Hallo und guten Tag.
Ich hab da mal eine Frage zwecks Ferienregelung und Umgangsrecht. Meine Kinder (Sohn 11, Tochter 9) leben in der Regel bei mir. Nun war am 9. Juni 2010 eine gerichtliche Festlegung der Umgangsregelung. Vom Prinzip her wurde es bereits ohne Aktenzeichen geregelt. Nun wollte meine Exfrau aber, das es vom Gericht festgeschrieben wird. Warum auch immer. Ich habe dem Ganzen zugestimmt, da es sowieso schon relativ gut lief und der bisherigen Umgangshandhabung entsprach. Nur wurden zwei Passagen hinzugefügt. Umgang mit den Kinder wenn sie bei der Mutter sind ohne mich und jeweils einen davor oder danach schulfreien Tag bei Hohen Feiertagen.
Nun sind ja Sommerferien und in dem Beschluss steht: " Der Antragstellerin wird der persönliche Umgang ohne Anwesenheit des Antragsgegners mit den ehelich geborenen Kindern A* und N** wie folgt gewährt: a.) jedes zweite Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 19 Uhr. b.) Die Hälfte der jeweiligen Schulferien. c.) Jeweils einen der Hohen Feiertage mit einem davor oder danach liegenden schulfreien Nachmittag.
Nun haben die Kinder 36 Tage Ferien. Das bedeutet, das 18 Ferientage die Kinder bei der Mutter sind. Die Ferientage erstrecken sich von Montag bis Samstag. Der Sonntag gilt nicht als Ferientag. Abgeholt wurden die Kinder am 25. Juni um 12 Uhr. Rechnet man nur die reinen Ferientage, dann müssten die Kinder am 15. July 12 Uhr wieder bei mir sein.
Der Grund, weshalb ich das hier frage ist, ich fahre am 16. July um 8 Uhr mit der Bahn zur Kur und meine Kinder sind als Begleitkinder mit eingetragen. Mich beschleicht ein eigenartiges Gefühl, das die Mutter der Kinder etwas aushecken will. Es kamen von ihr merwürdige Fragen wie: "Warum nimmst du die Kinder mit? Um wieviel Uhr fährst Du?" und noch andere Fragen. Außerdem musste ich am Donnerstag letzter Woche das Jugendamt vorbei schicken, weil mein Sohn und meine Tochter es bei der Mutter nicht mehr aushielten und mit Sack und Pack zu mir kommen wollten. Grund war, das die Mutter die Kinder aufs Übelste beschimpfte. Nach dem Einsatz vom Jugendamt ist nun Ruhe eingekehrt. Aber mein Sohn schrieb in einer SMS: "Aber wie lange!"
Was ratet Ihr mir, wenn am 15. July die Kinder nicht bei mir erscheinen. Das Jugendamt einschalten (Notdienst) oder die Kinder mit der Polizei abholen lassen? (wäre nicht so gut)!
Für Meinungen wäre ich dankbar!
lg Wotan
Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !
Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !
Moin Wotan,
das mit den hälftigen Ferien ist im Urteil nicht für jede Ferienzeit konkret geregelt, sondern es bedarf individueller Absprachen bzw. zusätzlicher evtl. schriftlicher Planungen. Es hängt von Eurem Verhältnis ab, wie locker ihr das handhaben wollt bzw. könnt. Denkbar wäre ja auch eine Stückelung der Ferien u.s.w.
Habt ihr denn nicht beim Abholen gleich den Rückkehrtermin fixiert? Gab es in der Vergangenheit Vorkommnisse bei den Umgangszeiten, die Deinen Argwohn rechtfertigen?
Was ratet Ihr mir, wenn am 15. July die Kinder nicht bei mir erscheinen. Das Jugendamt einschalten (Notdienst) oder die Kinder mit der Polizei abholen lassen? (wäre nicht so gut)!
Wie wäre es erstmal mit anrufen, selber hinfahren und danach erst fremde Hilfe.
Gruß Holger
Hallo Holger.
Danke für Deinen Beitrag bzw. Meinung. Deine Vorschlag werde ich natürlich als Erstes probieren. Sollte es dann nicht fruchten, bleiben ja noch die anderen Möglichkeiten. Im Vorfeld wurde mündlich vereinbart, das die Kinder am Stück Ferien bei der Mutter machen. Sie wollte es auch so. Die Frage war nur, Umgang vor der Kur oder nach der Kur. Es hat sich an dem Termin des Kurantritts ausgerichtet. War auch Thema vorm Gericht. Die Richterin sagte lediglich, das die Kinder zur Kur mitgehen.
lg Wotan
Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !
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