Liebe Foris,
ich möchte mir gerne mal die aktuelle Situation über den Umgang mit meiner Tochter (8J.) von der Seele schreiben, vielleicht hat ja der eine oder andere etwas für mich, dass mir weiterhilft. Denn ich weiß mir langsam keinen Rat mehr.
Ich arbeite in Schichten (rollende Woche) und kann daher nur an bestimmten WEs den Umgang wahrnehmen, ansonsten gehe ich arbeiten. Bis zum Sommer 2005 habe ich meine Tochter 14-tägig montags und freitags (angeblicher Wunsch meiner Tochter) gesehen (soweit ich es mit meinem Schichtplan vereinbaren konnte), da sie in der Nähe wohnte. 🙂 Seit letztem Sommer wohnt meine Tochter nun 50km von mir weg. Und seitdem klappt gar nichts mehr und es gibt nur Ärger. 😡
Ich (kein Sorgerecht!) hatte mich hilfesuchend an´s JA gewendet, da ich meine Tochter wochenlang nicht (mit verschiedenen Begründungen meiner Ex) nicht gesehen habe, was dann aber ein totaler Reinfall war. Dadurch ist es noch schlimmer geworden. Die mündlich abgemachte Umgangsvereinbarung (hälftige Ferien, 1x im Monat ein meinem freien WE [angeblicher Wunsch meiner Tochter] anderes WE wie mit meinem Schichtplan vereinbar) wurde schriftlich von meiner Ex so festgehalten, dass ich mich verpflichten solle, die Kleine maximal 1x im Monat zu sehen und meine Ex könnte jederzeit die Regelung aufheben. Daraufhin habe ich mir dann einen Anwalt gesucht, da mittleweile auch rauskam, dass der JA-Mann gelogen hat, als er sagte, dass meine Tochter ihm ggb. geäußert hätte, 1WE im Monat reichen ihr. Meine Tochter hat zu ihm gesagt, dass sie 2x zu mir möchte (von meiner Tochter und später auch von meiner Ex bestätigt), aber nach Aussagen meiner EX, hält der Herr XY vom JA 1x im Monat für ausreichend.
Meine Ex schwört mittlerweile auf den Mann vom JA (klar, er scheint ja in ihrem Sinne zu sprechen), die Anwaltsschreiben werden entweder ignoriert oder von ihrer Anwältin absolut oberflächlich beantwortet. Wenn ich richtig zusammenzähle, haben wir mittlerweile 8 Umgangsregelungen, die Madame gerne hätte. Sie sagt nur noch, ich solle doch vor Gericht gehen, wenn mir was nicht paßt. Einen weiteren Termin beim JA, den sie immer favorisiert, lehne ich ab, da ich dem JA-Mann nicht mehr vertraue und ihn für befangen halte. Die mehrfachen Angebote von uns, dass wir zwei uns mit unseren Anwälten an einen Tisch setzen, ignoriert sie.
Mittlerweile sagt sie regelmäßig vereinbarte Termine ab (stellenweise erst am Tag, an dem ich unsere Tochter abholen möchte), da meine Tochter angeblich nicht will, und gute Freunde und Familie meinem Umgangsrecht vorgehen. Von den letzten 7 vereinbarten Terminen hat sie 4 abgesagt. Sie schlägt dann zwar öfters das WE darauf als Ersatz vor, weiß aber ganz genau, dass ich nicht kann, da ich arbeiten bin.
Leider ist meine Kleine auch mittlerweile total beeinflußt und auch zu jung , um die Tragweite zu verstehen. Ich habe den Kampf aufgenommen, da sie mir immer wieder gesagt hat, dass ihr die Termine zu wenig sind und die Zeit bis zum Wiedersehen zu lang ist. Mittlerweile ist alles andere wichtiger. Meine Ex sagt dann eben, meine Tochter will lieber mit einer Freundin spielen, als zu mir zu kommen. Meine Tochter versteht es nicht und sieht es wahrscheinlich in diesem Moment auch so und meine Ex fördert diese Einstellung und tut nichts dagegen, da sie ja den Umgang so wenig wie möglich haben will, am besten gar nicht.
Ich habe den Eindruck, dass ich meine Tochter nur noch als Lückenbüser sehen werde, oder wenn es Geschenke gibt (der Ostertermin wurde abgesagt, und der darauffolgende mit den Worten bestätigt, dass sie ja schließlich ihre Geschenke abholen will) ;( 😡
Ich habe das Gefühl, ich führe einen Kampf gegen Windmühlen (wie wahrescheinlich so viele hier) :puzz:.
Ich werde mir das Geld für´s Gericht sparen, da meine Ex total verlogen ist und ich weiß, dass sie das Urteil genauso wenig befolgen würde, wie die JA-Absprache. Sie stellt sich dann eh hin, "Du siehst doch Deine Tochter, was willst Du eigentlich und wenn sie nicht will, kann ich es nicht ändern, ich tue alles zum Wohle des Kindes und Du willst sie doch nicht zwingen, oder?" Eben die selben Worte, die ich bis jetzt immer höre. und sie fühlt sich im Recht, da der JA-Mann ihr gesagt hat, dass er ihr helfen würde.
Ich weiß mittlerweile auch schon gar nicht mehr, wie ich mit meiner Kleinen umgehen soll. Ich habe schon öfters festgestellt, dass sie mich anlügt. Ihr wurde eingetrichtert, dass mich ihr Leben und das Leben in der neuen Familie (sie leben bei ihrem neuen LG und sie hat gerade ihr 2. Kind bekommen) nichts angeht. Dabei will ich doch nur wissen, ob sie mit dem LG und seinen Kindern zurecht kommt und wie es in der Schule läuft. Das ist mir doch wichtig und was anderes interessiert mich doch auch gar nicht. Aber meine Ex stellt sich hin (auch vor dem JA), ich würde meine Tochter aushorchen und der Herr XY hat sie angeblich bestehtigt, dass ich das zu unterlassen haben.
Ich glaube, ich lebe ich einer falschen Welt :knockout:
Danke für´s Lesen!
Schönen Abend
Mr. Bean
Hallo Mr. Bean,
Ich werde mir das Geld für´s Gericht sparen, da meine Ex total verlogen ist und ich weiß, dass sie das Urteil genauso wenig befolgen würde, wie die JA-Absprache.
Das solltest du dir nochmal überlegen. Wenn nämlich ein Gerichtsbeschluss vorliegt und sie diesen ignoriert, kann das Gericht z.B. ein Zwangsgeld gegen sie verhängen. Und wenn sie weiter "boykottiert", dann gibt es nochmal ein Zwangsgeld. Wetten, dass eine solche Androhung Wunder wirkt?
In deinem Fall kann ich nur raten: Umgang gerichtlich regeln lassen. Bist du juristisch "fit" genung, geht sowas auch ohne Anwalt.
Bisher habt ihr nur eine lose mündliche Regelung. Und die funktioniert in eurem Fall nicht. Resignieren und aufgeben wäre jetzt falsch!
Kopf hoch
Martin
Hallo Schmusepapa,
der Punkt ist, dass sich meine Ex hinstellt, dass meine Tochter lieber das WE zu Hause verbringen möchte (teilweise mit Kinobesuchen, wir bekommen Besuch, eine Freundin meiner Tochter kommt vorbei etc geködert). Da ist ihr dann das Urteil auch schnurtz, da sie ja immer "zum Wohle unserer Tochter" (was wir ja sehen können, als meine Tochter öfters zu mir kommen wollte) handelt und sie ja nicht zwingen kann bzw. will.
Und außerdem ... greif mal einem nackigen Mann/ Frau in die Tasche ... Sie ist nie arbeiten gegangen, nun ist vor ein paar Wo das 2. Kind gekommen und vom neuen LG kannste finanziell überhaupt nichts erwarten (hat seine eigenen Kinder zu finanzieren) - wobei ich auch davon ausgehe, dass dieser mit dem Zwangsgeld nix zu tun hat. Also wie soll das Gericht dann das Zwangsgeld umsetzen?
Grüße
Mr. Bean
Moin, moin,
ich weiss Du hattest geschrieben, dass Du nicht das Sorgerecht hast. Wie kam/kommt es hierzu?
Wart Ihr nicht verheiratet? Oder hast Du es aufgrund einer Gerichtsentscheidung verloren?
Führe Tagebuch, damit Du die Boykotte ehrlich wiedergeben kannst. Der nächste Prozeß kommt garantiert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nein wir waren nicht verheiratet - zum Glück!!! 😉 :rofl2:
Damals hat mich keiner daraufhin gewiesen, dass ich nicht nur die Vaterschaft anerkenne, sondern mir auch das Sorgerecht geben lassen. 😡 Ich habe es nicht gewußt und nun ist es zu spät. Allerdings denke ich, dass es auch mit Sorgerecht nicht groß anders laufen würde.
Tagebuch! Ich habe Fotos, Listen, SMS, e-mails massenweise :rofl2: Ich kann alles nachvollziehen, belegen und beweisen. Da wir nur noch schriftlich per Mail kommunizieren, ist es leicht zu belegen. Nur liest sich das jemand durch? Ich hoffe ja, das meine Tochter - wenn sie erwachsen ist, es klarer sieht und meine Ex sie nicht bis dahin komplett mit ihrer Beeinflussung kaputt gespielt hat - es mal lesen wird und viele Dinge deutlicher und in einem anderen Licht sieht!!
Hi,
schade, ich hatte gehofft, dass man vielleicht dann etwas über das beantragen des ABR bewirken kann. Fällt ja aber leider unter diesem Gesichtspunkt weg.
Gibt es "vielleicht" die Möglichkeit, dass Du flexibel an Deinem Schichtplan arbeiten kannst?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nein, ich habe einen festes Schichtsystem und kann ja auch nicht ständig Urlaub nehmen. Zudem würde ich dann auch wertvolle Urlaubtage vergeuden, da sie ja regelmäßig kurzfristig Termine absagt, wofür ich dann extra Urlaub genommen habe (wäre nicht das erste Mal, habe auch schon mal 3x meinen Urlaubstag wegen Ihren Ab-/ Zu-/ Absage, gekürzter Umgang etc. geändert... mach das mal Deinem Chef begreiflich).
Zudem gehe ich in 12h-Schichten, was einen Umgang undenkbar macht und daneben hat meine Ex verboten (auch vor dem JA), dass meine LG mit meiner Tochter alleine ist! :knockout:
Na ja,
aber wenn sie kurzfristig absagt, dann würde ich ihr die Urlaubstage/Fahrten in Rechnung stellen. Über den Taschengeldparagrapen kann man evtl. noch pfändbares Vermögen finden, was sie bestimmt reichlich ärgern würde ... und wenn es nur 20 Euro im Monat sind.
Bei Deiner Beschreibung würde sie vermutlich explodieren.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Mr-Bean,
also ich würde dir dringend raten den Umgang gerichtlich einzuklagen. Es ist richtig, dass dann bei nichteinhalten ein Zwangsgeld erhoben wird. Wenn das nicht fruchtet kann ihr auch für die Zeit der Umgänge das ABR entzogen werden. Es kann bei anhaltendem Boykott sogar der Verlust des SR drohen.
Und die Ausrede "das Kind will ja nicht" soll sie mal beim Gericht ablassen! Da ist sie dann gleich unten durch.
Die Ex meines LG hat genau dasselbe gemacht: Immer an den Vater-WE tolle Ausflüge geplant und der Lütten dann gesagt, sie soll dem Vater absagen. Es half hier auch nur das Gericht. Die haben ihr anständig den Kopf gewaschen. Fast wörtlich (werde ich wohl nie vergessen) sagte die Richterin: "Seid wann lassen wir uns von einem Kind vorschreiben wo es langgeht? Sie hat sich zu fügen! Und sie sind dafür verantwortlich, dass der Umgang reibungslos klappt und das Kind den Umgang auch warnimmt!"
Danach hat sie noch einmal versucht den Umgang zu torpedieren, Anzeige wegen Kindesentziehung und Klage auf ABR waren die Folge. Seid dem klappt der Umgang reibungslos.
Manche KM müssen einfach mal eins aufs Dach kriegen, und wenn die merken was auf dem Spiel steht, werden sie schnell ziemlich handzahm.
Glaub mir diese Ausreden von ihr finden bei Gericht keinen Zuhörer, damit schießt sie sich ins eigene Knie.
Also auf gehts und zeig ihr mal dass du dir nicht auf der Nase tanzen lässt!
Viel Glück!
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy,
danke für die aufmunternten Worte. Allerdings mache ich mir langsam Gedanken und Sorgen, was meine Tochter vor Gericht bzw. ggb. dem Richter sagen wird. Sie hat sich im letzten Jahr ziemlich verändert. Sie ist nicht spontan, unbeschwert und aufgeschlossen, wie man es von einer 8jährigen erwarten würde. Sie wägt alles ab, bevor Sie auf Fragen antwortet ("Ich geh mal schnell auf´s Klo, kann ich Dir danach antworten?"), sei es, ob ihr das Essen schmeckt, was wir am Nachmittag unternehmen wollen oder wie sie mit dem Umfeld zurechtkommt. Sie ist beeinflußt und hat scheinbar Sprechverbot zu gewissen Themen aufbekommen. Das wird aus ihrem Verhalten sehr deutlich.
Anscheinend hat ihre Mutter zu ihr gesagt, ich würde nur meckern, obwohl sie es ja bei mir anders erlebt. Meine Ex hat mir vor kurzem mitgeteilt, dass sie angeblich unsere Tochter seit Januar überzeugen müßte, zu mir zu kommen, da sie Angst vor mir hätte. Komisch, dass dann meine Tochter immer an mir hängt, wenn sie bei mir ist, mit mir schmusen und baden will und mir ständig Küßchen gibt :redhead: :)Macht man das mit jemanden, vor dem man angst hat??? :puzz:
Sie liebt mich und hängt an mir, dass zeigt sie mir zumindestens, wenn wir zusammen sind. Doch demgegenüber scheint sie mich schnell vergessen zu haben, wenn sie wieder bei ihrer Mutter ist. Wie sonst kann ich mir dann erklären, dass alles andere für sie wichtiger ist. Ich habe ihr schon erklärt, dass ich nur an den WEs kann, die ich mit ihrer Mutter abgesprochen habe und keine Ausweichmöglichkeiten habe. Natürlich weiß sie von den meisten Terminen nichts, vor allem wenn mal wieder länger Pausen des Umgangs dazwischen sind. Meine Ex scheint ihr die Termine erst ein paar Tage vor dem Stattfinden bekanntzugeben. Dann ist es natürlich leicht für die Mutter, irgendwelche Gründe vorzuschieben, damit der Umgang nicht stattfindet. Aber zum Beispiel wußte meine Tochter beim vorletzten Umgang (Anfang Juni), dass wir uns das darauffolgende WE wiedersehen werden. Wir hatten verabredet, baden zu gehen. Am Freitag darauf, dem Tag an dem ich sie holen wollte, wurde mir gesagt, dass eine Freundin kommt, mit der sie spielen möchte und die sie wohl länger nicht gesehen hat. Somit will sie nicht zu mir kommen. Daraufhin hab ich sie erst letztes WE wieder gesehen. 😡 ;(
Was passiert, wenn sie dem Richter auf einmal sagt, sie will nicht zu mir, einmal alle 1-2 Monate reichen ihr, oder noch schlimmer, sie hat angst vor mir. Ich weiß doch nicht, was meine Ex unserer Tochter alles einredet, sie hat es doch schon geschafft, dass meine Tochter beim Jugendamt gesagt hat, dass mich ihre (neue) Familie nichts angeht und ich sie nicht "ausfragen" soll. (Von meiner Ex bekomme ich ja keinerlei Infos über Gesundheit, Schule, Wohlergehen). Und lass dann noch Wochen zwischen dem letzten Umgang und dem Gerichtstermin liegen..... ;(
Was hat diese Frau bloß mit unserer Tochter gemacht??? ;( :gunman:
Hi Mr. Bean,
Du musst endlich was tun! Daisy hat vollkommen recht, setz Dein Umgangsrecht gerichtlich durch, wenn alle anderen Mittel versagen und das tun sie offensichtlich. Ich hab mal zwei Gerichtsurteile verlinkt: das erste beschäftigt sich sehr ausführlich mit dem Loyalitätskonflikt der Kinder und findet deutliche Worte für die Mutter; das zweite enthält eine Umgangsregelung (zwar für ein Kleinkind, aber als Bespiel gut, dass selbst Krankheit kein Grund ist, das Kind nicht herauszugeben). Ich hoffe, das macht en wenig Mut.
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1925895033&ID=6102
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1925895033&ID=6752
Noch was: denk nicht so viel darüber nach, was deine Tochter vor Gericht sagen wird und wie das rüberkommt. Erfahrene Richter können durchaus die Aussagen der Kinder bewerten (siehe erstes Urteil). In dem Alter kann sie auch keine Entscheidung treffen, ob sie angeblich nicht zu Dir will. Derartige Entscheidungen stehen ihr in ihrem Alten nicht zu. Oder lassen sich jetzt Eltern ihr Verhalten von einer achtjährigen diktieren? Der Umgang zu Dir findet ohne wenn und aber und Diskussionen statt, und die KM hat dieses (gesetzlich vorgeschrieben) zu fördern. Tut sie das nicht, und stürzt das Kind durch ihr Verhalten in Loyalitätskonflikte, musst du dagegen halten. Treffen mit Freunden, will nicht, ist krank, ist hinterher unruhig und wie sonst die ganze Palette der umgangsverhindernden Begründungen auch lauten mag: Denk nicht mal drüber nach! Du bist der Vater und hast neben dem Umgangsrecht die Pflicht Dich um Dein Kind zu kümmern. Dein Ziel muss sein (meins übrigens auch), eine vollstreckbare Umgangsvereinbarung zu erlangen.
Dir einen klaren Kopf und macht was!
Mux
Hallo, ganz genau Mux, du sprichst mir aus der Seele! So und nicht anders muss das laufen.
Wir haben der Lütten meines LG dann auch erklärt, dass jedes 2. WE Papa-WE ist, und dass Mutti doch ihre tollen Ausflüge an ihrem WE planen kann. Das hat sie auch verstanden und ich denke sie hat dabei auch gemerkt dass ihre Mutter das absichtlich immer am Papa-WE plant.
@Mr-Bean
um die Aussagen der Kleinen brauchst du dir wirklich keine Gedanken zu machen. Beim JA hatte die kleine auch solche Sachen gesagt wie " ein Tag im Monat reicht". Auch die KM hat behauptet, die Lütte habe Angst vor Ihrem Vater und hat alle Register gezogen um den Umgang zu verhindern.
"Wenn das Kind nicht will, muss sie auch nicht"
Die Richterin hat sie eines Bessren belehrt!
Und lass dir vom JA nicht ein X für ein U vormachen!
Der sogenannte Mindestumgang ist:
14 tägig von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend
jeden zweiten hohen Feiertag von Ostern, Pfingsten, Weihnachten
14 Tage zusammenhängend in den Sommerferien
Hälfte von allen übrigen Ferien
Du brauchst unbedingt einen vollstreckbaren Umgangstitel damit du dann bei weiterem Boykott gegen die KM vorgehen kannst. Du musst ihr knallhart zeigen wo der Hammer hängt, nur so hast du eine Chance das es irgendwann mal normal läuft mit dem Umgang.
Liebe Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hi Mr. Bean,
ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen: Lass dir das nicht gefallen, zumal da nach meinen Empfindungen einige Merkwürdigkeiten existieren. Z.B.:
- Mit welchem Recht "verlangt" die KM, dass eure Tochter mit deiner LG nicht allein sein darf?? Mit IHREM LG darf sie es doch auch!! (bei solch einer Doppelmoral geht mir echt der Hut hoch...)
- Wenn eure Tochter wirklich mit dir schmusen, baden und kuscheln will, passt das mit der "Angst" überhaupt gar nicht ins Bild - sehe ich auch so!
Für mich sind solche Dinge wie: Plötzlicher "Meinungsumschwung" des "Kindes" (mal ist sie gern bei dir, mal hat sie Angst, mal sind andere Dinge wichtiger usw.) ein ziemlich eindeutiges Zeichen dafür, dass das Kind schwer beeinflusst wird, denn derart reagiert kein 8-jähriges Kind von sich aus.
Wäre wirklich mal spannend zu erfahren, wie das Gericht das sehen würde!
Vielleicht könntest du deine Ex ja auch einfach mal entspannt überlisten, in dem du, wenn dann mal wieder ein Wochenende gecancelt wurde, weil eine Freundin deiner Tochter zu Besuch kommt, sagst: "Kein Probelm, dann unternehmen wir eben etwas zusammen MIT der Freundin". Z.B könntet ihr zusammen ins Kino gehen oder in den Zoo oder soetwas.
Wichtig ist: Bleib entspannt, locker und ruhig und versuche durch solche Vorschläge deiner Ex den Wind aus den Segeln zu nehmen und ihr keine Grundlage für derartige Fiesheiten zu bieten.
Moralische Anmerkung:
Bei manchen Eltern fragt man sich wirklich, ob man es bei ihnen mit erwachsenen Menschen zu tun hat...
Wenn BEIDE das Wohl des KINDES vor ihre Rachegelüste und eigenen Interessen stellen, gibts derartige Probleme nicht...
Ich drück dir die Daumen!
Viele Grüsse
Yorgo
Hallo,
mach der KM klar, dass du diese Wochenenden verplanst und wenn sie das tun sollte muss sie dem Kind klarmachen, das sie die KM das verbockt hat.
Umgangszeit ist zumindest in dem Alter auch noch Umgangszeit. Später wird sich das mal ändern, aber bis jetzt geht in meinen Augen nichts anderes vor. Freunde können auch zu dir kommen.
Sophie
Hallo,
erst einmal ein dickes Dankeschön an alle. :dankeschoen:
Ich habe viele aufmunternde Worte lesen können, die mich über den Gerichtsweg noch mal nachdenken lassen.
@ AnnaSophie:
Ich habe meine Tochter schön öfters daraufhin gewiesen, was wir alles mit ihr bzw. für sie geplant hatten, was dann natürlich aufgrund ihrer bzw. ihrer Mutters Absage ins Wasser gefallen ist. Sie ist zwar nachdenklich geworden und hat dann nochmals nachgefragt (scheinbar in der Annahme, das man dies an dem gerade stattfindenden Umgangs-WE nachholen könnte) aber ansonsten hat es nicht viel gebracht.
@yorgo:
Das schlimme daran ist, dass meine Ex vom JA-Mann bestärkt wurde, was das Verbot des alleinigen Umgangs zwischen meiner LG und meiner Tochter anbetrifft. Er könnte das gut nachvollziehen, da meine Ex nicht genug über meine LG weiß. Das das allerdings daranliegt, dass sich meine LG zurückhält, da meine EX von Anfang an gegen sie und unsere Beziehung gearbeitet hat und am Tag, als sie von meiner Freundin erfuhr sofort den Umgang verbot, weiß er natürlich nicht - würde ihn eh nicht interessieren. "Dummerweise" 🙂 ist meine Ex gescheitert, da ich mit meiner LG mittlerweile 1 Jahr zusammenlebe. Das ändert aber nichts an ihrer Position. Ist aber auch egal, da meine 12h-Schicht eh nicht zuläßt, meine Tochter in der Zeit bei mir zu haben.
Außerdem mußt Du verstehen :wink:, dass es was anderes ist, wenn der LG meiner Ex alleine mit meiner Tochter ist. Außerdem hat sie das ASR und ABR und darf daher bestimmen was sie will - so oft wie sie mir das vorhält, kann ich das gar nicht vergessen 😉
@Daisy:
Deinen ufgeführten Mindestumgang werde ich sicherlich unabhängig von meinem Schichtdienst nie erleben.
Auch wenn das Gericht in diese Richtung entscheiden würde, habe ich allerdings große Bedenken, dass sich meine Ex daran hält.
Wie sehen denn die Höhen der Zwangsgelder aus? Was passiert, wenn sie von meiner Ex aus gar nicht umsetzbar sind?
Viele Grüße
Mr-Bean
Hi nochmal,
ich bin zwar kein Jurist, aber so wie ich das sehe sind Sorgerecht und Umgangsrecht zwar nicht das selbe, aber die Tatsache, dass jemand das alleinige Sorgerecht hat, gibt ihm noch längst nicht das Recht, auch das Umgangsrecht frei Schnauze zu bestimmen. Das Argument, sie würde deine LG ja nicht kennen zieht meiner Meinung nach gar nicht, denn IHREN LG kannte die Kleine und auch DU auch nicht. Wenn sie der Kleinen IHREN LG zugemutet hat spricht auch nichts dagegen, ihr DEINE LG zuzumuten - das wäre nur fair.
Die Tatsache, dass du mit deiner LG bereits seit einem Jahr zusammen bist, zeigt eine gewisse Beständigkeit (ständig wechselnde Beziehungen würde ich der Kleinen auch nicht zumuten), so dass ihre Argumente meinen Eindruck nur bestätigen, dass sie da Front gegen dich macht und die Begründungen und Argumentationen der Kleinen vorschiebt, weil im Grunde genommen SIE den Kontakt nicht will.
Abgesehen davon, dass ich das moralisch völlig daneben finde und damit dem Kind bewußt der Vater vorenthalten wird (irgendwann wird sie der herangewachsenen Tochter dafür Rechenschaft leisten müssen - ich weiss, wovon ich rede, weil ich selbst Scheidungskind bin und meine Mutter mich und meine Geschwister massiv psychisch unter Druck gesetzt hat, um bloss nicht den Kontakt zum Vater zu suchen) stellt sich mir die Frage, ob man diesem JA-Onkel nicht mal Feuer machen kann. Gibts da keine Möglichkeit der Beschwerde oder ähnliches?
Dieser schöne Satz, den ich hier neulich gelesen habe - "Wer fragt das Kind"? trifft hier mal wieder voll zu.
Ein Kind hat ein Recht auf BEIDE Elternteile und da finde ich es völlig unangebracht, wenn der eine versucht, dem anderen das Kind vorzuenthalten und es sogar noch als Druckmittel zu verwenden... Sorry, aber da könnte ich ko.........
Viele Grüsse
Yorgo
Hallo yorgo,
natürlich hast Du recht, was die Fairness angeht, aber ich glaube meine Ex (und viele andere Ex hier) weiß gar nicht was das ist und sie interessiert es auch gar nicht, denn sie hat die "Macht" 😡 und ich soll bitte kuschen.
Wir haben auch schon überlegt, ob wir nicht gegen den Herrn vom JA eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Wir haben das auch schon mit unserer RA diskutiert, die uns unterstützen würde. Allerdings warten wir erstmal ab, wie es sich weiterentwickelt. Sollten es zum Gericht kommen, lehne ich ihn eh wegen Befangenheit ab und das werde ich ihm auch ins Gesicht sagen - mit Begründung. Wir hatten mit unserer RA abgesprochen im Fall aller Fälle vorab einen Termin bei ihm zu machen und Klartext zu reden - und das ganze vor´m Gericht vorzubringen.
Als KV ohne SR ist man eben Freiwild und alle deken, sie können mir die machen was sie wollen! 😡