Ferienregelung
 
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Ferienregelung

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 Mux
(@mux)
Registriert

@Hotelpapa,

wie andere schon geschrieben haben: Das JA hat Dir gegenüber keine Weisungsbefugnis. Du brauchst weder mit denen
zu sprechen, noch dort hinzugehen, wenn Du die Mitarbeiter als nicht hilftreich empfindest.

Du brauchst vor allem nicht das ok des JA, um gegenüber Deiner Ex den Umgang zu begründen. Wenn Deine Ex oder eben
unfähige JA-Mitarbeiter was von gesetzlichen Anrechten auf Ferien faseln, dann bitte. Lass Dich davon nicht verunsichern.

Was ich meine ist, Du brauchst Deine Vorschläge nicht durch irgendwen "absegnen" zu lassen, ehe Du ihn der EX unterbreitest.
Generell sollten sich Eltern einvernehmlich über den Umgang einigen. Aber solange keine Umgangsregelung vorliegt, bestimmt
im Konfliktfall letzten Endes der betreuende Elternteil über den Umgang. Das ist nicht schön und diese Position sollte man dazu
nutzen, den Kinder gleichberechtigten Zugang zu beiden Elternteilen zu ermöglichen und nicht dazu, den Umgang zu diktieren.
Man muss sich aber auch nicht am Nasenring durch die Manege ziehen lassen.

In Deinem Fall existiert eine Umgangsregelung ohne Ferien, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Du könntest Dich auf den
Standpunkt stellen, mehr Umgang ist nicht. Keine Ferien, nichts, nadda. Soll sie doch klagen, wenn sie mehr will.

Oder Du unterbreitest ihr einen Vorschlag. Den brauchst Du nicht begründen und auch nicht irgendwem vorlegen. Sondern er
sollte für Dich und deine Kinder passen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2014 16:54
(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

.

Es könnte sein, dass Dein Selbstbild von dem abweicht, was andere Leute, das JA zB gerade sehen. Jemanden, der schon ohnehin die Kinder hat und der Mutter einen objektiv legitimen Wunsch ohne stichhaltige Gründe verweigern möchte.

Ja, das fürchte ich auch. In diesem Fall ist es wahrscheinlich auch so. Und Zeit sich da hinein zu denken ist offenbar nicht vorhanden.

Allerdings hat die Mutter beim letzten Gespräch einen Wochenwechsel vorgeschlagen. Grundsätzlich finde ich diesen noch nichtmal schlecht, im Gegenteil, eigentlich sehr gut. Nur leben wir 50 km auseinander, unsere Kommunikation funktioniert überhaupt nicht. Da sehe ich dann doch Schwierigkeiten für ein solches Model

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2014 16:55
(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

@Hotelpapa,

wie andere schon geschrieben haben: Das JA hat Dir gegenüber keine Weisungsbefugnis. Du brauchst weder mit denen
zu sprechen, noch dort hinzugehen, wenn Du die Mitarbeiter als nicht hilftreich empfindest.

Du brauchst vor allem nicht das ok des JA, um gegenüber Deiner Ex den Umgang zu begründen. Wenn Deine Ex oder eben
unfähige JA-Mitarbeiter was von gesetzlichen Anrechten auf Ferien faseln, dann bitte. Lass Dich davon nicht verunsichern.

Was ich meine ist, Du brauchst Deine Vorschläge nicht durch irgendwen "absegnen" zu lassen, ehe Du ihn der EX unterbreitest.
Generell sollten sich Eltern einvernehmlich über den Umgang einigen. Aber solange keine Umgangsregelung vorliegt, bestimmt
im Konfliktfall letzten Endes der betreuende Elternteil über den Umgang. Das ist nicht schön und diese Position sollte man dazu
nutzen, den Kinder gleichberechtigten Zugang zu beiden Elternteilen zu ermöglichen und nicht dazu, den Umgang zu diktieren.
Man muss sich aber auch nicht am Nasenring durch die Manege ziehen lassen.

In Deinem Fall existiert eine Umgangsregelung ohne Ferien, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Du könntest Dich auf den
Standpunkt stellen, mehr Umgang ist nicht. Keine Ferien, nichts, nadda. Soll sie doch klagen, wenn sie mehr will.

Oder Du unterbreitest ihr einen Vorschlag. Den brauchst Du nicht begründen und auch nicht irgendwem vorlegen. Sondern er
sollte für Dich und deine Kinder passen.

Tja.....Kind ist nun in den Brunnen gefallen. Die Mutter behält unsere Kinder für drei Wochen ein. Ich wollte einen fairen Kompromiss finden, nur das JA hat sich ausgeklingt. Aber mal grundsätzlich.......mit jemanden zu sprechen, der einen übelst beleidigt und der Lügen bezichtigt und einfach Dinge in den Raum stellt, die so nicht stimmen.......ist schon extrem schwierig, besonders wenn unsere Kinder mit so etwas nach Hause kommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2014 17:02
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin seit einem Jahr bedacht, eine klare Umgangsregelung zu finden.
Ihr Argument ist, dass ihre anderen Kinder dann bei ihr wären.

Ihr "Argument" ist ihr persönliches Problem, du bist nicht für einen gemeinsamen Umgang für alle ihrer Kinder verantwortlich! Ich würde ihr schriftlich/per Mail eine Regelung vorgeben. Wenn ihr das nicht passt, kann sie ja einen konkreten Gegenvorschlag machen, den du allerdings nicht akzeptieren musst. Schließlich hat ein Gericht entschieden, dass die Kinder bei dir leben sollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2014 17:10
(@psoidonuem)
Registriert

Mal anders herum gefragt. Was genau hat das Gericht denn entschieden und warum?

Hattest Du geklagt? Auf ASR? Auf aABR? Auf "Wohnen"? Und was genau ist entschieden worden?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2014 17:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Zeiten sind über Jahr gesehen so ziemlich gleich, unterscheiden sich in ca. 30 Tagen weniger bei der Mutter.

Naja, das ist schon noch ein Unterschied! Insb. da er ja (rein rechtlich) KU-Pflicht für Muddern nach sich zieht.

Allerdings hat die Mutter beim letzten Gespräch einen Wochenwechsel vorgeschlagen. Grundsätzlich finde ich diesen noch nichtmal schlecht, im Gegenteil, eigentlich sehr gut. Nur leben wir 50 km auseinander, unsere Kommunikation funktioniert überhaupt nicht. Da sehe ich dann doch Schwierigkeiten für ein solches Model

Es ist schön, dass Du als BET ein WM "grundsätzlich nicht schlecht" findest. Aber auch Du hast schon erkannt, dass das ohne Kommunikation mindestens mal schwer ist und 50km Entfernung spätestens mit Einschulung das WM wieder einkassieren... Das bedeutet (und das schreibe ich Dir als glühender Anhänger und Praktiker eines WM), dass Du Dich nicht darauf einlassen solltest, da dann aus meiner Sicht die Gefahr besteht, dass KM den Spieß pünktlich zur Einschulung umdrehen wird und Dich - wenn sie es bös meint - evtl. am längeren Arm des BET verhungern lassen wird...

Aber: Du solltest gute Gründe haben, jetzt ein WM abzulehnen. Vielleicht sogar ein sehr großzügiges Umgangsrecht "gewähren", sodass es quasi ein WM ist. Naja, und was gibt es da besseres als mit 3 Wochen Urlaub mit und bei Mama zu starten?!?! Vielleicht kannst Du ja sogar auf KU verzichten? Nur lass nie einen Zweifel, dass Du der BET bist, aber im Sinne der Kinder den Kindern einen großzügigsten Umgang mit ihrer Mutter einräumst.

Aber am Ende, ich hatte es Dir schon mal geschrieben:

Ihr müsst Euch abstimmen, [...] Legt auch gleich die Feiertage wie Weihnachten, Ostern usw fest, sonst schlägst Du in 5 Monaten wieder hier auf...

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2014 20:11
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

WM mit 50km Entfernung bei einem Schulkind funktioniert nicht.

Mein Kurzer lebt auch exakt 50km von mir eintfernt. Phasenweise hatten wir auch mal WM (Krankheit KM). Morgens hin, abliefern in der Schule, wieder zurück nach Hause. Mittags wieder hin, einsammeln und wieder zurück nach Hause. Und das täglich.

Meine Strecke ist eine Staustrecke (Kölner Ring) und ich brauche 1 Stunde hin, 1 Stunde zurück. Bedeutet 4 Stunden täglich stumpf im Auto sitzen. Das zermürbt auf Dauer und kostet richtig viel Geld.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 13:55
(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Mal anders herum gefragt. Was genau hat das Gericht denn entschieden und warum?

Hattest Du geklagt? Auf ASR? Auf aABR? Auf "Wohnen"? Und was genau ist entschieden worden?

Ich hatte das ABR beantragt. Heraus kam ein Vergleich, der den Lebensmittelpunkt bei mir zur Folge hatte.
Warum ein Vergleich? Ich war falsch beraten und vertreten. Aus normal menschlicher Sicht hätte die Sache anders ausgehen müssen, das ist nun aber Geschichte.
Nun leben die Kinder über ein Jahr bei mir, es gab großzügigen Umgangskontakt mit der Mutter (ähnlich eines WM) und ein Gutachter wurde beauftragt. Die Mutter hat seit zwie Monaten wieder eine Wohnung und die Sache scheint gelaufen zu sein. Der Gutachter hat mir seine Tendenz mitgeteilt, die gegen einen Lebensmittelpunkt bei mir spricht. Kontinuität ist das Stichwort...........das Einzige was nicht, in dem Maße, für einen Aufenthalt bei mir spricht. Mir scheint, die Quantität spielt hier die größte Rolle.  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2014 14:53
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry, das ist doch Humbug, wenn Kontinuität die größte Rolle spielt, muss der Lebensmittelpunkt gerade bei Dir bleiben, da wo er seit geraumer Zeit ist. Und wo auch verlässlich davon ausgegangen werden kann, dass kontinuierlich Miete gezahlt und gewohnt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 15:27
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach auch HotelPapa,

also ich lese mir den Thread jetzt schon von Anfang an durch und irgendwie habe ich das Gefühl, dass du weniger Vater und mehr „Jammer-Boje“ bist. Sorry muss ich dir mal so sagen. Mach dich mal gerade und setze dich mit Frau Mama an den Tisch und regle die Umgänge fortan schriftlich zu Papier per Excel oder per Jahreskalender… Wie auch immer.
Alles andere hat bei eurer Minderkommunikation wenig Sinn und gibt so Planungssicherheit für beide Seiten.

Was die aktuelle Thematik betrifft gibt es jetzt zwei Möglichkeiten welche dir beide schon aufgewiesen wurden aber anscheinend lässt du lieber Stunden deiner möglichen Handlungsvollmacht in die Mühe fließen hier herum zu jammern wie schlimm die Mutter auch ist. Wenn ich mir die Historie der Mutter so durchlese hättest du doch schon lange wissen müssen, dass diese Frau verantwortungslos in der Einhaltung von Recht und Pflicht ist und sich die Welt gerne so schön redet wie sie es gebrauchen kann.

Ich hätte ihr damals keine Vorschläge gemacht sondern gesagt: So 3 Wochen durch 2 sind 1,5 für jeden. Welche Hälfte willst du?  Fertig. Solche Diskussionen hast du selbst herauf beschwört aber ich denke das wird dir eine Lehre sein.

Entsprechend kannst du den Brocken jetzt schlucken, dir die nächsten 2,5 Wochen noch ein paar sonnige Urlaubstage auf dem Liegestuhl im Garten machen oder du ziehst das Ding durch und erklärst deiner Ex mal wo der Frosch die Locken hat.

Email an Ex:

Liebe Exi, (Synonym)

da du unsere Kinder unrechtmäßig und entgegen irgendeiner Vereinbarung bei dir behältst, fordere ich dich nun hiermit schriftlich auf, mir zu bestätigen, dass die Kinder zur hälftigen Kindergartenpause am Mittwoch den 30.Juli abholbereit in deinem Haushalt befindlich sind. Entsprechend werde ich diese um XX:XX Uhr bei dir abholen.
Somit wäre eine Teilung der Kindergartenpause im Sinne beider Eltern umgesetzt worden.

Ich bitte diese Vereinbarung bis Donnerstag den 24.07.2014 um XX:XX Uhr schriftlich zu bestätigen. Sollte dieses bis dahin nicht der Fall sein, bewerte ich das als schweigenden Widerspruch und betrachte das Ganze als Tatsache, dass du die Kinder unberechtigt in deinem Haushalt behältst. In diesem Falle werde ich rechtliche und zur Not polizeiliche Maßnahmen treffen.

Mit freundlichen Grüßen

HotelPapa

So, nun kannst du dir aussuchen ob du hier noch weiter Rat suchst und neben dem Jugendamt noch weiter zulässt, dir erklären zu wollen was du willst oder entsprechend eine Entscheidung fällst welchen Weg du gehen möchtest.

Viele Grüße
Sputnik

…der sich echt wundert wie man so inkonsequent im Vorfeld mit der Thematik umgehen konnte und ich gerne mal mit deiner vorteilhaften Position tauschen möchte!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 15:47




(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Sorry, das ist doch Humbug, wenn Kontinuität die größte Rolle spielt, muss der Lebensmittelpunkt gerade bei Dir bleiben, da wo er seit geraumer Zeit ist. Und wo auch verlässlich davon ausgegangen werden kann, dass kontinuierlich Miete gezahlt und gewohnt wird.

Hallo psoidonuem,

ja, so würde ich das auch sehen. Ich führe dazu auch viele Gespräche mit Ausenstehenden, also Fachleuten, die mir das Selbige sagen. Du kannst Dir sicherlich vorstellen, wie ungläubich ich dem Gutachter gegenüber gesessen habe.
Nun jetzt bleibt wohl abzuwarten, was in diesem Gutachten steht. 

Im Übrigen teilte er mir mit, ich hätte eine emotionale Distanz zu meinen Kindern. Das würde man sehen, weil ich sie nicht auf dem Schoß hatte bzw. in den Arm genommen habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2014 16:11
 Mux
(@mux)
Registriert

…der sich echt wundert wie man so inkonsequent im Vorfeld mit der Thematik umgehen konnte und ich gerne mal mit deiner vorteilhaften Position tauschen möchte!

:thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 16:13
(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sputnik,

danke für Deine klaren Worte.
Ich denke, dass ich mich gerade in einer Phase des Umbruchs befinde. Also das Umgehen mit den Verfahrensbeteiligten. ICh ärgere mich förmlich, nicht schon vorab dieses Forum betreten zu haben. Die Beiträge scheinen mir momentan unglaublich zu helfen.

Also hier ein großes DANKE  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass andere Beteiligte auch mal was sagen. Also ich bin bisher immer von normalen menschlichen Verständniss ausgegangen und erwartete, dass jemand mal was sagt. Das ist nun meistens nie passiert und ich war ratlos. Im Gegenteil, ich wollte nichts falsch machen und nicht schlecht darstehen aus Angst, etwas falsch zu machen. Bloß nichts gegen die Mutter, bloß nicht kompromisslos darstehen etc..

Es gibt nun mal unterschiedliche Meinungen und Erziehungen. Aber die Fakten sprechen hier aus meiner Sicht ein klare Sprache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2014 16:17
(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Was nun?

Ich fragte die Mutter heute per SMS, wann die Kinder am 08.08. nach hause kommen und das ich Urlaub mit ihnen bis zum 20.08. plane. Daraufhin kam die Antwort, ich könne unsere Kinder am 12.08. abholen, da ih Sohn aus erster Ehe am Montag Geburtstag habe und unsere Kinder auch noch bei ihr bleiben möchten.

Kurz zur Aufarbeitung: Die Mutter schlug vor vom 18.07. bis zum 08.08. und nutze dann den Umstand aus, die Kinder nach ihrem Umgangswochenende zu behalten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 17:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HP,

Ich fragte die Mutter heute per SMS, wann die Kinder am 08.08. nach hause kommen und das ich Urlaub mit ihnen bis zum 20.08. plane. Daraufhin kam die Antwort, ich könne unsere Kinder am 12.08. abholen, da ih Sohn aus erster Ehe am Montag Geburtstag habe und unsere Kinder auch noch bei ihr bleiben möchten.

Laut dieser Beschreibung

Ich hatte das ABR beantragt. Heraus kam ein Vergleich, der den Lebensmittelpunkt bei mir zur Folge hatte.

liegt der Lebensmittelpunkt und damit das ABR de facto doch bei Dir. Also fahr hin und hol die Kinder ab, fertig.

Und sorry: Zwei 4-Jährige entscheiden nicht, wie lange der Umgang geht. Wenn Du das schon zulässt, möchtest Du nicht wissen, was sie als 10- oder 15-Jährige mit Dir anstellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 17:47
(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin HP,
Laut dieser Beschreibung liegt der Lebensmittelpunkt und damit das ABR de facto doch bei Dir. Also fahr hin und hol die Kinder ab, fertig.

dagegen steht:
laufendes Verfahren, Termin mündl. Verhandlung steht
GA befindet, die Kinder sollten zukünftig bei der Mutter wohnen (unabhängig ob GA gut oder schlecht oder falsch)

Daher die Frage, was nun?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 18:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HP,

dagegen steht:
laufendes Verfahren, Termin mündl. Verhandlung steht
GA befindet, die Kinder sollten zukünftig bei der Mutter wohnen (unabhängig ob GA gut oder schlecht oder falsch)

wenn Du das bereits für eine rechtskräftige Entscheidung halten möchtest, nach der Deine Ex nach Belieben über Eure Kinder befindet: Your choice. Nur beklagen darfst Du Dich dann nicht über sie: Deine Ex geht einfach so weit, wie sie ungestraft gehen kann. Und dass ist angesichts Deines aktuellen "ohgottohgott, es könnte ja irgendjemand irgendwas sagen" derzeit beinahe unbegrenzt.

Daher die Frage, was nun?

fahr hin und hol die Kinder ab, fertig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 18:42
(@hotelpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

da hast du wohl Recht.
Gemäß Deinem Motto: "Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2014 19:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HP,

Gemäß Deinem Motto: "Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt."

Ja, das auch. Aber ganz ehrlich: Wenn ich Deine Ex wäre und den Lebensmittelpunkt der Kinder wieder in meine Richtung drehen wollte, würde ich genau so handeln wie sie: Schauen, wie weit ich gehen kann und immer noch 'ne Schippe drauflegen, bis @HotelPapa "Stopp!" sagt. Und wenn er vor lauter Schiss überhaupt nichts sagt: Umso besser.

Es gibt keine staatliche Nanny, die Dir zu Deinem Recht verhilft; das musst Du schon selbst tun. Und wenn der Ferienumgang bis zum 8.8. terminiert war, ist das eben so und kann von niemandem einseitig geändert werden. Kündige Deiner Ex freundlich an, dass Du am 8.8. um X Uhr bei ihr sein wirst, um Eure Kinder abzuholen, fertig. Wenn sie sich dann selbst das Ei legen möchte, zu sagen "Ich geb sie nicht raus": Soll sie.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 19:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi HP,

kommt halt drauf an wieviel Macht du deiner Ex geben willst.

Ihr hattet den 8. ausgemacht. Nun will sie den 12. weil ihr plötzlich einfiel, dass ja noch ein Geschwisterkind Geburtstag hat. Der ändert sich ja auch jedes Jahr und ist nicht vorher planbar, ähnlich wie Weihnachten ;-.).

Wenn du nun nachgibst, was hindert sie daran die Kinder noch länger behalten zu wollen ,weil ihr noch der Zoobesuch, der Geburtstag von Opa Ewald und die Goldhochzeit von Tante Erna einfällt und über haupt, würde es ja reichen ,wenn du die Kinder dann erst am 21. zu dir nimmst...

Sie ist dir schon mit dem eigenmächtigen Urlaub auf der Nase rumgestanzt und das wird sie weiterhin tun ,wenn du aus Angst vor der Verhandlung den Sch* einziehst. Dann könntest du sie übrigens jetzt auch gleich bei der KM lassen und euch die Verhandlung ersparen 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2014 19:30




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