiertage nicht geregelt sind, gilt die Umgangsvereinbarung einfach weiter. KM hat sich sicher schon gefreut darauf oder  :question:

(wobei ich deinen Vorschlag Weihnachten zu teilen, und den Umgang nachzuholen, auch vernünftig finde, echt. Habe auch noch nicht herauslesen können, warum die Km nicht teilen will, oder was sie für einen Vorschlag hat)

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2010 21:51
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

das sich alle an weihnachten lieb haben 😉


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Themenstarter Geschrieben : 23.12.2010 22:02
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hätte es, wenn es eben nicht explizit gregelt ist auch so verstanden, dass die wöchentlichen Wechsel weiter beibehalten werden und die KM eben dieses Mal das Glück hat, dass Weihnachten da rein fällt.

Generell wäre es natürlich das Optimum, wenn alle zusammen feiern, wenn das nicht möglich ist (ohne Grund trennt man sich ja meist nicht und oftendet es nun mal im Streit), dann fände ich den jährlichen Wechsel angemessen. Jedenfalls sehe ich keinen Grund, warum ein Elternteil hier eher das Recht haben sollte, das Kind JEDES Jahr zum Feiern da zu haben, vor allem weil der UE ja das Jahr über schn genug alleine zu Hause hockt und dann sicherlich gerne zumindest ab und an an den Feiertagen sein(e) Kind(er) um sich hat.

Sprich eigentlich ist  für mich klar: Dieses Jahr ist die Weihnachtsfeier bei Mama.

Mag sein, dass kleineren Kindern oder gar auch dem einen oder anderen grösseren Kind egal ist, wann es Weihnachten feiert aber anderen vll. nicht und deshalb sollte man auch dem UE die Chance geben genau an DIESEM Feiertag mit dem Kind zusammen zu sein.

LG, das Schwarzwaldmädel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2010 22:56




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vor allem solltest Du mal überlegen, wie oft Weihnachten auf ein Wochenende fällt und dann wie oft davon auf "ihr" WE. Wahrscheinlich ist es so ziemlich das letzte Weihnachten bis zur Volljährigkeit.

Für meine Begriffe gilt die gerichtliche Umgangsregelung, wenn nichts Anderes geregelt ist. Ich finde das nicht in Ordnung, die UR zu ändern, eigenmächtig.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2010 23:12
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

am 04.01. ist die Anhörung 😉

schaun wir mal was die Richterin dazu sagt....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2010 17:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

am 04.01. ist die Anhörung 😉

schaun wir mal was die Richterin dazu sagt....

ich persönlich finde das ziemlich zynisch (und den Schleimi vollkommen überflüssig), wenn der Anhörungstermin 10 Tage nach Weihnachten ist und die vollendeten Tatsachen bereits geschaffen wurden.

Was die Richterin dazu sagt, ist vollkommen unerheblich; eigenmächtige Änderungen von Umgangsregelungen werden auch dann nicht richtiger, wenn ein Gericht sie nachträglich schulterzuckend zur Kenntnis nimmt.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 18:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich persönlich finde das ziemlich zynisch (und den Schleimi vollkommen überflüssig)

Mich versichert es darin, dass das schlechte Verhalten von Betreuungselternteilen kein rein weibliches Problem ist. Wer Macht hat, nutzt sie. Dieser Beitrag rückt das wieder ins Bewusstsein.

Dafür kann man doch dankbar sein.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 19:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

Mich versichert es darin, dass das schlechte Verhalten von Betreuungselternteilen kein rein weibliches Problem ist. Wer Macht hat, nutzt sie. Dieser Beitrag rückt das wieder ins Bewusstsein.

Dafür kann man doch dankbar sein.

in der Tat: Viele Menschen (vor allem schwache) gehen immer so weit, wie sie straflos gehen können. Das hat schon vor 50 Jahren das >>>Milgram-Experiment<<< bewiesen. Ob diese Menschen Rock oder Hose tragen, ist dagegen vollkommen unerheblich...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 19:18
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

pff mal im ernst: mir ist die km relativ egal! was soll ich der unser kind zu weihnachten geben?

und vllt mal die anderen posts von mir lesen, dann würdet ihr auch sehen das ich keineswegs mein kind als druckmittel benutze oder sonstwas und eher traurig darüber bin, das die KM trotz meines redlichen bemühens so wenig teil haben will an dem leben unseres kindes!

und dann beruft ihr euch darauf das ich ja soweit gehen würde wie ich kann (rechtlich) stütz euch aber dann doch wieder auf die bestehende umgangsregelung, da beisst sich die maus selber in den schwanz 😉

zumal wenn ihr schon so auf der regelung rumhackt, dann ist es eben so das es keine feiertagsregelung gibt und in diesem fall ist das kind bei mir.

ich möchte echt mal nen guten grund hören warum ich das kind hätte an die KM geben sollen! nächstenliebe??

u für die die es interessiert werde ich das ergebnis der anhörung dann noch hier posten

nebenbei bemerkt ist der termin am 04.01. nicht originär auf die feiertagsproblematik zurückzuführen sondern auf den fakt, das sich die KM in anwesenheit unseres kindes betrinkt u ihr lebensgefährte sowie ihre eltern, entgegen der mündl. verinbarung mit mir, den umgang zwischen km u kind unbegleitet stattfinden lassen.

in erster linie soll dort, vom jamt angestrengt, eine neue, begleitete, umgangsregelung gefunden werden. das mit der feiertagsregelung wird quasi nebenher erledigt.

vllt hätte die km sich auch einfach mal bei mir melden sollen, u dass nicht erst 2 tage vor heiligabend, dann hätte man auch eine für beide zufriedenstellende regelung finden können. da sie das nicht tat plane ich halt ohne sie. selbst nachdem die zuständige jamt sachbearbeiterín sich am 23ten bei mir meldete, mit der bitte kontakt zur km aufzunehmen, u ich zudem zusagte den heiligabend mit der km zu teilen UND die sachbearbeiterin die km noch anrief mit dieser info u der bitte ans telefon zu gehen weil ich mich gleich melden würde, ging die km nicht ans telefon.

noch was: die km ist im übrigen davon ausgegangen das unser sohn heiligabend und die beiden weihnachtsfeiertage bei ihr ist und überhaupt nicht bei mir! jetzt war er den 1+2 feiertag bei ihr. ich finde meine lösung humaner als ihre.

mein kind hatte schöne weihnachten, bei seinem vater UND bei seiner mutter. darum gehts! 😉


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Themenstarter Geschrieben : 30.12.2010 19:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

pff mal im ernst: mir ist die km relativ egal! was soll ich der unser kind zu weihnachten geben?

Da liegt das Kernproblem MIR ICH DER.

DIR ist die KM egal, soll sie auch. Aber EUREM Kind nicht. Und alles, was Du tust, solltest Du aus der Warte des Kindes sehen und nicht aus Deiner. Genau das tust Du aber.

Absprachen könnt ihr ja verbessern. Aber Streng genommen brauchte die KM das nicht tun. Denn Hl. Abend war Freitag, die Feiertage Sa-So und alle drei Tage ihr gerichtlich fixiertes Umgangs-WE. Es wäre also an DIR gewesen, auf KM zuzukommen und sie darum zu bitten, einen der Tage an Dich abzutreten, im Tausch gegen einen anderen.

Aber nee..... das hast Du sicher nicht nötig, gell? Denn DIE ist DIR ja egal.

*grr*

LBM (gesegnet mit einem beknackten KV, und trotzdem denke ich bei allem daran, wie SOHNEMANN sich bei meinen Entscheidungen fühlen wird)


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 20:36
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

u wo genau berücksichtige ich die bedürfnisse meines kindes nicht?

ja ich habe eigennützig gehandelt, aber wohl eher zum leidwesen der km u nicht meines kindes 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2010 20:53
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

Aber nee..... das hast Du sicher nicht nötig, gell? Denn DIE ist DIR ja egal.

irgwie wird hier auch am laufenden band unterstellt...du liest die posts von mir schon komplett gell?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2010 20:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach: Du hältst Dich für den wichtigeren Elternteil. Wenn Du die KM nicht als gleichwertig akzeptierst und sich Deine Eigennützigkeiten summieren, dann wirst Du dem Kind langfristig schaden, weil Du Deine Interessen über die des Kindes stellst. Und Dich im Stillen (?) diebisch freust "die" zu ärgern.

LBM

PS: Es fällt mir schwer, ja, aber ich lese sie komplett. Mir rollen sich nur die Fußnägel hoch.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 21:01




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