-gerichtliche Umgangsregelung existiert
-eigenmächtige Abänderung möglich, durch den Elternteil bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, zu wichtigen Feiertagen/Geburtstag des Kindes?
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Hi!
Ich u mein Sohn (4 Jahre alt) leben seit ca 1,5 Jahren von der Mutter getrennt. Der Umgang zwischen meinem Sohn u der KM ist gerichtlich geregelt worden.
in ungefähr diesem Wortlaut: "Das Kind ist jedes ungerade Wochenende von Fr xx.xxh bis Mo xx.xxh bei der KM"
Nun fällt dieses Wochenende genau auf Weihnachten - also vom Fr 24.12.10 an bis kommenden Mo den 27.12.10.
Laut einem Gespräch mit meiner Anwältin Anfang diesen Jahres, kann ich aber den Aufenthaltsort meines Kindes, fällt der Termin "Sohn bei KM" auf seinen Geburtstag / einen Feiertag wie Weihnachten, entgegen der gerichtlichen Einigung abändern.
-> Kann also sagen, er ist am 24.12. entgegen der Vereinbarung bei mir. Hierfür muss ich der KM dann aber eine Alternative für den fehlenden Tag anbieten und jetzt zu Weihnachten ihr den Umgang an einen der Feiertage ermöglichen (= nicht Heiligabend).
Nun hat aber das J-Amt eben angerufen (selber jedoch planlos in der Frage) und seine Mutter geht gerade auf die Barrikaden, so dass in mir doch wieder Zweifel aufkommen ob ich das alles richtig sehe soweit....
Hat jmd Erfahrung in dieser speziellen Frage u kann mir kompetent weiterhelfen?
KV und KM haben beide Sorgerecht.
Danke u ein Frohes Fest! 😉
Hallo Daddy-O,
"normal" ist, dass Kinder ihre Geburtstage und die hohen Feiertage inkl. Heiligabend da verbringen, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Also dürftest Du auf der sicheren Seite sein.
Ich persönlich finde jedoch, dass verantwortungsvolle Eltern diese Tage (wenn es nicht zusammen geht) jährlich im Wechsel mit den Kindern verbringen sollten.
lg
sleepy, die nicht verstehen kann, warum die Diskussion erst 24 Stunden vorher aufkommt :phantom:
Sleepy
danke sleepy!
ich habe die KM bereits vor 1,5 Wochen versucht telefonsich zu kontaktieren, was jedoch nicht von Erfolg gekrönt war
-> EMail geschrieben + SMS mit Hinweis auf diese
-> Mi Kitaweihnachtsfeier das Thema angesprochen, wo sie dann einfach abgehauen ist
Ich habe versucht das früher zu klären 😉
Das ist aber kein geschriebenes Recht worauf du dich beziehst oder? Wenn doch wären Paragraphen ganz hilfreich. Bzw. worauf bezieht sich dieses "normal" ist....???
Hallo Daddy-O,
§§ gibt es dafür nicht. Es handelt sich um - leider - gefestigte Rechtsprechung.
Aber warum bestehst Du auf den Heiligabend? Was ist so schlimm daran, wenn Dein Kind diesen dieses Jahr bei KM und dann im nächsten Jahr bei Dir verbringt? Glaubst Du nicht, dass Du Deinem Kind etwas wichtiges nimmst, wenn es künftig nie mehr mit KM den Heiligabend verbringt? Der den umgangsberechtigten Elternteilen "netterweise" zugestandene Umgangstag am 1. oder 2. Weihnachtstag kann einen Heiligabend nicht ersetzen! By the way: Wann soll Dein Kind die Mutter denn dieses Jahr Weihnachten sehen? Überhaupt nicht?
lg
sleepy
Sleepy
Hi Daddy-O.
es ist entscheidend, was zur Ferien-bzw. Feiertagsregelung im Urteil geschrieben steht. An das hast Du Dich zu halten.
Ist keine spezielle Feiertagsregelung ausgeurteilt worden, so gehen die Feiertage dem normalen WE-Umgang vor, d.h. dieser
fällt für die KM aus.
LG,
Mux
Es steht nichts zu Feiertagen im Urteil. 😉
@ sleepy: Ich halte es für selbstverständlich das Kinder an ihrem ständigen Aufenthaltsort Geburtstag / Weihnachten feiern.
Das war bei mir u meinen Eltern damals auch nicht anders...
Ich habe ihr freigestellt ob sie ihn am 25ten oder 26ten sieht u habe ihr vorgeschlagen die 3 Tage (24ter, 25ter u 26ter) zu teilen -> 1,5 Tage für jeden mit der Ausnahme das er Heiligabend zu hause ist.
Des weiteren habe ich ihr gesagt das sie die ihr fehlenden 1.5 Tage vom kommenden We bekommt. wann sie möchte.
Besteht also "nur" die Gefahr, dass sie Heiligabend mit der Polizei u Gerichtsurteil vor der Tür steht u ich nehme mal stark an, das Polizisten von der Regelung @ "hohe Feiertage" + "gefestigte Rechtsprechung" eher nichts wissen oO
Sorry, aber selbstverständlich sollte sein, dass ein Kind seine Geburtstage und Heiligabend mit seinen ELTERN verbringt und wenn dies nicht zusammen geht, dann zumindest abwechselnd. 😡
Genau Deine Einstellung ist es, die bei vielen AE KM kritisiert wird. Ich finde es schade, dass Du als AE Vater genauso denkst und handelst. Da kann mir keiner erzählen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht. Das einzige was hier im Vordergrund steht ist das "Wohl" von Kindsbesitzern.
Ich klink mich hier aus. Offensichtlich geht es Dir um DEIN Recht und nicht um das Recht Deines Kindes.
Sleepy
Ohne nun hier werten zu wollen finde ich es ebenfalls sehr schade und bedenklich, wenn einem diese Problematik erst so kurz vor den Feiertagen in den Sinn kommt.
Da setzt man sich doch im Laufe des Jahres einfach mal zusammen (oder telefoniert, simst oder Emailt) und findet dazu eine Regelung. die den Wünschen und Bedürfnissen des KINDES entspricht. Und am Besten einigt man sich dann gleich noch darauf, dass es in der Zukunft genauso funktioniert, bis Kind sich anders dazu äußert.
Sich auf Gewohnheitsrecht zu berufen oder die gefestigte Rechtssprechung mag zwar irgendwie für den Augenblick eine Lösung bringen, für die Zukunft aber nur wieder Öl für`s Feuer.
Was würde sich das Kind wünschen? Das würde für mich Handlungsleitend sein.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi Daddy-O,
steht nichts im Urteil gibt es für die KM keinerlei Handhabe, hier etwas durchzusetzen.
Sie muss erst vor Gericht eine Feiertagsregelung beantragen. Mich wundert so ein
Urteil. Ist eigentlich Standard, dass eine Feiertagsregelung mit beantragt und auch
ausgeurteilt wird.
@sleepy
Bleib enspannt. Das Angebot von Daddy-O ist doch völlig fair und entspricht völlig der
gängigen Rechtsprechung. Hier gleich das Kindeswohl gefährdet zu sehen, ist doch leicht
hysterisch. Ich denke eher im Gegenteil, dass manche Kinder durchaus dieses 2 x Heiligabend
genießen (mein Sohn gehört jedenfalls dazu!). Und einen Vierjährigen, der dem 24.12. oder
25.12. eine unterschiedliche Bedeutung beimisst, möchte ich mal erleben. Dieses Mal findet
bei mir übrigens Heiligabend erst am 30.12. statt, so what?
Frohe Weihnachten, wann auch immer 🙂
Vielleicht liest Du meine Postings nochmal. 😉 Ich habe an keiner Stelle von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen. Ich habe lediglich festgestellt, dass das Kindeswohl hier offensichtlich keine Berücksichtigung findet, weil ein AE Elternteil SEIN vermeintliches Recht durchsetzen möchte.
Wenn Du das so locker siehst ist das ja okay. Ich jedoch kenne zahlreiche Umgangsväter (zu denen auch mein Mann gehört), die erheblich darunter leiden, dass am Heiligabend ein wesentlicher Stuhl leer ist! Und der 1. oder 2. Feiertag ist eben nicht dasselbe.
Im übrigen denke ich, dass zahlreiche User einer AE Mutter mit dieser Frage virtuell die Ohren lang gezogen hätten!
lg sleepy
Sleepy
Moin,
also ich schließe mich Sleepys Meinung an.
Mux, ich weiß zwar auch, dass viele Richter das so handhaben aber welche Rechtsgrundlage hat die Behauptung, dass Feiertage die Umgangsregelung grundsätzlich aushebelen, wenn nichts anderes geregelt wurde?
Gibt es dafür ein Urteil? Ein Gesetz wird es ja wohl nicht sein.
Als ich vor fast 5 Jahren wegen dieser Frage vor Gericht war, hat meine Ex sich auch das Hemd angezogen:
"Heiligabend wollen die Kinder bei der Mutter sein"
Worauf die Richterin sagte:
"Quatsch, Heiligabend wollen sie genauso beim Vater sein!" Und hat den Vergleich auch dementsprechend "angeregt".
Ex hat sich zwar nie daran gehalten aber das ist ein anderes Thema.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi sleepy,
Wenn Du das so locker siehst ist das ja okay. Ich jedoch kenne zahlreiche Umgangsväter (zu denen auch mein Mann gehört), die erheblich darunter leiden, dass am Heiligabend ein wesentlicher Stuhl leer ist! Und der 1. oder 2. Feiertag ist eben nicht dasselbe.
Ihr leidet! Das Kind auch? Ist jetzt gemein :wink:, aber genau das hast Du Daddy-O vorgeworfen.
Dem Kind ist es völlig egal. Meine persönliche Erfahrung.
Lg,
Mux
danke soweit an alle!
u wie bereits erwähnt habe ich mich früh genug darum gekümmert, aber wenn die KM sich nunmal erst heute äußert kann ich daran auch nichts ändern 😉
btw denke ich schon das ich nicht in erster linie auf mich achte, sondern auf das kind
es gibt auch nur deswegen eine gerichtliche umgangsregelung, weil ich meinen kleinen von ihr mal nicht wiederbekommen habe -> ursprünglich hatte sie ihn mal jedes wochenende
ich bin bestimmt nicht derjenige der das unbedingt auf der gerichtlichen schiene fahren muss u bin auch der meinung das eine funktionierende KV-KM kommunikation ausreichend sein sollte...
wenn die KV-KM kommunikation nicht funktioniert /emotionsfrei bleibt ist ein rechtlicher rahmen aber sicherlich für beide wünschenswert
gerade in der kinderfrage fällt es wohl KV wie KM immer schwer rein objektiv zu bleiben u NUR das wohl das kindes im kopf zu haben
aber ich versuche trotzdem mein bestes
ich bin auch bei nur einem elternteil aufgewachsen u weiss das kinder beide elternteile lieben u brauchen sleepy 😉
u ich habe meinen vater definitiv lieber gehabt als meine mutter (wo mein lebensmittelpunkt war)
daddy hatte uns ja auch nur alle 2 wochen, hat mit uns dann halligalli gemacht aber wenn es um sachen erziehung u generell allem ging was - ich sage mal "anstrengend" in bezug auf der erziehung von kindern ist, hat er sich auch fein rausgehalten
u DAS habe ich damals nicht gewusst u rechne das heut erst meiner mutter hoch an
-> nur das kind entscheiden zu lassen ist auch nicht unbedingt das richtige u ja ich bestehe drauf das er heiligabend zu hause ist u berufe mich zur not hier auf mein recht. ich bin da konservativ, weihnachten feiert man zu hause 😉
btw hab ich sie zu seinem geburtstag auch eingeladen (war mit ihm u ein paar kiddies aus der kita im tierpark) worauf sie keinen bock hatte weil ihr freund was dagegen hatte
an weihnachten sind wir jedoch bei oma u da ist sie nicht erwünscht (nicht von mir ausgehend) denn das sind sachen vorgefallen....das verüble ich meiner mutter u meinen brüdern nicht das sie nicht kommen kann
ansonsten versuche ich sie ständig mit einzubeziehen, da ist ihr feedback leider auch mangelhaft, aber ich machs weiter wegen unserem sohn u weil er seine mutter liebt 😉
ich hab prinzipiell null lust auf die frau, aber ich bin stets freundlich u informiere sie über alles mögliche ohne aufforderung u lade sie zu beurtstagen, kita-feiern etc ein 😉
so ziemlich abgeschweift 😉
aber nicht immer gleich so generell verurteilen liebe leute weil ich darauf bestehe das er xmas zu hause ist!
So hat jeder seine eigenen Erfahrungen.
Ich persönlich leide nicht. Es ist schließlich nicht mein Kind. Mein Mann leidet und ich weiß, dass es auch dem Kind nicht egal ist und es gerne Heiligabend mal bei uns wäre. Ob das Kind leidet, kann und will ich nicht beurteilen. Darauf kommt es letztlich aber auch nicht an. Umgang dazu da, dass das Kind "Alltägliches" in der Umgebung und im Leben des Vaters miterlebt. Warum Heiligabende und Geburtstage hiervon ausgeschlossen sein sollen, erschließt sich mir nicht. Es handelt sich hierbei um klassische "Familienveranstaltungen". Offensichtlich gehört also ein Umgangselternteil nicht zur Familie?
Ich jedenfalls kann nur hoffen, dass diese verschrobenen Rechtsansichten irgendwann einmal der Vergangenheit angehören (auch wenn es aktuell darunter leidenden Umgangselternteilen nicht viel helfen wird).
lg
sleepy
Sleepy
Im übrigen denke ich, dass zahlreiche User einer AE Mutter mit dieser Frage virtuell die Ohren lang gezogen hätten!
das mag ich ja so ezy sagen können, aber ich hätte verständniss dafür wenn die AE KM auf den Heilig Abend besteht...klar ist das sch...e für einen Elterneteil aber du kannst keine vollkommende Gleichberechtigung durchsetzen bei getrennten Eltern...
Man kann das möglichst Fair machen 😉
aber du kannst keine vollkommende Gleichberechtigung durchsetzen bei getrennten Eltern...
Doch, kann man, man muss nur wollen :puzz:
Sleepy
Hi Beppo,
tja, die Rechtsgrundlage bleibt immer dieselbe, der gute §1684 BGB. Alles andere konkretisieren
die allseits beliebten Richter. Mir hat übrigens der Richter in meinem letzten Verfahren im OKt. 2010 genau
diese rückständige Auffassung Deiner Ex als völlig übliche Rechtspraxis um die Ohren gehauen,
als ich die Feiertage im jährlichen Wechsel forderte.
Auch mein Hinweis, dass es durchaus Urteile gibt , die nicht seine Auffassung untermauern, hat er nur mit einem
Blick a la "Na und?" quittiert und klar gemacht, dass das Kind Heiligabend bei der Mutter verbringen wird.
Wichtig ist doch die verbrachte Umgangszeit. Auch ich musste, einsehen, dass mehr ICH wünsche, meinen Sohn
bei uns zu haben. Dass er aber bei seiner Großmutti + Mutter ein schönes Weihnachten verbringt und anschließend
bei mir nochmal feiern kann und es ihm gut dabei geht, möchte man in manchen Augeblicken nicht sehen.
Lg,
Mux
ich bin übrigens völlig Deiner Meinung, Kinder sollten gleichberechtigten Zugang zu beiden Elternteilen haben, und
dazu gehören auch der Kindergeburtstag und die Feiertage. In der Praxis muss man allerdings Regelungen
finden, die beide Elternteile mittragen, die zudem noch praktikabel sind und die Interessen aller Beteiligter (incl des Kindes!)
berücksichtigen, und da ist die Frage, ob Prinzipienreiterei einen weiter bringt.
Wäre die KM z.B. auf Daddy-O´s Vorschlag eingegangen, würde es diesen Thread wahrscheinlich gar nicht geben!
Lg,
Mux
das natürlich auch total doof das das thema jetzt aufkommt, wo morgen schon alles geplant ist mit der familie
-> eine frühere reaktion ihrerseits u man hätte den tag morgen auch splitten können (was ich nun aber wieder in erwägung ziehe - das würde aber auch MEIN weihanchten, das UNERER familie wieder komplett umwerfen u dem trage ich nun auch rechnung...)
u ich weiss das vorwürfe a la "na hättest du dich doch früher gemeldet" nichts bringen 😉
Genau da sind wir wieder beieinander, Mux.
Der §1684 gibt das eben nicht her, sondern es entspringt einfach nur der richterlichen Willkür.
Und da es anscheinend auch kein höchstrichterliches Urteil dazu gibt, gibt es meiner Meinung auch keinen Grund zu der Annahme, dass diese "übliche Praxis" die ausformulierte Umgangsregelung aushebelt.
Ich selbst habe den Regelverstoß meiner Ex in dieser Frage mittlerweile hingenommen, weil ich tatsächlich nicht in der Lage bin, meinen Kindern den weihnachtlichen Rahmen zu bieten.
Bleibe aber ansonsten auch bei meiner Meinung: Pacta sunt servanda!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
