Hallo Lillemann,
du hast ein Umgangsrecht, welches du einklagen kannst. Ich rate dir dies zu tun.
Ward ihr verheiratet?
LG Blume99
Moin,
du hast ein Umgangsrecht, welches du einklagen kannst. Ich rate dir dies zu tun.
Das ist schon richtig, aber die Umgangspflegschaft ist nun mal eingerichtet und bis März befristet. Somit muss er sich
zunächst daran halten.
Ward ihr verheiratet?
Dies hat insofern nichts mit dem geregelten Umgang zu tun, bzw. ist das eine von dem anderen nicht abhängig. Ich denke
du stelltest die Frage wegen dem Sorgerecht.....
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin zusammen,
nach längerer Zeit möchte ich mal wieder berichten bzw. euch um Rat und Hilfe bitten.
Nachdem das Gericht aufgrund des Berichtes der UP gefagt hat ob mittlerweile Umgang mit Übernachtung stattfindet,
habe ich erneut einen Antrag auf Umgangserweiterung gestellt.
Dieser beinhaltet, jedes 2. WE von Freitag 17:00 bis Sonntag 17:00, Abholung vom Sportverein Mitwochs 17:30 / Rückgabe 19:00 h.
Desweiteren den 2. Weihnachtsfeiertag 9-17 h sowie hälftige Ferien.
Dies war Anfang Juni. Es kam dann wie es kommen musste bzw wie ci es befürchtet habe. Km hat es sich mal wieder nicht nehmen
lassen einen Brief ans Gericht zu schreiben. Ich konnte die 2 DIN-A4 Seiten nicht in einem Zug durchlesen da ich nach Luft schnappen
musste.
Km schreibt dass Sohne mann gar nicht Herrn ***** (ich) übernachten wolle und er dies auch schon mehrmals gegenüber Ihr und auch
der Kindergärtnerin geäussert habe. Sie (KM) hätte IHREN Sohn so erzogen dass er seine Meinung frei äussern könne und sie würde ihn auch nicht beeinflussen. :gunman: Desweiteren schlägt sie der Richterin vor dass sie Sohnemann zum Termin mitbringt und die Richterin ihn dann selbt dazu befragen könne.
Auch sei mein Wunsch einer Ferien und Feiertagsregelung nur eine weitere Schikane um ihr ihre ganze Kraft zu rauben...
und so weiter und so fort..... Ich glaube mittlerweile wirklich dass sie krank ist. :puzz:
Aufgrund dieses Briefes wurde zum eigentlichen Termin (letzte Woche) erst einmal die UP vom Gericht geladen, zur Berichterstattung
des betroffenen Kindes. Termin zur eigentlichen Verhandlung ist nun Mitte September.
Nun, irgendwie spricht alles für mich und trotzdem bin ich total beunruhigt. Ich hatte Anfang der Woche einen Besprechungstermin mit meiner
RA und sie sagt, dass das Gericht wohl nicht eine umfassende Umgangsregelung beschliessen wird, da dies bei so einer extremen KM
nicht zu verantworten sei.
Sie schlägt vor das Ganze nun in der Verhandlung zu klären und falls KM nicht einlenkt, haben wir als Joker noch, die Anordung eines
Gutachtens vorzuschlagen.
Ich bin momentan doch sehr verunsichert und sehe die Bindung zu Sohnemann immer weiter in die Brüche gehen bzw. immer noch so weit
von einer Umgangserweiterung entfernt zu sein.
Ich hoffe nun dass das Gericht aufgrund der UP und der bisherigen einigermassen regelmässigen Umgänge doch eine Umgangsregelung
wie beantragt beschliessen wird. Es kann doch nicht sein, dass KM mit immer wieder neuen Lügen und unglaublichen Anschuldigungen durchkommt ?
Was kann ich denn noch machen oder was sollte ich besser lassen ?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruss lillimann
Servus lillimann,
Km schreibt dass Sohne mann gar nicht Herrn ***** (ich) übernachten wolle und er dies auch schon mehrmals gegenüber Ihr und auch
der Kindergärtnerin geäussert habe.
Euer Sohn dürfte nun ca. 5 Jahre alt sein?
Da kann er nicht entscheiden, ob er will oder nicht.
Jeder vernünftige Mensch weiß das und sogar ein großer Teil der Schwarzkitttel hat dies verinnerlicht.
Wenn Sohn demnächst entscheidet nur noch links an der Kloschüssel vorbei zu pullern, wird das von der KM sicherlich auch akzeptiert, oder 😉
Die Aussagen Deiner RA kann ich nicht nachvollziehen. Die soll Deine Interessen vertreten und nicht KM in Schutz nehmen!
Zieh Deinen Antrag durch und klär das auch deutlich mit Deiner RA. Du zahlst und gibst deshalb auch die Marschrichtung vor.
Ich sehe keinen Sinn darin, immer schon vor der Verhandlung die Entscheidung des Gerichtes zu mutmasen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
ich habe mich bezüglich meiner RA glaube etwas falsch ausgerückt. Sie nimmt keinesfalls KM in Schutz. Sie sagt nur, sie könne mir eben nicht versprechen,dass mein Antrag in vollem Umfang durchgeht.
Natürlich werde ich alles daran setzen meinen Antrag durch zu ziehen und bin mir auch sicher mit meiner RA eine fähige Vertreterin in Sachen
Umgangsrecht für meinen Sohn zu haben.
Fakt ist aber auch, dass KM nun seit fast einem Jahr erfolgreich die Umgangserweiterung mit Übernachtung von Sohnemann verhindert.
Letztes Jahr im September sollte der Umgang von Sohnemann auf Übernachtungen ausgeweitet werden. Einen Monat zuvor, die KM hatte
mal wieder einen Umgang kurzfristig verschoben, kam es zu einem Streitgespräch am Telefon da ich eine Verschiebung nicht akzeptieren
wollte.
Aus diesem kurzen Gespräch lies KM Ihrer Phantasie mal wieder freien Lauf und schrieb einen Brief mit unglaublichen Anschuldigungen
ans Gericht und bat um Hilfe, da ich Ihrer Meinung nicht fähig wäre mich um Sohnmannn zu kümmern bzw. er auf keinen Fall bei mir
übernachten könne. Eine Anzeige wegen Bedrohung hatte sie auch noch gestartet.
Das ganze hatte eine weitere Verhandlung zur Folge, worauf hin eine Umgangspflegschaft eingerichtet wurde. Natürlich konnte ich die ganzen
Vorwürfe ausräumen bzw wurde von der UP erkannt worum KM es geht. Mehr Zeit mit mir hat Sohnemann aber bis heute nicht mit mir...
Ich hoffe nun sehr dass die Richterin von dem Gequarke der ach so armen KM den Kanal voll hat, sich auf den Bericht sowie die für
mich positiven Aussagen der UP stützt und KM mal ordentlich in die Schranken weist.
Gruss lillimann :crash:
Hallo lillimann,
Fakt ist aber auch, dass KM nun seit fast einem Jahr erfolgreich die Umgangserweiterung mit Übernachtung von Sohnemann verhindert.
Ja, ja die KM fährt die Schiene (angeblicher) Kindeswille = Kindeswohl und sie wird das Kind zu nichts zwingen ... :rofl2:
Das kenne ich nur zu gut und ich bin demnächst u.a. deshalb vor dem OLG.
Bei mir läuft das auch schon über ein Jahr, ich gebe nicht auf und nähere mich so langsam dem Ziel.
Es gibt in der Fachwelt inzwischen genügend Publikationen, die die Fragwürdigkeit des geäußerten Kindeswillen thematisiert.
Selbstverständlich kann ein kleines Kind die Tragweite "seiner" Entscheidungen nicht erfassen und kann zudem nicht die Last tragen, über die Dauer und Häufigkeit seines Aufenthaltes beim jeweils anderem Elternteil entscheiden zu müssen.
Was genau für eine Anzeige hatte die KM denn gestellt ?
Hallo,
die KM hat damals eine Anzeige wegen Bedrohung und Belästigung gestellt. Ich hab dann auf Nachfrage die fragliche Situation in einer
Stellungnahme noch einmal geschildert und daraufhin wurde die Sache beendet, also eingestellt.
In einer Strafsache hätte ich auf die ganzen Lügen, Anschuldigungen sicher massiv reagiert. Doch im Familienrecht macht das keinen
Sinn.
Selbstverständlich kann ein kleines Kind die Tragweite "seiner" Entscheidungen nicht erfassen und kann zudem nicht die Last tragen, über die Dauer und Häufigkeit seines Aufenthaltes beim jeweils anderem Elternteil entscheiden zu müssen.
Genau das habe ich versucht Exe zu vermitteln und gebeten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nun ja, mit dem Ergebnis, dass sie ihre Ansichten dazu der Richterin in ihrem 2 DIN-A4 Seiten "Vorwort" zur kommenden Verhandlung in Ihrer eigenwilligen Art und Weise mitgeteilt hat. Ich hoffe die Richterin klärt sie darüber auf.
Gruss lillimann
Genau das habe ich versucht Exe zu vermitteln und gebeten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nun ja, mit dem Ergebnis, dass sie ihre Ansichten dazu der Richterin in ihrem 2 DIN-A4 Seiten "Vorwort" zur kommenden Verhandlung in Ihrer eigenwilligen Art und Weise mitgeteilt hat. Ich hoffe die Richterin klärt sie darüber auf.
Für derartige Vermittlungen sind kindesbesitzende Mütter aufgrund ihrer Persönlichkeit nicht in der Lage.
Wenn Du Pech hast, gerätst Du an so eine befangene Richterin wie in meinem Fall, die tatsächlich im Beschluss verkündete:
„eine Anordnung von Übernachtungen kann kindeswohlschädigend sein und kann vor allem dazu führen, dass Kind den Umgang mit ihrem Vater vollständig ablehnt“
Das meine Tochter niemals den Kontakt zu ihrem geliebten Papa ablehnen würde, intessierte diese Richterin natürlich nicht.
Nun mal sehen, wie das das OLG so einschätzt.
Moin illimann,
mal etwas grundsätzliches zu Deinen "Umgangsschwierigkeiten":
Habe Deinen Fall noch im Ansatz in Erinnerung und flog grad noch mal über die letzten Posts. Dein Fall ist wie viele andere. Du hast eine Kinderbesitzerin als KM. Ihr wichtigstes Ziel ist es Dich vom Kind fern zu halten. Das hat sie ja in der Vergangenheit weitestgehend geschafft. BEi Gericht warst Du nun auch schon ein paar mal, selbst eine UP ist/war ja schon eingerichtet. Vergess bitte die ganzen Anschuldigungen der Gegenseite. Das muss wohl so sein, die Schreiben immerzu ganz böse Sachen über die Väter um sich einen Vorteil daraus zu verschaffen. Das traurige daran: Es gelingt zeitweise sogar! ZEITWEIESE...das ist der Begriff den Du verinnerlichen solltest.
In Deinem Fall hilft nur eins, auch wenn es zermürbend ist und sicherlich noch sein wird. Sofern Du den Kontakt zu Deinem Kind aufrechterhalten möchtest, musst Du eben schlichtweg "nur" noch länger "durchhalten" müssen. Jeder Boykott, nahezu jede Kinderbesitzerin wird irgendwann in die Schranken gewiesen werden. Manchmal dauert das auch leider 3-10 Jahre, manchmal etwaig auch noch länger.
Auch Dein nächster Gerichtstermin ist wohl nur ein zunächst weiterer kleiner Schritt in Sachen "normaler Umgang". Die Kunst besteht darin, dass alles eben aus- und durchzuhalten. Das schafft ein jeder Vater auf andere Art und Weise - manche (leider!!) auch nicht. Seit 4+? Jahren befinde ich mich ebenfalls im Extremfight und Umgang - habe fast auch schon alles erdenkliche erlebt und nahezu 1000 Seiten Gerichtsakten. Umgang habe ich noch immer nicht - trotz mehrerer positiver Gutachten und x Berichten einiger BU Ämter. Nein, begreifen tut das NIEMAND. Ich betone wirklich NIEMAND! Kein Gutachter, kein BU Mensch, kein JA Mitglied. Wahrscheinlich verstehen es noch nicht mal die Richter die mich - bisher - entsorgt haben. :knockout:
Mache Dich zunehmend noch mehr unabhängiger von Schriftsätzen der Gegenseite oder - so hart es klingen mag - vom Leben Deines Kindes. Du sollst und wirst sicherlich auch bald für dieses Dasein können. Aber eben offenbar nur immer je für einen kleinen Zeitraum. Lebe Dein Leben, lass das Verfahren eher "nebenher" laufen. Ich weiß, wie schwer das alles ist. Aber anders wird es kaum gehen, so Du Dich nicht kaputt machen möchtest.
Dein Weg zu normalem Umgang kann unter Umständen noch Jahre dauern. Wenn Du in 5 Jahren aber sagen kannst, dass Du zwischenzeitlich auch ein tolles Leben gehabt hast - trotz des traurigem Umgangsthemas - dann wirst Du glücklicher (und gesünder!!) sein, als wenn Du feststellen musst, dass Du die letzten Jahre nur mit dem Umgangskampf "vergeudet" hast.
Grüße
Ariba
Moin zusammen
ein weiteres halbes Jahr ist vergangen, doch nun ist eine Entscheidung in Sicht.
Im letzten Termin hat die Richterin eine Anhörung von Sohnemann (5,5 Jahre alt) angeordnet. Diese kam nur zustande
weil KM im wahrsten Sinne des Wortes völlig freigedreht ist und stocksteif ihre Ansicht, der Sohn wolle ja gar nicht
beim Vater übernachten, vertreten hat. Weitere Ausführungen dazu sind hier glaub ich nicht nötig. Meine RA
meinte nur, daß meine KM alle Argumente für die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung selbst liefern
wird.
Nun, es kam wie ich es mir erhofft hatte. Sohnemann hat der Richterin erzählt, daß er mich öfters besucht und auch
bei mir übernachten möchte. Laut Bericht der Anhörung wiederholte er dies im Verlauf des Gesprächs mit der
Richterin und der ebenfalls anwesenden UP (mittlerweile VP) mehrmals, auch unaufgefordert.
KM tut so als gäbe es den Bericht nicht. Stattdessen hat sie wieder einen Brief an die Richterin geschrieben,
in dem Sie darlegt dass Sohnemann eine Übernachtung nicht wolle wenn Sie ihn fragt....OMG :knockout:
Alle Beteiligten wissen nun was hier für ein Spiel hier gespielt wird. Ich selbst glaube mittlerweile, dass auch Sohnemann
bei der Anhörung ganz genau wusste was er da tat 🙂
Meine RA hat auf KM's Brief noch einmal eine Zusammenfassung des gesamten Verfahrens ans Gericht verfasst. Mit dem Hinweis daß nur
eine gerichtliche Entscheidung das Verfahren an dieser Stelle beenden kann um dem Vater die Möglichkeit zu geben
den Umgangskontakt - wie beantragt - auszuüben und die gute Beziehung zu seinem Sohn zu verfestigen.
Prognose meiner RA ist, dass KM im nächsten Termin eine mehr als deutliche Ansage von der Richterin erhalten wird und
gleichzeitig ein Beschluß zum Umgang ergehen wird.
Ich sehe das ebenfalls so, doch glaube ich erst daran wenn ich den Beschluß in meinen Händen halte.
PAPA is still on the horse 😉
Gruß lillimann
Moin zusammen,
heute gab es Post vom Gericht:
"Nachdem sich nun mehr engültig abzeichnet, dass keine Einigung zwischen den Eltern zustande kommt,
beabsichtigt das Gericht eine Entscheidung ohne nochmalige gerichtliche Anhörung der Beteiligten zu treffen.
Falls gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, werden Sie um Mitteilung binnen 2 Wochen gebeten."
Hat jemand von euch Erfahrung mit solch einer Vorgehensweise des Gerichts ?
Ist es ratsam nun einfach die Entscheidung des Gerichts abzuwarten ?
Gruß lillimann
Moin illimann,
was möchtest Du hierzu hören?
Hat jemand von euch Erfahrung mit solch einer Vorgehensweise des Gerichts ?
Ist es ratsam nun einfach die Entscheidung des Gerichts abzuwarten ?
Darauf gibt es meines Erachtens keine "hilfreiche" Antwort. Wenn Du diese Forum und zig Beschlüsse in Umgangssachen schon studiert hast, wirst Du wissen, dass Deine Richterin nun alles oder nichts entscheiden kann bzw. wird.
Von Umgangsausschluss a la "alle Beteiligten sollten erst mal zur Ruhe kommen können, das Kind wird doch nur belastet, die Eltern müssen sich zunächst eindringlich über ihre elterliche Verantwortung klar werden, sie sollten eine elterliche Beratungsstelle aufsuchen" ... bis hin zu einem glasklaren Umgangsbeschluss a la "Kind und Papa sehen sich sehr regelmäßig, sonst Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft".
Du wirst nicht viel mehr tun können als die 2 Wochen abzuwarten und dann entscheiden was Du mit dem Schriebsel vom Gericht machst. Und letztlich wie die KM damit umgehen wird. Denn auch der tollste Umgangsbeschluss hilft Dir nur solange die werte Mama da auch mitmacht. Eine Garantie sind Ordnungsmittel und Co. nämlich leider ganz gewiss nicht - aber zumindest hilfreich für etwaige weitere Schritte.
Grüße
Ariba
Moin Ariba,
vielen Dank für deine Antwort.
Wenn ich ehrlich bin, weiss ich selbst nicht genau was ich auf meine Fragen hören wollte. Als ich den Brief vom Gericht gelesen hatte, war ich eben
doch ziemlich verwundert, dass ohne weiteren Termin entschieden werden soll.
This!
Du wirst nicht viel mehr tun können als die 2 Wochen abzuwarten und dann entscheiden was Du mit dem Schriebsel vom Gericht machst.
Ja, genau so. Was auch immer kommen mag, ich werde berichten.
Gruß lillimann
Moin zusammen,
nachdem nun die 2 Wochen Frist des Gerichts abgelaufen ist und ich dachte es wird nun endlich ein Beschluß folgen,
habe ich heute erneut ein Schreiben erhalten welches KM innerhalb der Frist ans Gericht geschickt hat.
Es enthält nur ungalubliche Aussagen, verdrehte Tatsachen, Lügen noch und noch. Mein Antrag auf Ausweitung des Umgangs
mit Übernachtung wird als Mittel sie fertig machen zu wollen dargestellt.
Der Gipfel ist, daß KM der Richterin vorschlägt unseren Sohn noch einmal zu befragen, damit die Richterin sieht daß er diesmal
verneint bei mir übernachten zu wollen.
Ich habe das Schreiben jetzt 3 Stunden. Meine Anwältin hat es mit der Bitte um Kenntnisnahme zukommen lassen. Ich weiß, daß
dies heißt KM gräbt mal wieder tiefer am eigenen Grab.
Doch hat meine KM alles was entfremdende Elternteile so an sich haben und das macht mir mitunter eine große Angst.
Im Moment spüre ich eine totale Ohnmacht.
Gruß lilliman
Moin,
kann nicht schlafen. Habe mich aber soweit wieder beruhigt. Mal sehen was meine RA morgen sagt.
Ich hoffe das Gericht gibt nun kurzfristig einen neuen Verhandlungstermin bekannt.
Gruß lillimann
Moin zusammen,
update:
Nachdem die Mutter erhebliche Bedenken gegenüber der vom Gericht angekündigten Entscheidung über meinen Antrag auf
Umgangsregelung geäußert hat, wurde nun ein erneuter Anhörungstermin für Mitte April bekannt gegeben.
Zum Termin geladen wird wie folgt:
- Antragstellerin KM
- Antragsgegner KV
- Verfahrensbevollmächtigte (meine) RA
- Verfahrensbeistand
- JA (förmlich)
Separat wird unter Punkt 3 (Auforderungen, Anordnungen u. Hinweise) das persönliche Erscheinen von KM u. KV zur
Aufklärung des Sachverhalts angeordnet.
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Ich bin sehr gespannt wie dieses
Es enthält nur ungalubliche Aussagen, verdrehte Tatsachen, Lügen noch und noch. Mein Antrag auf Ausweitung des Umgangs
mit Übernachtung wird als Mittel sie fertig machen zu wollen dargestellt.Der Gipfel ist, daß KM der Richterin vorschlägt unseren Sohn noch einmal zu befragen, damit die Richterin sieht daß er diesmal
verneint bei mir übernachten zu wollen.
vom Gericht aufgenommen wurde.
Ich bin bereit. 😉
Gruß
lillimann
Hallo lillimann,
hab deinen Thread komplett durchgelesen.
Von mir ein Riesenkompliment und großen Respekt für deine Ausdauer und dein Durchhaltevermögen.
Du bist für mich ein Vorbild. Bei mir steht an, für meine 21 Monate alte Tochter alle zwei Wochen ein komplettes Wochenende mit Übernachtung durchzusetzen. Denn bisher stand der Umgang oft unter Aufsicht der KM statt.
Ich wünsche dir weiter viel Kraft, dass die ungeheuerlichen Behauptungen und Schikanen an dir abprallen und vor allem, dass das Gericht vernünftig entscheidet.
Beste Grüße
Papalapapp
Der Gipfel ist, daß KM der Richterin vorschlägt unseren Sohn noch einmal zu befragen, damit die Richterin sieht daß er diesmal
verneint bei mir übernachten zu wollen.
Hallo lillimann, hoffe, deine Rechtsanwälltin ist darauf gut vorbereitet und kennt die richtigen Fragetechniken.
Ich zitiere von der Anwaltsseite http://ra-josef-a-mohr.de/pages/pas.php :
"Bei der richterlichen Anhörung berichten Kinder häufig ohne Zögern und sehr plastisch, dass sie den anderen Elternteil ablehnen. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies ihr „eigener Wille“ und ihre „eigene Meinung“ sei. Häufig stellen Richter dann fälschlich auf den geäußerten „Willen“ des Kindes ab. Wegen mangelnder Problemkenntnis und mangelnder Erfahrung in einschlägiger Fragetechnik gelingt es ihnen nicht, herauszufinden, ob eine Programmierung vorliegt oder tatsächliche eigene Erfahrungen des Kindes hinter seinen Aussagen stehen."
Moin,
mein Sohn hat bereits bei Gericht aussagen müssen:
...Sohnemann hat der Richterin erzählt, daß er mich öfters besucht und auch
bei mir übernachten möchte. Laut Bericht der Anhörung wiederholte er dies im Verlauf des Gesprächs mit der
Richterin und der ebenfalls anwesenden UP (mittlerweile VP) mehrmals, auch unaufgefordert.
Der Vorschlag ihn jetzt noch einmal zu befragen kam von KM im Hinblick auf die nun anstehende,
von ihr inziierte, Gerichtsverhandlung.
Noch eine Woche bis zum Termin.
Gruß lillimann
Moin Moin.
Der nächste Termin wegen Umgang ist vorüber. Dauer ca. 40 Minuten.
Ergebnis: Es wird erneut eine Umgangspflegschaft angeordnet.
Die Richterin äusserte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sie große Schwierigkeiten hat eine Entscheidung
zu treffen, da sie Bedenken hat das Kind dabei zu zereissen.
Das JA, in Form der neuen zuständigen Mitarbeiterin, war auch da und wurde zu Beginn auch angehört:
"Ich weiss gar nicht was sie wollen, sie haben doch Umgang. Ich habe mit dem Kind gestern selbst nochmal
gesprochen und da hat es mir erzählt, dass es nicht beim Vater übernachten wolle. Desweiteren war das Kind
auch noch klein als es von der Richterin befragt wurde. Der Junge hätte auch genau gewusst warum er gestern da war"
Ich dachte in dem Moment wirklich, ich könne meinen Ohren nicht mehr trauen! Hat KM den Kleinen doch tatsächlich
zum JA geschleppt...eigentlich unverzeihlich!
Nun ja, die VP sah das komplett anders und auch die Richterin zeigte kein Verständnis für den Drachen vom JA. Die Dame
sagte bis zum Ende des Termins dann nichts mehr.
KM schimpfte ordentlich auf mich betonte aber, dass sie kein Problem mit dem Umgang hat nur Sohnemann wolle eben
nicht bei mir übernachten. Die Richterin erkannte dabei, dass ich wohl ein rotes Tuch für KM sei.
Ich wurde von der Richterin angehalten mit Sohnemann verstärkt über das Thema Übernachtung zu sprechen. Das ich bisher
gar keine realistische Möglichkeit hatte ein komplettes WE mit Sohnemann umzusetzen interessierte sie nicht. Im Gegenteil,
die Richterin warf mir quasi vor, dass ich eine Übernachtung von meinem Sohn bei mir in der Vergangenheit nicht konsequent
umgesetzt habe.
Was bleibt ist die Hoffnung, dass der Umgang nun mit Unterstützung der neuen Umgangspflegschaft entsprechend ausgeweitet
werden kann. Die Erkenntnis, dass KM machen kann was sie will, ist dagegen nicht neu.
Ich empfinde das Ganze wie eine Niederlage und habe stärker denn je das Gefühl, im System Familienrecht angekommen zu sein.
Grüße lillimann
P.S. Meine RA ist mit der Sache glaub ich überfordert ???
