Hallo
ich finde diese Seiter sehr hilfreich. Nun habe ich auch mal wieder ein paar fragen.
Kurz zu mir: seid 2008 geschieden 2 Kinder beide 7 Jahre alt , gemeinsames Sorgerecht,AB hat die Mutter
Meine Ex hat um über 600 km weit wech ziehen zu können (zu Ihrem neuen Freund) das alleinige AB per Gericht bekommen.
Im Jahr 2009 gab es immer mehr Schwierigkeiten bei der Ferienregelung usw.
Mit hilfe vom Jugendamt habe ich dann gerade mal ein paar Tage Anreise/Abreise mitgerechnet die Kinder in den Sommerferien gehabt.Sie hat Termine verschoben mit angeblichen wichtigen Schulterminen die es lt. Schule gar nicht gab. Um dies dieses Jahr zu vermeiden habe ich Ihr für das ganze Jahr 2010 meine Urlaubswünsche mitgeteilt. Nach langer Zeit habe ich immer noch keine antwort bekommen. Hab mich dann ans Jugendamt gewendet, bezüglich einem gemeinsamen Gespräch. Ex Signalisierte Zustimmung für Tag x. Da das ganze beim dortigen Jugendamt statt findet haben wir den Abholtag des ersten Ferientag genommen so das ich die Kinder gleich mitnehmen könnte. Nun habe ich eine Urlaubsliste meiner Ex bekommen: der Jugendamttermin würde genau in der mitte der ersten Ferien liegen und alle Urlaubswünsche von mir wurden erst mal nach vorn oder hinten verschoben und dann zusätzlich gekürzt. ( mal eine Woche weniger mal ein paar Tage weniger). Jetzt konnte ich den Jugendamttermin wieder verschieben.(Zusage meiner Ex ist noch nicht 100% klar)
Nun würde ich gerne wissen:
-ob es von Vorteil ist,trotz Jugentamttermin, eine Gerichtliche Regelung jetzt schon zu beantragen, da diese ca 6 Wochen dauern soll. (man kann den Antrag ja rückgängig machen wenn man sich einigen sollte)?.Oder soll ich erst den Jugendamtstermin (in 5 Wochen) abwarten. Dadurch würde es wieder länger dauern und das Jahr wird immer kürzer.
-gibt es auch ohne Gerichtliche Regelung einen Ferienanspruch um mit meinen Kindern zusammen sein zu können ? wie viel Tage usw?
-wie sieht so eine Gerichtliche Regelung aus? wird da eine bestimmte anzahl von Tagen festgelegt oder auch zb. das die Tage zusammenhängend sein sollen wegen der Entfernung?
Um meine Kinder über einen Längeren Zeitraum bei mir haben zu können, geht das leider nur in den Ferien. Am Wochen ende sind das dann über 2400 km Entfernung um einen Tag zu Hause mit den Kinder verbringen zu können.(die Kindern fragen mich immer: warum sind wir immer nur so kurz bei Dir.Es ist schwierig da drauf zu antworten. Das letzte was ich will ist gegenüber den Kindern den anderen schlecht zu machen).
Ich würde mich sehr über Info^s und Anregungen freuen
LG Bernd
Hallo Bernd,
in aller Kürze: stell einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs
beim zuständigen Familiengericht.
Schau mal hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-18224.html
Deine Ex spielt auf Zeit. Dagegenhalten!
LG,
Mux
Hallo Bernd
Bei mir sind die Ferienzeiten gerichtlich geregelt, und zwar Sommerferien und Herbsferien die erste Hälfte, Ostern ab Ostermontag mittags, bis Ferienende, Weihnachten 2 Feiertag bis Silverster Nachmittag.
Ich sehe das genau wie Mux, einen gerichtlichen Antrag stellen, und JA mit einbeziehen.
Gruss Wedi
Ich glaube ich habe da was für Dich, leider kommt sowas für mich nicht in Frage, weil es keine Linie für mich gibt.
http://www.bahn.de/p/view/service/familie/kids_on_tour.shtml
Hi,
einschränkend muss man zu dem Angebot der Bahn aber sagen, dass die Kinder ihr Gepäck selbst tragen können müssen... meine Tochter (7) tut sich sehr schwer mit ihrem Gepäck für ihre Ferienwoche bei Oma im Sommer.
Außerdem ist der Buchungsvorgang - finde ich - umständlich, da man die Fahrkarte und die Betreuung gesondert buchen muss (mein Stand Sommer 2009), und sich jeweils auf sein Glück verlassen muss, dass es die andere Komponente der Reise noch gibt. Davon mal abgesehen, dass man frühestens gute 3 Monate vorher buchen kann.
Ihr seht, meine Erfahrungen mit der DB sind nur beschränkt gut. :thumbdown:
Richtig gut ist betreutes Fliegen. Machen von hier aus (Berlin) die Lufthansa und AirBerlin, und das funktioniert spitze! :thumbup:
LG WH
In Ergänzung zu den Ausführungen von Wolkenhimmel: Solche Modelle funktionieren natürlich nur, wenn der andere Elternteil bereit ist, das/die Kind(er) zum Bahnhof oder Flughafen zu bringen bzw. dort nach dem Umgang abzuholen.
Bei einer Ex, die so viel Energie in die Umgangsminimierung steckt wie die des Openers hätte ich meine Zweifel an dieser Bereitschaft; da kommt dann eher ein schnippisches "das muss ich nicht!" (wenn überhaupt) und dann hat es sich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Auch ich habe per gerichtlicher Umgangsregelung alle Ferien hälftig. Zuvor haben sich die JA-Leute sehr bemüht eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen, sind aber am damals fehlenden Willen der Mutter gescheitert.
Ich würde an Deiner Stelle ganz unabhängig von dem JA-Termin eine gerichtliche Regelung beantragen. Die solltest Du dort eigentlich bekommen. Sollte in der Zwischenzeit der JA-Termin zu Stande kommen und vielleicht sogar von Erfolg gekrönt sein (was ich bezweifle), dann kannst Du den Antrag immer noch zurück ziehen.
Greetz,
Milan
Moin,
Sollte in der Zwischenzeit der JA-Termin zu Stande kommen und vielleicht sogar von Erfolg gekrönt sein (was ich bezweifle), dann kannst Du den Antrag immer noch zurück ziehen.
ein laufender Antrag auf gerichtliche Regelung kann übrigens auch die Bereitschaft der Gegenseite, sich aussergerichtlich zu einigen, bedeutend verstärken - einfach, weil dann schon sonnenklar ist, dass eine Nicht-Einigung beim JA automatisch ein Gerichtsurteil zur Folge haben wird. Und das ist in Umgangsfragen eine ziemlich sichere Bank.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für eure Infos
Ich werde heute mit dem zuständigen beim Gericht sprechen und eine Gerichtliche Regelung beantragen.
Mich würde nur vorher noch interresiern wie so ein Antrag aussehen sollte und was für kosten auf einen zu kommen.
LG Bernd
Moin!
Du kannst das ganze einen Anwalt machen lassen. Was der kostet, weiss ich nicht genau. Glaube der Streitwert ist 1500€ ... rechne mal mit dem Prozesskostenrechner aus.
Du kannst auch ohne Anwalt ein Umgangsantrag stellen. Da müsstest Du hier im Forum fündig werden, hier gibt es einige bereits ausformulierte.
Greetz,
Milan
hi @all,
ich weiss es ziemt sich nicht so recht anderer user threads zu "benutzen" aber meine fragen gehen in etwa in die gleiche richtung. :redhead:
kröte ist 2,5 j, umgangsregelung wurde kürzlich für we und in der woche "geurteilt".
muss ich die ferienregelung nun neu beantragen?
ist das dann ein gesondertes verfahren?
war ich blöd das ich das nicht direkt mit abgefragt habe?
aufgrund des alters von kröte hat der richter nur eine ü-nachtung zugesprochen(die 2. jedoch direkt befürwortet und zeitlich relativ kurzfristig in aussicht gestellt) und ich fands dann aussichtslos über ferienregelung zu sprechen da das ja nun ü-nachtungen mit einschliesst. :knockout:
danke für euer feedback
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin!
@minna:
kröte ist 2,5 j, umgangsregelung wurde kürzlich für we und in der woche "geurteilt". muss ich die ferienregelung nun neu beantragen?
Du bekommst genau für das einen Beschluss, was Du auch beantragt hast. Hast Du keinen Ferienumgang im Rahmen Deines Umgangsverfahrens beantragt, so wird der auch nicht beschlossen. Insofern musst Du wohl noch mal ran...
Greetz,
Milan
hi milan,
Insofern musst Du wohl noch mal ran...
da geht mir echt der hut hoch... :mad:, ich hatte mit RAtin vorher noch über eine ferienregelung gesprochen und diese auch (meine wunschliste :wink:) dem JA mitgeteilt.
wie kann es sein das RAtin das nicht mit in die verhandlung einbauen?
bedeutet also das hier unnötige kosten anfallen, die die RAtin verhindern hätte können?
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin Minna,
wie kann es sein das RAtin das nicht mit in die verhandlung einbauen?
Normalerweise wird ja alles besprochen und schriftlich fixiert in der Verhandlung. Das Gericht kann, wie gesagt, nur über
Anträge entscheiden.
bedeutet also das hier unnötige kosten anfallen, die die RAtin verhindern hätte können?
Unter Umständen ja. Wenn ihr das eindeutig festgehalten habt, dann war es ihr Versäumnis. Ob du ihr jedoch damit an den
Kahn fahren kannst, vermag ich nicht zu sagen.
Gruss
AZ
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
... dann versuch ich das jetzt erstmal übers JA (die haben meine vorschläge).
wenn KM dann grunweg ablehnt (das ist eh ihr naturell) hab ich wenigstens bessere karten mein gericht.
ärgere mich dennoch das ich diese gelegenheit verpasst habe. :thumbdown:
danke milan,
gruss an alle
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
... dann versuch ich das jetzt erstmal übers JA (die haben meine vorschläge).
wenn KM dann grunweg ablehnt (das ist eh ihr naturell) hab ich wenigstens bessere karten mein gericht.
Genau, so machst du das richtig.
ärgere mich dennoch das ich diese gelegenheit verpasst habe.
Ärgere dich nicht, sondern focussiere, dass du das jetzt geregelt bekommst, mit Hilfe des JA. Wenn nicht
musst du das nochmal Gerichtlich klären lassen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
@agent
:thumbup: für support, ebenfalls nichtaufgeber 🙂
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...