Frau bucht Urluab o...
 
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Frau bucht Urluab ohne mit mir abzustimmen

 
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe schon oft Hilfe und Anregung hier finden können daher versuche ich es wieder.

Ich möchte gern in den Sommeferien mit meiner Toschter zusammen in den Urlaub fahren. Dazu habe ich mir gedacht, frage doch meine Ex und zugleich Mutter meiner Tochter wie wir den Urlaub im nächsten Jahr aufteilen.
Gesagt getan, Idee übermittelt. Und promt kam die Antwort von Ihr:

"Ich habe schon die ersten drei Wochen verplant und gebucht. Da kannst Du nicht fahren."

Da ich auch beruflich abstimmen muss was passt und was nicht, sind mir nun die Hände gebunden. Wie es aussieht, werde ich die letzten 3 Wochen der 6 Wochen Sommerferien nicht frei bekommen.

Meine Frage ist nun:
Bin ich da nun verdonnert und muss das so schlucken? Oder was kann ich da tun?
Ich dachte man stimmt das miteinander ab, aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes? Habe ich da überhaupt eine Chance was zu machen?

Danke vorab für die Antworten,

EGAL

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 18:02
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe ich da überhaupt eine Chance was zu machen?

Kommt darauf an wie euer Umgang geregelt ist.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 18:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann würde ich diese Aussage zum Anlass nehmen eine Umgangsregelung schriftlich zu fixieren.

Und ganz ehrlich: wenn deine Ex erwerbstätig ist, dann hat sie mit Sicherheit nicht den genehmigten Urlaubsantrag vom Arbeitgeber zurück. Da beginnt nämlich im Regelfall im November die Planung fürs nächste Jahr.

Die Frage die sich mir stellt ist auch: fährt sie die ganzen drei Wochen weg oder könnte das noch anders geregelt werden?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 18:21
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

@Horst: der wir haben die übliche 14 Tage Wochenend Regelung. In der Woche versuche ich auch noch einen Tag früher Heim zu kommen und sie zu treffen.

@Sophi: wie es aussieht fährt sie die ganzen 3 Wochen in den Urlaub. Ich glaube, dass ich hier nicht um eine schriftliche Fixierung der Umgangsregelung herum komme.

Spannend wird es auch an Weihnachten. Im letzten Jahr hatte meine Ex unsere Tochter an Heiligabend und ich zu Silvester. In diesem Jahr gehe ich von einem Tausch aus. ich bin jetzt schon auf den Ausgang gespannt.

Kann man die grundsätzlichen standard Regelungen irgendwo im Gesetz nachlesen? Ich meine vielmehr dass ich Ihr darlegen kann dass dies so nicht geht?

Gruß,
EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 19:10
(@riviera68)

Hallo Egal,

nein, gluecklicher Weise findet man die Feiertage nicht im Gestz aufgeteilt. Mal ehrlich, als Eltern muss man sowas eigentlich selbst in die Reihe kriegen.

Dass dem nicht so ist, ist mir bekannt.

Vorschlag, den du als Vorschlag weitergeben koenntest:
Wir haben anfaenglich die Feiertage zu Weihnachten aufteilt und zwar nicht nach Minute sondern so wie es sich fuer alle in beiden Familien am besten gemacht hat.

Als meine Familie kleiner wurde, war Tochter meist die ersten beiden Tage bei ihrem Dad und Silvester je nach dem. Mein Ex hatte einfach die groessere Familie und die haben jedes Jahr alle zusammen gefeiert, das war bei mir nicht so. Fuers Kind unterm Strich also viel toller mit sovielen Leuten zu feiern. Wir beide (Tochter und ich) sind deshalb nicht zu kurz gekommen.

Ich persoenlich bevorzuge in Sachen Ferienregelung und Feiertagsregelung enorm flexibel zu sein und nicht zu rechnen wer was wann wie darf. (s.o. statement)

Mit dem gebuchten Urlaub hast du verschiedene Moeglichkeiten:
=Du kannst sie anmeckern und sagen so geht das nicht. Endeffekt ist Stress.
=Du kannst klarstellen, in entsprechender Art und Weise, dass du das so wie es gelaufen ist nicht in Ordnung findest, da auch du deinen Urlaub planen/beantragen musst.
=Du kannst auch ansagen, dass das so nicht geht und du eine starre Regelung moechtest (sofern du dir ueber die Konsequenzen im Klaren bist - denn so eine starre Regelung trifft euch beide, nicht nur sie).

Die Frage ist was geht Urlaubstechnisch zu regeln in deiner Firma und wie stehst du generell dazu?
Da du Vater bist sollte deine Firma auch dir im Gegensatz zu Mitarbeitern ohne Kind Vorrang geben. Nutze deinen Dad-Bonus in der Firma, sofern moeglich  😉

cheers!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 19:28
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

@Horst: der wir haben die übliche 14 Tage Wochenend Regelung.

Hast du das schriftlich? Was steht da über Ferien?
Ist ja noch ne Weile hin bis zum Sommer 2015.
Mit ein bischen Mühe kriegt ihr das noch hin.
Das sieht heikler aus:

Im letzten Jahr hatte meine Ex unsere Tochter an Heiligabend und ich zu Silvester. In diesem Jahr gehe ich von einem Tausch aus.

Weis deine  :hexen009: wovon du ausgehst?
Habt ihr das verbindlich geklärt?
Falls ein Richter das für euch klären soll hat der dafür genau 3 Monate Zeit.
Das könnte knapp werden. Viel Erfolg!
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 19:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Egal,

offensichtlich ist Eure "Umgangsregelung" recht schwammig formuliert. Sofern dort keine eindeutigen Regelungen bezüglich Ferien, Feiertagen etc. drinstehen, hat der das längere Ende der Wurst, der zuerst Fakten schafft und/oder in dessen Obhut sich das Kind befindet. Da hat Deine Ex nichts Verbotenes getan; sie war einfach schneller als Du.

Ans Bein pinkeln wirst Du ihr deswegen nicht können. Ob eine gerichtliche Regelung das bringt, was Du Dir erhoffst, ist ebenfalls fraglich: Manche Gerichte urteilen strittigen Weihnachtsumgang nach der Devise aus "dort, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat", und beim Ferienumgang könntest Du einen Satz hören wie "die letzten drei Ferienwochen sind doch auf den Tag genauso lang wie die ersten drei - wo genau ist Ihr Problem?" Das bringt Dich nicht unbedingt weiter.

Deine Chancen zur Klärung solcher Fragen liegen im Gespräch mit Deiner Ex. Der juristische Holzhammer ist dabei meist die falsche Methode. Abgesehen davon: Die Zeit bis zu den Sommerferien 2015 ist für Dich genauso lange wie für Deine Ex - warum versuchst Du nicht einfach, Deinen Urlaub in die zweite Schulferienhälfte zu legen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 22:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange es keine gerichtliche Umgangsregelung gibt, ist dein Anspruch auf Umgang etwas sehr theoretisches.

Umgang findet nur im Umfang einer gerichtlichen Umgangsregelung oder auf Gnaden ihro Majestät, der Königinmutter statt.

Da eure Umgangsregelung offenbar keinen Urlaub umfasst, findet auch keiner statt. Jedenfalls nicht, wenn die Königin das nicht will.

Für die Zukunft empfehle ich eine Vereinbarung mit ihr, die da lautet:
"First come, first serve"

Der erste, der einen Urlaub anmeldet bekommt ihn.

Dann müsste sie dir als erste mitteilen, wenn sie in den Urlaub will.
Ein "Ach, da will ich auch!" gibt es dann nicht mehr.

Leider lässt sich diese Regelung nur einvernehmlich aber nicht gerichtlich festschreiben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 23:42
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nun irgendwie wird man als KV maßlos degradiert. Die KM kann Dinge tun und entscheiden was der KV dann schlucken was serviert wird.
Wir haben keine schriftliche Regelung, da ich der Meinung war das ganze bekommt man mit Gesprächen hin. Leider habe ich mich hier getäuscht, was mir wieder mal zeigt, dass man zu gutgläubig ist.
Ich dachte auch, dass man das als Eltern untereinander regeln kann. Bislang habe ich immer nachgegeben und dadurch gedacht, das wird sie auch son handhaben. Leider getäuscht! Sie legt die Dinge fest, ohne die mit mir abzustimmen. Bei der Frage warum, sagt sie einfach: weil ich die Mutter bin und Du nur der Vater. So ist es dann auch, dass sie festlegt, dass unsere Tochter auch in diesem Jahr Heiligabend bei der KM ist! Festgelegt! Zack fertig!! Vater darf es schlucken.
Wenn ich nun meine Tochter (6 Jahre) fragen würde, bekomme ich eine klare Antwort. Sie kann das in meinen Augen aber nicht entscheiden und das sollten die Eltern somit tun, in meinem Falle hat es die Mutter dann schon getan.

Was ist an dem Modell falsch?
Da passt etwas nicht in meiner Logik!
Überweisen darf der Vater fleissig, ab und an mal einen Tag in der Woche - wenn es der Mutter in den Kram passt und alle 14 Tage das WE! Urlaub musste als KV nehmen was übrig bleibt!

Sorry, aber das musste alles mal raus, da es mir auf der Seele brennt und ich echt die Nase voll davon habe. Ich habe auch keine wirliche Lösung wie ich damit umzugehen habe, ohne dass es am Ende zu Lasten der Kleinen geht.

Gruß,
EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2014 10:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus egal!

Ich habe auch keine wirliche Lösung wie ich damit umzugehen habe, ohne dass es am Ende zu Lasten der Kleinen geht.

Naja, hier könnte z.B. eine verbindliche (wenn´s sein muss gerichtliche) Umgangsregelung helfen. In dieser könnte z.B. auch festgehalten werden, dass der Aufenthalt an hohen Feiertagen im jährlichen Wechsel bei KM bzw. KV stattzufinden hat.

Ich persönlich mache mir nicht so viel aus diesen Feiertagsregelungen, dann wird halt eben am 25. noch mal "beschert", freut sich das Kind eben doppelt....

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 11:16




(@riviera68)

Hallo Egal,

auch auf die Gefahr hin entsprechenden Gegenwind zu erhalten, moechte ich dich doch bitten, dies hier

Überweisen darf der Vater fleissig,

vom Umgang und andere Regelungen getrennt zu halten.

Du zahlst Unterhalt fuer das Kind, damit es was zu essen bekommt, was zum Anziehen hat und ein Dach ueber dem Kopf. Das hat mit deinem Kontakt und eurer Unfaehigkeit wichtige Sache zu regeln nichts zu tun. Dazu gehoeren immer zwei 🙂

Was die Feiertage und den Urlaub betrifft kannst du jetzt motzen und auf Mitleid hoffen. Du kannst aber auch klar Stellung beziehen, nicht nur hier imForum, sondern vor allem als Vater (Mann) und dich nicht zum Hampelmann machen lassen. Und frag bitte nicht wie ich mir das vorstelle.

Je laenger du zu allem Ja und Amen sagst, je laenger du dich in der Defensive aufhaeltst, desto leichter ist es fuer die Mutter. Im Uebrigen lass mich dir sagen, dass auch wenn es dir nicht gefaellt, sie sehr wohl ihren Alltag mit Urlaub und all dem planen muss.

Ja, es gibt etliche Faelle wo es Muttern zu weit treibt aber es gibt auch einen Haufen Vaeter, die nach einer Trennung dastehen als wenn sie gerade erst vom Baum gefallen waeren.

Kaum bis nichts regelt sich einfach so von alleine. Dein Chef kommt auch nicht zu dir und fragt dich nach deinem Urlaubswunsch und das ist fuer dich ok.

You want something? Go get it!

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 18:51
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hi Riviera,

da Du nicht alle Umstände kennst nehme ich Dir das nicht wirklich übel. Das Überweisen bezog sich nicht auf den KU sondern auf den Nacheheunterhalt den ich sehr wohlwollend mit mehr als notwendig meiner EX zur Verfügung stelle. Mein Töchterchen hingegen läuft mit zu großen Sachen in der Schule rum, weil meine Ex einen Großteil des Geldes für Ihre chicken Klamotten, Parties usw. ausgibt. Aber ichhabe gelernt, dass ich dies akzeptieren muss.

Das ich Stellung bezogen habe, als Mann kannst Du wohl mal glauben! Gespräche mit Ihr enden mit den Worten: Ich habe die Hauptverantwortung da sie bei mir und nicht bei Dir wohnt. Daher entscheide ich das! Das ich dies nicht auf mir sitzen lassen will und werde, ist denke ich klar. NUr wird mir immer wieder - auch vom JA - mitgeteilt, dass man hier nichts machen kann. Derjenige wo das Kind den Hauptwohnsitz hat, hat nun mal vorrang. Diese Aussagen finde ich als Vater, der versucht alles zu tun um den Kontakt zu seiner Tochter aufrecht zu erhalten, mehr als befremdlich.

Der Vergleich mit dem Urlaub und meinem Chef der hinkt leider. Denn in der Tat findet eine Abstimmung des Urlaubs unter Kollegen und vorgesetzten statt. Daher ist eine egoistische und kompromisslose Herangehensweise auch unter Kollegen nicht gerade förderlich für die zwischenmenschliche Stimmung.
Das sich nichts von alleine regelt ist mir schon klar!
Ich habe auch nicht im Geringsten gehofft hier Mitleid zu erhalten, vielmehr Ratschläge und Hilfestellungen von Vätern die ein ähnliches Thema hatten. Vielleicht kann ich daraus etwas lernen oder gar jemand anderes und möglichst Fehler vermeiden.

Trotzdem vielen Dank riviera für Deine ehrlichen Worte, die mir jedoch leider nicht wirklich weiterhelfen.
Aber ein Versuch war es immerhin wert.

EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2014 16:16