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(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute

Heute hab ich erstmals nicht alle meine Kinder bei mir

Meine bald EX hat meine Jüngste mit der Oma wegfahren lassen obwohl ich das an meinem Umgangswochenende ausdrücklich nicht wollte und ihr das auch vor 2 Wochen sagte. Sie meinte die Kleine (6) wollte es unbedingt.

Ich hab überreagiert und ihr im Wiederholungsfall mit einer Klage gedroht,  Ich will ja eigentlich in Frieden mit meiner bald Ex leben aber jedes versucht sie mir mit anderen Kleinigkeiten mein Wochenende zu versauen.

Was kann ich tun damit es erst gar nicht soweit kommt.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2010 21:42
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

obwohl ich das an meinem Umgangswochenende ausdrücklich nicht wollte und ihr das auch vor 2 Wochen sagte. Sie meinte die Kleine (6) wollte es unbedingt.

Jo, uralter Standardspruch. Gegenfrage: Wenn die Kurze unbedingt mal nicht in die Schule will - lässt Mama sie dann zu Hause?

Ich hab überreagiert und ihr im Wiederholungsfall mit einer Klage gedroht,

Du hast nicht überreagiert. Du hast ihr lediglich die logische (und auch einzig mögliche) Konsequenz aufgeführt.

Ich will ja eigentlich in Frieden mit meiner bald Ex leben aber jedes versucht sie mir mit anderen Kleinigkeiten mein Wochenende zu versauen.

Frieden schaffen klare Regelungen, an die sich beide halten. Spielt Mama nicht mit, dann musst Du eine gerichtliche und damit verbindliche Umgangsregelung haben.

Was kann ich tun damit es erst gar nicht soweit kommt.

Der klassische Dreisprung:
1. friedlicher Eingungsversuch mit Mama. Schlägt der fehl, dann..
2. friedlicher Eingungsversuch mit Mama mit Hilfe des Jugendamtes. Schlägt der auch fehl, dann...
3. Umgangsregelung beim Gericht beantragen. Das wird nicht fehl schlagen.

Fakt ist, dass die Umgangszeiten "heilig" sind. Sie stehen über allem anderen. Und diese Zeiten "gehören" allein Dir und den Kids. In dieser Zeit entscheidest allein Du, wie und wo diese Zeiten verbracht werden. Das mag Mama vielleicht (noch) anders sehen. Aber da irrt sie. Und in diesem einen Punkt bekommt Papa ausnahmsweise auch die (fast) volle Unterstützung des Gesetzes.

Mach Dich also gerade, Kopf hoch und bestehe auf Deine Rechte. Spielt Mama nicht mit, dann geht´s im Dreisprung weiter.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 21:53
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roselladady,

hmmm.... Mir schein, als versucht deine bald Ex mit dir Hol das Stöckchen zu spielen. Natürlich ist es keinesfalls fair, was sie
da macht. Denn die kleine kann mit der Oma auch an einem anderen Tag irgendwo hinfahren.

Die KM scheint hier ihre Kompetenzen oder Machtspielchen hier klar zu überschreiten. Hier solltest du aktiv werden. Dass du
bereits angesprochen hast, dass dir das nicht gefällt, ist vollkommen in Ordnung.

Ich würde die KM noch einmal höflich darauf hinweisen. Du solltest jedoch emotional ruhig und sachlich bleiben. Sonst haut
dir die KM u.U. eins um die Ohren, z.b. mit Umgangsboykott usw.

Wenn das scheitert, kannst du bei JA um ein Vermittlungsgespräch bitten. Scheitert auch dies, käme als letzte Möglichkeit
eine Umgangsklage in Frage, bei der alles genau gerichtlich geregelt wird.

Gruss
Agent

(Edit: Milan war schneller  😉 )

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 21:53
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Roselladady,

du hast nicht überreagiert, als du für den Wiederholungsfall mit einer Klage gedroht hast !!!

Meine Jüngste (6 Jahre alt) - die sich normalerweise sehr wohl bei mir fühlt -  hat vor einigen Monaten einmal - unter spürbarer Beeinflussung meiner Ex - gesagt, sie möchte nicht zu mir und meine Ex hat sie dabei unterstützt, indem sie im Beisein meiner Tochter sagte "Du siehst doch, dass sie nicht mitkommen will.". Ich habe zweimal ruhig versucht, meine Tochter zum Mitkommen zu überreden, leider erfolglos. Ich merkte aber, wie unwohl sie sich in der Situation fühlte und habe keinen weiteren Druck ausgeübt und habe nur meinen Sohn über das Wochenende mitgenommen.

Doch seitdem habe ich im Auto immer eine Kopie von BGB §1684 liegen um meiner Ex im Widerholungsfall den Gestzestext zu zeigen: "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert." Wenn das meine Ex dannl nicht umstimmen würde, würde ich schnellstmöglich das Jugendamt einschalten bzw. über meine RA eine Klage einreichen.

Lass dir nicht zu viel gefallen.

Grüße,
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 01:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus in den Bayerwald,

finde auch, dass Du ok reagiert hast.
Deine Ex darf ruhig merken, dass sie erst gar nicht auf unsinnige Spiele kommen darf.

Wie oft siehst du Deine Kinder? Da hast Du Vorrang vor der Oma!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 22:34
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute

Der Ansatz von Tom66 gefällt mir, da ich nicht gleich die grosse Keule auspacken wird aber nur reden bisher nichts brachte

Doch seitdem habe ich im Auto immer eine Kopie von BGB §1684 liegen um meiner Ex im Widerholungsfall den Gestzestext zu zeigen:

Ich drucke mir das aus und wenn ich Morgen die beiden Grossen zurück geb ich Ihr den, vielleicht hilfts ja

Danke Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2010 22:38
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Stangler

Ich seh meine Kinder an 3 von 6 Wochenenden, immer nach Schichtplan meiner bald Ex.

die ersten 2 WE Ich, 3 WE die Oma, 4 WE Ich, 5 u 6 WE meine bald EX

Grüsse in die Oberpfalz wenn ich nicht irre

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2010 22:42
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grüsse in die Oberpfalz wenn ich nicht irre

Richtig! Gerade noch  😉

"Neimaker"

schönes WE noch, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 22:44
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen

Ich weis nicht obs was bringt, aber ich hab jetzt eine Umgangsvereinbarung aufgesetzt kann mir jemand sagen ob das so passt

Umgangsvereinbarung

Zwischen Roselladady und (H)Exe wird für die Kinder Trick , Tick und Track folgende Umgangsvereinbarung geschlossen

Die Kinder verbringen jeweils das erste, zweite und Vierte Wochenende eines sechs Wochen  Schichtrythmus  von (H)Exe, beginnend mit dem 1 Mai 2010, bei Gerhard jeweils von Freitag 18:30 bis Sonntag 17:00 sollte Roselladady am Freitag Spätschicht haben von Samstag 7:30 bis Sonntag 17:00
Sollte ein Umgangstermin ausfallen ist er am nächstmöglichen Wochenende nachzuholen ohne das der Rythmus unterbrochen wird

Den Samstag nach seinem Geburtstag verbringt jedes Kind mit Roselladady

In den Oster.-  Pfingst.-  und Weihnachtsferien verbringen die Kinder jeweils eine Woche, inclusive der Wochenenden soweit Roselladady Urlaub erhält bei Roselladady

In den Sommerferien sind die Kinder in den ersten zwei August Wochen, inclusive der Wochenenden bei Roselladady soweit Roselladady Urlaub erhält

Die Oster und Weihnachtsfeiertage verbringen die Kinder im Jährlichenwechsel
Bei Gerhard und (H)Exe, beginnend mit dem Osterfest 2010 das sie bei (H)Exe verbrachten

Da (H)Exe bereits einmal den Umgang verhindert hat, verpflichtet sie sich für den Fall der Wiederholung zur Zahlung von 250.- €  für jeden Fall an Roselladady

Grusse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 15:08
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

schau doch mal >>hier<<

Hier gibt es gute Vereinbarung für verschiedene Modelle. Einfach mit deinen Daten komplettieren.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 15:26