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Frage zur Haftpflichtversicherung

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(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dsa hier rein passt, bitte verscheiben, falls das Thema woanders besser aufgehoben ist, Danke.  🙂

Ich und meine Freundin haben eine gemeinsame Haftpflicht (eheähnliche Gemeinschaft) und jetzt steht die Frage im Raum, ob mein Sohn (5 Jahre alt) im Fall der Fälle mit abgesichert ist, wenn er in meiner Obhut einen Schaden bei Dritten verursacht. Er lebt nicht bei mir, sonern ist jedes zweite Wochenende da und einmal jede Woche. Von den Versicherrern gibt es dazu unterschiedliche Aussagen, aber die wollen einem ja auch etwas verkaufen.  😉

Meine Ex hat eine Haftpflicht, wo ich denke, dass er auch mit abgesichert ist (ich weiß es allerdings nicht genau). Die Frage ist wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn der Kleine mal einen Schaden verursacht und warum. Ist es meine Ex, weil er hauptsächlich bei ihr lebt, oder kann ich auch zur Verantwortung gezigen werden, wenn der Kleine in meiner Obhut ist?

Wie seid ihr gegen so etwas abgesichert?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2015 11:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist es meine Ex, weil er hauptsächlich bei ihr lebt,

Ja.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 11:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Der erste Blick - wenn Du den mdl. Aussagen der Versicherer nicht traust - wäre in die Versicherungsbedingungen. Da sollte explizit drin stehen, dass Dein Kind, auch wenn es nicht in Deinem Haushalt lebt, mitversichert ist. Steht es nicht drin, ist es nicht so.

Alternativ kannst Du Dir natürlich die Aussage der Versicherung auch schriftlich geben lassen!

In jedem Fall zahlen müsste natürlich die Versicherung von Mama - falls sie eine hat, bei den wie üblich Kinder mitversichert sind . Ansonsten wäre sie höchstfahrlässig, zumal eine Mitversicherung der Kinder wenig bis nichts mehr kostet. Hat sie eine solche Versicherung könnte sie im Falle eines Schadensfalles in Deiner Obhut auch nicht verweigern einen Schadensfall ggü der Versicherung geltend zu machen. Aber einfacher ist sicherlich, wenn Du und Deine LG eine Versicherung abschließt, in der Tochter mitversichert ist.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 11:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Beppo: So einfach ist es m.E. nicht.

Wenn es ein Schaden ist, der gegen das Kind geltend gemacht werden kann (was in dem Alter allerdings schwierig ist), dann braucht es eine Versicherung, die das Kind einschließt. Und meines Wissens kann man eine (übliche) Mitversicherung auch ausschließen - bringt allerdings kaum was.

Ist es ein Schaden, der gegen ein ET wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geltend gemacht werden, dann kommt natürlich die Versicherung auf, von dem der seinen Aufsichtspflicht verletzt hat, da ist Kind egal.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 11:31
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Früher, als funktionierende Familie natürlich mit einer Familien-Haftpflicht.

Nach der Trennung hab ich irgendwann eine eigene Haftpflicht abgeschlossen, die auch das Kind abdeckt, obwohl es auch nur alle 14 Tage bei mir ist.
Hab keine Lust auf unnötige Diskussionen, falls es mal zu irgendeinem Vorfall kommt und zum anderen kostet eine Haftpflicht nicht die Welt.

Im Grunde genommen reicht aber eine Versicherung aus

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 11:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, TotoHH hat Recht.

Kinder unter 7 (bzw. 10 im Strassenverkehr) sind deliktunfähig. Ob in diesen Fällen die Haftpflicht zahlt hängt vom Versicherungsvertrag ab (<a href="http://www.financescout24.de/versicherungen/haftpflichtversicherung/ratgeber/eltern-aufgepasst.aspx>Quelle</a>)."
Rein juristisch müssen dann weder Kinder noch Eltern zahlen, aber ob aber Dein Nachbar damit einverstanden ist, ist eine andere Frage. Wegen des lieben Friedens zahlen dann die Eltern doch häufig.

Sollte der Schaden dadurch entstehen, dass jemand seine Aufsichtspflicht verletzt, dann haftet derjenige bzw. seine Haftpflichtversicherung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 11:32
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo, Danke für eure Antworten, das ging ja schnell.  🙂

@TotoHH: wir merken, dass die Versicherung mit der Angst spielt, dass etwas passieren könnte und rechtlich ist es wohl so, dass ein Kind unter 7 sowieso nicht deliktfähig ist, d.h. da müsste derjenige sowieso an die Eltern herantreten. Warum sollte man bei der Haftpflicht noch mehr bezahlen / dazu buchen, wenn es sowieso klar geregelt ist, dass das Kind über denjenigen mitversichert ist, bei dem der Lebensmittelpunkt besteht? Wenn die Versicherung das explizit ausschließt dann würde das ja keinen Unterschied machen, wenn im Schadensfall soweiso die Mutter zahlen muss. Würde das dann nicht auch bedeuten, dass jeder der das Kind regelmäßig beaufsichtigt eine Haftpflicht mit Kinderzusatzschutz haben müsste? Also auch Oma+Opa, die den Kleinen regelmäßig von der Kita, etc. abholen?

@Beppo: kann man dsa "offiziell" irgendwo nachlesen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2015 11:36
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ihr müsst halt im Zweifelsfall sehr genau darauf aufpassen, ob die sog. Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Normalerweise sagt man als fürsorglicher Elternteil, dass man immer auf sein Kind aufpasst und deshalb die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, d.h. die Versicherung beruft sich auf die "Deliktunfähigkeit", zahlt nicht und man hat den Ärger mit den Nachbarn, Freunden etc. Wenn man allerdings - natürlich nur kurz - die Aufsichtspflicht verletzt hat, dann bist du haftbar und dann greift deine Haftpflicht und muss zahlen.
Ich hatte mit meiner damals 4-jährigen den Fall, dass sie auf dem Parkplatz des KiGa die Autotür so schwungvoll aufgemacht hat, dass das daneben parkende Auto einen fetten Kratzer bekam. Hätte ich angegeben, dass ich dabei stand, dann hätte die Deliktunfähigkeit gegriffen und meine befreundeten KiGa - Eltern wären auf dem Schaden sitzen geblieben oder ich hätte es kulanterweise selbst zahlen müssen., Da ich aber - nach Rat eines befreundeten RA - kurz nochmal oben war, um vergessene Sachen aus dem KiGa zu holen, habe ich die Aufsichtspflicht (kurz) vernachlässigt, ich war haftbar und damit musste meine Haftpflicht einspringen. Klingt blöd, ist aber so.

dies ist natürlich kein Hinweis evtl. Falschaussagen zu machen, aber manchmal fällt einem erst später ein, wie es tatsächlich war.

Gruß
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo: kann man dsa "offiziell" irgendwo nachlesen?

Naja Toto hat es ja schon geschrieben: In den Versicherungsbedingungen.

Meine Aussage beruht auf der Annahme, dass die Mutter, bei der das Kind lebt eine Versicherung hat, die das Kind einschließt.
Und dann ist es, in der Regel, so, dass diese eben für die Schäden aufkommt, die das Kind verursacht.
Das wäre der Normalfall.

Davon gibt es natürlich wieder einige Milliarden Ausnahmen die von der jeweililigen Versicherung und sonstigen Umständen abhängen.
Eine abschließende und "offizielle" Aussage kann im Streitfall aber auch hier nur ein Richter treffen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 12:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Hinweis von Mekmen ist ganz wichtig!

Absurderweise ist es tatsächlich besser, wenn man die Aufsicht der Kinder vernachlässigt, denn nur dann greift der Haftpflichtschutz.

Wenn ein "gut beauftsichtigtes Kind" einen Schaden bei Dritten verursacht, bleiben diese auf ihrem Schaden sitzen.
Wobei ich selbst keine Ahnung habe, wo die Grenze zur Aufsichtspflichtverletzung liegt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 12:08




(@psoidonuem)
Registriert

Um die Verwirrung komplett zu machen gibt es auch noch Versicherungstarife, die die Nichtverletzung der Aufsichtspflicht einschließen, die also bezahlen, selbst wenn man aufpasst. So eine habe ich. Was mir nichts nutzt, da Sohnemann bei Mama lebt. Und Mama keine HP hat weil sie meint bis zur Scheidung bei mir versichert zu sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 12:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Um die Verwirrung komplett zu machen gibt es auch noch Versicherungstarife, die die Nichtverletzung der Aufsichtspflicht einschließen, die also bezahlen, selbst wenn man aufpasst. So eine habe ich. Was mir nichts nutzt, da Sohnemann bei Mama lebt. Und Mama keine HP hat weil sie meint bis zur Scheidung bei mir versichert zu sein.

Genau - nochmal in anderen Worten: eine solche Versicherung zahlt eben auch, wenn der Schaden durch ein deliktunfähiges Kind verursacht wird und eben keine ET/ Betreuer haftbar (ob mit oder ohne Vers.) gemacht werden kann, es also rechtl. keinen Anspruch des Geschädigten gibt. Das wird Deinen Nachbar/ Freunde/ Geschäftspartner nicht freuen, wenn sie gechädigt wurden. Und der Einschluss solcher Schäden kostet meist nicht wirklich viel mehr. Meist gibt es solche Tarife allerdings nicht beim günstigsten Discount-Online-Versicherer?

Warum sollte man bei der Haftpflicht noch mehr bezahlen / dazu buchen, wenn es sowieso klar geregelt ist, dass das Kind über denjenigen mitversichert ist, bei dem der Lebensmittelpunkt besteht?

Schau einfach mal - ich wage die Prognose, dass Dich eine Versicherung max. 30-50 EUR p.a. mehr kostet - wenn überhaupt. Und wenn es Dir das nicht wert, dann verlass Dich daraum, dass KM eine solche Vers. hat und immer pünktlich bezahlt.

@TotoHH: wir merken, dass die Versicherung mit der Angst spielt, dass etwas passieren könnte

Naja, abschließend ist es Deine Risikofreude bzgl. "Vollkasko-mentalität" - die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen: Wie wahrscheinlich ist ein (großer) Schaden bei befreundeten Leuten durch Dein deliktunfähiges Kind...?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 12:47
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Danke nochmal für die rege Beteiligung, d.h. es ist ein schwieriges Thema wo es keine genaue Regelung gibt. Da werde ich wohl die paar € mehr im Jahr ausgeben und dafür ruhig schlafen.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2015 12:55
(@Inselreif)

wo es keine genaue Regelung gibt.

Doch. Die Regelungen sind eindeutig. Du musst aber wissen, was Du möchtest und ob das durch Deine Versicherung (siehe Bedingungen) gedeckt ist. Dass das nicht einfach zu verstehen ist, ist eine andere Sache.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 13:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke nochmal für die rege Beteiligung, d.h. es ist ein schwieriges Thema wo es keine genaue Regelung gibt.

Richtig ist, dass es dafür keine genaue gesetzliche Regelung und das ist auch gut so.

Geregelt wird so etwas, richtigerweise, in den Vertträgen zwischen Anbieter und Kunden.
Dann kann sich das Angebot aussuchen, dass ihm zusagt.
Deswegen muss man dort auch nachlesen, wie die tatsächlichen Verhältnisse im konkreten Fall sind.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 13:31
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo. Also für mich ist noch nicht eindeutig geklärt, ob der Lebensmittelpunkt (=Mutter) nicht das einzig Entscheidende ist. Falls das so sein sollte, dann müssten ja alle Schäden, die ein Kind verursacht darüber mit abgedeckt sein. Sonst müsste ja jeder der das Kind mal beaufsichtigt eine Haftpflicht haben, die das Kind mit einschließt, das wäre in meinen Augen unlogisch.

Wenn es tatsächlich so ein sollte, dass der Lebensmittelpunkt gilt, wofür benötige ich dann eine Haftpflicht, die ein Kind mit einschließt?  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2015 13:33
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ganz einfach: Wenn das Kind deliktfähig ist, dann greift dessen Haftpflicht, bzw. Mamas Haftpflicht, wenn das Kind eingeschlossen ist.
Wenn du (oder jemand anderes) seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, dann bist du (oder die andere Person) haftbar.
Denn, wer ein Kind beaufsichtigt, sollte das auch tatsächlich tun. Nachbars Kinder übernehmen und dann im Garten einschlafen, während die Racker Autolack zerkratzen spielen, bedeutet, dass du nicht aufgepasst hast und dann haftbar bist.

Gruss
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 13:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Etwas "Einzigentscheidendes" gibt es im Versicherungsrecht nicht.

Es hängt immer auch von den Vertragsbedingungen und evtl. ausnahmen ab.

So einfach wie du es dir vorstellst war es bestenfalls zu Zeiten der 10 Gebote von Moses.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 13:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachbars Kinder übernehmen und dann im Garten einschlafen, während die Racker Autolack zerkratzen spielen, bedeutet, dass du nicht aufgepasst hast und dann haftbar bist.

Genau das erscheint mir die entscheidende Frage zu sein.

Wessen Haftpflicht müsste hier aufkommen?
Die der Mutter, bei der das Kind wohnt?
Die des Vaters, der die Kinder an diesem Wochenende betreut?
Oder die des Nachbarn, bei dem das Kind zum Kindergeburtstag war, wobei es den Schaden verursacht hat?
Oder des Nachbarn, wenn der Vater diesen gebeten hat, kurz aufzupassen?
Wer zahlt den Schaden, der beim Nachbarn selbst durch seine eigene Unaufmerksamkeit entstanden ist?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 13:58
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Ich hab da jetzt mal bei mir nachgelesen:

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 14:00




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