Ferien, Umzug, KU u...
 
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Ferien, Umzug, KU und irgendwie auch Erpressung von schweigendem KV

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(@alanai)
Rege dabei Registriert

Update:

Ich hoffe, Ihr erinnert Euch an das Theater Anfang Januar, wo aus einer emotionalen Alanaimail eine ausgesucht höfliche Beppomail an Vati wurde, in der ich ihn um eine klare Umgangslinie bat und ihm sagte, dass ich mich an den Fahrtkosten nicht mehr beteiligen kann (kein KU). Soweit, so zielführend beabsichtigt. Nur wurde leider nix draus, sondern Folgendes ist passiert:

Er reagierte schlicht gar nicht. Dafür hatte ich ihn zufällig am Telefon, als Sohne ihn angerufen hat. Er möchte, dass die Kinder die Winterferien bei ihm verbringen, okay, sie freuen sich drauf. Darauf sofort seine Ansage: aber ich fahr das (eine Strecke ca. 800km) nicht alles allein, ich könnte ihm das nicht zumuten. MEINE einzigen Bedingungen: sie sind am 28.02. abends wieder bei mir (letzter Ferientag, Freitag) und er fährt selbst. Er: dann entziehe ich Dir die Zustimmung zum Umzug (blöderweise hatte ich die eh nur mündlich). Daraufhin wieder eine wirklich sehr entspannte und freundliche mail von mir, er möge mir doch bitte mitteilen, welche Gründe er gegen einen Umzug meinerseits einzuwenden hätte, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können. Und überhaupt nochmals Bitte um Gegenvorschläge für gemeinsame Lösungen sämtlicher Konfliktpunkte. Und Information bezüglich der Winterferien. Auch hier: tiefes Schweigen im Walde als Reaktion.

Vor etwas über einer Woche kam dann mal was, allerdings nicht von ihm, sondern von einer Swiss Air- Angestellten. Ich sei Frau Alanai? Und hätte für meine Kinder Flüge gebucht? Und wäre die kinderabgebende Person? Am 16.02. um 06.55 von B nach Z und am 02.03. von Z nach B? (Zugegeben, ich starrte den Hörer erstmal ziemlich dümmlich an, bevor ich begriff. Dann erklärte ich der Dame, dass ich das zunächst mal klären müsse.)

Fazit: ich müsste nachts um 3.00 mit unseren Kindern auf die Autobahn, um pünktlich in B auf dem Flughafen zu sein. Insgesamt müsste ich die Strecke 4x fahren, das wären dann 800km. Außerdem hat er sich WIEDER über mich komplett hinweggesetzt und auch WIEDER gleich mal um 2 Tage verlängert (dieses Benehmen finde ich mittlerweile hinreichend nassforsch). Und ohne seine Zustimmung kein Umzug. Also fragte ich kurzerhand Anwalt: was darf er, was darf ich, was dürfen wir beide NICHT?

Antwort:

1. ich muss KU endlich einklagen (auch wenn das JA seit 6 Jahren bei ihm im Trüben fischt).
2. ihn NOCHMAL und diesmal mit Fristsetzung um Vollmacht und Zustimmung zum Umzug auffordern (nicht bitten); Vollmacht ist auf die Entfernung wohl schon lange erforderlich; Datum und Uhrzeiten für Umgang haben VORHER mit mir abgesprochen zu sein
3. wenn alles nix fruchtet, muss das Gericht über Umzug entscheiden
4. Die Strecken muss ich natürlich nicht fahren, aber weil ich ein besonders freundlicher Mensch bin, erkläre ich mich gegen Erstattung der Fahrtkosten dazu bereit

Also habe ich ihm nochmals ein Schreiben (mail und Post) gesendet, in welchem ich ihm zunächst mal 2. und 4. freundlich, aber bestimmt mitteilte. Die Pässe kamen vor 3 Tagen, aber da er auf sonst nichts eingegangen ist, nehme ich eher an, ihm ist nur aufgegangen, dass Kinder ohne Pässe ohnehin in keinen Flieger steigen.
Ich hab ihn nochmal freundlich an die anderen Punkte erinnert, aber genauso gut könnte ich mit einer Blumenvase sprechen.

So, und nun zu meinen Fragen an Euch:

Ich würde das alles ja gern noch weiter aussitzen, um das Gericht zu umgehen (genau das wollte ich niemals), aber mir rennt die Zeit davon, zuviele Baustellen. Zum einen sind übernächste Woche Ferien und angesichts der Lage bleibt mir eigentlich nichts weiter übrig, als diesmal hart zu bleiben, denn wenn ich wieder einknicke, ändert sich nie etwas. Zum anderen ist der Umzug schon im Juli, auch hier bleibt keine Zeit mehr, um auf sein fragliches konstruktives Entgegenkommen zu warten. Ich soll jetzt also für den worst case "Gericht" einen Text verfassen, in welchem ich unsere Gründe für unseren Umzug überzeugend darlege. Die gibt es natürlich, aber für "gerichtlich beeindruckend" muss ich erstmal sortieren. Frage 1: könnt Ihr mir bitte dabei helfen? Worauf muss ich achten, was vermeiden? Frage 2: habt Ihr eine Idee, wie ich unsere Kinder zumindest weitestgehend da raus halten kann (Gericht, Anhörung etc) bzw., was bei einem solchen Verfahren genau passiert? Frage 3: was passiert, wenn ich ihn wirklich auf KU verklage (worst case)?

Ich danke Euch schon im Voraus von Herzen! 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2014 15:55
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

[...]Zum einen sind übernächste Woche Ferien und angesichts der Lage bleibt mir eigentlich nichts weiter übrig, als diesmal hart zu bleiben [...]

Und genau das solltest Du tun. Du hast ihn mehrfach aufgefordert, an der Planung des Umgangs mitzuwirken, und auch eine Diskussion über die Kostenübernahme angestoßen. Wenn er jetzt nicht zuckt, dann passiert eben auch nichts, und die Kids steigen in keinen Flieger.

[...]Zum anderen ist der Umzug schon im Juli, auch hier bleibt keine Zeit mehr, [...]

Hab die Geschichte nicht komplett auf dem Schirm, aber Kinder leben bei Dir und die Distanz zum KV sind ca. 800km???
Wer sollte Dir da denn den Umzug mit samt den Knirpsen verbieten?? Dein Ex?? Ein Gericht?? Mit welcher Begründung??

[...] habt Ihr eine Idee, wie ich unsere Kinder zumindest weitestgehend da raus halten kann (Gericht, Anhörung etc) bzw. [...]

Nein, aber "um die KInder zu schützen" den Gerichtsweg NICHT zu beschreiten ist Deinen Schilderungen nach genau der Punkt auf den Dein Ex setzt.
Und in D ist noch kein Kind an den Folgen einer Anhörung gestorben. Und ob die überhaupt zu irgendwas angehört werden steht noch in den Sternen.

[...]was passiert, wenn ich ihn wirklich auf KU verklage (worst case)[...]

Worst Case?? den hast Du doch schon, nämlich genau 0€ Unterhalt.
Das heißt der Worts Case in einem Verfahren kann nur maximal genau so übel sein. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aber besser als der Status quo.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 16:21
(@psoidonuem)
Registriert

Ich war schon bei Deinem ersten Fred sprachlos, was Du da mit Dir anstellen lässt.

Erstens, er kann Dir nicht verbieten umzuziehen, und da er weggezogen ist, schon fein überhaupts gar ned.

Zweitens, Du rennst ihm wegen Umgang hinterher und hast auch noch die Kosten dafür am Hals und er zahlt nicht mal Unterhalt? Da hat Jens völlig recht, der worst case ist bereits eingetreten.

Ich frage ich, was überhaupt die Verhandlungsmasse Deines Ex ist? Ich meine, wie schafft er es, Dich so zu nasführen? Das würde ich nämlich auch gerne können.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 16:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alanai,

da Deinen Fall niemand wirklich komplett auf dem Radar hat, zwei Verständnisfragen:
1. warum muss man 800 km fahren, um Kinder zu einem Flughafen zu bringen?
2. wer von Euch möchte wann warum umziehen und was verändert sich dadurch an den bestehenden Umgangsmodalitäten?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 16:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Martin,

da Deinen Fall niemand wirklich komplett auf dem Radar hat, zwei Verständnisfragen:
1. warum muss man 800 km fahren, um Kinder zu einem Flughafen zu bringen?

Ich denke das kann ich ein wenig aufhellen. Der KV hat auf Alanais Namen (oder in ihrem Namen, dawürde ich nochmal konkret nachhaken, nicht das Alanai da ne fette Rechnung kriegt) Flüge von B nach Z gebucht. Da sie aber wohl etwa 200 km von B entfernt lebt und die Kinder ja zum Flughafen bringen und wieder holen muss hat sie wohl mit je2x Hin-und Rückfahrt 800 km verbraten. Da ist die Frage, ob es nicht einer näher liegenden Flughafen gibt.

2. wer von Euch möchte wann warum umziehen und was verändert sich dadurch an den bestehenden Umgangsmodalitäten?

Alanai möchte Mitte des Jahres umziehen. Der KV ist schon vor Jahren in die Schweiz gezogen. An den Umgangsmodalitäten (die ja nur in den Ferien stattfinden) würde sich durch den Umzug nichts ändern, außer das dieEntfernung ein paar km mehr werden würde und sie schon angeboren hat die Mehrkosten zu übernehmen (warum auch immer, wenn sie eh schon alle Kosten trägt)

@ Alanai:

Ich gehöre (leider) auch zu den Mensch, die immer alles korrekt handhaben wollen, aber komme zur Erkenntnis, wer viel fragt bekommt viele Anworten und oft welche die einem nicht gefallen. An deiner Stelle würde ich zum einen die Kinder diesmal eben nicht fahren/fliegen lassen. Soll er doch klagen. Mit Sicherheit bekommt ihr dann eine Umgangsregelung, an die auch er sich zu halten hat. Und die wird nicht lauten Alanai übernimmt alle Kosten, fährt die Kinder von x nach y und muss es hinnehmen, dass der Umgang ohne Absprache verlänger wird oder verkürzt wird oder das heimbringen plötzlich nicht klappt und Alanai sie aus der Schweiz holen muss...

Zum Thema Unterhalt. Da würde ich ihn einfach verklagen. Der KU steht den Kindern zu und das solltest du wenigstens versuchen durchzusetzen.

Und zum Thema Umzug. Den wird er dir nicht verbieten können. Entweder du klagst auf seine Zustimmung oder du ziehst einfach um, teilst ihm die neue Adresse mit und wartest ab was passiert. Ummelden dürfte kein Problem sein. Meist wird bei Müttern eh nicht gefragt, ob der KV einverstanden ist und wenn doch kannst du ja darauf verweisen, dass die Kinder schon seit x Jahren bei dir leben und gemeldet sind, der KV hingegen nicht und du nicht mehr und nicht weniger als deiner Bürgerpflicht nahckommst, indem du die Kinder an ihrem Wohnsitz anmeldest.

Beweis einfach mal Rückgrat und Konsequenz

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 16:54
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Danke Euch! (Und midnightwish für die völlig richtige Erläuterung).

Umzug: das Problem liegt darin, dass es nach Schottland gehen soll. Aus diversen Gründen (Firma Next, Schulabschluss Lega- und Dyskalkuliekind, ich verdien dort auch deutlich mehr, sowieso tolles Land, wir kennen es fast so gut wie D.) Und Ausland muss er zwingend zustimmen, sonst kann er mir wegen Kindesentführung an die Jacke fassen.

pseudoneum: Seine Verhandlungsmasse? Die ist ganz einfach und wirklich massig: er ging bisher (und wird es auch diesmal wieder tun) über unsere Kinder. Das sieht dann stark vereinfacht so aus: Alanai bockt, dann schrillen bei den Kindern die Handys, Alanai ist pöhse Mama, zwei bettelnde Kinder, sie doch bitte zum armen Vati zu bringen, der alles nur für sie tut. Klingt erstmal schlicht, aber er baut wirklich massiven, psychischen Druck auf und ist darin auch sehr kreativ. Sich dem als Alanai (die wirklich die Geduld von einem Kamel hat) zu entziehen, wenn zwei flehende Kinder mit tränennassen Augen Sehnsucht nach Papa haben, ist gar nicht so leicht. Aber egal, diesmal NICHT. (Mag auch gar nicht mehr drüber reden, er heckt eh IMMER was aus, aber seit ich hier im Forum bin, finde ich ihn immerhin gar nicht mehr so furchteinflößend, siehe Anwaltsgang. Man ist halt nicht mehr die Einzige mit schwierigem Ex.)

Jens: ja, er wohnt in der Schweiz, ich im Ossiland. Nächster Flughafen wäre unserer bzw DD. Klar, mit Umgangserschwerung kann er schlecht punkten, aber trotzdem muss ich es halt dem Gericht plausibel erklären. Zumal mir dessen Zustimmung grad das Naheliegendste zu sein scheint, er wird kaum einlenken.

Gehen zwei solche Verfahren (Umzug und KU) in einem Aufwasch? (Geld werd ich eh keins bekommen, er bekommt sein Leben irgendwie nicht so recht auf die Kette.)

Wie liefe so eine Anhörung der Kinder?

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2014 17:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ups,

das mit Schottland war mir nicht geläufig. Ja, dann benötigst du tatsächlich seine Zustimmung. Du wirst also um ein Gerichtsverfahren nicht herumkommen.

KU und Umzug können nicht in einem Aufwasch verhandelt werden. Das eine ist rein rechtlich ein Verfahren der Kinder, das andere deine Sache.

Wenn Kinder befragt werden ist dasnicht so furchbar, wie man oft meint. Sie unterhalten sich, meist schon ein paar Tage vorher, nett in einem Raum mit dem Richter, der da noch nichtmal ne Robe trägt. Evtl. würde sie auch von einem Verfahrensbeistand "befragt" und gar nichtvom Richter. Sie können da ungezwungen reden und den Eltern wird dann nur die Quintessenz mitgeteilt. Das ist weder schlimm für die Kinder, noch tut es weh (ein Zahnarzttermin ist sicher schlimmer) Unangenehm wird es eben nur, wenn ein Elternteil oder beide was schlimmes draus machen.

Einfach Erklärung, ohne Ängste zuschüren. Mama und Papa können sich nicht einigen und deshalb wollen sie bei der Entscheidung Hilfe. Weil der Richter das aber auch nicht einfach entscheiden kann möchte er/sie mit euch mal darüber reden ,was ihr wollt und wie ihr euch das (Umgang, Umzug) so vorstellt. Ihm könnt ihr einfach sagen, was IHR wollt und nicht das, was Mama und Papa vielleicht wollen. Anschließend wird der Richter und erzählen, was ihr gerne möchtet und wie er sich das vorstellt. Dann reden wir Erwachsenen darüber und einigen uns oderder RIchter trifft eine Entscheidung, die für uns alle gut ist... Nicht mehr und nicht weniger.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.02.2014 17:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alaini,

ich an Deiner Stelle hätte auch keinen grossen Schiss vor einer gerichtlichen Klärung: Man steht dort ja nicht als Angeklagter in einem Strafverfahren, sondern schlicht als Elternpaar, das sich über ein paar Dinge nicht einigen kann. Und ganz ehrlich: Sehr wohl wäre mir an Stelle Deines Ex bei einer gerichtlichen Klärung nicht: Auch wenn Umzug und Unterhalt streng juristisch nichts miteinander zu tun haben, ist Familienrecht an dieser Stelle dann doch wieder sehr familiär: Natürlich kann man im einen Verfahren das andere ansprechen, und Familienrichter wissen auch, dass und wie viele Dinge zusammenhängen.

Nur mal so ins Blaue gesprochen: Das hier

dass es nach Schottland gehen soll.
[...]
ich verdien dort auch deutlich mehr

halte ich bei einer gerichtlichen Klärung Eures Umgangs (bzw. natürlich bereits lange vorher im vorgerichtlichen Geplänkel) für ein ziemlich scharfes Argument gegen Deinen Ex. Tenor: "Männelein, Du hast Dich selbst ins Ausland verdünnisiert und bezahlst keinen Unterhalt - wenn ich den Unterhalt für unsere Kinder also schon alleine schultern soll, muss ich auch die Möglichkeit haben, ihn irgendwo zu verdienen."

Ich glaube nicht, dass Dein Ex wirklich scharf darauf ist, das noch einmal richterlich bestätigt zu bekommen. Erfahrungsgemäss sind Familienrichter sowieso ziemlich ungnädig, wenn ein UH-Pflichtiger nicht einmal den Mindestunterhalt leistet (was zusätzlich die Frage aufwirft, wie er dann in der Schweiz zurechtkommt; dass ist nämlich ein sauteures Land). Davon abgesehen: Ob Eure Kids demnächst aus Ossiland oder aus Schottland in die Schweiz fliegen, ist eher egal (bzw. wegen kürzerer Anfahrt zum Flughafen möglicherweise sogar weniger aufwendig).

Gemeinsames Sorgerecht ohne Berücksichtigung der damit verbundenen Pflichten ist eine ziemlich einseitige Sache. Und ja: Ich bin durchaus der Ansicht, dass Eltern sich für ihre Kinder einen Arm und ein Bein ausreissen sollten und nicht nur darüber herumräsonieren, was sie alles nicht können und was ihnen alles nicht zugemutet werden kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.02.2014 17:38
(@psoidonuem)
Registriert

Ich würde es ebenfalls drauf ankommen lassen. Wenn die Kinder eh fliegen müssen, und in ein anderes Land sowieso, können sie es auch von Schottland aus tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 17:44
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Das klingt wirklich entspannt und beruhigt mach grad sehr. Trotzdem noch eine Frage zu einem sehr möglichen Szenario:

Er hat unserer Tochter im Herbst erzählt, dass sie (und nur sie) zu ihm ziehen wird, so wir nach Sco ziehen. (Sie bekäme dann Hund, Huftier, Pool, die üblichen Verdächten also. Und es wäre eh viel toller für Geschwister, wenn sie getrennt wären, weil sie dann nicht mehr streiten können.) Tochter hat Papa sehr lieb, aber aus naheliegenden Gründen halte ich KV für eher wenig in der Position, ein kleines Mädchen allein groß zu bekommen. Seither hat er das zwar nicht wieder thematisiert, aber interessanterweise kam diese Debatte kongruent zur letzten KU-Diskussion, ich nehme daher an, er will, dass sich die Kosten gegenseitig aufheben.

Welche Chancen hätte er, dass ihm ein Richter das Kind mit in die Schweiz gibt, weil er wegen meiner Klagen mit diesem Ansinnen aus dem Gebüsch hüpft? Kann sein, er tut es auch nicht, kann sein, er will ASR sogar für Hund und Fische, kann sein, er lässt sich etwas ganz anderes einfallen. Nur eines ist sicher: irgendwas kommt.

Er lebt in der Schweiz wie in D: ich weiß es schlicht nicht. Hier ein Hausmeistergang, dort eine eingebaute Dusche, da eine reparierte Regenrinne. Ich weiß nur, dass er seit 20 Jahren in 5 Jahren ganz sicher Millionär sein wird. Andere nennen sowas wohl "Lebenskünstler" oder so, aber einen geregelten Job hatte er bisher selten.
Mit dem Umgang habt Ihr übrigens goldrecht, von Inverness geht ein Direktflug nach Genf... :))

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2014 17:51




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wie ist das mit dem jetzt gebuchten Flug? Wurde der  nur auf deinen Namen gebucht oder auch auf deine Kosten? Ich hätte der Dame ziemlich was erzählt. Vor allem ,dass DU mit Sicherheit keinen Flug gebucht hast und sie dir bitte die Buchungsmodalitäten zur Verfügung stellen soll, damit du nachforschen kannst, warum jemand in deinem Namen etwas bucht.

Ich denke die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter ein Kind zum Vater gibt, nur weil der das will (und vielleicht das Kind auch) tendiert gegen Null, wenn das Konzept des Kindesvaters lautet: Naja den Unterhalt werd ichschon irgendwie aufbringen bzw. Alanai kann dann ja zahlen und das Kind äußert: Ja ich will zu Papa, weil dann bekomm ich nen Hund,ein Pferd und wir ziehn in ne Luxusvilla.

Von dem abgesehen, dass Richter Geschwister nur sehr ungerne trennen, können sie meist durchaus raushören, wenn Kinder mit Versprechungen gelockt werden

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 18:45
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Liebe Tina, das habe ich vorhin versucht zu ergründen, das Ergebnis ist, nun ja: Reiseanmelder ist mein Sohn unter Vatis Adresse...? Swiss Air sagt, Vati hätte gebucht in Z, das Reisebüro hat MIR die Unterlagen per mail gesendet. Kosten in Franken. Die Dame war sehr nett und selbst arg irritiert über die Lage, sie hatte eigentlich nur angerufen, um mich als Kinderübergebende am Check In zu bestätigen. Stehe jetzt selbst vor einem Rätsel, aber von meinem Konto hat definitiv keiner was abgebucht und sonst müsste ja demnächst eine Rechnung ins Haus flattern, denke ich.

Danke auch nochmal für die Kindesansprache, die ist wirklich gut und hilfreich für mich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2014 19:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh, wie alt ist der Sohn?

Gern geschehen. Oft ist so ein Urteil auch eine Erleichterung für Kinder. Z.B: bei Umgangsboykotten. Sie sind dann nämlich die Verantwortung dafür los, das Mama traurig ist, wenn sie Papa besuchen, weil ja jetzt so ein dooferR Richter Schuld ist 🙂

Und je lockerer und selsbtveständlicher du damit umgehs, desto leichter ist es für die Kinder. Nur wenn du selsbt ANgsthast, haben sie es auch.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 19:06
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Er ist 13, aber nein, das kann er nicht gewesen sein. Abgesehen davon, dass so etwas ganz und gar nicht zu ihm passt (dafür ist er viel zu schüchtern, allein durch die Legasthenie), war er ja hier bei mir, als die Reise in dem Schweizer Reisebüro gebucht wurde, er müsste sich schon beamen können, um sowas zu bewerkstelligen. Die Swiss Air-Dame sagte, der Flug wäre um 17.26 in Z gebucht worden, da war er eine Etage oben drüber bei seinem Freund im Haus. Ganz abgesehen davon, dass das sicher auch in der Schweiz kein Kind ohne elterliche Unterschrift darf. Nee, das war schon Vati, auch wenn auf den mail-Unterlagen jegliche Unterschrift fehlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2014 19:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alanai,

Er hat unserer Tochter im Herbst erzählt, dass sie (und nur sie) zu ihm ziehen wird, so wir nach Sco ziehen. (Sie bekäme dann Hund, Huftier, Pool, die üblichen Verdächten also.

ich weiss nicht, wie alt Deine Tochter ist. Aber wenn MEINE Tochter mir in vergleichbarer Situation so etwas erzählt hätte, hätte ich mich wohl nicht beherrschen können, sinngemäss etas fallen zu lassen wie "naja, bislang bekommt er es noch nicht mal hin, Dir eine Hose, ein Schulheft und eine Tüte Nudeln zu bezahlen; da wird es für Pool und Pferd kaum reichen."

Ich weiss, dass das pädagogisch "bäh!" ist. Aber hey: Wenn mein Ex-Partner unser Kind verarscht, indem er "die Geissens" spielt, würde ich mich durchaus in der Verantwortung sehen, das Kind auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, und zwar frühzeitig. Damit kann ich ihm ersparen, auf falsche Versprechungen reinzufallen und dann ohne Pferd, Hund und Pool im Ausland bei einem Elternteil herumzuhocken, der gar nichts mit dem Kind anfangen kann.

Ganz grundsätzlich gilt sowieso: Kinder entscheiden nicht mal einfach so über ihren künftigen Lebensmittelpunkt - egal ob auf der Basis echter oder falscher Versprechen: Diese Entscheidung treffen die Eltern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 19:18
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Das hast Du sehr hübsch formuliert, grins. Unser Wurschtgewitter ist gerade 10 geworden, also in einem Alter, wo sie zwar einerseits schon sehr ihren eigenen Kopf hat, aber andererseits auch ebenso leicht zu beeindrucken ist. Und der Grat, auf dem als Mutter man zwischen "hässliche Fratze der Wahrheit" und "Papa ist der Beste" wandeln darf (im Sinnes des weichen Kinderherzens), ist verdammt schmal.

Ich mein, wenn mal wieder das "Papa ist soooo alleine, wir müssen uns um ihn kümmern"- Syndrom begann, hab ich schon auch mal etwas strenger gesagt "Papa ist groß und erwachsen, nicht Ihr müsst Euch um ihn kümmern, sondern es ist seine Aufgabe, sich um Euch zu kümmern." Aber wenn es darum geht, ihnen die Illusionen zu rauben, dass ihr Papa vermutlich auch noch nicht in weiteren 20 Jahren ein erfolgreicher Macher sein wird, tue ich mich etwas schwer damit, weil ich denke, dass es auch wichtig ist, an die eigenen Eltern glauben zu dürfen. Wenn nicht an sie, an wen dann?

Prinzipiell gefällt mir Deine Ansicht sehr gut, ich habe nur Angst davor, was es anrichtet, wenn ich den Vorhang runterreiße. Aber vielleicht habe ich auch da zu lange allein in der eigenen Suppe rumgeköchelt... Scheiße, ich hätt echt viel eher über all das reden sollen. Aber heißt es: wenn meine Tante Eier hätte, wäre sie mein Onkel...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2014 19:58
(@riviera68)

Hallo Alanai,

das mit dem Flug ist einfach:

Der KV hat gebucht, natuerlich "im" Namen des Kindes, denn das fliegt ja und nicht der Vater. Man muss beim Buchen nunmal eine Adresse angeben und da hat der KV als derjenige der bucht seine eigene angegeben, no big deal 😉

Die Unterlagen gehen an dich, da Sohni ja bei dir zuerst in den Flieger steigt und du wie die nette Dame sagt diejenige welche bist, die Sohni "uebergibt".

Meine Tochter ist auch oft geflogen (Vancouver-Berlin & return) und auch wir haben das so gehandhabt. Da wird keine Rechnung kommen, du hast lediglich die Papiere (E-Ticket), die du braeuchtest.

Wegen deinem Umzug nach Schottland....sind die nicht in der EU? Und ist es deswegen nicht viel einfacher Visa-technisch? Oder brauchst du ein work permit und study permits fuer die kids?
U.U. brauchst du das Einverstaendnis vielleicht nicht? Kommt in erster Linie drauf an was "das Land der Wahl" sagt. Kenne mich mit Schottland leider nicht aus.

Kopf hoch und lass dir nicht so schnell ein schlechtes Gewissen machen, du entscheidest doch so gut du kannst im Sinne der Kinder.

Gruss riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 20:12
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Liebe riviera, okay, das erklärt alles. Schottland ist zwar EU, aber trotzdem Ländergrenzen überschreitend, ich brauche die Zustimmung also in jedem Falle, Haager Kinderschutzabkommen. Mit dem Visum hast Du aber recht, ich brauche weder work permit noch study permit für die Kinder, diesbezüglich ist es so, als würde ich nach Pirna oder Oberammergau ziehen.

Letzte Frage @all: ihm nochmal nett mitteilen, dass ich unsere Kinder so nicht in den Flieger setzen werde oder die Flüge einfach kommentarlos verhallen lassen? (Letzteres wäre mir ja fast lieber, es macht keinen Spaß, immer ins Off zu kommunizieren...)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2014 21:42
(@green)
Schon was gesagt Registriert

Tochter hat Papa sehr lieb, aber aus naheliegenden Gründen halte ich KV für eher wenig in der Position, ein kleines Mädchen allein groß zu bekommen.

Das gibt zu denken. Tochter ist immerhin 13.

Nach Durchlesen Deiner Posts vermute ich, ihr werdet nicht drumherum kommen, mal ein Gesamtpaket zu verhandeln.
Du müsstest Dich vermutlich dem Thema Tochter in die Schweiz, Sohn nach Schottland stellen. Aber Du hättest vielleicht dann auch den KU, Umgang sowie Deine Zukunft in Schottland geklärt.

Wie ich es verstanden habe, hattet ihr Euch getrennt, ohne miteinander ein Konzept ausgehandelt zu haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 22:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Tochter ist 9.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 22:31




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