Moin zusammen,
nach einem Jahr Umgangspflegschaft geht es nun darum das seit 2 Jahren laufende Verfahren abzuschließen. Ich hoffe sehr
für meinen Sohn endlich eine vollständige Umgangsregelung zu bekommen.
Die derzeitige Situation ist , dass er alle 2 Wochen am WE bei mir ist und ich ihn dazwischen 14-tägig an einem Tag von der
Schule abhole und ihn dann um 18h zur KM bringe.
Dieser Zustand ist schon eine erhebliche Verbesserung als vor Beginn der letzten Umgangspflegschaft. Leider aber beansprucht KM,
dass Sohnemann seine kompletten Ferien bei Ihren Eltern (300km Entfernung) verbringt.
Ein entsprechender Bericht der Umgangspflegschaft ging ans Gericht und nun besteht Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich habe mit meiner RA gesprochen und folgenden Entwurf erhalten. Bitte schaut da mal drüber und sagt mir was zu
verbessern ist.
In der Sache
wird mitgeteilt, dass die Wochenendumgänge jedes zweite Wochenende nunmehr seit September 2012 problemlos stattfinden. KIND übernachtet gerne bei seinem Vater und es hat auch eine positive Entwicklung zwischen den Eltern gegeben.
Mit Antrag vom xx.06.2011 wurde ebenfalls eine Ferienregelung beantragt. Damit das Verfahren möglichst bald abgeschlossen werden kann, bedarf es noch einer Ferienregelung. Diese soll nunmehr modifiziert werden:
Danach beantragt der Antragsgegner mit seinem Sohn KIND Ferienumgänge wie folgt zu haben:
⦁ Die ersten 2 Wochen der (XXX STADT) Sommerferien,
⦁ Die erste Woche der (XXX STADT)Frühjahrsferien,
⦁ Die erste Woche der (XXX STADT)Herbstferien,
⦁ Der Kindesvater wird den Sohn am Tag des Beginns des Ferienumgangs um 8.00 Uhr morgens bei der Kindesmutter abholen und ihn am letzten Tag des Ferienumgangs um 18.00 Uhr wiederbei der Mutter abgeben.
⦁ Sylvester verbringt KIND bei seinem Vater sowie die darauf folgenden restlichen Hamburger Schulferientage. Der Vater holt KIND am 31.12. um 8.00 Uhr bei der Kindesmutter ab und wird ihn am letzten (XXX STADT) Schulferientag um 18.00 Uhr wieder zur Mutter zurückbringen.
Dem Vater von KIND stehen ebenfalls Ferienzeiten mit seinem Sohn zu. Er möchte insbesondere die Möglichkeit haben, mit KIND verreisen zu können.
Da der Vater weiß, dass der Kindesmutter das Weihnachtsfest im Kreise ihrer Eltern sehr wichtig ist, verzichtet er darauf, dass er Weihnachten mit KIND alle 2 Jahre verbringen kann. Er möchte jedoch im Gegenzug dann wenigstens das Silvesterfest und die restlichen Ferientage mit KIND verbringen können.
Eine hälftige Ferienumgangsregelung kann der Kindesvater leider mit seinen arbeitsvertraglichen Urlaubszeiten nicht leisten.
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Danke + Gruß
lillimann
Moin.
Die Belehrung über die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG nicht vergessen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Dem
Vater vonKIND stehen ebenfalls Ferienzeiten mit seinemSohnVater zu, sodass auchEr möchte insbesonderedie Möglichkeit bestehthaben, mit KINDzu verreisenzu können.
Eine hälftige Ferienumgangsregelung kann der Kindesvater leider mit seinen arbeitsvertraglichen Urlaubszeiten nicht leisten.
Ich würde diese "Entschuldigung" weglassen. Das ist im Zweifelsfall ein Angriffspunkt (à la:"Schaut her, der sucht sich nur die Rosinen aus. Ich als KM muss auch die Ferienbetreuung über meine arbetisvertraglichen Urlaubstage irgendwie sicherstellen.") Wenn Du tatsächlich nur 2 Wochen Sommerferien beantragst, dann ohne weitere schriftliche Begründung. Sollte es eine mdl. Verhandlung geben und Du darauf angesprochen werden, dann ggf. irgendwas von Ferien bei den mütterl. Großeltern, wo das Kind ja derzeit die Ferien verbringt vortragen. Aber willst Du wirklich im vorauseilenden Gehorsam auf Ferienwochen verzichten?
Selbiges gilt in meinen Augen für Weihnachten. Ich begrüße es sehr, dass es keine Diskussion über Heiligabend gibt. Aber warum nicht Umgang ab 2. Feiertag beantragen? Auch, um etwas Verhandlungsspielraum zu haben.
Ggf. auch mal überlegen, ob Du diese Regelung nicht vorab der KM vorstellst, mit der Ankündigung, entweder ihr einigt Euch darauf oder Du wirst beim Gericht eine vollständige hälftige Ferienregelung inkl. Weihnachten im Wechsel beantragen.
Gruss, Toto
Hi,
danke für die Anregungen. Ich werde die endgültige Fassung hier dann nochmal einstellen, bevor ich an RA die Freigabe erteile.
Die Belehrung über die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG nicht vergessen.
Wie könnte denn ein entsprechender Passus bezüglich §89 in meinem Antrag aussehen ? Hat jemend eine Idee bzw. Beispiel ?
Gruß
lillimann
Es wird beantragt, die Antragsgegenerin über die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG zu belehren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
ich habe das Schreiben jetzt entsprechend abgeändert und auch mehr aus der Sicht von Sohnemann (um)formuliert. Danke an dieser Stelle an
@Toto u. @Beppo, so wie alle anderen die bisher zu meinen Beiträgen gepostet haben.
Wie auch immer, ich glaube bis hier alles getan zu haben, dass dieser Antrag bzw. das Verfahren nach 2 Jahren hoffentlich mit einem entsprechenden
Beschluss beendet wird. Zwei Umgangspflegschaften, die erste davon ist mittlerweile Verfahrenspflegerin, und diversen Berichte die ausschließlich
eine Ausweitung des Umgangs befürworten bzw. nichts gegenteiliges beinhalten sollten nun doch genug sein.
Meine Bedenken dass sich die Richterin wieder von KM hinhalten lassen wird sind jedoch weiterhin gegenwärtig. Die Vergangenheit hat eben doch gezeigt
was da so alles möglich ist.
Wie mein Sohn seinen Papa lieb hat, möchte ich gar nicht beschreiben, sonst werde ich noch sentimental. Dies ist hier zu Lande beim FG nämlich unbedingt
zu vermeiden.
Gruß
lillimann
