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Frage zur Haftpflichtversicherung

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ob der Lebensmittelpunkt (=Mutter) nicht das einzig Entscheidende ist. Falls das so sein sollte, dann müssten ja alle Schäden, die ein Kind verursacht darüber mit abgedeckt sein.

Das trifft dann zu, wenn das Kind deliktfähig ist -> dann greift idR die Mitversicherung des ET bei dem das Kind gemeldet ("Lebensmittelpunkt") ist. Vorausgesetzt: Dieses ET besitzt eine Haftplfichtvers. (dazu gibt es keinen gesetzlichen Zwang) und hat nicht explizit ausgeschlossen, dass diese auch fürs Kind gilt (ein solcher Ausschluss ist aber unüblich). Nur wird ein UET hierüber nie Sicherheit haben. Und deshalb halte ich den Einschluss des Kindes in die Haftpflichtvers. des UET spätestens ab dem Alter wo das Kind eigenständig deliktfähig ist für empfehlenswert, mindestens mit nem Selbstbehalt, sodass die großen, existenzbedrohenden Schäden abgedeckt sind!

Dein Kind ist noch nicht deliktfähig, auch noch ein wenig davon entfernt. Also geht es darum, dass die Aufsichtsperson (egal ob BET, UET, Großeltern, Eltern der KiGa-Freunde) über eine eigene Haftpflichtvers. verfügt, für den Fall, dass diese Person seine Aufsichtspflicht verletzt. Als Kür kannst Du eben noch eine Versicherung abschließen, die auch Schäden zahlt, wenn deliktunfähige Kinder (auch Nachbarskinder!), die Deiner Aufsichtspflicht unterliegen, einen Schaden verursachen, obwohl Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast. Hierfür würde sonst niemand aufkommen, Pech für den Geschädigten... Aber die Stimmung mit dem geschädigten Nachbarn ist hinüber. Und dem kannst Du für wenige Euro p.a. vorbeugen... Its up to you.

Sonst müsste ja jeder der das Kind mal beaufsichtigt eine Haftpflicht haben, die das Kind mit einschließt, das wäre in meinen Augen unlogisch.

Jeder(!) sollte eine Haftpflichtvers. haben! Auch wenn er nie Kinder beaufsichtigt!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 14:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Privathaftpflicht XXL für Alleinstehende mit/ohne Kinder

Mitversicherte Personen:
.....
Vorübergehend im Haushalt lebende Minderjährige

Kostet mich 7,43 im Monat im Gegensatz zu ca. 5 Euro Single Haftplicht

Jetzt aber keine Verwirrung:
-> damit deckst Du die Mitversicherung der deliktfähigen Kinder mit ab (bzw. hast bei der Single Haftpflicht eben den - unüblichen - Ausschluss)
-> Den "Aufpreis" finde ich prozentual schon hefitg; absolut aber durchaus verkraftbar; Deine Versicherung erscheint mir sehr günstig. Wahrscheinlich weil über ein solches "Baukastensystem" weitgehend maßgeschneidert...
-> das ist die "Prämie" für die Sicherheit, dass der BET beim Thema Haftpflicht schludert
-> on-top käme noch der von mir als "Kür" bezeichnete Einschluss auch Schäden von deliktunfähigen Kindern

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 14:15
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Vergebt mir, ich bin kein Versicherungsfachmann,
aber -wie bereits eingangs erwähnt - durfte ich mich dank meiner Tochter mal mit dieser Materie befassen

Entscheidend ist die sog. Deliktfähigkeit. Wenn das Kind älter als 7 ist, dann greift immer dessen Haftpflicht, d.h. entweder bei Mama mitversichert oder sogar doppelt, weil bei Betreuungspapa ebenfalls mitversichert.

Wenn jünger als 7 dann gilt die Aufsichtspflicht, d.h. im Zweifelsfall die des Nachbarn, der sich bereit erklärt hat, aufzupassen. Allerdings gilt ja oft bei Haftpflicht, dass die eigenen Schäden nicht versichert sind. D.h. der Nachbar passt auf das unter siebenjährige Kind auf, dieses wirft die teure Vase aus der Ming-Dynastie um, dann ist der der nicht aufgepasst hat, auch der Geschädigte, dann wirds bei den Versicherungen schwierig (Sonst könnte man sich ja mal kleine Kinder "ausleihen" um die Wohnungseinrichtung zu erneuern). Wenn die Kinder aber unter Aufsicht des Nachbarn ein anderes Auto zerkratzen, dann haben die Kinder
a) unter Aufsicht das getan, es konnte aber nicht verhindert werden, Kinder sind nicht deliktfähig, Pech gehabt Autobesitzer
b) der Nachbar die Aufsichtspflicht verletzt, d.h. er bzw. seine Haftpflicht muss einspringen.

Gruss
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 14:19
(@cheers)
Rege dabei Registriert

@Toto

Leistung bei fehlender Haftung:
- Personenschäden durch Deliktunfähige
- Sonstige Schäden durch Deliktunfähige bis 100.000€
.....

zur Ergänzung: Single Haftpflicht mit 5 Euro war bei einer anderen Versicherung und vor einigen Jahren. Ist also nicht direkt vergleichbar. Mir ging es nur um den geringen preislichen Unterschied

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 14:50
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