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Fragen zur Umgangsregelung für/mit einen Teenie

 
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe viel hier im Forum (quer)gelesen – und das meiste erzeugt Betroffenheit und macht mir Angst. Im Vergleich erscheint mir unser "Fall" völlig harmlos. Da ich aber auch einige Abgründe der KM kenne, habe ich zu weilen die Sorge, dass dies nicht so bleiben muss.

Also, ich versuche mich kurz zu fassen und auch den Kopf nicht zu tief in die Vergangenheit zu stecken. Nach gut 16 Jahren Beziehung haben wir uns unverheiratet getrennt. Unsere Tochter, die ein Glücksfall war, ist nun 15 Jahre alt. Kaputt ist die Beziehung schon lange. Als Freiberufler, der viel von zu Hause aus gearbeitet hat, habe ich unsere Tochter nach der Schule meist bekocht und "betreut". Am Wochenende habe ich mich oft rausgezogen, da gemeinsame Aktivitäten mit der KM einfach nicht möglich waren. Die gemeinsame Zeit die Woche über mit der Kleinen war der Hauptgrund für die späte Trennung. Ich wollte Alltag mit meiner Tochter erleben und nicht alle 14 Tage Kirmeswochenende.  Nun ist unsere Tochter alt genug (hoffe ich), und die Nachteile des Zusammenbleibens überwiegen die (vermeintlichen) Vorteile. Ich hoffe, dass sich mit der Trennung eine gewisse Entspannung breit macht und unser Aller Leben einfacher und besser wird. Ich habe damals kurz nach der Geburt die Vaterschaft beim JA anerkannt. Um das Sorgerecht habe ich mich nicht gekümmert – man ist ja so verliebt/naiv am Anfang. Unsere Tochter lebt aktuell bei der KM, die in direkte Nähe des vorherigen Wohnortes gezogen ist. Ich wohne 25 Autominuten entfernt.
Nun kommen natürlich die typischen Fragen nach Unterhalt und Umgang. Da ich selbständig mit wechselhaftem Einkommen bin, tue ich mich etwas schwer mit der Berechnung des anzusetzenden Nettos. Bisher leiste ich UZ in Höhe des Mindestsatzes der D-Tabelle. Die KM hat einen RA eingeschaltet, der nun Unterlagen der letzten drei Jahre verlangt (allzu genau spezifiziert hat er die nicht). Ist es sinnvoll diese Berechnung einfach dem "gegnerischen" RA zu überlassen oder sollte ich auch einen Anwalt bemühen (dessen Kosten ich mir gerne sparen würde)? Eine Umgangsregelung gibt es auch noch nicht. Zum Umgang hat der RA zwar auch einiges geschrieben. Da ich aber das gemeinsame SR beantragen werde, sehe ich das höchstens als Zwischenlösung an (brauche ich hier einen RA oder kann ich das beim JG einfach selber machen?). Aktuell würde ich die Situation als schwierig aber OK bezeichnen (alles relativ). So sind z.B. die Beiden im Urlaub und in Kürze fahre ich mit ihr eine Woche weg.
So eine starre 14-Tage-Wochenend-Geschichte halte ich bei einer 15 jährigen nicht für so angebracht. In der Schulzeit hat unsere Tochter locker eine 40h-Woche, da bleibt wenig Zeit für Freunde und Freizeit. Das sie das Wochenende dann nicht komplett betreut mit den Eltern verbringen will war schon in der Vergangenheit so und liegt auch auf der Hand.
Andererseits will ich die Treffen auch nicht nur von Zufall, spontaner Laune und den Gnaden der KM abhängig machen. Wie macht Ihr das? Wie sind Eure Erfahrungen?

Hm, mit Kurzfassung hat irgendwie nicht geklappt 🙂

Danke Euch
lui

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 12:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo luiplod,

Thema KU:

Lass den RA mal rechnen. 3 Jahre zu betrachten ist bei Selbständigen korrekt. Schwieriger wird dann schon die Berechnung, da da gerne mal Gewinn und Umsatz, Abzüge u.ä. verwechselt, vergessen oder einfach mit viel Fantasie ausgelegt werden.

Wenn es für dich ok ist würde ich den DDT Stufe 1 entsprechend dem Alter titulieren lassen und auf das 18. Lebensjahr beschränken. Ein evtl. Streitwert wäre dann nur noch die Differenz.

Wenn du deine Zahlen hier einstellt können dir auch einig bei der Berechnung helfen können und du hat eineerste Einschätzung. Die Berechnung des gegnerischen RA kannst du später hier auch einstellen. Wenn die Berechnungen zu sehrdifferieren ist es zeit einen RA einzuschalten.

Zum Thema GSR: Ja das kannst nun beantragen. Hat aber mit dem Umgansrecht so rein gar nichts zu tun.

Zum Thema Umgang: Ich denke eure Tochr ist groß genug, das ihr beide nich mehr überihren Kopf bestimmen könnt. Du wirst dich da weniger mit der km als mit der Tochter auf etwas verständigen müssen/können.

Mein Mann hat eine jetzt 16-jährig Tochter. Mit ihr gibt es keine 14-tags Regelung mehr (seit fast 2 jahre). Sie treffen sich, wenn beide Lust und Zeit haben. Sie meldet sich, wenn sie mal ein WE bei uns verbringen will oder wenn sie das eine oder andere mal einen Fahrdienst braucht. auch das ist dann gemeinsame Zeit. Auch wenn es manchmal schade ist, das sie kaum mehr Zeit miteinander verbringen sieht er es aber auch als natürlichen Ablöseprozeß. Da du viel mehr Jahre mit deiner Tochter zusammengelebt hast wird das bei euch sicher etwas intensiver sein. Aber mach es einach direkt mit ihr aus, nicht mit der KM. Vielleicht könnt ihr ja auch mindestens einen festen Termin pro Woche ausmachen und sei es nur für 1-2 Stunden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 13:17
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hi Tina,

irre wie schnell man hier eine Antwort bekommt. Danke.

Wenn es für dich ok ist würde ich den DDT Stufe 1 entsprechend dem Alter titulieren lassen und auf das 18. Lebensjahr beschränken. Ein evtl. Streitwert wäre dann nur noch die Differenz.

Kannst Du das bitte noch mal etwas ausführlich darlegen? DDT = Düsseldorfer-Tabelle? DDT Stufe 1 wäre dann bei einer 15-jährigen 334€. Das ist das, was ich im Moment bezahle. Ohne das irgendwer irgendwas gesagt oder berechnet hat. Was bedeutet "titulieren lassen"?

Wenn du deine Zahlen hier einstellt können dir auch einig bei der Berechnung helfen können und du hat eineerste Einschätzung.

Die 2009-Steuer habe ich noch gar nicht gemacht. Relevant dürfte hier ja nur Gewinn nach Steuern sein, oder?

Die Berechnung des gegnerischen RA kannst du später hier auch einstellen. Wenn die Berechnungen zu sehrdifferieren ist es zeit einen RA einzuschalten.

Mach ich gerne.

Zum Thema GSR: Ja das kannst nun beantragen. Hat aber mit dem Umgansrecht so rein gar nichts zu tun.

Ja Tina, das ist mir klar. Aber wie? Brauche ich einen RA oder kann ich das formlos selber?

Das GSR mag nicht direkt mit dem Umgangrecht was zu tun haben. Aber hat es nicht doch Einfluss auf den Umgang? Dadurch, dass ich ein Recht habe die Zeugnisse einzusehen, bei wichtigen Entscheidungen involviert sein muss usw. usf. ergibt sich dies doch!?

Auch wenn es manchmal schade ist, das sie kaum mehr Zeit miteinander verbringen sieht er es aber auch als natürlichen Ablöseprozeß.

Sehe ich auch so. Wäre in der Lebensgemeinschaft kaum anders.

Da du viel mehr Jahre mit deiner Tochter zusammengelebt hast wird das bei euch sicher etwas intensiver sein. Aber mach es einach direkt mit ihr aus, nicht mit der KM. Vielleicht könnt ihr ja auch mindestens einen festen Termin pro Woche ausmachen und sei es nur für 1-2 Stunden.

Ja, ich dachte an so was wie JEDEN Samstag gemeinsam frühstücken/brunchen. Ich möchte einen festen Termin auf den man sich einstellen kann. Der kann dann auch mal ausfallen, aber dafür muss es dann einen Grund geben. Nicht anders herum. Und dazwischen auffüllen mit spontaneren Treffen.

Danke Dir Tina
lui

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 13:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ja der Betrag ist korrekt. Titulieren bedeutet beim JA oder beim Notar eine Verpflichtung zu unterschreiben, die besagt das du dem Kind xy jeden Monat den Betrag von 334 € bwgrenzt bis zum 18. Geburtstag zu Händen der KM übeweisen wirst. Damit unterstellst du dich allerdings auch der Zwangsvollstreckung im Nichtbezahlungsfalle.

Da aber bereits ein RA involviert ist und die Gesetzesausleger der Meinung sind, das ein Kind Anrecht auf einen solchen Titel hat, sollte man da sich nicht querstellen. Freiwillig ist man Herr dessen was man unterschreibt, vor Gericht diktiert der Richter wie es auszusehen hat (und da ist die BEgrenzung auf 18 höchst unwahrscheinlich).

Aber hat es nicht doch Einfluss auf den Umgang? Dadurch, dass ich ein Recht habe die Zeugnisse einzusehen, bei wichtigen Entscheidungen involviert sein muss usw. usf. ergibt sich dies doch!?

Nicht die Bohne. Ein Recht auf Information über Zeugnisse oder gesundheitliche Entwicklung etc. hast du völlig unabhängig vom SR. Beruht auf §1686 BGB (hoffe ich hab nicht ne Zahlendreher drin). Auch mit GSR bekommen Väter nicht immer die Auskünfte die ihnen zustehen, wenn Frau Mama das nicht will.

Ja, ich dachte an so was wie JEDEN Samstag gemeinsam frühstücken/brunchen. Ich möchte einen festen Termin auf den man sich einstellen kann.

Fester Termin ja. Jeden SA ist vielleicht nicht optimal. Teenies wollen auch mal SA ausschlafen und Mama auch mal einen Sa ganz mit Töchting verbringen. Ich würde eher jeden 2. Sa vorschlagen und in der anderen Woche einen Nachmittag/Abend. Aber lad sie zum Essen ein, frag sie nach ihren Vorstellungen und sag ihr deine Wünsche und dann findet ihr sicher eine für beide gute Lösung. (Frag dabei nicht, wo die KM bleibt  :wink:. Wenn es nach der KM meines Mannes geht wäre die Große weiterhin unwillig starr alle 2 WE hier und würde allen das WE verderben)

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 14:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ergänzend zu Tina: Solche Dinge wie Zeugnisse würde ich einfach mit "Schatz, bring mal Dein Zeugnis zum nächsten Treffen mit" selbst klären. Genauso wie die Umgangstermine. Ich bin ehrlich, ich würde wahrscheinlich nicht mal mehr GSR beantragen zumindest nicht jetzt. Denn wenn jetzt keine aktuellen Entscheidungen anstehen, wirst Du das GSR nicht unbedingt "brauchen". Wenn KM Dir den Zugang zur Schule oder so verweigert, dann kannst Du das ja immer noch tun.

Ich würde daher auch den Unterhalt titulieren lassen (Wichtig die Begrenzung auf das 18. LJ!!!) und mich ansonsten auf Absprachen mit der Erwachsenenanwärterin konzentrieren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 17:29
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich habe mich nun noch etwas schlau gemacht was es denn mit dem Titel auf sich hat (in dieser Bedeutung kannte ich den Begriff überhaupt nicht). Hier http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html wird das recht gut erklärt. Die Ausführungen zu Jugendämtern bewegen mich dazu, dann doch lieber einen Notar zu bemühen um die Titulierung zu erstellen.

Das Schreiben der Anwältinnen der KM bewegt mich im wesentlichen dazu das GSR zu beantragen. Ja, die Sache mit dem Zeugnis ist nicht so spannend. Da habe ich letztens auch einfach meine Tochter gefragt - sehen muss ich das gar nicht. Ich vertraue unserer Tochter. Es geht eher darum, dass ich sie auch aus der Schule abholen kann oder sie aus selbiger entlassen (die KM ist in der Vergangenheit bei "Unwohlseinsmeldungen" nie erreichbar gewesen). Ich will auch nicht um "Ausfuhrgenehmigungen", Vollmachten (z.B. dringende Entscheidung bei Unfall oder Krankheit in meiner Obhut) usw. betteln müssen, sondern der KM auf Augenhöhe begegnen. Wie sagten die Anwälte so schön "Eine gewisse Klarstellung des Rahmens schien dringend notwendig". Kurzform der Klarstellung: "Sie haben keinerlei Entscheidungsgewalt". Ich will damit auch nicht nerven, den Alltag bestimmen oder gar blockieren. Aber da die KM schon jetzt, völlig ohne Not, sich Anwälte genommen hat, möchte ich vorbereitet sein und etwas Rechtssicherheit haben über die Dinge, die ich nun regeln und (mit)bestimmen darf.
Kann mir zur Beantragung noch jemand Tipps/Links geben?

Danke Euch. Schönen Abend
lui

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2010 22:22
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

Nicht die Bohne. Ein Recht auf Information über Zeugnisse oder gesundheitliche Entwicklung etc. hast du völlig unabhängig vom SR. Beruht auf §1686 BGB (hoffe ich hab nicht ne Zahlendreher drin). Auch mit GSR bekommen Väter nicht immer die Auskünfte die ihnen zustehen, wenn Frau Mama das nicht will.

kein Zahlendreher  🙂

Über den §1686 bin ich (irgendwie) zum §1629 gekommen. Dort steht z.B.
"Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten."
Da steht nichts von Sorgerecht. Dies schafft zumindest bei mir schon mal etwas Sicherheit für den Fall der Fälle. Nicht das es in der konkreten Situation von Belang wäre - da tut man, was getan werden muss.

Interessant erscheint mir auch §1687a. Wenn ich es richtig verstehe (Jura ist nicht mein Ding), so habe ich für die Zeit des "genehmigten" Umgangs quasi das "kleine" Sorgerecht, oder? Dies lässt erst mal das GSR wirklich nicht mehr soo wichtig erscheinen und zeigt für mich auch noch mal, dass der Umgang dass alles entscheidende Moment ist. An dieser Stelle; Danke Lausebackesmama für Deine Einschätzung.
Bei uns sind ja die Fragen nach der Schulform, dem Aufenthaltsort uvm. schon lange durch und die Tochter ist in einem Alter, in dem sie selbst das Meiste mitbestimmt. Die Kommunikation zwischen Tochter und mir ist gut und die KM sträubt sich nicht gegen den Umgang. Bei kleineren Kindern und schwierigeren Situationen mag das GSR wichtiger sein. Im Moment frage ich mich, ob ich das GSR mehr für mein Ego oder meine Tochter will. Da keine Eile geboten ist, werde ich darauf noch etwas rumdenken.
Den Kindesunterhalt werde ich wie von Euch empfohlen (DTD 1 bis zum 18.) diese Woche beim Notar titulieren lassen.

Im BGB zu stöbern ist nicht unbedingt erfreulich, aber durchaus erhellend. Bleibt nur die Unsicherheit ob ich das Gelesene auch richtig auslege. (Ich lese hier http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html).

Ganz herzlichen Dank an Euch
lui

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 14:05
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus lui,

ich lese einige sehr vernünftige Gedanken und selbstkritischen Fragen in deinem letzten Beitrag  :thumbup:

Ich meine auch, dass das GSR nicht entscheidend für Dich ist. Solange die Kommunikation zwischen Dir und Kind gut ist, und sie an Entscheidungen zu ihrer Person altersentsprechend mitwirken kann, ist die Not für Dich nicht groß.

Und Deine Quelle wegen der Gesetzestexte ist völlig ok und soweit ich es blicke auch Deine Auslegungen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 15:24