Hi,
wer hat ein Familienpsychologisches Gutachten hinter sich?
Wie viel Zeit ist vergangen seit Beschluss (also das ein Gutachten durchgeführt werden soll) bis zum Beginn?
Wielange hat das Gutachten insgesamt gedauert, von Beginn bis zum Vorliegen beim Gericht?
Was war die Zielstellung des Gutachtens?
Wie war der Ablauf? Was hat der Gutachter gemacht?
Was hat Euch das Gutachten letztendlich gebracht?
Welche Fehler sollte man vermeiden? Auf was sollte man achten?
Hallo Altermann,
ich habe ein solches Gutachten hinter mir. Zielstellung: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs.
Vom Gerichtsbeschluss über die Erstellung des Gutachtens Oktober 07 bis zur Fertigstellung und Gerichtsverhandlung (November 08) ist somit ca. 1 Jahr vergangen.
Der Ablauf ist, dass Du vom Gutachter geladen wirst zum persönlichen Gesprächstermin. Dann werden Dir Fragen gestellt und alles genau dokumentiert. Dies wird nachher in einem Endergebnis der Gutachterin zusammengefasst.
Die grundlegende Frage bei Dir ist: Wofür soll bei Dir ein Gutachten angefertigt werden? Erziehungsfähigkeit, Missbrauch...?
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
hi,
zielstellung:
- ist ein kontakt des kindesvaters mit dem kind dem kindeswohl dienlich
- welche form des umgang ist dem kindeswohl dienlich, begleitet, unbegleitet, ausschluss
- welche möglichkeiten sieht der gutachter, um das konfliktpotential der kindeseltern zu minimieren
war dein kind dabei? gab es mehrere termine beim gutachter?
liebe grüsse
Hi Altermann,
also....
Bei Dir ist die Zielstellung natürlich anders als bei mir. Ich denke, es wird per Gericht das Gutachten (falls noch nicht geschehen) angefordert.
Der Gutachter (in) wird Dich zu einem persönlichen Termin (alleine) laden. Sie wird auch (vorerst) alleine geladen. Der Gutachter wird ausführlich Fragen stellen (Entstehungsgeschichte, Partnerschaft, Konflikte und familiäres Verhältnis usw.).
Der Gutachter dokumentiert (zitiert) die Gespräche wörtlich, d. h. Du solltest "gut vorbereitet" in die Gespräche gehen. Bedenke, der Gutachter hat eine "neutrale" Haltung. Dementsprechend wird er kühl auf Dich wirken und keinerlei Reaktion zeigen (was Dich vielleicht erst einmal irritieren könnte).
Dann kommt die Mutter an die Reihe.... (das gleiche Spiel mit der Mutter).......
Dann wird die Gutachterin auch das Kind befragen und die Mutter und Kind zuhause besuchen (so war es bei mir).
Die Gutachterin wird aus allen ihr vorliegenden Informationen Ihr Gutachten erstellen. Bedenke, auch evtl. vorliegende Strafakten, Auszüge vom Jugendamt usw. liegen der Gutachterin vor..... diese werden in das Gutachten mit einfliessen.
Entscheidend für das Gericht sind die ersten Seiten und das Ergebnis. Darauf wird sich das Gericht stützen. (Mein Gutachten hatte 46 ausgearbeitete Seiten). Dann wird die Gutachterin eine Empfehlung aussprechen, die mitunter sehr maßgeblich ist. Bei mir hat sich die Richterin voll auf das Gutachten gestützt.
Mitunter wird das Gericht evtl. eine Elternberatung bzw. Einzelgespräche beim Jugendamt bestimmen, bei denen das "Konfliktpotential" der Eltern auf ein normales Maß heruntergefahren werden soll.
Umgangsausschluss wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geben. Das war ein dringender Hinweis der GA dass das unter keinen Umständen sein darf. Die Kinder bekommen psychische Probleme und müssen später höchstwahrscheinlich therapiert werden, da aus Studien die Kinder später bei Psychologen in Behandlung waren Aussagen getroffen haben wie:"Mein Papa liebt mich nicht mehr" oder "ich habe keinen Papa mehr"
Beim Gutachter hatte ich alleine 2 Termine. KM ebenfalls. 1 Termin bei KM mit Kind zuhause.
1 Termin beim betreuten Umgang im Beisein der GA.
Wenn Du noch Fragen hast.... gerne...
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
hi,
der gutachter hatte mich bereits geladen, meine tochter war dabei. der nächste termin findet bei mir zu hause mit dem gutachter und meiner tochter statt.
kind befragen ist bei mir nicht möglich, da sie erst 18 monate alt ist.
Umgangsausschluss wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geben.
umgangsaussschluss hatte ich bereits 9 monate vom familengericht.
darf ich fragen wie alt dein kind ist?
war der/die gutachter/in auch aus einer anderen stadt? bei mir war es so das ich in ein anderes bundesland fahren musste um die gutachterin aufzusuchen, obwohl ich in einer grossstadt wohne und es hier auch gutachter gäbe.
elternberatung und gespräche wird es nicht geben, da ich mich auf lebenszeit der KM und sie mir auch, nicht nähern darf.
dies ist sicher alles dem kindeswohl dienlich....
Hi altermann
der gutachter hatte mich bereits geladen, meine tochter war dabei. der nächste termin findet bei mir zu hause mit dem gutachter und meiner tochter statt.
kind befragen ist bei mir nicht möglich, da sie erst 18 monate alt ist.
Das sieht eher danach aus als ob von der GA geprüft wird, wie das Vater-Kind-Verhältnis aussieht. Sei also wachsam. Die testet eher, wie Du mit dem Kind klar kommst, wie eure Bindung aussieht und ob es Ansätze gibt, hier Einschreiten zu müssen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hi,
da es kein vater-kind-verhältnis gibt, gibt auch nix zu prüfen. die kleine ist noch nicht mal 18 monate und ich habe sie, wie gesagt, 9 monate nicht sehen dürfen, dank des familiengerichtes.
Hi
Aber genau das wird vermutlich passieren. Ob Du da eine reelle Chance hast oder nicht - wen kümmertst?
Die Tussie will einfach sehen, wie Du mit dem Dir faktisch unbekannten Kind klarkommst, ob Du auf es eingehen kannst ppp. Und ja, das ist unfair, ungerecht und was Du sonst noch willst.
Hauptaugenmerk bei Dir sollte darauf liegen, das Kind zu verstehen, seine Bedürfnisse (nicht Wünsche) zu erkennen und es durch diese Erkenntnisse zu lenken, zu stimulieren, zu erziehen. Ist halt ein Schnelldurchlauf von Pädagogik. Wenn die GA halbwegs Menschenverstand besitzt so darfst Du Dir auch 'Fehler' erlauben, aber niemals das Kind gefährden. Benutze Deine Instinkte - Vaterinstinkte.
Es macht ansonsten keinen Sinn, warum die GA Dich und das Kind gemeinsam erleben möchte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin altermann,
Dein Story-Stand ist ähnlich wie der meinige: Gleiches Alter des Kindes, GA allerwahrscheinlichkeit bald kommend, seit Geburt fast Total-Boykott...
Deinen Thread werde ich verfolgen.
Dir alles Gute!!!
elternberatung und gespräche wird es nicht geben, da ich mich auf lebenszeit der KM und sie mir auch, nicht nähern darf.
???? Klär mal a bissl auf.
Gruß
Ariba
PS: Da Du das Kind - und dieses Dich - sozusagen gar nicht bzw. lediglich kaum kennst, könntest Du sogar beinahe nur dasitzend und noch relativ unbeholfen wirken, da "eigentlich" auch einem Vater das Recht zugestanden werden müsste, anfangs noch a bissl unsicher und unbeholfen zu wirken. Das oft genannte Kindeswohl sollte natürlich immer gewahrt werden. Aber solange Du die Kleine nicht vollkommen ignorierst sollte(!) Dir eigentlich(!) nichts passieren können.
moin,
ein teil der geschichte steht ja hier http://vatersein.de/Forum-topic-14471.html
letztes jahr gab es eine EV, ich durfte mich der KM nicht nähern für 6 monate, da ich nach der trennung bei ihr geklingelt, sms geschrieben und sie angerufen hatte weil ich alles nicht verstehen konnte warum ich mein kind nicht mehr sehen kann von einen tag auf den anderen.
die KM wollte letztendlich schmerzensgeld und es kam zu einem vergleich vor gericht ... ich darf mich ihr, und sie sich mir nicht nähern, keine sms, keine anrufe... auf lebenszeit.
mein kind ist mir nicht fremd, ich hab die kleine ja die ersten lebensmonate fast täglich sehen können. aber dann war 9 monate ruhe. und zum umgang hab ich mir immer mühe gegeben, die kleine hat auch nie geweint wegen mir oder war abweisend. ich kann auch nicht sagen das ich unbeholfen bin, ich hab ihr die windeln gewechselt zum BU und sie auf den arm genommen wenn sie doch mal geweint hatte weil sie sich weh getan hatte, müde war oder die windel voll war.
ohhh... hier gibts ja nen extra-forum für dieses thema, hatte ich gar nicht gesehen, sorry.
Hallo,
mein Mann hat ein solches Gutachten hinter sich. Dauer: 10 Monate
In dieser Zeit mußten wir alle 3 Wochen 600 km fahren, um intensiven Kontakt zum Kind (damals 3) zu haben und die Termine wahrzunehmen. Bei fast jeder Übergabe war die Gutschterin dabei und verbrachte die erste halbe Stunde mit uns.
Es gab ca. 2 Termine im Büro mit der Tochter und 2x alleine, wo mein Mann sein Leben und die Beziehung zur KM beschreiben mußte.
Bei den Terminen mit seiner Tochter stellte er gleich mal das Gutachterbüro um :rofl2:.... entfernte alle Gefahren, wie Schubladen geschlossen, Tisch weggestellt usw. Die Gutachterin bemerkte, dass Trinken und Feuchttücher immer dabei waren. Dass beim Spielen auch "gelernt" wird - wie z.B. Tiernamen deutlich mehrmals wiederholt werden.
Betone auf jeden Fall, wie intensiv der Kontakt am Anfang war.
Vieles wirst Du bestimmt ganz automatisch tun.
Mein Mann hat nach fast jedem Umgangswochende einfach so bei der Gutachterin angerufen und einfach erzählt. Einmal wurde er sogar laut, weil die negative Beeinflussung des Kindes ihn so mitnahm.
Sogar dies wurde positiv gewertet, da er "schnell zu beruhigen war" und " es normal ist, dass es einen Vater emotional mitnimt".....
Auf jeden Fall wurde beim Gutachten festgestellt, dass das Kind unbedingt Umgang mit dem Vater braucht und sie kommt jetzt alle 3 Wochen 1 Woche zu uns (mehr als wir einklagten).
Ich wünsche Dir ganz viel Glück und Geduld!
Halte uns auf dem Laufendem!
Viele Grüße
FvP
Moin Frauvonpapa,
na dass hört sich ja eigentlich ganz gut an!
Sollte in meinem Fall bald ein Gutachten beschlossen werden, würde ich Dich da gern noch einmal nach Erfahrungswerten fragen - wenns OK ist...?
Bei altermann werde ich auch am Ball blieben.
Gruß
Ariba
Hallo,
mein Gutachten liegt nun mittlerweile vor. Die Fragestellung des Gerichtes war:
- ist ein kontakt des kindesvaters mit dem kind dem kindeswohl dienlich
- welche form des umgang ist dem kindeswohl dienlich, begleitet, unbegleitet, ausschluss
- welche möglichkeiten sieht der gutachter, um das konfliktpotential der kindeseltern zu minimieren
Ergebnis des Gutachters
Die Interaktionen zwischen dem Kind und dem Vater ist als überdurchschnittlich einzuschätzen, so das ein Umgang des Vaters dem Kindeswohl zuträglich ist.
Herr XXX verfügt über die Fähigkeit, innerhalb von Umgangskontakten in besonderer Weise feinfühlig mit XXX umzugehen, ihre Bedürfnisse wahrzunehmen und in adäquater Weise darauf einzugehen.
Weiterhin merkt der Gutachter an, dass ein Umgang mindestens 1 x pro Woche erfolgen sollte, damit das Kind den Vater auf Dauer auch als Bezugs- und Bindungsperson wahrnehmen kann.
Zunächst sollten weiterhin begleitete Umgänge stattfinden, welche im weiteren Verlauf zeitlich ausgedehnt werden sollten, und bei Erfolg sollten diese Umgänge später im Haushalt des Vaters stattfinden.
Weiterhin rät der Gutachter an, dass die Eltern sich Hilfe in Form einer Therapie o.ä holen sollten.
Im April ist nun wieder einmal Verhandlung... mal sehen was das Gericht diesmal beschliesst...
Hallo, habe auch ein Familienpsychologisches Gutachten hinter mir.
Der Gutachter wurde am 13. März 2008 bestellt und war bereits Ende Mai 2008 bei mir.
Es sollte Beweis erbracht werden, die Bindung vom Kind zu den Elternteilen festzustellen.
Das Gericht stellte dem Gutachter in dem Auftrag eine klare Fragestellung.
Wie steht das Kind zu dem Vater und umgekehrt?
Ist der Vater in der Lage Verantwortung zu übernehmen und kann er es verkraften, das das alleinige
Sorgerecht bei der Mutter liegt? da wir nicht verheiratet waren.
Kann das Kind mit erschwerten Bedingungen des Umganges fertig werden, (da Umgangsboykott seit 2,5 Jahren)
Unternimmt die Mutter Anstrebungen den Umgang zu verhindern?
Wie könnte man einen Umgang gestalten?
Ich habe einige schriftliche Tests durchgeführt.
Zunächst beschreibst du dein ganzes Leben, anhand einer Eigenanamese.
Intelligenztests
Tests über den Psychischen Zustand, Erregbarkeit, Agressionsverhalten, Gemütszustand,
Anhand der Ergebnisse, wird ein Persönlichkeitsbild zusammengebaut.
Befragungen des Gutachters, die auf Band aufgezeichnet werden, in erster Linie bezogen auf die ehem. Beziehung mit der Mutter.
Du solltest sachlich bleiben, nicht zornig werden egal was du durchgemacht hast., grundsätzlich im Interesse des Kindes deine Bereitschaft zur Versöhnung bekunden. Mache Ihr niemals Vorwürfe, sie sei eine schlechte Mutter oder sowas.
Du musst verhindern, daß der Gutacher Feindseligkeit bei dir gegenüber der Mutter erkennt.
Der Gutachter war 6 Stunden am Stück bei mir.
Innerhalb 2 Wochen lag das Gutachten mit 144 Seiten in meinem Briefkasten.
Es war sehr gut, das der Mutter weniger, da man Ihre Motivation nach Rache klar erkannt hat.
Die Mutter wird genauso begutachtet, daß Kind wenn es jünger als 12 Jahre ist wird nur etwas befragt, Gespräch wird auch aufgezeichnet.
Bisher haben wir kein Beschluss, nicht mal einen Termin.
Es ist das Recht jedes Beteiligten ein Gutachten welches nicht so gut ausgefallen ist anzufechten und der Gutachter muss schriftlich Stellung nehmen, auch ein ergänzendes Gutachten kann gefertigt werden.
Dies hat in meinem Fall die KM auch gemacht , weil Sie es gar nicht gut findet, daß mein Gutachten super und Ihres...naja..war. Nun warte ich wieder auf einen Termin vom Gutachter, dann vom Gericht usw.
Meinen Sohn habe ich zuletzt im Oktober 2006 gesehen, den Antrag auf Umgang habe ich am 06.11.2006 gestellt, bisher hatten wir eine Verhandlung und zwar am 16.10.07. Der Gutachter kam dann mal im Mai 2008.
Die Gerichte haben Zeit, alles zum Wohl des Kindes.
Hoffe ich konnte dir helfen
Grus Dieter