Flughafenregelung -...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Flughafenregelung - wer trägt die Fahrkosten der Mutter?

Seite 1 / 2
 
(@javader)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kurz zu unserer Situation: nach der Trennung ist meine Ex ca. 800 km weggezogen und hat alles mögliche versucht, den Umgang zwischen mir und meiner Tochter zu unterbinden. Alleine die Distanz genügt, um kaum den Umgang zu halten. Dennoch habe ich es in den letzten Jahren alle drei Wochen auf mich genommen runter (oder auch "hoch") zu fahren und dann wieder zurück. Nachdem ich es vielfach versucht hatte, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, habe ich folgende Regelung durchgesetzt: Die Kindesmutter ist vom Gericht verpflichtet worden, die Kleine zum nächstgelegenen Flughafen zu bringen und dort auch wieder abzuholen. Die Fahrkosten für die Mutter sind in der Entscheidung nicht geregelt geworden.

nun geht der Streit weiter: meine Ex fordert von mir die Fahrkosten per PKW ein, dabei hat sie eine überhöhte Kilometerzahl zu Grunde gelegt und nutzt in Wirklichkeit ein Länderticket zum Preis von ca. 30 €. Darauf bin ich nicht eingegangen, da es in dieser Hinsicht aus meiner Sicht klare Entscheidungen mehrerer OLGs und dem Bundesverfassungsgericht gibt. Jetzt hat meine Ex aber das Jugendamt davon überzeugt, von mir diese überzogenen Kosten einzutreiben. Trotz meines Hinweises auf die mangelnde Rechtsgrundlage und die offenkundig überzogenen Forderungen läßt das Jugendamt hier nicht locker.

Ich würde mich über Hinweise freuen, ob ich auf die Forderungen des Jugenamtes eingehen muss oder ob es Wege gibt, hier in Widerspruch zu gehen Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet eigentlich der Unterhaltsbeistand des Jugendamtes und hat er wirklich die Befugnis solche überzogenen Forderungen einzutreiben?

Auf Eure Antworten freue ich mich! Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 01:09
(@fruchteis)
Registriert

Moin JaVa.

Fordere das JAmt zunächst auf, Dir die Rechtsgrundlagen seines Handelns zu nennen.

Wenn gerichtlich vereinbart wurde, daß die Kimu am Airport übergibt und abholt, dann inkludiert das  mE auch die Kosten dafür ihrerseits. Notfalls muß die Elternvereinbarung gerichtlich klargestellt und präzisiert werden, wenn das außergerichtlich scheitert.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 02:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Wildlachs,

Notfalls muß die Elternvereinbarung gerichtlich klargestellt und präzisiert werden, wenn das außergerichtlich scheitert.

es ist mittlerweile bekannt, dass Du in jedem Deiner Postings zwanghaft mindestens einmal "Elternvereinbarung" schreiben musst. Was nichts daran ändert, dass Du offenbar nicht einmal die basics beherrschst, denn der TO fragte nach der Umsetzbarkeit eines Gerichtsbeschlusses und nicht nach irgendwelchen (unverbindlichen) "Elternvereinbarungen", für die er sich sowieso nichts kaufen könnte:

Die Kindesmutter ist vom Gericht verpflichtet worden, die Kleine zum nächstgelegenen Flughafen zu bringen und dort auch wieder abzuholen.

Könntest Du Dir nicht endlich ein anderes Hobby suchen als das Erzählen von familienrechtlichem Unsinn? Oder Dich mit diesem Unsinn zumindest von vatersein.de fernhalten? Danke!

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 03:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Javader,

Die Kindesmutter ist vom Gericht verpflichtet worden, die Kleine zum nächstgelegenen Flughafen zu bringen und dort auch wieder abzuholen. Die Fahrkosten für die Mutter sind in der Entscheidung nicht geregelt geworden.

Du schreibst nicht, ob Du einen Anwalt hattest. Das Detail mit den Fahrtkosten nicht zu regeln ist ein handwerklicher Fehler. Man könnte davon ausgehen, dass die Finanzierung der Fahrtkosten zum Flughafen demjenigen obliegt, der zu diesen Fahrten verpflichtet wurde - aber wenn's nicht dort steht, kann Deine Ex sich auch darauf zurückziehen, nicht zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet zu sein...

Geregelt wird bei Gericht nur, was beantragt wird. Wenn die Übernahme der Fahrtkosten zum Flughafen vergessen wurde, ist das so; dann gibt es hier einfach ein "Loch". Auch irgendwelche OLG-Urteile bringen Dich nicht weiter; Deine Ex zuckt einfach mit den Schultern, ohne dass sich etwas bewegt.

Ich persönlich würde in dieser Situation überlegen, der Ex sinngemäss mitzuteilen, dass Ihr jetzt entweder eine aussergerichtliche Lösung für dieses Detail findet oder Euch vor Gericht wieder seht - und dass beim nächsten Mal die Übernahme der gesamten Reisekosten durch sie im Raum steht, nachdem sie die Entfernung geschaffen hat. Ist Poker - aber vielleicht hilft es ja.

Das JA hat nach meiner Kenntnis keine Möglichkeit, hier irgendetwas bei Dir "einzutreiben"; schon gar nicht die Forderung einer Privatperson. Lass Dich davon nicht einschüchtern, sondern frage nach einer schriftlichen Darstellung der Rechtsgrundlage.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 03:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich bin auch der Ansicht, dass der fehlende Hinweis auf eine Kostenübernahmen durch dich, diese eben nicht erforderlich macht.

Sie hat das Kind zu bringen Punkt.
Daraus ergeben sich keine Forderungen gegen dich, sonst hätte das drin stehen müssen.

Die Frage der Durchsetzung ist eine Andere.

Wenn du dich weigerst, wirst du damit rechnen müssen, dass sie sich weigert.
Auch dank der herzlichen Unterstützung der Mutterkreuzler.

In dem Falle wird dir nichts anderes übrig bleiben, als nochmal zum Gericht zu rennen.
Wurden denn für den Fall der Widerhandlung irgendwelche Sanktionen festgelegt?
Z.B. eine Belehrung nach §89 FamFG?

Falls nicht, wäre das (auch) ein Fehler deines RA.

Ich würde in diesem Punkt aber auch nicht nachgeben, sonst treibt sie dieses Spielchen immer weiter und fordert auch noch Stundenlohn von dir.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 08:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Javader,

Ich würde in diesem Punkt aber auch nicht nachgeben, sonst treibt sie dieses Spielchen immer weiter und fordert auch noch Stundenlohn von dir.

Sehe ich genau so.

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet eigentlich der Unterhaltsbeistand des Jugendamtes und hat er wirklich die Befugnis solche überzogenen Forderungen einzutreiben?

Rechtsgrundlage für die Beistandschaft ist das SGB VIII und BGB.
Die Fahrtkosten als Kindesunterhalt (oder Mehrbedarf) zu definieren, ist aber schon mit einiger Fantasie verbunden ...
Weigert KM sich, das Kind zu bringen ? Oder fordert sie jetzt lediglich eine Fahrtkostenerstattung ?

Eintreiben kann das Jugendamt hier nichts.
Ggf. könnte es versuchen, eine Fahrtkostenerstattung gerichtlich durchzusetzen (da auch mir dafür aber keine Grundlage einfällt, wäre schon interessant, wie das JA die Forderung begründet).
Steht im Umgangsbeschluss denn etwas zu den Flugkosten ? Ansonsten würde ich denen die Rechnung dafür zuschicken und um Erstattung bitten ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 10:27
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen JaVader,

deine Frage ob das Jugendamt dafür zuständig ist für die Mutter den geforderten Betrag einzufordern würde ich erstmal so beantworten: NEIN.

Das Jugendamt kann selbstverständlich über eine Beistandschaft und einen bestehenden Titel Geld in Form von Unterhaltsleistungen FÜR DAS KIND einholen. Wir sprechen aber in der Situation nicht über eine erweiterte Einholung von Unterhalt, sondern um Kosten, welche Frau Mama für sich geltend macht und sind wir doch mal ehrlich, was kommt als nächstes? Mehrkosten an Waschmittel weil das Kind weiter reisen muss als andere? Oder wird als nächstes noch weiter ihre Zeit welche sie in Anspruch nimmt geltend gemacht?

Ich würde dem Jugendamt einen freundlichen Brief schreiben:

....----....----.....--Betreff...---....---..----....

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Sache bitte ich sie mir die nötige Rechtsgrundlage für ihr Handeln offen zu legen.

Desweiteren bin ich zu keiner Zahlung der umstrittenen Fahrkosten bereit. Sollte die Forderung nicht eingestellt werden, sollte dieses gerichtlich erklärt werden.

Da der betreuende Elternteil NAME MUTTER gegenüber dem umgangsberechtigten Elternteil, sprich meiner Person, die entsprechende Entfernung hergestellt hat, behalte ich mir ferner vor die Beteiligung der Umgangskosten durch die Mutter gerichtlich zu beantragen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bitte um entsprechende Rückantwort.

MFG
Javader

So ungefähr würde ich es machen. Übrigens sehe ich das nicht einmal als erfolglos an, wenn du eine Beteiligung wirklich beantragen würdest falls es zur nächsten Verhandlung kommt. Ebenso frag ich mich, wie es mit den Flugkosten aussieht, wenn dein Kind plötzlich nicht fliegen kann weil "Mutter" es nicht plötzlich nicht geschafft hat pünktlich den Flughafen zu erreichen (Ausrede: Die Bahn fährt über Mainz 😉 ) , ihr auffiel, das Kind auf dem Weg dorthin krank wurde etc........ Muss du dann für die Kosten aufkommen? Ich glaube sollte das nicht geregelt sein, sollte das geregelt werden.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 10:36
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin JaVader,

handelt es sich um einen gerichtlichen Beschluss? Oder habt Ihr vor Gericht einen Vergleich getroffen?

Zuallererst hat sich die Mutter an den Beschluss / Vergleich zu halten, die Tochter zum Flughafen zu bringen. Wenn die Kostenfrage nicht geklärt ist, ist das zwar nicht optimal (bei Beschlüssen hat man leider keinen Einfluss darauf, was letzlich im Urteil steht), aber das ist eigentlich ein Problem der KM, denn sie will ja diese ersetzt haben. Du brauchst hier eigentlich nicht aktiv zu werden, es sei denn die KM verstößt gegen den Beschluss / Vergleich und bringt die Tochter nicht mehr zum Flughafen.

Jetzt zum JA: Es ist beschämend, was diese sich leisten. Ich war in der gleichen Lage wie Du (nur dass ich einen Vergleich geschlossen habe, in dem diese Frage geklärt war), und das JA war nicht gewillt, mir auch nur einen Euro Umgangskosten unterhaltsmindernd anzuerkennen. Sie haben mich sogar verklagt, bis Ihnen der Richter erklärt hat, dass ohne Anerkennung der Umgangskosten Ihre Klage aussichtslos sei.

In Deinem Fall ist es noch irrsinniger: Es geht nicht um Kindesunterhalt, sondern um Kosten, die die Mutter tragen soll, um Dir den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen. Hierfür gibt es 1. keine gesetzliche Grundlage und ist 2. nicht Aufgabe einer Beistandschaft.

Desweiteren gibt es eine gefestigte Rechtsprechung, die Elternteile, die eine große Entfernung zum nichtbetreuenden Elternteil herstellen, zu einer Beteiligung an den Umgangskosten verpflichten. Leider fällt diese Beteiligung oft marginal aus, umfasst aber mindestens die Bringung des Kindes zum nächsten Bahnhof / Flughafen auf eigene Kosten, um den Umgang zu ermöglichen.

Wie nun mit der lästigen Beistandschaft umgehen? Ich würde ebenfalls wie schon von anderen Usern empfohlen nach der rechtlichen Grundlage fragen, allerdings nicht mit Gerichtsverfahren drohen. Warum solltest Du?

Wie wärs hiermit?

"Liebe Mutterkreuzler (Danke @Beppo),

Mit Beschluss / Vergleich vom xy.xy.2013 ist Frau KM vor dem Familiengericht Name durch gerichtlichen Beschluss / Vergleich verpflichtet worden, unsere gemeinsame Tochter einmal? im Monat zum nächstgelegenden Flughafen Name zu bringen, um ihr den Umgang mit mir zu ermöglichen. Die Entfernung, die seinerzeit durch Frau Name geschaffen wurde, beträgt 800 km. Meine Umgangskosten betragen monatlich XY Euro. Daneben bezahle ist einen Kindesunterhalt von xy Euro / Monat.

Es existiert eine gefestigte Rechtsprechung, die eine Mitwirkung des betreuenden Elternteils an der Ausübung des Umgangsrechts bei einer großen räumlichen Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern fordert (vgl. z.B. BVerfG 1 BvR 2029/00, OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.5.2008, 10 O F 119/07, OLG Schleswig vom 03.02.2006, Az: 13 UF 135/05).

Dass Sie nun als Beistandschaft sich die irrige Rechtsauffassung von Frau KM zu eigen machen, und versuchen Umgangskosten, die die KM zu tragen hat, mir aufzuerlegen, verstößt gegen Ihren gesetzlichen Auftrag. Wenn Sie hier anderer Ansicht sind, bitte ich Sie doch, mir die gesetzliche Grundlage zu nennen, hier als Anwältin der Mutter gegen das Kindesinteresse (Umgang mit dem KV zu ermöglichen) aufzutreten."

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 12:21
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Mux,

im Grunde liegst du mit deinen Ausführungen nicht verkehrt aber mir wäre der Brief zu rechtfertigend und ausserdem wird nicht mit dem Gericht gedroht sondern das Jugendamt angeprangert und angegriffen und das würde ich tunlichst unterlassen.

Da das Kind 800km weit weg wohnt, könnte das JA bei einer benötigten Hilfestellung für den TO nochmal auf die Thematik zurück kommen.

Ich würde wie gesagt das JA kurz nach ihrem Handlungsspielraum hinterfragen und ansonsten auf die Mutter verweisen. Denn da gebe ich dir recht, letztenendlich ist das alles ein Problem der Mutter wo sie die Kosten erstattet bekommt. Und der Schuß kann vielleicht nach hinten los gehen.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 12:50
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Sputnik,

im Grunde bin ich bei Dir! Immer entspannt bleiben. Die Auseinandersetzung mit dem JA läuft allerdings schon. Und auf die mangelnde Rechtsgrundlage wurde vom TO schon hingewiesen.

Trotz meines Hinweises auf die mangelnde Rechtsgrundlage und die offenkundig überzogenen Forderungen läßt das Jugendamt hier nicht locker.

Man sollte eigentlich keine Angst haben, auf Unverschämtheiten oder Kompetenzüberschreitungen zu reagieren und diese auch benennen. Ich zumindest habe die paradoxe Erfahrung mitdem JA gemacht, dass je patziger ich wurde, umso höflicher die Schreiben zurück kamen und vice versa. Normalerweise beginne ich einen Schriftverkehr ausgesprochen höflich.

Ein JA ist auch keine Einheit, soll heißen, der Mitarbeiter, der eine Beistandschaft bearbeitet, ist nicht auch zugleich zuständig für Kindschaftssachen vorm Gericht.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 13:34




(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Aus dem Eingangsbeitrag geht nicht zwingend hervor, ob das Verfahren zur Regelung des Umgangs mit Beschluß, einem Vergleich(Vertrag), mit einer gerichtlichen und auch gebilligten Vereinbarung der Eltern endete, der die Eltern 'verpflichtet'. Die Auffassungen streitender Eltern, was da eigentlich geschehen ist, sind manchmal etwas 'unklar'.

In der Regel drängen Gerichte auf eine Einigung der Eltern. Ein Beschluß kann mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angegriffen werden, eine Vereinbarung der Eltern nicht. Von einer Beschwerde der widerborstigen Mutter ist nichts zu lesen, sodaß ich von einer gerichtlichen Elternvereinbarung ausging.
Der TO kann das richtig stellen.

Zum Anliegen des TO:
Wenn sich wie vorliegend unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Umgangsregelung zeigen und diese gütlich nicht zu begleichen sind, dann gibt es nach § 165 FamFG die recht neue und oft unbekannte Möglichkeit der gerichtlichen Vermittlung, zu der ich dem TO hier raten möchte. Unter weiteren Voraussetzungen steht dieser Weg offen bei gerichtlichem Beschluß oder wenn das Gericht den Vergleich gebilligt hat, diesem 'beigetreten' ist.

Ein Vorteil dieses Instrumentes ist die fehlende Strenge, das Kontradiktorische sonstiger Anträge. Allerdings muß damit gerechnet werden, daß eine Vermittlung und ihr Ergebnis bei Gericht nur als Vermerk festgehalten wird (gerade selbst erlebt).

Aus eigener und aus langjähriger  Erfahrung  in der Begleitung anderer Väter weiß um die Folgen solcher (Eltern-)Vereinbarungen. Man möge es mir daher nachsehen, wenn ich diese Vereinbarungen, diese wichtige Basis für Trennungseltern hier überdurchschnittlich oft thematisiere.

Es gibt hier unterschiedliche Vorstellungen zu Inhalt, Reichweite und Bindungsstärke solcher (Eltern-)Vereinbarungen, um die zT heftig gerungen wird. Meine Auffassung entspricht der des Familienrichters Dr. Hammer in www.elternvereinbarung.de , die sich mit anderen Juristen und meinen Anwälten deckt. Es steht natürlich jedem frei, insbesondere Brille, davon abweichende Rechtsauffassungen zu vertreten.  

Guten Tag wünscht W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 13:38
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein JA ist auch keine Einheit, soll heißen, der Mitarbeiter, der eine Beistandschaft bearbeitet, ist nicht auch zugleich zuständig für Kindschaftssachen vorm Gericht.

Da hst du wohl recht. Allerdings funktionieren die wohl anscheinend regional gerne als persönlicher Gerichtsvollzieher gekränkter Mütter 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 13:53
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

diesen Satz in Mux´ Entwurf finde ich besonders schön (und zutreffend), weshalb er in einer Beantwortung auf keinen Fall fehlen sollte:

Wenn Sie hier anderer Ansicht sind, bitte ich Sie doch, mir die gesetzliche Grundlage zu nennen, hier als Anwältin der Mutter gegen das Kindesinteresse (Umgang mit dem KV zu ermöglichen) aufzutreten.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 14:03
(@Inselreif)

Ich würde mit der Beistandschaft gar nicht grossartig diskutieren.
Dann sollen sie doch klagen. Für die Mutter dürfen sie das nicht. Also bleibt nur die Möglichkeit für das Kind als Mehr- oder Sonderbedarf. Dazu müsste aber erst mal das Einkommen des anderen Elternteils nachgewiesen sein. Die sofortige Klage wäre mutwillig.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 14:14
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

diesen Satz in Mux´ Entwurf finde ich besonders schön (und zutreffend), weshalb er in einer Beantwortung auf keinen Fall fehlen sollte:

Wenn Sie hier anderer Ansicht sind, bitte ich Sie doch, mir die gesetzliche Grundlage zu nennen, hier als Anwältin der Mutter gegen das Kindesinteresse (Umgang mit dem KV zu ermöglichen) aufzutreten."

Den Satz würde ich aber so nicht stehen lassen. Das Jugendamt hat sich nicht gegen den Umgang mit dem KV ausgesprochen, noch haben diese es verhindert und haben das auch nicht vor, lediglich scheinen die Herrschaften im Gegensatz zu den anderen Jugendämtern über ihre Kompetenzen hinaus zu agieren und scheinen nebenbei auch, und das ebenfalls im Gegenteil zu anderen JA´s die Zeit dazu zu haben.

Ich denke man muss weiter auf der Theorie bestehen bleiben, dass die Kostenfrage, wenn man es engstirnig sieht nicht geklärt ist, wohl aber der Fakt besteht, dass die KM das Kind zum Flughafen zu bringen hat. Tut sie dies aus den vorliegenden Gründen nicht, kann diese Zuwiderhandlung quasi sanktioniert werden. Richtig ist in meinen Augen, dass die KM eigentlich vorweisen muss, dass sie eben die Kosten dem Vater auf´s Auge drücken kann, was ihr m.E. nach vermutlich nicht gelingt und nur gerichtlich möglich sein mag.
Im übrigen fand ich den Verweis von Wildlachs auf den "§ 165 FamG Vermittlung" ganz gut. Allerdings sollte die Mutter dieses Register ziehen, da diese den Anspruch erhebt. Umgekehrt ist es die Möglichkeit für  JaVader den Paragraphen heran zu ziehen und damit zügigst zu reagieren, wenn die KM meint aus gegebenen Grund das Kind nicht mehr zum Flughafen zu bringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 16:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Desweiteren bin ich zu keiner Zahlung der umstrittenen Fahrkosten bereit. Sollte die Forderung nicht eingestellt werden, sollte dieses gerichtlich erklärt werden.

Da der betreuende Elternteil NAME MUTTER gegenüber dem umgangsberechtigten Elternteil, sprich meiner Person, die entsprechende Entfernung hergestellt hat, behalte ich mir ferner vor die Beteiligung der Umgangskosten durch die Mutter gerichtlich zu beantragen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bitte um entsprechende Rückantwort.

MFG
Javader

So ungefähr würde ich es machen. Übrigens sehe ich das nicht einmal als erfolglos an, wenn du eine Beteiligung wirklich beantragen würdest falls es zur nächsten Verhandlung kommt. Ebenso frag ich mich, wie es mit den Flugkosten aussieht, wenn dein Kind plötzlich nicht fliegen kann weil "Mutter" es nicht plötzlich nicht geschafft hat pünktlich den Flughafen zu erreichen (Ausrede: Die Bahn fährt über Mainz 😉 ) , ihr auffiel, das Kind auf dem Weg dorthin krank wurde etc........ Muss du dann für die Kosten aufkommen? Ich glaube sollte das nicht geregelt sein, sollte das geregelt werden.

Wenn ich den TO richtig verstanden habe, gibt es bereits eine gerichtliche Regelung, die besagt, dass die Mutter das Kind zum Flughafen zu bringen hat.
Nichts weiter.
Weder hat sie weitere Kosten zu tragen, noch hat sie Anspruch, dass ihre Kosten übernommen werden.

Egal ob Beschluss oder Vergleich.

Aus diesem Grund gibt es mit der Mutter und erst Recht mit dem JA überhaupt nichts zu diskutieren.
Sie hat das Kind zum Flughafen zu bringen.
Und wenn sie das nicht pünktlichst zum genannten Abflugtermin tut, ist sie auf Schadensersatz zu verklagen.
Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man Spaß daran hat, den JA-Schnepfen zu erklären, wie blöd sie sind, kann mann das gerne tun.
Etwas zur Sache beitragen tut das aber nicht.

Die Möglichkeit, jetzt im Nachhinein noch eine Beteiligung an den Flugkosten zu beantragen halte ich für wenig erfolgversprechend.
Der Richter würde immer fragen, warum man damit nicht gleich aus dem Busch gekommen ist, und das neuerliche Verfahren wegen Mutwilligkeit zurück weisen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 20:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Wenn ich den TO richtig verstanden habe, gibt es bereits eine gerichtliche Regelung, die besagt, dass die Mutter das Kind zum Flughafen zu bringen hat.
Nichts weiter.
Weder hat sie weitere Kosten zu tragen, noch hat sie Anspruch, dass ihre Kosten übernommen werden.

so sehe ich das auch. Manchen Leuten haben die langen familienrechtlichen Auseinandersetzungen einfach das gesunde Augenmass vernebelt; zumindest von der Logik her hat derjenige die Kosten zu tragen, der zu den Fahrten zum Flughafen verurteilt wurde, sofern nichts anderes festgelegt wurde. Das Blöde ist, dass im Beschluss offenbar keine Sanktionen für Zuwiderhandlungen vorgesehen sind; da können sich einfach gestrickte Naturen durchaus erst einmal auf den kindlich-bockigen Standpunkt stellen "solange mir das niemand bezahlt, muss ich auch nicht."

Die Möglichkeit, jetzt im Nachhinein noch eine Beteiligung an den Flugkosten zu beantragen halte ich für wenig erfolgversprechend.
Der Richter würde immer fragen, warum man damit nicht gleich aus dem Busch gekommen ist, und das neuerliche Verfahren wegen Mutwilligkeit zurück weisen.

neuerlich klagen würde ich deswegen auch nicht - aber mit der Möglichkeit winken. Deshalb hatte ich dem TO ja das Pokern empfohlen; vielleicht ist seine Ex damit zu beeindrucken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 21:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin.

Ich halte die Chancen für Schadensersatzklage, in dieser Lage eigentlich für RELATIV gut.
Das müsste auch ohne Belehrung nach §89 FamFg oder andere Sanktionsandrohungen gehen, da es sich ja nicht um eine Bestrafung, sondern lediglich um den Ersatz des, durch das Fehlverhalten der Mutter entstandenen Schadens.

Gruß Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 21:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Ich halte die Chancen für Schadensersatzklage, in dieser Lage eigentlich für RELATIV gut.

dafür muss erst einmal ein Schaden entstanden sein; zum Beispiel für ein vergeblich gekauftes Flugticket. Davon war bislang aber gar nicht die Rede: Die Ex beharrt ja nur auf Kostenübernahme für ihre Anfahrt zum Flughafen (bescheuerterweise mit Hilfe des JA); davon, dass sie den Umgang auch boykottiert hätte, ist bislang nichts zu lesen.

Nachdem der TO seit seinem Eröffnungspost keine weiteren Ergänzungen geliefert hat, ist das meiste, was wir hier schreiben, aber sowieso reine Spekulation.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 21:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dafür muss erst einmal ein Schaden entstanden sein; zum Beispiel für ein vergeblich gekauftes Flugticket. Davon war bislang aber gar nicht die Rede.

Genau das ist das Problem.

Hier wären tatsächlich Details über den bisherigen Ablauf wichtig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 21:59




Seite 1 / 2