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Flughafenregelung - wer trägt die Fahrkosten der Mutter?

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(@fruchteis)
Registriert

Moin.

An TOs Stelle würde ich mich mit dem JAmt gar nicht groß abzappeln.
Mit Zweizeiler kurz die Rechtsgrundlagen erfragen und mitteilen, daß man die Forderungen als unbegründet zurückweise.

Den Konflikt hinsichtlich der Kostenfrage sollte der TO aber zügig angehen, um mieser Eltern-Stimmung, traurigem Kind und einer Eskalationsgefahr, teurem Flieger ohne Kind zu begegnen.

Wieder zum Drei- oder nur Zweisprung ansetzen: Mutter um Klärung bitten, ggf. Vermittlung (beim JAmt, ggf.) bei Gericht beantragen. Mit Beschleunigungsgebot sollte das rasch vom Tisch sein - und die Familien friedlich weiterleben lassen. 🙂  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 22:00
(@javader)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen vielen Dank für die ganzen hilfreichen Antworten. Ich bin neu hier und habe beim Durchlesen gemerkt, dass ich nicht genügend Informationen gegeben habe. Bitte entschuldigt. Deshalb hier noch mal konkreter:

Das Gericht hat es abgelehnt, in dem Verfahren eine Entscheidung über die Fahrtkosten zu treffen, hat nur entschieden, dass meine Ex die Kleine zum Flughafen zu bringen hat, ansonsten droht ein Zwangsgeld in enormer Höhe. Es steht ausdrücklich in der Entscheidung, dass die Fahrtkosten nicht verhandelt wurden, allerdings wurde angedeutet, dass ich bei einem gerichtlichen Streit unterliegen könnte (allerdings lag hier ein eindeutige Fehlinterpretation eines OLG-Urteils vor).

Auf Grundlage dieses Hinweises hat meine Ex nun die Fahrtkosten eingefordert – wie gesagt in übertriebener Höhe. Das habe ich abgelehnt und bis heute auch nichts gezahlt. Meine Ex hat unsere Tochter im Angesicht des Zwangsgeldes bislang immer zum Flughafen gebracht, allerdings nur zu Zeiten wo sie das verbilligte Länderticket nutzen konnte. Gleichzeitig ist sie zum Jugendamt gerannt, das wahrscheinlich den Hinweis mit einer Entscheidung verwechselt hat und mir die übertriebene Forderung ohne weitere Erklärung weitergeleitet hat.

Das habe ich dann moniert und so wie viele vorgeschlagen haben, nach der Rechtsgrundlage gefragt. Daraufhin habe ich nur eine Rumgedruchse erhalten woraufhin ich bei der Jugendamtsleitung Beschwerde eingelegt habe. Diese Beschwerde wurde offenkundig vom gleichen Sachbearbeiter beantwortet, der auch die Forderung aufgestellt hat. Nach einer zweiten Beschwerde mit dem konkreten Verweis auf die Auskunftspflicht des Verwaltungsverfahrensgesetz habe ich dann die hier schon bekannte Antwort bekommen, dass das Jugendamt nur „Anwalt des Kindes“ sei und nur das Wohl des Kindes im Auge habe und auf Grundlage des BGBs privatrechtlich tätig wird. Widerspruchs- oder Beschwerdewege gäbe es nach dieser Ansicht nicht. Auf alle konkreten Nachfragen und Hinweise gab es keine dezidierte Antwort, sondern nur Blabla. Wie andere schon vorgeschlagen habe, hatte ich auch ausgeführt, dass die KM die Kosten einklagen müsste (dies stand so auch in der Entscheidung des Gerichtes) und dabei schlechte Karten hätte, da das Bundesverfassungsgericht und verschiedene OLG die Mitwirkung am Umgang durch die KM in der Flughafenregelung festgestellt hat. Nun frage ich mich, ob ich direkt klagen soll oder eine Stufe weiter meine Beschwerde einreiche (also bei der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht des Jugendamtes). Dazu müsste ich aber verstehen, wie dieses System funktioniert.

Ich konnte mir bislang nicht vorstellen, dass in dieser Frage der Rechtsstaat komplett ausgehebelt ist und die Entscheidung eines Sachbearbeiters bindend seien sollte. Gerade die Tatsache, dass das Jugendamt überhöhte Forderungen eintreiben möchte, grenzt für mich an Betrug in einem Besonders schweren Fall (§ 263 StGB 3.4.) da hier ein Amtsträger seine Stellung missbraucht um mir einen illegalen Vermögensschaden zuzufügen bzw. meiner Ex einen entsprechenden Vorteil verschafft.

Was mich an den ganzen Gerichtsgeschichten dann aber ärgert ist, dass ich dazu immer wieder ans Ende der Republik pilgern muss und sie tatsächlich das Verhältnis erschüttert. Deshalb tendiere ich doch weiter zu Beschwerden …

Falls jemand weiß, ob die Unterhaltssachbearbeiter tatsächlich so allmächtig und unangreifbar agieren dürfen, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 23:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich verstehe das Problem immer noch nicht.

Wieso sollte die Entscheidung dieses Heinis bindend sein?
Für wen denn?
Genau genommen ist das gar keine Entscheidung sondern nur die Abgabe einer unmaßgeblichen Meinung.
So als wenn der Friseur deiner Ex seine Meinung sagt.

Und solange deine Ex die Lütte trotzdem zum Flughafen bringt, ist doch alles in Ordnung.

Wenn sie das allerdings nur zu Zeiten tut, die dir nicht gefallen, drängt sich die Frage auf, welche Zeiten denn im Urteil stehen.
Und wenn da nix konkretes steht, hast du wieder die lange Nase.
Denn kann sie das Kind zu jeder beliebigen Zeit da abliefern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 00:02
(@javader)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo - danke für Deine Nachfrage

in Hinsicht auf die Übergabezeiten bin ich wohl tatsächlich gears...

Mein Problem mit der Forderung des Jugendamtes ist, dass sich ein Nicht-Zahlen wohl negativ auf meine Situation auswirkt. Einerseits befürchte ich, dass die Zwangsmittel einsetzen und andererseits, dass in anderen Fragen sich meine Rechtsstellung als Vater mit offenen Schulden bei den Unterhaltszahlungen verschlechtern kann.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2013 00:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Problem mit der Forderung des Jugendamtes ist, dass sich ein Nicht-Zahlen wohl negativ auf meine Situation auswirkt. Einerseits befürchte ich, dass die Zwangsmittel einsetzen und andererseits, dass in anderen Fragen sich meine Rechtsstellung als Vater mit offenen Schulden bei den Unterhaltszahlungen verschlechtern kann.

Und was soll das nun wieder sein?

Wieso hast du so einen Schiss vor dem JA?
Die haben absolut nichts zu entscheiden.
Garnichts, überhaupt nichts.
Und schon garnicht in dieser Frage.

Komm mal aus deiner Bangbüx raus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 00:26
(@bagger1975)

Servus JaVader,

man kann ja im Leben vor vielem Angst haben und das ggfs. zu Recht, aber Deinen Fall, in dem sicher auch Verwaltungsverfahrensgesetze, etc., zur Anwendung kommen können, kann man sicher grob zusammenfassen wie folgt:

A(Zivilrecht): Umgangsregelung festgesetzt durch Familiengericht: KM muss/soll Kind für Umgänge zum Flughafen bringen. = Pflicht der KM.

B(Zivilrecht): KM ist der Auffassung die notwendigen Fahrten nicht machen zu müssen. Konsequenz, wie bereits geschrieben wurde: ändert nichts an der Pflicht der KM, den Umgang zu fördern /zu unterstützen, d.h. durch Fahrten zum Flughafen.

C(subjektiv): KM ist wegen der Situation A u. B sauer bzw. es passt ihr nicht, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Konsequenz: Sie sucht Hilfe, wendet sich ans JA, niemand weiss, was ihr dort versprochen wird, man setzt sich jedenfalls ein..; wegen A u. B macht sie sich ggfs. schadensersatzpflichtig, s.o.

D(Verwaltungsrecht): Javader bekommt Schreiben einer Behörde(JA), die sich wohl aufgrund (Mutterkreuzlerschaft @beppo) in Dinge einmischt, die sie (A + B) nichts angehen (fehlende Zuständigkeit) und für die ihr auch jede Regelungskompetenz (d.h. Rechtsgrundlage, siehe @Mux) fehlt.

Deswegen gibt es eigtl. nur einen richtigen Weg, den @beppo u. @Mux bereits aufgezeigt haben:

A+B stehen fest. C ist aus Sicht der KM sicher. D wirft berechtigte Fragen nach der Kompetenz des JA auf.

Deswegen das Schreiben ans JA, wie von @Mux formuliert. Ist sicher aus übergeordneten u. spezialpräventiven Gesichtspunkten richtig u. angebracht; sonst drehen die noch voll ab...

Aber, es bleibt das Hauptproblem:

Wie bekommt man KM zur richtigen Einsicht? Es ist ja schön, Behörden die Meinung zu geigen, aber was bringt's, wenn @JaVader das Kind dann nicht sieht...und da stoßen wir leider wieder an die Grenzen des Rechts u. des guten Anstands; denn was sich nicht durchsetzen lässt, dass gibt's nicht...

Und deswegen, und nur deswegen sollte man ggfs. aus JaVader's Position in Betracht ziehen ggfs. zumindest ggü. der KM die Klappe zu halten und im Sinne des Kindes u. ihrer Gunst ggfs.die Fahrtkosten zu zahlen. Nicht weil es eine Pflicht ist, sondern aus übergeordneter Vernunft. Dies soll aber nicht heißen, dass man sich zum Affen macht, sondern weil es der  konkreten Situation geschuldet ist.

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 02:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin JaVader,

Einerseits befürchte ich, dass die Zwangsmittel einsetzen [...]

Zwangsmittel in Bezug auf was ? Vor einem Eintreiben der Fahrtkosten via Gerichtsvollzieher brauchst Du jedenfalls (ohne dass KM Dich darauf verklagt) keine Angst haben.

[...] dass in anderen Fragen sich meine Rechtsstellung als Vater mit offenen Schulden bei den Unterhaltszahlungen verschlechtern kann.

Heisst das, es existieren Unterhaltsschulden (nicht die Fahrtkosten betreffend), die man Dir gestundet hat, bzw. die Du abstotterst ?

Das Gericht hat es abgelehnt, in dem Verfahren eine Entscheidung über die Fahrtkosten zu treffen, hat nur entschieden, dass meine Ex die Kleine zum Flughafen zu bringen hat, ansonsten droht ein Zwangsgeld in enormer Höhe. Es steht ausdrücklich in der Entscheidung, dass die Fahrtkosten nicht verhandelt wurden, allerdings wurde angedeutet, dass ich bei einem gerichtlichen Streit unterliegen könnte

Was steht denn konkret im Beschluss ? Magste das mal (anaonymisiert) abtippen ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 10:18
(@fruchteis)
Registriert

Moin JaVader

Unterhaltsschulden deuten auf weitere und sehr viel grundsätzlichere Probleme hin.

Wie stemmst und finanzierst Du neben KU die Umgangkosten eigentlich?
Flüge sind ja nun nicht gerade billig... und der Mutter-Shuttle dürfte dagegen kaum ins Gewicht fallen.  

Aus Deinen letzten Beitrag entnehme ich, daß Du zu Deiner Situation anwaltlich schlecht, wenig oder gar nicht beraten bist.  

Die Hinweise des Gerichts zu den Fahrtkosten der Mutter/des Kindes bestätigen nur, daß sich die Justiz sehr schwer damit tut, Belastungen aus dem Umgangsrecht dem sog. betreuenden Elternteil zuzusprechen. Die Mutter lediglich auf ihre persönlichen Leistungen zum Airport-Bring- und Holedienstes zu verpflichten, das könnte durchaus das Maximum darstellen.

Vielleicht sollten Deine Überlegungen in ganz andere Richtungen gehen. Wenn Deine finanz. Situation schon zu U-Rückständen führt, dann könnten Dir und vor allem dem Kind Hilfen aus dem Sozialrecht zustehen. Schon mal in diese Richtung geforscht?       

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 10:41
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Zusammen,

ich glaube wir greifen hier etwas vor was die Unterhaltsschuld betrifft.

Mein Problem mit der Forderung des Jugendamtes ist, dass sich ein Nicht-Zahlen wohl negativ auf meine Situation auswirkt. Einerseits befürchte ich, dass die Zwangsmittel einsetzen und andererseits, dass in anderen Fragen sich meine Rechtsstellung als Vater mit offenen Schulden bei den Unterhaltszahlungen verschlechtern kann.

Ich glaube JaVAder meint damit lediglich die Nichtzahlung des vom JA geforderten Betrages der genannten Thematik und definiert das als Unterhalt im weitesten Sinne, da diese das u.a. damit argumentieren, dass das Geld zum Wohle des Kindes verlangt wird.

Im Übrigen ist das absoluter Schwachsinn.

@JaVader: Ich gebe dir einen Rat, leg den geforderten Betrag zur Seite und lass das JA klagen wenn die Lust dazu haben. Es besteht kein Titel darüber und das macht die Sache für die Heinis nicht gerade leicht. Wie bagger und andere schon klar definiert haben. Hau nicht die ganzen Themen in eine Büchse rein und verühr das sondern sehe das differenziert.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 11:12
(@fruchteis)
Registriert

(...)
Mein Problem mit der Forderung des Jugendamtes ist, dass sich ein Nicht-Zahlen wohl negativ auf meine Situation auswirkt. Einerseits befürchte ich, dass die Zwangsmittel einsetzen und andererseits, dass in anderen Fragen sich meine Rechtsstellung als Vater mit offenen Schulden bei den Unterhaltszahlungen verschlechtern kann.

Viele Grüße

Dieser Beitrag deutet auf Probleme und Rückstände zum Unterhalt hin!
JÄ üben durchaus ein Ermessen darin aus, wie rabiat sie KU, Rückstände oder Vorschuß dazu ein- bzw zurückfordern.

Insofern habe ich ein gewisses Verständnis dafür, daß es sich der TO mit dem Amt nicht verscherzen möchte. So wie es aussieht ist er mit Beschwerden aber schon recht weit gegangen und die Gefahr besteht, daß die sich auf ihre Weise beim TO 'bedanken'.

Wenn Geld beim TO keine Rolle spielt, dann sollte er Fronten verkürzen, der Mutter 'n paar Cent für den Shuttle zahlen und die Sachen ansonsten vom Anwalt regeln lassen.

Sollte wirtschaftliche Enge herrschen, dann die Situation nach Sozialrecht prüfen und ggf bereinigen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 11:51




(@javader)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wiederum danke ich Euch für Eure Antworten und bitte für das Rätselraten für Entschuldigung.

Mein Problem mit der Forderung besteht darin, dass das Jugendamt die Fahrtkosten als Unterhaltszahlungen interpretatiert. Anlass dafür ist die Begründung der Gerichtsentscheidung. Dort heißt es wie gesagt in der Begründung und nicht in der Entscheidung, dass die KM den Forderung nach Übernahme der Fahrtkosten zum Flughafen gestellt hat. Diese Forderung kann aber aus juristischen Gründen nicht in einem Umgangsverfahren verhandelt werden. Dazu wäre halt ein Unterhaltsverfahren nötig.

Und dann kommt die Aussage, dass eine Beteiligung der KM nur dann in Frage käme, wenn ich die Fahrkosten aus finanziellen Gründen nicht tragen könnte und der Umgang dadurch eingeschränkt würde. Dazu beruft sich das Gericht auf ein Urteil des OLG Brandenburg. (13 UF 58/09). In dem Verfahren dort ging es um die Beteiligung an den Fahrtkosten des KV - die KM die Fahrtkosten zum Übergabeort selbst getragen und nicht eingefordert.

Darauf habe ich das Jugendamt hingewiesen - das hat die aber nicht interessiert. Die lesen nur, dass die Fahrtkosten Teil des Unterhalts seien und ich zu zahlen hätte. Meine Befürchtung ist, dass mir meine Weigerung die Fahrtkosten meiner Ex zu zahlen als Unterhaltsschulden mit den entsprechenden Konsequenzen ausgelegt werden könnten.

Nur zur Klarstellung: ich habe immer meinen Unterhalt gezahlt, habe den Umgang wahrgenommen. Der Unterhalt beläuft sich monatlich auf gut 300 €, Betreuungskosten 100 € und Umgangskosten noch mal 400 € (über 300 € pro Umgang). Damit zahle ich über 800 € im Monat für den Luxus Vater zu sein. Und das kann ich mir gerade so leisten.

Meine Ex hat unsere Tochter immer wie gerichtlich angeordnet zum Flughafen gebracht, allerdings eben zu den Zeiten, die ihr passen. Sie kann sich das problemlos leisten (hat neben einem ordentlichen Gehalt als Akademikerin ja noch die ganze Kohle von mir). Es kommt für mich überhaupt nicht in Frage ihr das auch noch zu zahlen. Und dann kommt eben noch der Punkt dafür, dass sie behauptet, der Flughafen sei 100 km entfernt und sie diese Entfernung als Kilometerpauschale als Grundlage ihrer Forderung nimmt. Sie fordert also 2 * 200 km * 0,30 € = 120 € für Bringen und Abholen hin und wieder zurück. Dabei sind es knapp 80 km und sie kommt mit dem Billigticket der Bahn (für zwei Tage 44 €). Damit würde sie also pro Wochenende einen Reingewinn von 76 €, bei 16 Umgängen im Jahr also gut 1200 €. Das ist eine gute Nebeneinnahme, die ich ihr selbst wenn ich die Kohle hätte niemals hinterher schmeißen würde.

Und das Jugendamt stellt sich hin und leitet diese Forderung rotzfrech weiter trotz meiner Hinweise, dass die Forderung keine rechtliche Grundlage hat und vollkommen überzogen ist. Vielleicht habe ich da die Bangbüx oder so an, aber als Unterhaltsschuldner da stehen möchte ich einfach nicht.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2013 22:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das JA kann auch nicht einfach neue Unterhaltsschulden erfinden.
Mach dich mal ein bisschen gerade.

Mit denen würde ich überhaupt nicht mehr reden.

Das Dumme ist nur, dass diese Schweinepriester vom Gericht offenbar auch der Meinung sind, dass du das am besten bezahlen sollst, ohne sich zu trauen, das offen auszusprechen.

In der Begründung hat das aber keine Beschlusskraft.
Insofern ist sie immer noch in der Pflicht.

Hinzu kommt, dass es ja wohl auch überhaupt keine Regelung gibt, wann sie euer Kind zum Flughafen zu bringen hat.
Und damit kann sie es sich eben offenbar aussuchen. Und wenn es Dienstag Mittag oder Sonntag Nacht ist.
(Oder steht da doch irgendwas dazu drin? So ganz ohne Angaben zu den Terminen kann ich mir das überhaupt nicht vorstellen)

Ein schwachsinnigeres Ergebnis einer Umgangsklage ist kaum denkbar.

Dein RA ist somit offenbar nur als Robenständer mit dabei gewesen.

Wie laufen denn bisher eure Verabredungen ab?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 23:12
(@javader)
Schon was gesagt Registriert

in dem Umgangsbeschluss steht nur "an den vereinbarten Umgangswochenenden". Diese Vereinbarungen funktionieren an sich ganz gut (denn sie hat ja auch ein Interesse daran, mal eine Zeit für sich zu haben). Nur die konkreten Übergabezeiten sind eben nicht geregelt  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2013 23:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wie läuft das ab?

Sie nennt dir eine Uhrzeit, zu der sie die Lütte günstig zum Flughafen fahren kann und du suchst dann einen passenden Flug dazu?

Und wenn es bisher klappt, was ist dann das Problem?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 23:41
(@javader)
Schon was gesagt Registriert

in der letzten Zeit läuft es so, dass ich ihr Flugzeiten vorschlage und sie sagt, dass das nicht paßt ... Wir kommen zu Einigungen, weil ich mich so weit wie möglich verbiege  😡

Das Problem ist aber wie gesagt eher diese abstruse Forderung des Jugendamtes.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2013 23:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun vergiss endlich mal dieses JA.

Wenn das dein einziges Problem ist, hast du keins.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 23:56
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

@Wildlachs: Hast du das auch gelesen?  😉

Mein Problem mit der Forderung besteht darin, dass das Jugendamt die Fahrtkosten als Unterhaltszahlungen interpretatiert. Anlass dafür ist die Begründung der Gerichtsentscheidung. .........

Nur zur Klarstellung: ich habe immer meinen Unterhalt gezahlt, habe den Umgang wahrgenommen. Der Unterhalt beläuft sich monatlich auf gut 300 €, Betreuungskosten 100 € und Umgangskosten noch mal 400 € (über 300 € pro Umgang). Damit zahle ich über 800 € im Monat für den Luxus Vater zu sein. Und das kann ich mir gerade so leisten.

Weiter unterstütze ich die Ansicht von Beppo

Nun vergiss endlich mal dieses JA.

Wenn das dein einziges Problem ist, hast du keins.

Allerdings finde ich es schon ein dickes Ding, das sich der Umgangsberechtigte weiter an die Zeiten der Mutter zu halten hat. Ich sehe das so: Auch beim Flugverkehr gibt es einen festen Flugplan mit nach Tagen angeordneten Flugzeiten. Das gilt auch für die sogenannten "Billig-Airlines" Sinnvoll ist daher mehrere Flugintervalle zu festen Zeiten im Voraus buchen zu können um a) eine zeitlich gebundene Regelung zu finden und den Umgangsberechtigten b) in der Frage der Kosten zu entlasten. Diese Entlastung kann soweit sein, dass die 30€ Fahrkosten zu den eingesparten Flugkosten nur noch Peanuts sind und dann durch dieses Entgegenkommen von Madame Mama errichtet werden können.
Vielleicht ist das ein Ansatz JaVader?

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 11:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin JaVader,

Nun vergiss endlich mal dieses JA.
Wenn das dein einziges Problem ist, hast du keins.

In Ergänzung:
Nochmal (obgleich von mehrfacher Seite wiederholt erwähnt): Die Mitwirkung an der Emöglichung des Umgangs hat mit Unterhalt (in Deinem Fall) nichts zu tun !
Das JA ist nicht zuständig !

... und wenn es Dir schwer fällt, das JA zu vergessen, dann kannst Du immer noch eine Antwort analog Vorschlag Mux schicken.

Alternativ:

Liebes JA,
da KMs Mitwirkung an der Umgangsermöglichung keine Unterhaltsangelegenheit darstellt, betrachte ich Ihre bisherigen Schreiben mangels Zuständigkeit als nichtig.
Gruß

Wenn Madame Kosten erstattet haben möchte, dann möge sie sich (auf eigenes Risiko) einen Anwalt nehmen und Dich auf die Übernahme verklagen.

Da eine solche Forderung alles andere als ein Selbstläufer ist, sollte sie sich das gut überlegen.
Denn interessanter als der Beschluss, auf den in Eurem Fall hingewiesen wurde, ist (neben den Verweisen in Mux Antwort) ein anderer Beschluss des OLG Brandenburg (10 UF 119/07), der auf Deinen Fall wesentlich besser zugeschnitten ist:

Aus dieser Verpflichtung kann sich für den betreuenden Elternteil auch eine aktive Mitwirkungspflicht bei der Gestaltung des Umgangs ergeben. Das schließt beispielsweise die Verpflichtung ein, das Kind auf eigene Kosten zum Flughafen zu bringen und dort abzuholen, wenn der andere Elternteil aus weiter Entfernung anreisen muss, um das Kind abzuholen und zurückzubringen. [...]
Sie selbst hat durch ihren Wegzug mit A. aus H. nach E. bzw. B. eine erhebliche räumliche Distanz zum Antragsteller geschaffen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 12:51
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Und das Jugendamt stellt sich hin und leitet diese Forderung rotzfrech weiter trotz meiner Hinweise, dass die Forderung keine rechtliche Grundlage hat und vollkommen überzogen ist. Vielleicht habe ich da die Bangbüx oder so an, aber als Unterhaltsschuldner da stehen möchte ich einfach nicht.

Die Umgangskosten haben m.E. nix mit dem Unterhalt zu tun und sind keine Unterhaltsschulden...zumal für die Forderung ja nicht mal ein Titel/Urteil existiert. Wenn überhaupt (und selbst das bezweifle ich), wird deine Ex eh nur die tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen können...mit anderen Worten: Wenn sie 44,00 Euro für eine Fahrkarte zum Flughafen bezahlt, kann sie nicht von dir 120,00 Euro verlangen, die die Fahrt ggf. mit dem Auto gekostet hätte.

Wenn du unsicher bist, wie (oder ob überhaupt) du auf die Forderung des JA reagieren sollst, wäre es vielleicht ratsam, dich mal von einem Anwalt beraten zu lassen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 20:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also da du ja ein qualitativ recht lausiges Urteil hast, wirst du immer noch ein wenig pokern müssen, wenn du nicht an ihrem ausgestreckten Arm verhungern möchtest, würde ich folgendes empfehlen:

1. Du suchst dir zum nächsten Umgangstermin den für dich preislich günstigsten Termin, der eurem Beschluss nicht widerspricht und für sie nicht völlig unzumutbar ist.
2. Du teilst ihr diesen Termin mit und bittest sie, euer Kind zu diesem Zeitpunkt zum Flughafen zu bringen.
3a. Wenn sie mit nachvollziehbaren Gründen widerspricht, meldest du dich nochmal damit wir überlegen können, wie du darauf reagieren sollst.
3b. Wenn sie mit Pillepalle widerspricht, bestehst du, unter Hinweis auf die Kosten, auf deinem Termin.
4. Wenn sie dann tatsächlich den Umgang platzen lässt, gehst du wieder vor Gericht, um den Umgangsbeschluss durchzusetzen und, vor Allem, zu präzisieren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 23:11




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