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Ferienhälften einklagen ???

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(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hi brille007

Ich verstehe schon was Du mir damit sagen willst und ich gebe Dir ja sogar Recht . Ich will mich nicht auf die selbe Stufe wie meine EX stellen . Ich werde eben versuchen meinen Kram umzuschmeissen weil es selbst mir zu blöd und auch zu teuer ist wegen jedem Sch..... zum Gericht zu rennen , aber mich würde trotz allem interessieren wie sowas ausgehen würde - nehmen wir einfach mal an ICH würde , unabhängig von meiner Freundin , keinen Urlaub zum gewünschten Termin meiner EX bekommen - was könnte ich dann machen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2010 17:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das Problem ist, dass Du nur (!) der Vater bist und dazu noch der Umgangselternteil. Diese beiden Punkte allein schon machen Deine juristische Position viel zu ungewiss, als dass Du mit einer solchen Frage einen Rechtsstreit anzetteln solltest.

Ein Richter würde das wohl nur quer lesen. Nicht fragen wie war es letztes Jahr, was ist fair, etc. Der würde sich sagen "Was will der Kerl denn? Soll froh sein, dass KM sich überhaupt an die Regelung hält" und Deine Klage abweisen.

Zumindest ist die Gefahr, dass das so ausgeht, viel zu gross. Das Risiko ist zu hoch. Die Kosten-Nutzen-Rechnung geht nicht auf.

Bei unseren KMs müssen wir langfristiger denken und unsere Strategien auf viele Monate auslegen. Und am besten langsam und unbemerkt ans Ziel kommen.

Und wir brauchen ein gutes Gebiss. Für das viele Zähneknirschen und auf-die-Lippen-beissen, wenn mal wieder was nicht so läuft, wie es fair wäre. Wir Umgangsväter leben eben nicht in einer fairen Welt. Wir werden diskriminiert und ausgegrenzt. Die Pille ist bitter und kratzt auch ständig an meinem Stolz. Aber wenn wir sie einmal geschluckt haben, dann fluppt alles ein Stück weit besser....

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 19:09
 Mux
(@mux)
Registriert

@ Havanaman,

Was Du außergerichtlich tun kannst:

1. Deine Ex lieb bitten - Chancen: kannst Du am besten beurteilen
2. JA um Vermittlung bitten. Chancen: wenn Deine Ex nicht will: Null.
3. Deinen Urlaub umlegen, und Dich dem Willen der Ex unterwerfen.
Ob sie nicht kurz vorher nochmals alles umwirft ist ungewiss.

Gerichtliche Regelung:

1. Einzige Möglichkeit, Dein Umgang während der Ferien mit Deinem
Sohn verlässlich und durchsetzbar zu regeln.

@Milan
Ich versteh Deine pessimistische Sichtweise nicht. Eine bestehende
Umgangsregelung durch einen Antrag zu konkretisieren, ist ein absolut
normaler Vorgang. Dass ein Richter diesen Antrag abweisen könnte, ist
juristisch Unsinn, wenn im Umgangsurteil keine konkrete Regelung getroffen
wurde. Darauf hat ein KV einen Anspruch und ist Voraussetzung für die
Durchsetzbarkeit z.B. mittels Ordnungsgeld.

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 19:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@mux:

Ich versteh Deine pessimistische Sichtweise nicht.

Die ist nicht pessimistisch, sondern eher realistisch. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Aber bei vergleichsweise "kleinen" Problemen wie die vom Opener, ist es meistens ratsamer einen friedlicheren Weg zu suchen, als gleich wieder vor den Kadi zu ziehen.

Mal angenommen er würde eine nachgebesserte UR per Gericht bekommen - seine Exe wäre dann aber sicher nicht mehr die, die sie jetzt noch ist. Derzeit sind die beiden kein hochzerstrittenes Elternpaar. Hier gibt´s noch Erde die verbrennen kann...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 22:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich halte Milans und auch meine Sichtweise auf dieses "Problem" nicht für pessimistisch, sondern für realistisch.  Der auf diesem Weg (vielleicht) erstrittene Urlaub mit LG und Kindern ist längst vorbei, wenn die deshalb verbrannte Erde immer noch glüht. Bitte nicht vergessen: Die Begründung "ich musste ja vor Gericht gehen, um mein Recht zu sichern" wird auch gerne für andere Vorgänge angewandt. Zum Beispiel zur Durchsetzung von (auch unverschämten) Unterhaltsforderungen; gerne unter vorheriger Inbesitznahme gemeinsamer Kinder. Nicht mit schlechtem Gewissen und auch nicht unter Berücksichtigung der Tatsache, dass hinterher viel Vertrauen zerstört ist, sondern mit den Scheuklappen "das ist mein Recht, und das muss ich unter allen Umständen kriegen!"

Wird auch gerne umschrieben mit "Operation gelungen, Patient tot". Wobei ich immer noch nicht weiss, auf welcher gesetzlichen Basis man die Urlaubsplanung einer Lebensgefährtin in einen gerichtlichen Antrag einbauen möchte. Oder nach welchem Paragraphen ein "wer letztes Jahr die erste Ferienhälfte hatte, kriegt dieses Jahr die zweite" entschieden werden soll. Ein Familienrichter ist schliesslich keine Kindergärtnerin, der Entscheidungen treffen muss wie "jetzt hatte die Vanessa das blaue Förmchen schon eine halbe Stunde für sich allein; deshalb muss sie den Thorben-Henrik jetzt auch einmal damit spielen lassen!"

Manchmal täte uns auch ein wenig japanische Gelassenheit und Weitsicht gut. Dort werden viele Prozesse allein deshalb nicht geführt, weil auch der als Verlierer gilt, der ein Gerichtsverfahren gewonnen hat: Weil er es nicht geschafft hat, sich mit seinem Kontrahenten anderweitig zu einigen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Deine Argumentation mit dem Urlaub der Lebensgefährtin ist ebenso verständlich wie Exileins Sichtweise, dass der Urlaub der Lebensgefährtin vollkommen irrelevant ist.

Sicherlich sind einvernehmliche Einigungen immer der bessere Weg, aber diese müssen auch Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten erkennen lassen.

Ansonsten steht die gleiche Diskussion jedes Jahr wieder an ...

Deshalb würde ich in diesem Fall eine gerichtliche Erweiterung der Umgangsregelung mit einer starren Ferienregelung (auch für die Zukunft) durchaus befürworten.

Im gegenseitigen Einvernehmen kann man von dieser immer noch abweichen (wenn es beiden passt).

Damit ist aber die Verhandlungsbasis festgelegt ... und wenn LGs Urlaub im nächsten Jahr dann halt nicht in die Umgangswochen fällt, ist es Pech. Dafür klappt es dann im Folgejahr.

Besten Gruß
United
(selber urlaubstechnisch flexibel, aber mit ähnlichem Problem bei meiner LG und Ex)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 13:38
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Deine Argumentation mit dem Urlaub der Lebensgefährtin ist ebenso verständlich wie Exileins Sichtweise, dass der Urlaub der Lebensgefährtin vollkommen irrelevant ist.

Juristisch sind alle LGs vollkommen unwichtig. Sie haben keine Ansprüche zu stellen und sind auch in keinem Punkt zu berücksichtigen. Sie laufen gewissermassen nur nebenher. Wenn es mal passt - schön. Wenn nicht - egal.

Deshalb würde ich in diesem Fall eine gerichtliche Erweiterung der Umgangsregelung mit einer starren Ferienregelung (auch für die Zukunft) durchaus befürworten. Im gegenseitigen Einvernehmen kann man von dieser immer noch abweichen (wenn es beiden passt).

Das (!) ist der Punkt vor dem ich eigentlich warnen möchte. U.U. gibt es nach einem solchen Gerichtsverfahren überhaupt kein gegenseitiges Einvernehmen mehr. Dann wird u.U. nur noch brutal auf das eigene Recht beharrt. Und dann kommen die Kids unter die Räder.

Angesichts des kleinen Problems, das der Opener lösen will, finde ich dieses Risiko viel zu gross.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 21:42
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