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Frage zum Umgangsrecht

 
(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal eine blöde Frage zwischendurch. Wenn das Umganngsrecht für die entsprechenden Elternteile eigentlich kein Recht, sondern eine Pflicht ist, warum tun die Jügendämter dann nicht mehr, um die Rechte der Kinder zu schützen? Beim Unterhalt bekommt das Kind ja auch eine Beistandschaft, die das Geld im Zweifel ebenfalls einklagt. Warum ist das Jugendamt in Sachen Umgang nur beratend tätig? Ist das nicht ein Misstand der behoben werden sollte? Kann man das JA eventuell dazu verpflichten sich ebenfalls darum zu bemühen, dass das Kind ausreichend Zeit mit dem entsprechenden Elternteil verbringen kann?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2013 12:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus wildcard,
ich denke das Problem liegt eher in der schwammigen Formulierung des Umgangsrechtes per se. Das JA, welches meist eh´den Standpunkt vertritt, Kind gehöre zur Mutter, könnte hier auch nix diktieren.
Wäre z.B. Wechselmodel gesetzlich als Grundumgangsform verankert, sähe es vlt. anders aus!

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2013 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wildcard,

das liegt schlicht daran, dass das JA keine Befugnisse und Möglichkeiten hat, eine Umgangsregelung zu beschliessen und durchzusetzen. Was durchaus auch Vorteile hat: Würdest Du Dich gerne den Ansichten und persönlichen Vorurteilen eines halbgebildeten, beamteten Sachbearbeiters unterwerfen, der beispielsweise findet, dass Väter nach Trennungen entbehrlich sind?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2013 13:24
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin wildcard,

es liegt schlicht daran, dass alle Beteiligten (incl. Politiker) nicht wollen. Auch im Falle des Kindesunterhaltes kann das JA keinen Unterhalt festsetzen und durchsetzten. Versucht es aber im Rahmen der Beistandschaft trotzdem. Wenn es nicht fruchtet, wird halt geklagt. Der Beklage braucht einen Anwalt und trägt das Risiko, den Prozess zu verlieren.

Es liegt im Falle des Umgangs auch nicht an schwammigen Gesetzen. Die DDT gibt es ja auch nicht als Gesetz. Es steht in §1684 BGB konkret drin, dass der Umgangselternteil die Pflicht zum Umgang hat und das Kind ein Anrecht auf Umgang besitzt. Würde der Umgang zum anderen Elternteil als vorranging oder wenigstens gleichrangig zum KU betrachtet, müsste und könnte die Durchsetzung von Umgang ebenso vehement durch eine Beistandschaft verfolgt werden, wie die derzeitige Geldeintreiberei durch das JA.

Wie unterschiedlich KU und Umgang ganz offiziell gehandhabt werden, sieht man, wenn geklagt wird. Im Falle von KU klagt das Kind gegen einen (ist also Antragsteller), im Falle einer Umgangsklage, klagt nicht das Kind gegen die Mutter, sondern man selbst. Also gegen Mutter und Kind auf der anderen Seite.

Allein hier formal Ordnung zu schaffen, würde auf Dauer etwas in den Köpfen bewirken.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2013 16:19
(@Ulibach)

Hallo wildcard,

das Problem der JAs liegt meiner Meinung nach daran, daß der Großteil der JA-Leute von Kindern und Jugendlichen lediglich weiß, wie sie von ihren Eltern "gemacht" wurden.

Äußerungen wie "mit zunehmendem Alter kommen den Meinungen und Wünschen der Kinder eine größere Bedeutung zu" klingen ja recht schmackhaft, lassen allerdings Kinder immer wieder ins offene Messer laufen.
Denn auch wenn Kinder oder Jugendliche auf Grund ihres Alters vielleicht in der Lage sind, eine eigene Meinung zu haben und eigene Entscheidung zu treffen, sind sie gerade auf Grund ihres Alters und der damit verbundenen geringen Lebenserfahrung überhaupt nicht in der Lage, die Folgen ihrer Entscheidungen vorherzusehen, abzuwägen oder gar zu vertreten.
Sowohl die JAs als auch die Familiengerichte ziehen sich hier nur billig aus der Affäre.

Auch ist es immer wieder interessant, wie oft ich mir als Vater (Mann) anhören muß, welche Probleme - bedingt durch die Pubertät - meine Söhne z. Zt. haben.
Offensichtlich haben sämtliche JA-Mitarbeiterinnen (Frauen) in den Jugendämtern sowie Richterinnen (Frauen) ihre Pubertät als Jungen erlebt und sich danach umoperieren lassen.
Woher sonst wollen so viele Frauen wissen, was ein Junge in seiner Pubertät durchmacht? Das dürften wir als Väter (Männer) doch wohl eindeutig besser wissen. Ich würde mir als Mann niemals anmaßen, einer Frau zu erzählen, wann ein Mädchen in die Pubertät kommt oder was es in dieser Zeit fühlt und denkt.

Langer Rede kurzer Sinn: Sowohl die Jugendämter als auch die Familiengerichte sind personell falsch besetzt. Sofern es sich bei Kindern um Söhne dreht, sind Frauen absolut nicht in der Lage, über das Kindeswohl zu entscheiden. Hier gehören sowohl in den Jugendämtern als auch in den Familiengerichten mehr Männer eingesetzt. Leider ist es heutzutage verpönt, sich gegen eine Frauenquote und für den Einsatz von mehr männlichem Personal in Behörden und Betrieben auszusprechen.

Dass Männer absolut nicht in der Lage sind, bei Mädchen über das Kindeswohl zu urteilen, wurde schon vor Jahrzehnten von aktiven Feministinnen wie Alice Schwarzer festgestellt.

Des weitern kann ich mich der Meinung meiner Vor-Autoren nur anschließen.

LG
ulibach


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2013 19:12