Moin zusammen,
kurze Frage an euch, da ich aus diversen Gründen irgendwie keinen klaren Gedanken fassen kann:
Gibt es irgendein rechtliches halbwegs erprobtes Mittel, die hälftige Ferienregelung bei getrennt lebenden Etern durchzusetzen?
Folgender Hintergrund:
Sohni lebt ja bei mir und ich arbeite trotzdem Vollzeit. Mutti arbeitet nur Teilzeit und zahlt daher auch keinen Unterhalt (das wisst ihr ja schon und ich habe mich damit abgefunden). Die Kids haben heute ja doch schon eine ganze Menge Ferien und bevor er zu mir zog, haben wir diese immer hälftig geteilt. Nun stehen die Osterferien - immerhin zwei Wochen - vor der Tür und Mutti meint, sie hätte keine Zeit für unseren Sohn, weil sie ihre Arbeitszeit erneut reduziert hat und ihr dadurch natürlich auch weniger Urlaub zusteht. In den Sommerferien sieht es bis auf eine Woche ähnlich aus.
Für mich heißt das also: Mutti arbeitet nur gelegentlich und ist deshalb nicht zahlungsfähig. Weil Mutti nur so wenig arbeitet, hat sie nur einen kleinen Urlaubsanspruch und an mir bleiben deshalb auch noch die Kosten für die Ferienbetreuung (soweit es denn eine gibt) hängen, weil ich mir auch nicht jedes Jahr drei Monate Urlaub leisten kann.
Das ist doch alles dermaßen bescheuert, denn nun soll ich für ihre Faulheit auch noch doppelt zahlen :knockout: Zudem hatte ich seit mehr als 10 Jahren nicht einen einzigen Urlaubstag, den ich nicht mit meinem Sohn verbracht habe. Hätte ich aber sicherlich gerne einmal gehabt.
LG,
LD
Hallo,
zwingen kannst Du die KM nicht ihn öfter bei sich zu haben, das ist leider so.
Allerdings ist das Argument mit dem Urlaub doch nur vorgeschoben, wer Teilzeit arbeitet hat weniger Urlaub, aber doch mehr freie Tage! (Milchmädchenbeispiel: gearbeitet wird Mo/Die, um eine Woche frei zuhaben müssen also nur 2 Urlaubstage genommen werden).
Praktisch bliebt Dir nichts anderes übrig als eine sinnvolle Feriengestaltung mit Veranstaltungen vor Ort oder im Fereinlager zu planen und zu bezahlen.
VG Susi
Teilzeitarbeitende haben genau so 4 bis 6 Wochen Urlaub wie andere.
Teilzeitarbeitende haben genau so 4 bis 6 Wochen Urlaub wie andere.
Moin,
grundsätzlich mag das stimmen, aber ich hatte vergessen zu erwähnen, dass Mutti ihre Arbeitszeit erneut reduziert hat, um mehr "nebenbei" arbeiten zu können. Da gibt es natürlich keinen Urlaubsanspruch und in ihrem Hauptberuf stehen ihr 12 Arbeitstage zu, also 2 Wochen. Bei 13-14 Wochen Ferien pro Jahr bleiben also 11-12 Wochen an mir hängen. Doll...
LG,
LD
Das kann schlicht nicht sein. Das sind nur dann zwei Wochen, wenn sie 6 Tage die Woche arbeitet - und selbst wenn das so wäre, ist es mMn ungesetzlich.
Außerdem kann sie unbezahlten Urlaub nehmen.
Hallo,
psoidoneum hat zwar rechtlich recht, aber wenn sie "nebenbei" arbeitet, wird das nichts.
Außerdem kann man keinen Umgang erzwingen, es gibt ein Recht auf Umgang aber eben keine Umgangspflicht.
VG Susi
Teilzeitarbeit:
Der AG hat die Pflicht Urlaub einzuräumen und zwar entsprechend den anderen Vollzeitbeschäftigten.
Heißt z.B.:
Vollzeitangestellter bekommt 25 Urlaubstage (5-Tage-Woche) = 5 Wochen Urlaub
Ein Teilzeitbeschäftigter hat dann hier grundsätzlich auch 5 Wochen Urlaub.
Bei 2 Arbeitstagen pro Woche bekommt er dafür aber nur 10 Tage, denn damit kann er eben auch 5 Wochen Urlaub machen.
Bei 3 Tagen = 15 Urlaubstage
Bei 4 Tagen = 20 Urlaubstage
Bei 5 Tagen = 25 Urlaubstage
Will sie ihn nicht mehr sehen?
Dann muss sie sich eben darum kümmern, wenn sie in dem Teil in dem sie euren Sohn in den Ferien hat, keine Zeit hat, wo er bleiben kann. Kannst du dich da nicht mit ihr zusammensetzen und eine Lösung finden? Er ist ja scheinbar auch nicht mehr soo klein.
BVB 09 - Echte Liebe!
Susi hat völlig Recht.
Ob die Mutter einen Urlaubsanspruch gegen irgendjemand hat oder nicht spielt keine Rolle.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Betreuungselternteil zu 100% alleine betreut.
Deswegen erhält er auch 100% Unterhalt.
Jegliche über 0 hinausgehende Betreuung des abwesenden Elternteils ist freiweilliger Natur und kann weder verlangt noch durchgesetzt werden.
Das ist das Erfolgsmodell Alleinerziehung auf das unsere Poltiker so stehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
der BET hat keinen Anspruch darauf, dass der UET mit dem Kind Umgang hat, ABER das Kind selbst hat einen rechtlichen Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit dem UET und ja, diesen könnte das Kind auch rechtlich durchsetzten.
Gruß
Nichtplatt
ABER das Kind selbst hat einen rechtlichen Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit dem UET und ja, diesen könnte das Kind auch rechtlich durchsetzten.
Den ANSPRUCH, das Recht und den Wunsch mag das Kind haben.
Durchsetzen, gegen des Willen des UET kann das Kind ihn aber nicht.
Dem hat der BGH ausdrücklich widersprochen und erklärt, dass ein zwangsweiser Umgang mit einem unwilligen UET nicht dem Kindeswohl zuträglich sei.
Ich schließe mich in diesem Falle dem BGH, ausnahmsweise und bedauernd, an.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.