Frage zum Jugendamt...
 
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Frage zum Jugendamt - Vorschriften?

 
(@superilse)

Im Zuge meiner zweiten Umgangsrechtverhandlung beim AG wurde von der KM unter anderem auch das Jugendamt auf den Plan gerufen. Wir hatten bereits vor 2 Jahren beim Jugendamt eine Umgangsregelung getroffen. Die wurde aber einseitig widerrufen und der ganze Palaver ging wieder von vorne los.

Jetzt befinde ich mich bereits wieder vor Gericht, damit die neuerliche beim Kinderschutzbund getroffene Vereinbarung "dem Gericht zu eigen" gemacht wird, was mir dann in Zukunft eine scheinbar grössere Sicherheit geben soll.

Die besonderen Umstände werden noch in meiner Story demnächst klarer beleuchtet.

Hier möchte ich mal aber was zum Jugendamt loswerden/fragen....

Wie, um Gottes willen kann es sein, daß eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, bei der wir schon waren während unserer Trennungszeit, obwohl sie unsere kleine Tochter über 1,5 Jahre nicht mehr gesehen hat, folgendes wiedergibt:

"Die Kleine wäre im Moment total verstört, und völlig durch den Wind. Ein Entreissen von der Mutter wäre zur Zeit unzumutbar und würde dem Kind nicht guttun."

Das hat sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes von der Kindergärtnerin erzählen lassen.

Mal davon abgesehen, daß die Kleine da grade mal 6 Wochen im Kindergarten war, und zudem die KM exakt seit diesem Zeitpunkt einen neuen Freund hat, der auch täglich bei ihr nächtigte.... liess mich doch ein wenig grübeln, was beim Jugendamt passiert.

Haben die keine Vorschriften? Oder kann meine Anwältin nix machen? Oder ist die dumm? HILFE

Der Hammer an der Sache ist, daß wir jetzt beim Kinderschutzbund eine neuerliche Vereinbarung zum Umgang getroffen haben. Doch ich denke die hält höchstens bis zum nächsten Hormonstoß.

Das Gericht denkt, alles ist in Ordnung... deswegen ist meine Anwältin grade dabei, denen das Problem nochmal klarzumachen.

Zitat
Geschrieben : 17.05.2005 23:03
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Haben die keine Vorschriften?

Die Arbeit der Jugendämter ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt, der Datenschutz
in SGB X. Es gibt verschiedene Webseiten auf denen diese Gesetzestexte online zu finden sind, z. B. BMFSFJ/juris.

Soviel zur Theorie.

Vielleicht sollte die Frage etwas präziser gestellt werden.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 23:17
(@superilse)

Darf das Jugendamt in seiner Funktion Neuigkeiten vom "Hören-Sagen" vor Gericht verbreiten, ohne sich selbst ein Bild davon gemacht zu haben, oder dies von unparteiischer Seite hat anfertigen lassen?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 23:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin superilse,

der JA-Bericht ist doch klasse - aus prozesstaktischer Sicht.

Dass das JA eine Beobachtung des KiGa als eigene Beobachtung sich auf die Fahne schreibt, bringt dich in die Situation, den gesamten Bericht ad absurdum zu führen und im Verfahren peinliche Fragen zu stellen. Hierbei gilt es, die Schlinge Stück für Stück zuzuziehen, nicht mit einem Ruck.

Guck mal >hier< etwa in der Mitte zum Thema Sorgerecht und du verstehst, was ich meine. Das GSR habe ich übrigens wiedererlangt - für meinen RA bis heute unerklärlich und erfreulich.

DeepThougt

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 01:29
(@superilse)

Das ist ja grade das Problem. Der Bericht ist nicht vom Jugendamt, das Jugendamt hält sich da schön raus, und verweist an den Kinderschutzbund. Der wiederrum will keinen Bericht schreiben, da er das ungerne tut. Aus diesem Grunde landen wir nun schon zum zweiten Mal beim Kinderschutzbund und haben dort eine Vereinbarung zum Umgang getroffen. Alle 14 Tage, Samstags, tagsüber.

Tatsache ist, daß diese Vereinbarungen immer von meiner Ex widerrufen worden sind. Bspw. zum Geburtstag der Kleinen, kein Kontakt zu Weihnachten, usw...

Wenn der Kinderschutzbund einen Bericht schreiben würde, wäre alles o.k. Und die Schlinge wäre zu, wie Du sagst.

Der Hammer ist allerdings, daß obwohl die Anforderung eines Berichts im Protokoll der Verhandlung steht ( war im Februar 05 ) , das Gericht nicht dazu gezwungen werden kann, diesen anzufordern.

Meine Anwältin schreibt dazu nun schon zum zweiten Mal ans Gericht. Das Problem ist auch, daß das Gericht sich nun nichtmal mehr dazu veranlasst sieht, noch eine Verhandlung einzuberufen.... weil...

Wir haben ja diese tolle Elternvereinbarung.

Nun ja, was willst Du machen, selbst wenn wir nicht neu verhandeln wird eines passieren:

Die neue Elternvereinbarung wird sich das Gericht "zu eigen" machen. Für mich ein Pluspunkt in Scheinsicherheit.

Interesse an der Elternvereinbarung... ???

Kann ich mal scannen, schwärzen und verlinken...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 10:43