Hallo liebe Foris,
nach langer relativer Ruhe mit KM rappelts jetzt mal wieder und ich brauche etwas rat.
Mit der KM gibt es einen Vergleich, der die Ferien und deren Regelung betrifft. Das ganze ist damals bewußt in die Zukunft ausgerichtet gewesen, und sollte eine Ferienregelung für die Kindergartenzeit und die noch folgende Schulzeit sein.
Und der lautet so:
".....vereinbaren die Beteiligten folgende Ferien und Feiertagsregelung:
1.) Die Sommerferien entfallen mit der hälftigen Zeit (drei Wochen) auf den Vater. Sie sind so zu legen, das das Kind eine Woche vor Wiederbeginn des Kindergartens bei der Mutter zurück ist. "
Das mit der einen Woche vor beginn des KG zurück hat den hintergrund, das die KM damals darauf bestand, das sie die ersten zwei Wochen und die letzte Woche der Sommerferien das Kind bei sich hat.
So haben wir das auch letztes Jahr gehandhabt. Also war sie dann die 3, 4 und 5 Woche der Schulferien bei mir.
Leider eröffnete die KM mir dann gestern, das ich unsere Tochter dieses Jahr in den ersten drei Wochen der Sommerferien nehmen muss. Begründung, weil der KG die Betreuungszeiten in den Ferien angepasst hätte und weil sie mit ihrem Sohn eine "Reise durch Europa plant" und das nicht verschieben kann, weil sie ja sonst für die letzte Woche der Sommerferien nochmal eine Woche Urlaub nehmen muss.
Nun habe ich mit meiner Lebensgefährtin dieSommeferien bereits geplant und dementsprechend auch Urlaub beantragt. Meine LG kann ihren Urlaub unmöglich abändern, da sie im Krankenhaus arbeitet und die Urlaubs Pläne dort bereits im November abgegeben werden.
Außerdem, weiß ich genau, das, wenn ich mich jetzt darauf einlasse, ich nächstes Jahr wieder null Planen kann, also z.b. auch keine Urlaubsreise buchen kann.
Jetzt frag ich mich, was ich tun kann? JA um vermittlung bitten?
Hallo,
ist das ein Vergleich zwischen euch beiden oder ist da ein Gericht oder Notar beteiligt gewesen?
Wenn das ein Vergleich zwischen euch beiden ist würde ich darauf hinweisen, dass dieser Gültigkeit hat und und du dich entsprechend darauf eingerichtet hast. Solte sich die KM nicht daran halten, dann würdest den Umgang gerichtlich festlegen lassen. Eine Änderung in diesem Jahr ist auch nicht möglich, da du bereits entsprechend Urlaub eingereicht hast.
Wenn es ein gerichtlicher Vergleich war würde ich nur auf diesen hinweisen und mitteilen, dass du die Schulferienwochen 3-5 geplant hast.
Sophie
Hallo,
es ist ein Gerichtlicher Vergleich, der vor einem Amtsgericht geschlossen wurde.
Wenn es ein gerichtlicher Vergleich war würde ich nur auf diesen hinweisen und mitteilen, dass du die Schulferienwochen 3-5 geplant hast.
Genau das hab ich getan, das ist ihr aber egal. Sie "argumentiert", das der Kindergarten dieses Jahr andere Schließzeiten hat, und deshalb ist Ihre neue Regelung jetzt die richtige. Das ich mich auf die 3, 4 und 5. Woche eingerichtet habe, wäre mein Problem. Es ist ihr Sch...egal.
Moin,
Solte sich die KM nicht daran halten, dann würdest den Umgang gerichtlich festlegen lassen.
Da in der Regelung nicht explizit von "den Wochen 3-5" die Rede ist, ist es Auslegungssache, ob hier tatsächlich ein Verstoß dagegen vorliegt ...
... Kind ist drei Wochen bei Pappaleo und in der letzten Woche bei KM.
Es ist immer schwierig drei Urlaubspläne (und evtl. noch einen vierten -> LG der KM) unter einen Hut zu bekommen.
Nur: Der Urlaubsplan Deiner Partnerin ist ein eher fragwürdiges Argument (das wird KM noch egaler sein).
Sicher kannst Du das JA um Vermittlung bitten, ob´s in dieser Situation allerdings helfen kann, ist fraglich.
Ggf. solltet Ihr zumindest dafür sorgen, dass die Ferienumgänge für das Folgejahr vor der Urlaubsplanung festzulegen sind.
Gruß
United
Moin,
wenn es einen eindeutigen (so klar ist das nicht) gerichtlichen Vergleich gibt, der das in Deinem Sinne regelt, solltest Du Dich überhaupt nicht auf blöde, wortreiche Diskussionen einlassen; die bringen erkennbar sowieso nichts (oder hattest Du den Eindruck, dass Deine Madame anderen Argumenten als ihren eigenen irgendwie zugänglich ist?)
Die Antwort heisst dann schlicht "gut, Hasilein, dann musst Du Dir eben von einem Menschen in schwarzer Robe sagen lassen, wie dieser Vergleich auszulegen ist" - fertig.
Und dann beantragst Du einen Gerichtstermin, an dem genau das verfrühstückt wird; danach gibt es keine Unklarheiten mehr.
Grüssles
Martin
***edit - PS: @United hat natürlich insofern recht, dass die Urlaubsplanung Deiner neuen Partnerin bei all diesen Fragen tatsächlich keine Rolle spielt; das ist im Zweifelsfall persönliches Pech.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin papaleo,
*Erbsenzählermodus ein*
1.) Die Sommerferien entfallen mit der hälftigen Zeit (drei Wochen) auf den Vater. Sie sind so zu legen, das das Kind eine Woche vor Wiederbeginn des Kindergartens bei der Mutter zurück ist. "
Leider eröffnete die KM mir dann gestern, das ich unsere Tochter dieses Jahr in den ersten drei Wochen der Sommerferien nehmen muss.
Wenn du eure Tochter in den ersten 3 Wochen nimmst, ist sie auch, wie in Punkt 1 gefordert, eine Woche vor Wiederbeginn des Kindergartens bei Muttern zurück. Insofern erfüllt der Wunsch deiner EXE den Vergleich.
*Erbsenzählermodus aus*
Wenn im Vergleich nirgends definiert ist, dass du euer Kind in den Wochen 3,4 und 5 der Sommerferien hast, ist der Vergleich einfach zu ungenau. Es ist dann Vieles möglich (auch völlig unsinnige Lösungen z.B. Kind ist in Woche 1, 3 und 5 bei dir), Hauptsache Woche 6 ist bei KM. Wenn nichts weiteres zu den Wochen vereinbart ist, würde ich dringend auf eine Präzisierung des Vergleichs drängen, damit du wenigstens für die Zukunft Planungssicherheit bekommst.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Wenn du eure Tochter in den ersten 3 Wochen nimmst, ist sie auch, wie in Punkt 1 gefordert, eine Woche vor Wiederbeginn des Kindergartens bei Muttern zurück. Insofern erfüllt der Wunsch deiner EXE den Vergleich.
Streng genommen nicht, denn der KG ist tatsächlich die ersten 3 Wochen geschlossen. Läßt sich also gar nicht vereinbaren mit der Regelung. Dann müßte ich sie ja schon nach 2 Wochen zurück bringen.
Leider ist es so wie hier geschrieben
Kruemelmonster:
Wenn im Vergleich nirgends definiert ist, dass du euer Kind in den Wochen 3,4 und 5 der Sommerferien hast, ist der Vergleich einfach zu ungenau. Es ist dann Vieles möglich (auch völlig unsinnige Lösungen z.B. Kind ist in Woche 1, 3 und 5 bei dir)
Große gefahr!
brille007:
Und dann beantragst Du einen Gerichtstermin, an dem genau das verfrühstückt wird; danach gibt es keine Unklarheiten mehr.
Ja, ich möchte das auch ergänzen lassen. Aber geht das auch irgendwie ohne das Gericht? Vielleicht über das JA? Macht das Sinn?
Sicher, über das Gericht ist der "zuverlässigste" Weg, aber auch der teuerste, und ich zahl noch Anwaltskosten aus früheren Verfahren.
Wie wäre es mit:
OK, ich nehm sie die ersten 5 Wochen!
... 😉
Moin PL,
Streng genommen nicht, denn der KG ist tatsächlich die ersten 3 Wochen geschlossen. Läßt sich also gar nicht vereinbaren mit der Regelung. Dann müßte ich sie ja schon nach 2 Wochen zurück bringen.
dann habt Ihr alle ordentlich gepennt. Aber dafür gibt es jetzt keine Gummipunkte mehr; gültig ist das, was im Vergleich steht; nicht was Ihr gemeint haben könntet.
Ja, ich möchte das auch ergänzen lassen. Aber geht das auch irgendwie ohne das Gericht? Vielleicht über das JA? Macht das Sinn?
Sicher, über das Gericht ist der "zuverlässigste" Weg, aber auch der teuerste, und ich zahl noch Anwaltskosten aus früheren Verfahren.
Du kannst auch in der lokalen Bäckerei oder auf dem Friedhof mit Deiner Ex darüber reden; beides ist allerdings genauso unverbindlich wie Geplänkel beim JA: Deine Ex kann sich daran halten - oder es folgenlos bleiben lassen.
Ein durchsetzbares Ergebnis gibt's nur vor Gericht - und auch nur dann, wenn Sanktionen in den Vergleich mit aufgenommen werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
eine friedliche Einigung kann es nur bei einem Kompromiß geben. Wie könnte der denn aussehen, kannst Du Deine Tochter z.B. bis Die/Mi der 3. Woche nehmen? Als Ausgleich gibt es dann ein verlängertes Wochende gegen Ende der Ferien?
VG Susi
Hi papeleo,
Dir fallen jetzt die Fehler, die gemacht wurden, auf die Füße.
1. Die Ferienregelung sollte sich an den Schulferien des jeweiligen Bundeslandes orientieren, nicht an den Kitaschließzeiten.
(Meldet die KM die Tochter in einer anderen KITA an, sind die Schließzeiten andere und der Tanz geht von vorne los. Spätestens ab Anmeldung Schule kannst Du dann wieder vor Gericht gehen.
Also versuchen, eine Regelung zu erzielen, die wenigstens die nächsten 2-3 Jahre hält.
2. Die Ferien müssen konkret terminiert sein, um ggf. einklagbar zu werden.
Selbst wenn Sanktionen in den Vergleich aufgenommen wurden, sind diese wirkungslos, wenn sie aufgrund fehlender präziser Terminierung nicht angewendet werden können. Aber das Problem siehst Du
ja gerade selbst.
3. Die ganze Regelung an sich ist Quatsch; Du siehst wo es hinführt, die Wünsche der Mutter zu entsprechen. Hälftige Teilung der Ferien im Wechsel wäre die entsprechende vernünftige Lösung (gewesen).
Ich verstehe nicht, dass Dein Anwalt Dich nicht vor diesem windelweichen Vergleich gewarnt hat.
Aber das hilft jetzt nicht mehr. Ich habe es nur aufgeschrieben, damit Du in Zukunft diese Fehler nicht mehr machst.
Du hast jetzt nur die Option, einen Abänderungsantrag aufgrund der aktuellen Situation vor Gericht zu stellen. Oder die aktuelle Problematik nicht so hoch zu hängen und weiter den Wünschen der Mutter zu entsprechen. Dafür braucht man aber im Vorfeld eigentlich kein Gericht und teure Anwaltsrechnungen.
LG,
Mux
dann habt Ihr alle ordentlich gepennt. Aber dafür gibt es jetzt keine Gummipunkte mehr; gültig ist das, was im Vergleich steht; nicht was Ihr gemeint haben könntet.
kleine Korrektur, das war nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Oberlandesgericht. Hab das grade durcheinandergeschmissen.
Und damals hat die KM sich mit Händen und Füßen gegen jede auch noch so kleine Einigung gewehrt. Das war schon ein Krampf und hat sich gefühlte Ewigkeiten (real locker 2 Stunden) hingezogen. Dann sitzen da drei Richter (wovon die 1. Vorsitzende weiblich ist) mit weiteren Terminen im Nacken und viel Verständnis für Mutter. Die haben das Ding am Ende durchgepeitscht. In der mündlichen Version sprach die Richterin auch genau von der erwähnten 3,4,5 Woche. Das davon in der schriftlichen Variante am Ende nix mehr drin stand, konnte ich damals nicht überblicken.
Ist jetzt nun mal so. Muss ich wohl ändern. Hab nur keinen Plan, wie ich diesen Antrag stellen soll. Werd wohl noch mal meinen Anwalt anrufen müssen.
Servus pappaleo!
Hab nur keinen Plan, wie ich diesen Antrag stellen soll. Werd wohl noch mal meinen Anwalt anrufen müssen.
Angesichts Deiner bisherigen Schilderungen würde ich mit überlegen, einen neuen Fachanwalt zu konsultieren ... der jetzige hat Dich seinerseits m.E. im Regen stehen lassen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!