gemeinsame Sorge..M...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

gemeinsame Sorge..Mutter will weiter wegziehen... uservorstellung monocle.

Seite 1 / 2
 
(@mmonocle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, es freut mich euch hier gefunden zu haben und nach etwas lesen muss ich feststellen das ich scheinbar ganz und gar nicht allein bin mit meiner alltäglichen Ohnmacht.

Ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Marc, ich bin 42 und komme aus Bayern. Ich habe einen 4jährigen Sohn. Von der KM bin ich seit 8 Monaten getrennt. Es sollte wohl nicht sein. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Ich lebe auf dem Land und bin selbständig. Die KM in einer mittelgroßen Stadt 25km entfernt.

Nach unserer Trennung haben wir noch ein paar Monate zusammen unter einem Dach gewohnt. An sich ganz friedlich. Als Umgangsregelung hatte ich ein Wechselmodel vorgeschlagen was bei der damals herrschenden räumlichen Nähe gut denkbar gewesen wäre. Weiterhin habe ich der Mutter ein nettes Haus mit Garten für sich und unseren Sohn angeboten.
Als sich dann aber abzeichnete hat das evtl. eine andere Frau in mein Leben treten könnte hat sich die KM  schnell vom Acker gemacht. Sie hat unseren Sohn aus der Wohnung mitgenommen und ist zu Ihrer Mutter gezogen die ein paar Kilometer weg wohnt. Danach war erst mal Funkstille und dann habe wir uns Mithilfe des Jugendamtes bzw. einer Mediation an die Arbeit gemacht den Umgang zu regeln. Dabei ist sicherlich einiges nicht optimal gelaufen so hat zum Beispiel die KM unserem Sohn in meiner  Abwesenheit erklärt, dass „...Papa jetzt weg ist weil sich Papa und Mama nicht mehr lieb haben...“ ich habe bei ein oder zwei Gesprächen nur eine paar Silben rausbekommen weil ich so unter Druck war das ich meinte zu explodieren. Ich muss dazu erwähnen, dass ich an sich extrem stressresistent und verhandlungssicher bin. Aber in diesen Situationen bin ich fast gestrauchelt.
Mit etwas Zeit hat sich aber auch das alle gut normalisiert. In der ganzen Zeit war und ist das Verhältnis zu meinem Sohn hervorragend. Wir verbringen die Zeit die wir haben gemeinsam und unternehmen hier auf dem Bauernhof alle Dinge die Kinder aus den Zeichentrickserien kennen, nur in echt...was dem Jungen eine riesen Freude bereitet.  Bob der Baumeister ? Er hat schon in echt betoniert und weiß wie verputzen geht.  Feuerwehrmann Sam – Wir löschen die Feuer im Garten gemeinsam. Kleiner roter Traktor – wir haben 4 von klein bis groß ☺

Gut soweit zur einfachen Version der Vorgeschichte. Ich werde das alles zu gegebener Zeit noch etwas besser und detaillierter ausführen.

Jetzt aber zum Grund meines Einstieges hier. Die Situation ist seit Ostern etwas aus den Fugen geraten. Und das Ganze sieht wie folgt aus. Ich zahle freiwillig einen ok Unterhalt sowie die vollständigen Kita Kosten.  Wir regeln den Umgang gemeinsam in dem wir uns alle 3 Monate mit unseren Kalender zusammensetzen und die Termine planen. Die KM arbeitet freiberuflich ca. 25h die Woche. Der Umgang ist meist so, dass ich meinen Sohn jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Montagmorgen habe. Darüberhinaus  habe ich den Jungen in einer der Wochen eine Nacht bei mir (Sie arbeitet einen Tag im Monat in Köln)  außerdem hole ich ihn noch in einer Woche von der Kita ab und bringe ihn zu ihr nach Hause.
Soweit so gut. Diese Woche hat sie mir recht überraschend eröffnet die Unsicherheit der Freiberuflichkeit für sie zu belastend ist und sie sich deswegen auf eine Stelle in unserer Bundeshauptstadt beworben hat und diese auch bekommen hat. Für den Jungen hat sie schon eine tolle Kita und wir sollten uns treffen um eine neue Umgangsvereinbarung zu treffen. Sie weiß, das dass für mich jetzt hart ist und dass sich das erst mal setzen muss, aber wir werden das schon hinbekommen. Ja und der neue Job beginnt voraussichtlich am ersten Juli. 

So, das war erst mal die Info. Das Gefühl der Ohnmacht kannte ich ja schon. Dennoch war ich einen Tag gelähmt. Dann nach habe ich bei meinem (schlecht gelaunten ) RA angerufen. Der sagt „Beantragung alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrechtes“...ja normal gewinnt meist die KM. In meinem Fall sieht er es so bei 60:40 für die Mutter weil schon paar Faktoren positiv sind. Beide Omas in unmittelbarer Nähe, Freunde und Kindergartenplatz hier, Vater hier ordentliche Verhältnisse, Entfremdungsgefahr durch weite Entfernung (550km einfach). Wenn es nicht klappt dann in B am Familiengericht auf großzügigen Umgang unter Berücksichtigung der Entfremdungsgefahr aufgrund der Distanz pochen. Na ja ein kurzes Gespräch, 10 Minuten. Danach wusste ich zumindest etwas. Wie ich jetzt aber weitermachen soll weiß ich auch nicht wirklich. Und genau deswegen bin ich hier und hoffe auf euer Feedback und noch mehr eure Erfahrung mit solchen Umständen.

Ich sehe es jetzt so. Ich kann:
A. Hart sein und ihr damit drohen dem Umzug meines Sohnes nicht zuzustimmen (gemeinsames Sorgerecht) Sowie am Familiengericht hier ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. 
B. Ich kann versuchen zu appellieren – quasi eine Art WM bei dem ich mich hier unter der Woche um das Kind kümmere und sie lange Wochenenden machen kann.
C. Ich kann klein beigeben und eine ähnliche Form wie den jetzigen Umgang (nur mit der 550km einfache Distanz) praktizieren.  Dann sehen wir uns womöglich alle zwei Wochen ein langes WE (zumindest bis er in die Schule kommt) und der kleine ist wahrscheinlich mit 10 schon ein Lufthansa Senator .

Was anderes fällt mir jetzt auf die Schnelle nicht ein. Aber ggf. habt ihr ja noch die eine oder andere Idee, Anregung oder auch gerne eine Frage die uns eventuell weiterbringt.

Ich verbleibe mit besten Grüßen und wünsche euch ein schönes Wochenende

mm

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2015 02:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MM,

willkommen hier im Forum. Faktisch wirst Du sie kaum aufhalten können. Es herrscht Freizügigkeit in Deutschland und sie kann mit ihm praktisch umziehen, wohin sie will.

Wo Väter schon an der Ummeldung scheitern, ist dies für KMs meist ohne Probleme möglich, das gleiche gilt für Schulanmeldung etc. 

Sinnvoll wäre es, mit der KM zu reden und hier noch mal die Lage zu sondieren. Meist steckt mehr dahinter als ein Job.
Hier ist es schon fast als Klassiker bei Kindsbesitzerinnen bekannt. Der Umzug über 400 - 800 km. Das Ziel ist klar - Du bist aus dem Leben von ihr raus. Sie hat die Möglichkeit "neu anzufangen". Möglicherweise hat sie über I-Net oder Job auch schon den passenden Next in unserer Hauptstadt gefunden und möchte deshalb dort hin.

Sie weiß, das dass für mich jetzt hart ist und dass sich das erst mal setzen muss

Joar, das glaub ich ihr mal aufs Wort. Faktisch ist es so, dass sich keine andere Methode besser eignet um Väter zu entsorgen.

Deine Gegenmaßnahmen könnten in diesem Fall sein:
- Freundliche Frage an Deine Ex, ob sie weiss, dass derjenige Elternteil, welcher die Entfernung schafft, auch für Kompensation beim Umgang zu sorgen hat. In Eurem Fall wären das Fahrdienste bzw. Geldzahlungen. Aus der Forenerfahrung haben leider dazu die wenigsten Frauen wirklich Lust bzw. brechen solche Konzepte nach 2 Wochenenden auf der A2 / A9 zusammen.
- Wenn Du örtlich flexibel bist, lächelst Du mal freundlich und kündigst ebenfalls Deinen Umzug nach Berlin an. Schau Dir einfach mal die Reaktion Deiner Exe an...Ja, das könnte hart für sie sein, und es muss sich erstmal setzen... 😉
- Kind bleibt bei Dir, Mama kann sich in Berlin jobtechnisch ausleben. Dagegen spricht, dass Kinder eine Einkommensquelle sind und ihr somit 300-400 Euro an Unterhalt wegfallen würden.

Du siehst, so wirklich viele Maßnahmen gibt es nicht bzw. musst Du dazu selber örtlich flexibel sein. Hier hilft eigentlich nur Kommunikation bzw. frag sie konkret, wie sie sich Umgang über diese Distanz vorstellt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2015 03:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin und willkommen hier!

Hier hilft eigentlich nur Kommunikation bzw. frag sie konkret, wie sie sich Umgang über diese Distanz vorstellt.

Ihr könnt offensichtlich miteinander reden und Du scheinst - bei aller verständlichen emotionalen Involviertheit - Dich auch in solchen kritischen Gesprächen gut unter Kontrolle zu haben  :thumbup: Also bleib auf der Kommunikationsschiene. Fokussiere in der Argumentation auf Euer Kind - gleichberechtigter Zugang zu beiden ET, weiter wie bisher, viel Flexibilität die allen hilft (Kind, KM und Dir). Dagegen die vielen Nachteile des Wochenendpendelns für das Kind, die Zeitverschwendung und ja auch das Geld. Hier vielleicht am Rande, nicht drohend, einfließen lassen, dass sie dann dafür aufkommen muss. So schnell kann dann vieleicht der finanziellen Vorteil des festen Jobs vs. der Freiberuflichkeit wieder weg sein... Vielleicht kannst Du Dir es ja sogar finanziell leisten, ihr beim aktuellen KU - vorübergehend - entgegen zu kommen. Damit entkräftest Du ihr Argument...

Ist dieses allerdings nur vorgeschoben, und sind die wahren Gründe eher eine neue Liebe, der Wunsch nach einem Leben oder einfach Dich "ärgern" zu wollen, dann wirst Du so nicht weiter kommen. Das wirst Du recht schnell feststellen. Ich würde übrigens die Drohung hinterherzugehen nicht zu früh ausspielen. dann bleibt nur als Chance die harte Linie, mit allen Mitteln für den Verbleib Deines Sohnes zu kämpfen. Das wird dann vermutlich nicht schön und Deince Chancen liegen sicherlich unter 50% - zumal in Bayern. Aber unmöglich wird es tats. nicht sein, da bin ich bei Deinem RA! Die Details hierzu können wir später ausarbeiten, aber zunächst würde ich noch freundlich reden und zu überzeugen versuchen!

Gruß und dennoch ein schönes WE, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2015 09:06
(@nadda)
Registriert

Hi,

versuche mit den Interessen des Kindes zu argumentieren, biete ihr an den Unterhalt weiter an sie zu zahlen, das Kind bleibt bei dir um dem Kind den Fahrstress zu ersparen und sie kann ihn ja dann gerne jedes Wochenende besuchen. Du bietest ihr quasi ein Wechselmodell an für die Zeit in der sie frei hat.

Ansonsten mach ihr klar, dass sie die Kosten tragen muss und das für ein Kind unzumutbar ist diese Strecken ständig zu fahren.

Sprich sofort mit ihr, schieb das nicht noch auf, im Notfall musst du auch schnell andere Schritte einleiten.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2015 09:40
(@mmonocle)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend beisamen,

ganz herzlichen Dank für das Feedback und die Anregungen. Ich werde zuerst versuchen auf eure Einschätzungen und Fragen einzugehen und euch dann erzählen wie sich die KM das alles vorstellt...ich hab ihr nämlich heute kurz gemailt und sie sehr kurz gefragt wie sie sich das alles  konkret vorstellt und auch prompt eine Antwort bekommen.

@Ingo30

- Freizügigkeit ist klar. Ich will Sie ja auch keineswegs aufhalten. Wir haben aber ein gemeinsames Sorgerecht und da dachte ich eigentlich, dass Sie meine Einwilligung braucht wenn sie mit dem Jungen wegziehen will. Als sie von hier wegging  (in den Nachbarlandkreis) wollten die Leute auf dem Amt  auf jeden Fall auch meine Unterschrift haben. Aber gut das ist Bayern.

- Lage sondieren. Ich bin mir sicher, dass es hier zuallererst um den Job geht. Sie hat schon in der Hauptstadt gearbeitet und genau dieser Job war seit Jahren Ihr Traum. Mann muss dazu sagen, dass sie sich ausschließlich über Ihre Arbeit definiert. Karriere ist ihr wichtig. Sie macht aber auch einen Guten Job. Sie hat noch paar alte Bekannte in B. Es ist für sie also sicher ein kleiner „Neuanafang“. Das ich dabei aus ihrem Leben (bzw. mittelfristig aus dem meines Sohnes) raus bin ist sicher nicht unbedingt gewollt aber eine angenehmer Nebeneffekt der gerne mit in Kauf genommen wird. Ich habe die Beziehung damals beendet und Rache (oder Selbstbestätigung)  ist süß. Next spielt im Moment noch keine Rolle wird aber kommen...in B ist der 40+ Markt ja agil. 

- Gegenmaßnahmen:

Entfernung schaffen – Kompensation tragen ? Ist das tatsächlich so ? Ich lese dazu viel verschiedenes...komme aber gleich unten bei Ihrer Idee wie das aussehen könnte nochmal dazu.

Mit Umzug nach B drohen - Da weiß ich nicht ob das funktioniert oder ggf, nicht sogar nach hinten losgeht. Ich bin an sich sehr flexibel. Ich habe u.a auch ein Büro in Berlin in dem ich aber schon seit über einem Jahr nicht mehr war. Sie weiß ganz genau, dass ich das Land und die Ruhe liebe. Hat sie ja auch bis sie gegangen ist. Aber das mit dem Umzug ist auf jeden Fall eine Option für den Plan D.

Kind bleibt bei mir - Würde sie niemals verkraften. Sie ist eine von den Frauen die alles können. Super im Job, fit und sexy, gebildet hip und ausgeglichen und natürlich auch glückliche und erfolgreiche Mutter...zumindest nach Außen 😉 Gut, der Hund der vor dem Kind da war musste ein paar mal zu Tierpsychologen. Nach der Geburt wurde er dann aber auch erfolgreich bei der  Oma entsorgt.  Dem Vater „Recht“ oder unter der Woche das Kind geben wäre allein schon deswegen undenkbar weil es nach außen den Anschein erwecken würde als Mutter versagt zu haben und das geht nicht. Die Fassade muss stehen bleiben koste es was es wolle.

@Toto

- Argumentation Kind - Gleichberechtigter Zugang. Sie sieht das anders. Das ist IHR Kind. Sie schafft dem Kind den Lebensmittelpunkt und trifft die Entscheidungen. Die vermeintliche Machtposition geht ihr runter wie Butter.

- Nachteile Wochenendpendeln Kind. Muss ich vorsichtig sein weil ich ja will dass das Kind so oft wie möglich keimkommt. Es kennt sich hier aus und ist hier bis dato groß geworden. Ich kann dem Kleinen hier neben meiner vollen Aufmerksamkeit all das bieten was 95% der Kinder leider nicht haben können. Und das weiß der Junge heute schon zu schätzen. Ich denke der lange Fahrtweg würde ihr in die Karten spielen, weil sie genau weiß das es hier gut ist und das sie da niemals mithalten kann. Aber dazu auch unten in Ihrer „ Antwort“ mehr.

- Fahrtkosten. Auch die schreibst sie muss dafür aufkommen? ...da komme ich unten gleich nochmal dazu.

- Weiteres Vorgehen. Reden, gemeinsam mit Mediator oder Jugendamt. Gleichzeitig harte Linie mit RA hier durchsprechen und vorsorgehalber mal einen ordentliche RA in B suchen.

@Nada

- Wechselmodell - Für sie ein Reizwort. Sie kommt aus einer ganz üblen Familiensituation (für die sie aber nichts kann) Außerdem ist sie tendenziell Feministin. Sprich, das ist IHR Kind...also nichts Wechselmodell. Abgesehen davon ist das Wechselmodel ja nur „...ein Weg der Väter sich vor Unterhalt zu drücken“ Das hat sie mal so in einem Frauenforum gelesen.

- Sofort sprechen. Ja, mache ich. Ich bin am Montag Vormittag bei zwei Jugendämtern und unserer Mediatorin und werde nächste Woche auch versuchen mit Ihr zu reden.

- Unzumutbarkeit der Strecke für das Kind. spielt Ihr in die Karten. Sie will nicht, dass der Junge  hier her kommt. Deswegen bin ich da vorsichtig.

@alle

Nachdem Ihr mir geraten habt ich soll sie doch einfach Fragen wie sie sich das konkret vorstellt habe ich das auch gemacht ☺ und hier die kurze Version Ihrer Antwort in Kurzversion.

- Sie wünscht sich sehr das wir auch weiterhin jedes zweite WE miteinander haben (wir hatten im übrigen bis dato durchaus mehr Umgang und das ist auch dokumentiert)

- Ich soll doch einmal im Monat für ein WE nach Berlin kommen.

- Einmal im Monat würde Sie für ein langes WE nach Bayern kommen  (aber wahrscheinlich nicht wegen mir, sondern weil Ihre Mutter, die sie hier auch zurücklässt, Ihren Enkel sehen will . (Wie auch oben wäre sie dabei immer in der Nähe)

- In den Ferien wäre er überwiegend bei mir. ( Das ist der eigentliche Hammer der mir gerade jetzt erst auffällt,  Sie weiß genau das ich auch berufstätig bin wenn auch sehr flexibel. In den Kita- oder Schulferien...wo Sie ja jetzt voll arbeiten müsste und keine Betreuung hätte...da darf er zu mir kommen und wenn ich auch nur zucke dann ist sofort ihre Mutter da und übernimmt ☺ 

- Las uns zusammensetzen gerne auch mit JA oder unseren Anwälten und das austüfteln. (Quasi die Drohung...bis jetzt konnte sie sich immer keinen RA leisten...jetzt geht es scheinbar aber wahrscheinlich spürt sie das sie Ihn eventuell auch brauchen wird)

So das wars jetzt mal für heute. Die allerwichtigsten Themen bei denen ich für eure Einschätzungen dankbar wäre sind:

- Sie zieht weg. Werden die Kosten die durch den neuen „Jetset“ Umgang geschaffen werden in irgendeiner Form gegen Unterhalt gerechnet ?  Wenn ich von hier unten 2x im Monat nach B fahre um den Jungen zu holen und dann wieder heim sind das ca. 4000 km im Monat. Das ganz mal 0,30 Cent Kilometerpauschale macht 1200 Öre/mtl. Wenn das mit dem Untrhalt verrechnet wird müsste sie ja theoretisch mir noch was zahlen ?

- Umgansort und Häufigkeit. Ich will das Maximum und zwar hier bei mir wo das Kind groß geworden ist.  Sprich zwei lange Wochenenden im Monat  hier...zumindest bis er in die Schule kommt. Ferien sowieso und ggf. noch. Dazu Skype und tel...und sollte es mich beruflich doch wieder öfters nach B verschlagen schaue ich auch gerne mal vorbei.  Was seht ihr als Maximalforderung realistisch ?

- Gemeinsames Sorgerecht. Also ich kannte das bisher nur so: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=66882.html
Und wenn ich das richtig verstehe kann sie das Kind nicht ohne meine Zustimmung woanders anmelden oder in eine Kita oder Schule schicken. Wenn sie es trotzdem tut zeige ich sie an und schalte das JA ein (sorry ich bin da einfach gestrickt ☺  Gehe ich falsch in der Annahme das das so ist ?

- Verfahrensreihenfolge im Fall der Fälle? Aufenthaltsbestimmungsrecht (Bayern), Umgangsrecht ggf. dann in B , Unterhalt ggf. dann dito in B ?

Ich sende euch viel Grüße und wünsche euch ein wunderbares Wochenende und freue mich schon auf euer Feedback...ihr seit echt eine Motivation und Hilfe.

mm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2015 02:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

In Stichworten:

- faktisch wird es ihr gelingen, auch ohne Deine Zustimmung das Kind in B anzumelden. Und wenn das Kind dann in B wohnt und Du zickst, wg. Schulanmeldung etc., dann wird Deine Zusimmung gerichtlich ersetzt. Das muss nicht so kommen, aber Du kannst Dich eben nicht darauf verlassen, dass Du hier aufgrund des GSR etwas verhindern kannst.

- Kosten des Umgangs: Grs. muss derjenige, der die Entfernung schafft dieKosten des Umgangs tragen, vielmehr, er muss ihn auch organisieren - also nicht Du musst nach B fahren, sondern KM muss ihn bringen. Das Du aber auch ein berufliches Standbein in B hast und zeitlich flexibel bist, sollte irgendwie in einer Problemlösung miteinfließen! Es sei denn, Du fährst die harte gerichtl Tour.

- Das großzügige Ferienangebot ist Blödsinn, das hast Du selbst gemerkt. Früher od später will Mama auch mal Ferien mit dem Kind machen! Egal wie ihr Euch einigt, hier muss eine klare Regel her. Natürlich könnt  ihr euch  dabei so einigen, dass dem UET etwas mehr Ferienanteil zugesprochen wird. Auch die Oma kann dabei berücksichtigt werden.

Wenn ihr gemeinsam eine Lösung , einen Kompromiss erarbeitet wollt, dann wirst Du aber auch an der eine oder anderen Stelle nachgeben müssen (das Wesen eines Kompromisses eben). So wie Du allerdings die Gründe für den Umzug schilderst, geht es hier iW um ihr Ego/ die Karriere der KM wobei sie eine Entsorgung des KV billigend in Kauf nimmt. Ich befürchte, damit ist einem fairen Kompromiss ihrerseits der Boden entzogen. Und sie weiß offensichtlich sehr genau, dass ihre Karten nicht die schlechtesten sind, insb (und das musst Du verhindern!) wenn sie Fakten schafft. Mach ihr ein großzügiges Angebot: Kind bleibt bei Dir, sie bekommt großzügigen, vielleicht flexiblen umgang, vielleicht kannst Du ja sogar auf KU verzichten. Das ganze aus Beweiszwecken schriftlich. Wahrscheinlich wird sie ablehnen, aber dann kannst Du Deine Position anfangen gerichtlich durchzusetzen. dabei muss Deine Argumentation sein: KM denkt nur an sich, Du aber stellt das Wohl des Kindes und vorallem einen gleichberechtigten Zugang zu beidem ET in den Vordergrund.

Und ja - irgendwann musst Du auf der Welle reiten, das die Pendelei über diese Entfernung nicht das Beste fürs Kind ist. Ich finde dies liegt vielmehr auf der Hand als Dein (unterschwelliges) Argument, dass es Kindern in einer ländlichen Idylle besser geht als in Berlin.

Ich wünsche Dir viel Erfolg. Das wird ein schwerer Weg, dem musst Du Dir bewusst sein.
Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 09:54
(@nadda)
Registriert

Hi,

ja das Argument mit dem Pendeln ist kritisch - aber du musst es bringen.
Du bietest dem Kind ein verbleiben im Sozialen Umfeld, eine gesicherte Betreuung, hauptsächlich durch dich, und eine großzügige Umgangsregelung mit der KM. Die KM kann das Kind dann ja auch gerne mit zu ihrer Mutter nehmen, womit dem Kind diese irre Fahrt erspart bleibt und die Kosten für eine Hotelübernachtung entfallen. Logischerweise bietest du ihr an ihn an, dass sie ihn an allen verlängerten Wochenenden plus einem Großteil der Ferien haben kann. Sie darf die Ferien bestimmen (da ihr Urlaub weniger ist als die Ferien kannst und sollst du da entspannt sein).

Somit bietest du ein sehr großzügiges Umgangsangebot, das sorgt im umgekehrten Fall für Zugzwang bei ihr!

Wenn sie umzieht muss sie dir das Kind bringen (über etwas anderes diskutierst du nicht, bestenfalls auf ihr trefft euch auf der Hälfte). Ihr muss klar sein, dass es für Sie ein riesen Aufwand wird wenn sie das Kind alle zwei Wochen soweit fahren muss.

Klugerweise würde ich dir auch dazu raten auf Unterhalt zu verzichten wenn das Kind bei dir lebt, damit die KM mit den Umgangskosten entlastet wird.

Es ist schwierig, aber wenn du ein gutes Betreuungskonzept und Umgangskonzept bieten kannst sind deine Chancen jedenfalls besser als wenn du es nicht kannst.

Will euer Kind denn nach B?

Und wie sähe dein Betreuungskonzept aus?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 10:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nadda

Ich bin ja bei allem bei Dir.

Nur die Frage was das Kind will (Berlin oder Bauernhof ) ist nicht von Belang bei einem 4jähirgen. Denn die ehrliche Antwort ist vorhersehbar: Mama und Papa!

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 10:31
(@mmonocle)
Schon was gesagt Registriert

Morgen, was der Kleine will kann ich nicht sagen weil ich alle potentiell "konfrontierenden" oder auf Enscheidungen seinerseits abzielende Fragen unterlasse. Wenn wir uns sehen ist alles ganz normal und natürlich. Er freut sich und kommt gerne mit. Wenn er hier ist frägt er nicht nach KM oder wann es zurückgeht. Ich bereite ihn aber normal am Vortag des Wechsels wieder vor.

Das Betreuungskonzept in B wäre zuerst ein Ganztageskindergarten mit langen Öffnungszeiten denke ich. Sollte sie abends oder We arbeiten mussen dann Freunde oder ein "Babysitter" der einspringt. Das habe bisher (außerhalb der normalen Umgangsregelung)  ich und die Omas gemacht.

Mein Betreuungskonzept wäre das der Junge weiterhin in seinen Kindergarten geht (9-4) und ich den Rest der Zeit mit Ihm verbringe. Ich bin wie schon erwähnt beruflich und finanziell "felxibel". Sprich, ich kann mir meine Zeit einteilen. Beide Omas leben in 300m bzw 5km Radius. Weiterhin ist meine neue Lebensgefährtin oft hier. Mit Ihr versteht der Junge sich auch bestens (was der KM sicher stinkt). Wobei sie eine "gute Freundin" für ihn ist. Mama und Papa sind und bleiben klar.      

Wenn ihr schreibt: Mach ihr einen Vorschlag, am besten schriftlich...ist eine email ggf ok falls sowas vor Gericht geht ?

viele sonntagsgrüße

mm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2015 10:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

- Kosten des Umgangs: Grs. muss derjenige, der die Entfernung schafft dieKosten des Umgangs tragen, vielmehr, er muss ihn auch organisieren - also nicht Du musst nach B fahren, sondern KM muss ihn bringen.

Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, worauf du diesen Standpunkt stützt.
Auf die juristische Realität sicher nicht.
Die basiert immer noch auf der "Recht"sprechung des BGH die besagt, dass der Umgangselternteil die Kosten alleine zu tragen hat.
Auch wenn der andere die Kosten alleine durch seinen Umzug verursacht hat und unabhängig davon ob er das durfte oder nicht.
Bestenfalls kann der Entführer dazu gebracht werden, das Kind an seinem Wohnort zum Bahnhof oder Flughafen zu bringen. Für die Kosten bleibt weiterhin der zurück gebliebene zuständig. Und selbst das liegt noch im Ermessen des Richters und wird nicht oft gegen die arme Alleinerziehende durchgesetzt
Und wenn sie den Bringedienst zufällig mal vergissst bleibt man immer noch auf seinen Flugtickets sitzen.

Das ist die Realität.
Alles Andere ist Zweckoptimismus oder Glück.

Natürlich ist dieser Standpunkt für intelligente Menschen logisch, dass hat aber bisher keinerlei Auswirkungen auf die Justiz.

In den Diskussionen vertreten, sollte man ihn auf jedenfall. Vielleicht bekommt man ja in den Verhandlungen zum Wegzug als Kompromiss mit rein, dass sie sich an den Kosten beteiligt.

Wie ist denn eure finanzielle Situation?

Wenn sehr unausgewogen kannst du jede Kostenbeteiligung vergessen. Andererseits gäbe dir das natürlich die Möglich gewisse Zugeständnisse, die du juristisch nicht durchsetzen kannst, zu erkaufen.

Eine Verhinderung des Umzugs sehe ich auch nicht.

Die "Recht"sprechung geht in ihrer einzigartigen Weltsicht davon aus, dass die Mutter hin ziehen kann wo sie will und Kinder eben zur Mutter gehören.
Bestenfalls wird kurz geschaut, ob es dem Kind beim Vater in der alten Welt besser gehen würde, als bei der Mutter in der neuen Welt aber das ist äusserst selten.
Im Zweifelsafall wird ein teueres und von dir zu bezahlendes Gutachten in Auftrag gegeben, aus welchem hervorgeht, dass beide Eltern gut für die Erziehung geeignet sind, die das Kind jedoch eine etwas bessere Mutter habe und deswegen der Umzug des Kindes dem Kindeswohl am besten diene.
Das ist für den Richter keine neue Erkenntnis, sondern dient ihm nur zur Verbrämumg seiner eigenen Vorurteile.
Ein reines Hinternpolster auf deine Kosten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 11:08




 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo mmonocle,

ich war vor einigen Jahren in der gleichen Situation wie Du,  nur umgekehrt  :exclam: Meine Ex (Feministin und Kinderbesitzerin) ist aus beruflichen Gründen von Berlin nach Baden-Württemberg
gezogen, einfache Entfernung 550 km, Kind 5 Jahre alt zu dem Zeitpunkt.

Es war für mich der ein unglaublicher Schock, als sie mir dies per Email mitteilte. Ich hatte keine GSR, also absolut keine Chance, den Umzug zu verhindern.

Ich hätte damals ohne den geringsten Zweifel meine Zustimmung verweigert und das alleinige ABR beantragt, wenn GSR vorgelegen hätte. Bei GSR braucht sie Deine Zustimmng für einen Umzug mit dem Kind. Stimmst Du nicht zu, braucht es ein Gerichtsverfahren, um das ABR auf einen von Euch zu übertragen. Das wird zwar nach aller Wahrscheinlichkeit Deine Ex sein, aber eben mal Umziehen ohne Dein O.K. geht nicht. Eine Idee könnte sein, Dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht zu nehmen und im Rahmen einer Erstberatung, die Chancen vor Ort (der RA kennt idealerweise die Richter) auszuloten.

Wo ein Gerichtsverfahren stattfindet, bestimmt der Aufenthalt der Mutter: Solange sie in Bayern wohnt, landet jedes Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht in Bayern. Zumindest stellt das (vermeintliche) Verweigern der Zustimmung zunächst für Dich auch verhandlungstaktisch mit Deiner EX eine nicht zu unterschätzende Option dar, denn so ein Verfahren kann dauern und kostet. Mach das Deiner Ex klar, wenn sie unkooperativ ist.

Ist (für Dich oder auch sonst) klar, dass Du den Umzug nicht verhindern kannst, bleibt nur den Umgang so konkret und realistisch wie möglich zu planen. Und dann versuchen, diesen ausgearbeiteten Plan umzusetzen.

Die Beteiligung der Mutter dabei möglichst gering halten. Denn diese ist nur bedingt einklagbar. Und in welcher Weise ein Gericht ausurteilt ist nicht vorhersehbar. Meine Ex wollte sich überhaupt nicht beteiligen. In mehreren Gerichtsverfahren habe ich durchgesetzt, dass sie einmal im Monat meinen Sohn zum Flughafen bringt und wieder abholt und sich mich 100 € an den Umgangskosten beteiligt. Und dies habe ich nur im Rahmen eines Vergleiches durchsetzen können, weil der Richter in dieser Sache auf meiner Seite war. Etliche Beschlüsse gerade auch aus Bayern, sehen gerade mal eine Verantwortung der Mutter, das Kind zum nächsten Bahnhof zu bringen.

Bei mir hat sich in der Praxis ein Umgang bewährt, wonach ich einmal im Monat nach unten gefahren bin, mir eine Ferienwohnung oder Hotel genommen habe und das WE mit meinem Sohn in seiner näheren Umgbebung (natürlich ohne die Mutter) verbracht habe. Ein anderes WE ist mein Sohn begleitet mit dem Flieger nach Berlin gekommen, damit auch sein altes Zimmer, seine Freunde und auch meine LG nicht aus seiner Welt verschwinden und auf diese Weise ein 14tägiger Umgang sichergestellt wurde. Die Kosten, der Aufwand und die Energie sind auf Dauer enorm für eine solches Modell. Aber es war durchführbar.

Bitte bedenke bei der Planung auch die Anstrengung für Dich. Nach einem Umgangs-WE in BW fühlte ich mich immer am Sonntag-Abend um 22:00 Uhr, wenn ich wieder zu Hause war, als hätte ich eine einwöchige anstrengende Dienstreise hinter mir. Wenn das WE dran war, an dem mein Sohn hierher kam, war es wie Erholung: Kind nur vom Flughafen abholen und Sonntag-Nachmittag wieder hinbringen. ES war auch für meinen Sohn nicht schlecht; er fand es cool, auch wenn die KM immer wieder rumkrakelte, wie sehr in das belasten würde.

Wohnst in der Nähe einer Stadt mit Flughafenanschluss?

Soviel erstmal aus der "Praxis". 

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 12:09
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen und Willkommen, mmonocle!

Die Konsequenzen eurer Trennung müsst ihr als Eltern gemeinsam  so stemmen, dass das Kind und beide Eltern damit leben können. Im Moment hast nur du es dir mit 2 Frauen, den Großeltern und dem Kind gemütlich gemacht.

Mit ihrem geplanten Umzug vertreibt die Mutter dich natürlich aus deiner persönlichen Komfortzone der seriellen Polygamie: Eltern und Schwiegereltern als  Reserve für Kinderbetreuungszeiten, die nur mit Teilzeit-Job ohne ohne Erwerbsarbeit nutzbar sind, eine Freundin für den Alltag als Paar und eine geschiedene Frau als Kindesmutter in bequemem Radius zu deinem Job jederzeit verfügbar.

Dass das Kind dich als Vater liebt, heißt nicht, dass ihm die Mutter im Alltag entbehrlich wäre. Als Vierjährige wäre ich persönlich eher mit meiner Mutter an den Nordpol gezogen, als mit meinem Vater ohne Mutter in der gewohnten Nachbarschaft zu bleiben. Zugleich wäre jeder Tag ohne Papa für mich ein Unglück gewesen. Ich denke nicht, dass dein Kind an dem Punkt viel anders tickt, als andere Vierjährige. Toto bringt es hier auf den Punkt:

Denn die ehrliche Antwort ist vorhersehbar: Mama und Papa!

- Wechselmodell - Für sie ein Reizwort.

-Argumentation Kind - Gleichberechtigter Zugang. Sie sieht das anders. Das ist IHR Kind.

Außerdem ist sie tendenziell Feministin.

Was ist sie nun? Feministin oder Biologistin?

Biologisten beiderlei Geschlechts halten Mütter "ganz natürlich" für die besseren Elternteile.

Feministinnen fordern schon seit Jahrzehnten die Hälfte der Produktion (d.h. i.d.R. bezahlte Arbeit) für Frauen und die Hälfte der Reproduktion (d.h. i.d.R. unbezahlte Arbeit in den Bereichen Kleidungspflege, Aufräumen, Einkaufen, Kochen, Betreuung und Pflege von Menschen, die zu jung, zu alt oder zu krank sind, um für sich selbst zu sorgen) für Männer.

Feministinnen gehen davon aus, dass fürsorgliches, einfühlsames und zuverlässiges Verhalten eines Menschen gegenüber abhängigen Kindern, Alten und Kranken nicht davon abhängt, ob seine Keimdrüsen und die Harnröhre innerhalb oder außen am Unterleib gewachsen sind. Ebenso wenig wie die Fähigkeit, Muskeln aufzubauen, mathematische Formeln und technische Lösungen zu verstehen oder zu erfinden.

Die Verleihung der Fields-Medaille an eine Frau wird in der Emma ebenso gefeiert, wie die Begeisterung von Männern für traditionell weibliche Tätigkeiten.

Die soziale Ächtung von "Rabenmüttern" wird ebenso wie die Ausbeutung von Alleinverdienern angeprangert. Auch das Verhalten von Gatekeeper-Müttern wird realistisch in seinen Auswirkungen auf den beruflichen Erfolg von Vätern und Müttern gezeigt.

Falls deine Frau wirklich für feministische Themen offen ist, zeig ihr bitte diesen Emma-Artikel mit dem Titel "Wir sind echte 50/50-Eltern".

Wenn sie wirklich soviel Wert darauf legt, als "gute Mutter" zu gelten, halte ich eine Argumentation konsequent aus Sicht des Kindes für zielführend.

Sie tut sich selbst und dem Kind keinen Gefallen, wenn sie dem Kleinen seinen Vater vorenthält.

Deiner Familie und dir wünsche ich von Herzen Erfolg beim Finden einer Lösung, mit der ihr alle drei in den nächsten Jahren gut leben könnt. Es ist ein Gerücht, dass solche Lösungen mit Hilfe von Rechtsanwälten und Richtern besser gelingen als ohne.

Als berufstätige Mutter kann ich die Vorteile von Berlin gegenüber der bayerischen Provinz klar erkennen und den Wunsch deiner geschiedenen Frau nach einem beruflichen Neuanfang als Konsequenz eurer Trennung voll und ganz nachvollziehen. Die Alternative wäre, dass sie auf Jahre hinaus auf deinen Unterhalt angewiesen bliebe und in freiberuflicher Teilzeit beruflich komplett den Anschluss verlieren würde. Ein Angebot wie das aktuelle wird sie vermutlich in 10 Jahren nicht noch einmal bekommen und ich sehe dich nicht nur aus Gründen der Fairness, sondern auch in deinem ganz eigenen Interesse im unterhaltsrechtlichen Sinne in der Pflicht, deine geschiedene Frau bei ihrem Neuanfang nach Kräften zu unterstützen.

Wenn du damit argumentierst, dass das Kind "erstmal" bei dir bleiben darf (nicht soll), damit sie "erstmal" in Berlin Fuß fassen kann und wenn diese Äußerung glaubwürdig untermauert wird, indem du ihr beim Umzug und bei oragnisatorischen Problemen nach Kräften hilfst, wirst du eher zum Ziel kommen, als wenn du mit der Brechstange "dein Recht" auf das vertraute Rundum-sorglos-Paket verteidigst.

Lies dir nochmal Mark Twains Episode von Tom Sawyer und dem Zaun, der gestrichen werden muss durch. Und sei so klug, beim Argumentieren aus der Sicht deiner geschiedenen Frau, nicht aus deiner persönlichen zu denken.

Die besten Wünsche von
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 12:21
(@mmonocle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo am Sonntag Vormitttag und vielen Dank für euer Feedback.

@Beppo

- Bringdienst. So wie du das schreibst habe ich das an sich auch gehört. Sprich eher keine „Kostenbeteiligung“ oder „Unterstützung“ den Umgang zu ermöglichen. Gibt es von den Forumsteilnehmern hier die meine es sei anders irgendwelche links zu Quellen oder Urteilen?   
- Finanzielle Situation. Ich denke das sie jetzt als  Freiberuflerin ca. 30k im Jahr hat bei ca. 25 Wochenstunden Arbeit.  Die Festanstellung schätze ich bringt ca. 40-50 brutto.  Bei mir ist es so. Ich bin „vermögend“ und habe auch ein gutes Einkommen wobei ich es eigentlich nicht brauche und deshalb viel in meine Firmen reinvestiere, bzw. Geld im Betrieb  lasse. Ich denke mal das ich auch so auf 50-80k komme.

@Mux

- Umgang realistisch und konkret planen. Das verstehe ich nicht ganz. Meinst du, dass sie bei der „Ausführung“ der Umgangsregelung möglichst nicht involviert ist? Sprich das Kind nirgendwo hinbringen soll oder mit ihm kommt? 
- Flughafenanschluss. Mein Flughafenanschluss ist sehr gut. Haustür Gate etwas über 35 min. Begleitetes Fliegen habe ich mir aus schon angesehen. Ich würde schon gerne versuchen das ich den Jungen zweimal im Monat heimzubekommen. Zumal es (zumindest einmal mtl.) auch im Interesse der KM wäre weil sie somit ihre Mutter umgangstechnisch „mitversorgen“ könnte.   
- „Praxis“ Wie ist es dir im Bezug auf die Entfremdung gegangen ? Ist das wirklich so schlimm oder ist alles machbar wenn sich  alle bemühen  und wolllen ?

@Biggi

Mit dir rede ich nicht. Du bist eine Frau ☺ Das war ironisch !!!

- gemütlich gemacht und serielle Polygamie... verstehe ich nicht. Bzw. frage ich mich ob du das ferndiagnostisch wirklich so schnell feststellen kannst?
- Mutter Vater. Ich will dem Kind keineswegs die Mutter nehmen. Habe ich das gesagt?
- Feministin vs. Biologistin. Sorry, den Unterschied kenne ich noch nicht werde aber nachlesen. Wenn ich mir deine kurze Definition ansehe ist sie sowohl eine Feministin als auch eine Biologistin. Ich bin demnach aber auch ein Feminist was ich so noch nicht wusste und meinen Sonntag gerettet hat.
- Emma Artikel. Danke sehr gut. Werde ich bei Gelegenheit auch weitergeben. Das ist ja das was mich ehrlichgesagt so gewundert hat. Sie ist eigentlich in jeder Hinsicht aufgeklärt modern und offen. Wenn du sie hörst siehst und ihre Vergangenheit kennst an sich prädestiniert für das Wechselmodell. Nur leider  will sie das nicht weil sie Angst hat den Unterhaltsanspruch zu verlieren, zumindest hat sie mir das mal so aus einem Mütterforum  zitiert. Ich habe ihr sogar angeboten den Unterhalt trotzdem zu zahlen aber keine Chance. Da sitzt sie fest. 
- Berufliche Perspektive. Da bin ich absolut bei dir und da unterstütze ich sie auch.

Viele Grüße,

marc

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2015 14:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MM,

wenn Du dich hier weiter einliest, wirst Du feststellen, dass Familienrecht und die Auswirkungen auf den Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen können. Dabei sind wichtige Faktoren:
- Die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit (um gute Rechtsanwälte bezahlen zu können bzw. auch "Umgang erkaufen" zu können
- gute Kommunikationsfähigkeit zwischen den Elternteilen kann vieles trennungsbedingte abmildern
- Kompromissbereitschaft

Aus der Forenerfahrung haben hier in Einzelfällen schon Familiengerichte die Beteiligung des Distanzschaffenden am Umgang festgelegt. Das Problem ist wie immer: Was passiert, wenn sich der betroffende Elternteil nicht daran hält? Meist passiert dann einfach gar nichts, da dann wieder der Weg vor Gericht gescheut wird bzw. sich mit zig Ausreden auseinandergesetzt werden muss.

Deine Exe weiss schon ziemlich genau was sie will und was nicht. Hier solltest Du aus meiner Sicht etwas aufpassen, da sie einen "netten Papi" wie Dich wohl einfach über den Tisch ziehen wird:

- Ich soll doch einmal im Monat für ein WE nach Berlin kommen

Aha? Und warum sollst Du das tun? Was ist denn, wenn Du bald eine neue Partnerin findest und sie es gar nicht so prickelnd findet, dass Du alle paar Wochen richtig Berlin fährst?
Wer bezahlt den den Spass vor Ort? Die Ferienwohnung oder das für Umgang geeignete Hotelzimmer? Ja, richtig: Du. Sehr schön für Deine Exe, die sich in ihrer gemütlichen Berliner Altbauwohnung in Mitte einen Ablachen wird.

- Einmal im Monat würde Sie für ein langes WE nach Bayern kommen  (aber wahrscheinlich nicht wegen mir, sondern weil Ihre Mutter, die sie hier auch zurücklässt, Ihren Enkel sehen will . (Wie auch oben wäre sie dabei immer in der Nähe)

- Glaub ich ihr "total". Nur ist dann dummerweise immer Bahnstreik, Euer Kind krank oder sie hat sich mit ihrer Mutter verkracht. Oder es nervt halt einfach, 400 km in der Bahn oder im Auto zu verbringen. Dazu schreibst Du selbst, dass Deine Exe nicht das Mauerblumchen ist. Sobald ein neuer Partner ins Leben Deiner Exe trifft, passiert aus der Forenerfahrung folgendes: Der Next übernimmt das Kommando bzw. fängt Deine Exe an "Endlich ihre kleine Familie zu leben". Für Fahrten nach Bayern fehlt dann leider die Zeit.

Wie schon Mux geschrieben hat, ist mir aus dem Forum kaum eine KM bekannt, die wirklich hinter einem regelmäßigen Fernumgang steht, diesen materiell und organisatorisch unterstützt. Vielmehr wird alles, was eigenes Geld kostet, pro forma abgelehnt. Mich würde es hier wundern, wenn Deine Exe da anders ist.

Entweder ihr fasst hier eine wirklich "verbindlich" schriftliche Vereinbarung über den Umgang (insb. finanzielle Beteiligung, Einsatz von zeitlichen Ressourcen, damit es fair bleibt) oder es bleibt halt bei der klassischen Entsorgung Deinerseits als Zahlvater.
Ich würde hier die Option des Umzugs nach Berlin (das ja nun auch schöne grüne Ecken bietet, insb. wenn es etwas ins Umland rausgeht) ins Auge fassen, nachdem (!) sie sich dort gesettelt hat. Alles andere musst Du ansonsten von ihr einfordern und sie an ihren Taten messen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 14:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich halte die Entfernung für das Hauptproblem. Aber solange das Kind noch nicht in die Schule geht, könnte ein Wechselmodell auch monats- oder 2-Monats-weise gelebt werden. Setzt natürlich voraus, dass das Kind an beiden Orten betreut werden kann.
Mit Schuleintritt wird es dann natürlich vorwiegend um die Schulferien und mehrtätige Feiertage gehen.
Aus meiner Sicht ist für den TO alles das besser als ein (verlängertes) Wochende und ich denke, dass es auch für das Kind besser ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 15:20
(@mmonocle)
Schon was gesagt Registriert

@Susi...für den TO ? was ist das ? sorry ich bin neu hier : )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2015 15:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

meine persönliche Präferenz in der Situation wäre

1. versuchen den Wegzug des Kindes zu verhindern
2. wenn die Möglichkeit besteht, dem Kind hinterher ziehen und ggf. eben längere WE "im Grünen" machen (by the way, Berlin ist als Großstadt gar nicht so "ungrün" und hat ein fantastisches Umland, in das man auch ziehen kann und TROTZDEM schnell zum Umgang erscheinen kann)

Das Wechselmodell, wie hier vorgeschlagen, Entschuldigung, halte ich für Grütze. Der Sinn des WM ist ja, dass das Kind in seinem gewohnten sozialen Umfeld engen und regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen behält. Es alle 1-2 Monate komplett zu verpflanzen halte ich für absolut schädlich und für elterlichen Egoismus. Das kann doch wirklich keiner ernsthaft gut finden, das Kind jedes Mal aus allem raus zu reißen und dann wieder neu zu gewöhnen (inkl. Kita)!

Deine Ex hat hier (dickes B an der Spree) wirklich einen unschlagbaren Vorteil. Eine alleinerziehende Person hat hier wirklich alle Betreuungsmöglichkeiten, mit denen sich Kind und Vollzeitarbeit vereinbaren lassen. Da kenne ich kein Bundesland mit optimaleren Voraussetzungen für Kinder von 8 Wochen bis 12 Jahren! Das ist natürlich keine Rechtfertigung dafür, Dich vor vollendete Tatsachen zu setzen.

LG LBM

PS: TO = Thread-Opener, Themenstarter

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 15:47
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin marc,

- Umgang realistisch und konkret planen. Das verstehe ich nicht ganz. Meinst du, dass sie bei der „Ausführung“ der Umgangsregelung möglichst nicht involviert ist? Sprich das Kind nirgendwo hinbringen soll oder mit ihm kommt?  

Mit realistisch meine ich, dass Du weder Dich noch Deinen Sohn mit dem Umgang überforderst und bedenkst, dass es nicht nur einmal, sondern im schlimmsten Fall auf Jahre funktionieren muss.
Konkret: Wie soll denn Dein Sohn nach Bayern kommen? Eine Stecke per Auto 550 km, heißt ca. mind. 6 Stunden Fahrt. Holst Du ihn ab? Für Dich also 1100 km, um ihn nach Bayern zu holen. Wie kommt er zurück? Bringst Du ihn wieder? Wo übernachtest Du? Wie geht das mit Deiner Arbeit unter einen Hut? Begleitetes Fliegen geht nämlich erst ab fünf (wenn ich mich recht entsinne) und begleitetes Bahnfahren erst ab 6 Jahren. Sind alle 14 Tage zu realisieren oder doch besser nur einemal im Monat, usw. und so fort. Natürlich ist es schön, wenn Dir Deine Ex JETZT, um auch Deinen Widerstand bzw. des Umzugs zu brechen, etwas anbietet, z.B. den Sohn einmal im Monat zu bringen und hälftige Strecke oder was weiß ich. Nur solltest Du ein Konzept in der Hinterhand habne, dass auch funktioniert, wenn sie denn sagt, NÖ, geht nicht mehr. Das Bringen zu einem BAhnhof oder Flughafen, kannst Du natürlich einplanen, das geht gar nicht anders und ist auch im Zweifelsfall einklagbar.

Mein Sohn wurde nicht entfremdet, weil ich auch in Berlin nur einen 14tägiges Umgang hatte. Und den hatte ich ja auch durchgehalten, als er in BW war. War also für meinen Sohn bis auf die Fahrerei keine große Änderung. Entfremdung lässt sich also vermeiden. Allerdings für mich war aber ein ganz schöner Kostenaufwand (so ca. 550-650 € zusätzlich, scheint aber bei Euch kein Problem zu sein), sowie ganz schöner Energieaufwand. Das lässt sich aber regeln. So bin ich später dann geflogen und hab mir einen Leihwagen vor Ort genommen, um nicht mehr diese elende Strecke zu fahren. Wenn Deine Ex sich einbringt, umso besser.  

LG,
Mux

P.S.: TO = Thread Opener, also Du!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 16:12
(@nadda)
Registriert

Hi,

Moin nadda

Nur die Frage was das Kind will (Berlin oder Bauernhof ) ist nicht von Belang bei einem 4jähirgen. Denn die ehrliche Antwort ist vorhersehbar: Mama und Papa!

Gruß, Toto

ungenau ausgedrückt, logisch interessiert es niemanden was das Kind will wenn wir das juristisch betrachten, es soll auch keiner anfangen das Kind zu fragen. Trotzdem kann man als Elternteil oft abschätzen was das Kind will. Wenn klar ist, dass das Kind total an Mama hängt und der Papa immer an zweiter Stelle kommt sieht die Sache anders aus als wenn das Kind beim Papa total zu Hause und eingebunden ist. Niemand sollte ein Kind von einem Elternteil wegnehmen an dem es total hängt.
Abgesehen davon sollte man ein Kind prinzipiell nie in die Situation bringen einen Elternteil kaum noch sehen zu können.

Sorry ich bin da altmodisch: Wenn ich ein Kind wollte habe ich Verantwortung. Zu dieser Verantwortung gehört auch eigene Interessen daraufhin zu überprüfen ob sie für mein Kind negativ sind. Und sind sie negativ für mein Kind muss ich es entweder lassen oder dafür sorgen, dass mein Kind möglichst wenig darunter leiden muss.

Wäre die KM meine Freundin würde ich ihr sagen das sie das lassen soll. Es gibt auch Arbeitsstellen die dem Kind nicht den Vater nehmen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 21:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

- Bringdienst. So wie du das schreibst habe ich das an sich auch gehört. Sprich eher keine „Kostenbeteiligung“ oder „Unterstützung“ den Umgang zu ermöglichen. Gibt es von den Forumsteilnehmern hier die meine es sei anders irgendwelche links zu Quellen oder Urteilen?    

Es gibt solche Urteile durchaus. Ich habe selber eins durchgesetzt. Mux hat auch eins.
Nur nützt dir das nichts, weil keines davon vom BGH kommt und gerade der die Regelung, dass der Umgangsberechtigte die Kosten alleine zu tragen hat (Im Gesetz steht kein Wort darüber), erfunden hat und bisher nichts davon zurück genommen hat.

Seitdem läuft jeder Richter, der etwas anderes entscheidet, Gefahr, dass ihm sein Beschluss um die Ohren gefeudelt wird.
Und das schadet dann der eigenen Karriere und davon haben Familienrichter sowieso nicht viel zu bieten.
Genauso wenig wie Rückgrat.

Gerade wenn du finanziell gut sortiert bist, kannst du jegliche Kostenbeteiligung der "armen" Mutter vergessen.
Du solltest das Geld dann tatsächlich besser dafür einsetzen, dir eine Lösung zu kaufen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2015 22:43




Seite 1 / 2