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Fragenkatalog an Kindesmutter

 
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nachdem meine Exe zu den Totalverweigeren zählt habe ich mich mal so ein bischen schlau gemacht. Angeblich ist in so einem Fall die KM verpflichtet mir regelmässig und bei besondern Fällen Bericht zu erstatten. Stimmt das so? Wenn ja, in welchem Abstand muß der Bericht erfolgen? In welcher Form? Muß die KM das unaufgefordert oder immer nur wenn ich danach Frage?

Ich arbeite gerade einen Fragenkatalog aus:
Adresse der Schule und Kindergarten
Ansprechpartner der Schule und Kindergarten mit Kontaktdaten
Stand Schule u. Kindergarten
Protokoll der Elternabende
Entwicklungsstand meiner beiden Söhne
aktuelle Fotos
Gesundheit

Was kann man den sonst noch hinzufügen?

Gruß
Thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 17:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LoneDaddy!
Du kannst Exe natürlich bitten, Dir diese Infos zukommen zu lassen, wenn sie aber nicht will, gibbet einfach keine Infos.
Eine Verpflichtung zur Information  entsteht auschliesslich aus einem Urteil des Familiengerichts, welches nach entsprechenden Anträgen Exe dazu verdonnenr könnte.

Falls Totalverweigerin Umgangsboykott beinhaltet, würde ich schauen, dass Recht der Kids auf regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang durchzuboxen. Ist m.E. zielführender...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 18:11
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie 82Marco schon geschildert hat, Prio 1 sollte das Durchboxen des Umganges haben. Denn der Umgang ist ja auch insofern
gut, dass du eben die Sachen direkt mitbekommst (Informationsfluss).

Natürlich kannst du die Ex nochmals höflich darauf hinweisen, bzw. bitten, dir die Informationen zukommen zu lassen. Alternativ könntest du auch beim JA mal anklopfen, ob die zwischen der Ex und Dir vermitteln können.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 18:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

ob Deine Ex etwas "muss", hängt von einem entsprechenden Gerichtsurteil ab. Aber selbst wenn ein solches vorliegt und sie weiterhin nichts tut, hast Du nichts gewonnen.

Ich persönlich würde nicht die Schiene "Informationen über das/die Kinder" verfolgen, denn damit akzeptierst Du mittelbar den Umgangsboykott, indem Du signalisierst, Dich mit Informationen über die Kinder zufrieden zu geben. Deine Option sollte - wenn Du sowieso ein Gerichtsverfahren anstrengst - sein, eine stabile Umgangsregelung hinzubekommen - inklusive der Aufnahme eines Ordnungsgeldes, falls sie danach weiter boykottiert.

Alles andere ist ein Stück Papier und ein paar Fotos, die Dich nicht wirklich weiterbringen. Und ganz ehrlich: Wenn Du keinen Kontakt zu den Kids hast und haben darfst, nützt Dir die Adresse von Schule oder KiGa herzlich wenig.

In Bezug auf Deinen anderen Thread allerdings der Rat: Sorge VOR einem Umgangsverfahren für pünktliche Unterhaltszahlungen. Kleinliche Nickeligkeiten von der Sorte "ich überweise den KU erst am 5. des Monats" werden Dich nicht ins Licht eines besorgten und bemühten Vaters stellen; sie sind schlicht überflüssig und zeigen nur, dass ein Elternpaar sich hier voller Hass mit vollkommen überflüssigkem Kleinkram beharkt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 18:30
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

@brille, das ist kein Thema mehr, hab einen Dauerauftrag eingerichtet.

Sache ist halt die, daß ich schon ein Jahr nicht mehr von meinen Jungs gehört habe. Mich würds halt interesieren wie sie sich so in der Schule und KiGa eingelebet haben usw. Und vielleicht möchte ich ja auch mal die Gelegeheit nutzen zu einem Elternabend zu gehen. Oder die Elternsprechstunde nutzen. Und ein Aktuelles Foto von meinen Jungs hätte ich auch gerne.

Wie gesagt wie sind jetzt beim PsychologischenGutachten angelangt. Wird sich also noch ein weilchen ziehen. Bis dahin ist halt tote Hose.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 18:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@LoneDaddy:
und wie schauts mit dem Umgang nun aus?

Wie gesagt wie sind jetzt beim PsychologischenGutachten angelangt.

Gerichtllich angeordnet? Wer wird begutachtet, KM oder die Kids?

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 18:59
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

@Marco: seit über einem Jahr kein Umgang, weil die Kinder angeblich (lt. KM) Angst vor mir haben. Und das soll das Gutachten klären: Ob das stimmt, woher es kommt und was man dagegen tun kann.

Sämtliche vermittlungsversuche seitens JA, Kinderschutzbund usw sind boykotiert worden. Deshalb habe ich Umgangsklage eingereicht und das ist der aktuelle Stand...  😡

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 19:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

manche Fragestellungen an die Gutachter finde ich etwas unglücklich gewählt. So auch diese. Klar der Gutachter betrachtet
dann die Vater-Kind Bindung und schreibt sein Gutachten. Dadurch verstreicht eine Menge Zeit.

Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit des Bu für die Dauer des Gutachtens zu beantragen. Dann ist ein Fachmann für die Durchführung der Umgänge mit dabei und das Kind hat die Möglichkeit Umgang zu haben (Du natürlich auch).

Leider geht durch ein Gutachten immer sehr viel wertvolle Zeit verloren.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 19:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es gibt einen § der diese Auskunftspflicht regelt. Gummiartig wird da nichts genaueres gesagt.

Üblich ist ein halbjährlicher schriftlicher Bericht mit einem farbigen Ganzkörperfoto. Ebenso wie eine Kopie des Zeugnisses.
Normalerweise beinhaltet der Bericht einen groben Überblick über die schulische und körperliche Entwicklung. Will heißen, das besondere Krankheiten, Unfälle, Entwicklungsverzögerungen und Behandlungen erwähnt werden sollen (aber nicht detailliert jeder Arztbesuch und jeder schnupfen). Probleme und Erfolge in der Schule, sowie besondere Schulveranstaltungen. Auch über die Vorlieben und Hobbys muß allg. berichtet werden, nicht im Detail. Dabei soll die Privatsphäre des Kindes allerdings berücksichtigt werden (z.B. Liebeskummer u.s.w. haben da nichts zu suchen, es sei denn das Kind möchte davon berichtet haben)

Bei GSR muß dir die Adresse der Schule und der Ärzte mitgeteilt werden, wenn du kein SR hast, dann hast du auf diese Auskunft kein Recht. Über Elternabende müßte sie dich theoretisch zeitnah ebenfalls informieren, wenn sie es nicht tut hast du kaum eine Handhabe. Die meisten Schulen ziehen sich inzwischen darauf zurück,das sie nur einen Elternteil informieren müssen und nicht beide.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 19:42
(@Umgangsvater)

§ 1686 BGB wird nur dann relevant, wenn über einen längeren Zeitraum kein Umgang stattfindet. Grundsätzlich hat der Umgang Vorrang, wobei dieser dazu genutzt werden soll, sich über das Wohlbefinden der Kinder zu informieren und selbst Informationen einzuholen, zu erfragen. Wenn Umgang nicht möglich ist, dann ist die KM dazu verpflichte, die Informationen zu liefern. Meistens wird die KM dazu verurteilt, jedes halbe Jahr einen Bericht und ein Foto zu schicken. Im Bericht soll dann stehen, wie sich das Kind gesundheitlich entwickelt, es sollen zB Schulzeugnisse beigelegt werden, eben wirklich wichtige Dinge mitgeteilt werden. Man hat keinen Anspruch auf einen tagebuchartigen Bericht. Sowas soll wohl auch schon eingefordert worden sein. Protokoll zum Elternabend ist zB wahrscheinlich schon eine übertriebene Forderung. Im Zweifel ist beim Elternabend exakt nichts Wichtiges besprochen worden. Dann muss die KM das auch nicht mitteilen.

Von daher, dass du jetzt länger keinen Kontakt hast, denke ich, dass du einen Anspruch auf einen Bericht und Fotos hast. Vielleicht solltest du das bei Gericht beantragen, um wenigstens irgendwas zu erfahren. Im laufenden Verfahren könntest du das beim Richter mal anregen.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 21:30




(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn längere Zeit der Umgang verweigert wird bzw. kein Kontakt stattgefunden hat, ist es taktisch sogar sehr sinnvoll, bei Gericht eine "Auskunftsklage" nach § 1686 BGB einzureichen. Somit ist auch für das Umgangsverfahren sehr wohl dokumentiert, dass nach wie vor Interesse am Kind besteht.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Ex Umgang trotz Beschluss verhindert und seit 3 Jahren immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, dass ich keinerlei Interesse an meinem Sohn hätte. Dementsprechend habe ich sie letztes Jahr aufgefordert, mir regelmäßig Fotos und Auskunft über die persönlichen Verhältnisse zu erstatten.

Als nach zwei Monaten keine Reaktion erfolgte, habe ich beim Amtsgericht einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Daraufhin hieß es auf einmal, ich hätte den Umgang selbst abgebrochen und der Antrag wäre ja reine Schikane etc. etc. Da Ex im Umgangsverfahren aber Umgangskontakte wegen angeblicher Gefährdung des Kindeswohls abgelehnt hatte und auch dort mit der "kein Interesse am Kind-Masche" unterwegs war, habe ich einfach die Schriftsätze aus dem Auskunfsverfahren (welches vor dem Rechtspfleger geführt wird), dem Richter im Umgangsverfahren unter die Nase gehalten.

Naja jedenfalls versucht die gegnerische Anwältin im Auskunftsverfahren mit immer wieder neuen Schriftsätzen das Verfahren hinauszuzögern, da das Gericht mir dann immer wieder rechtliches Gehör gewähren muss. Also hab ich das Ganze abgewürgt und mitgeteilt, dass die gegnerischen Schriftsätze keine neuen entscheidungsrelevanten Details enthalten und Gericht nunmehr über den Antrag entscheiden möge. Daraufhin kam 6 Wochen später noch so ein dummer Schriftsatz der gegnerischen Anwältin, ohne neue Inhalte. Dann ist mir der "Kragen geplatzt" und ich habe das Gericht auf meinen vorherigen Schriftsatz hingewiesen und gleichzeitig mitgeteilt, dass bei weiterer Verzögerung umgehend Beschwerde beim OLG eingereicht wird, da die Verfahrensdauer für ein einfaches Auskunftsverfahren nicht mehr angemessen scheint. Eine Woche später hatte ich vom Gericht die Antwort, dass nun das Jugendamt schriftlich dazu angehört wird und danach eine Entscheidung ergeht. Mal gucken, wann und was vom Jugendamt für Senf dazukommt.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 10:35