hallo und wieder bin ich mit einer neuen Frage hier .
da ich Harz4 bezieher bin und mir die Fahrten zu teuer werden , möchte ich gerne wissen ob ich meine fahrkosten vom amt wieder bekomme . laut A-Amt wird eine Kilometerpauschale von 0,20 cent pro kilometer bezahlt , das sind in meinen fall 56 km a 10,60 Euro hin und zurück das mal 2 sind das also 21,20 Euro am wochenende , das im monat 2mal also alle 14 Tage würde ich dann 42,40 euro zahlen , aber laut a-amt würde ich nur 15,33 wieder bekommen da im Harz4 satz 30 euro dafür vor gesehen ist . kennt sich da jemand genauer aus und kann mir da einer helfen , da ich der meinung bin das ,das A-Amt versucht mich zu verarschen .
umgangsrecht habe ich für beite kinder falls jemand fragen sollte .
Moin.
Deine Skepsis ist berechtigt.
Ich kenne mich in diesem Thema zwar nicht im Detail aus, glaube aber dass du recht hast.
Die 30,-€ sind nicht dafür vorgesehen.
Vielleicht meldet sich der wilde Lachs noch zu deiner Frage.
Der kennt sich da besser aus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
aber laut a-amt würde ich nur 15,33 wieder bekommen da im Harz4 satz 30 euro dafür vor gesehen ist . kennt sich da jemand genauer aus und kann mir da einer helfen , da ich der meinung bin das ,das A-Amt versucht mich zu verarschen .
umgangsrecht habe ich für beite kinder falls jemand fragen sollte .
:volldoll:
30 Euro? Das scheint mir auch irgendwo her gezaubert. Aber der Betrag von 15,33 Euro ist interessant.
Das ist genau der Betrag für WERBUNGSKOSTEN. Das hat mit den Leistungen aus
§21 Abs. 6 SGB II (Härtefallkatalog, Wahrnehmung Umgangsrecht) NICHTS zu tun. Die Fahrtkostenbelastung ist
ein Mehrbedarf, oder auch "atypischer Bedarf" genannt und ist eben nicht im Regelsatz enthalten.
Hier steht, was zu beantragen ist (Seite 8, Randziffer 21.32-21.37, hier insbesondere Seite 11 und Seite 12, Nr. 6.3)
In Jobcentern die der Bundesagentur für Arbeit unterstellt sind, gibt es dafür ein Antragsformular, die Anlage BEBE.
In Jobcentern, die zu optierenden Kommunen gehören (Optionskommunen) gibt es wahrscheinlich noch nicht
mal einen Vordruck für einen solchen Antrag. Aber für einen Antrag braucht man zunächst auch keinen Formularvordruck.
Den kannst du mit Hinweis auf den o. a. Paragraphen auch selber schriftlich an das Jobcenter stellen.
So viel zum Thema Auskunft- und Beratungspflicht deines Jobcenters (§14 bis §17 SGB I).
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
ich versteh das genau so nicht warum die versuchen mich für blöd zu verkaufen. ich hatte gester ein Termin auf denn a-amt und es wurde versucht mir weiß zu machen das der Gesetzgeber das schon mit ins harz4 mit einbezogen hat . sie wollten das ich sozusagen denn wiederspruch zurück nehme und dafür unterschreibe . ich bin ja nicht dumm und habe es verneint mit der Aussage das ich mich mit mein Anwalt in Verbindung setze und schaue ob das alles rechtens ist was die da machen . darauf hin haben die ein schreibe fertig gemacht wo drauf stande das ich auf mein wiederspruch bestehen bleibe.
ich versteh das genau so nicht warum die versuchen mich für blöd zu verkaufen. ich hatte gester ein Termin auf denn a-amt und es wurde versucht mir weiß zu machen das der Gesetzgeber das schon mit ins harz4 mit einbezogen hat . sie wollten das ich sozusagen denn wiederspruch zurück nehme und dafür unterschreibe .
Dann frag deinen Anwalt auch gleich mal, ob es nicht Sinn macht, Strafanträge gegen diese Mitarbeiter
wegen versuchten Betruges und versuchter Kindeswohlgefährdung im Amt zu stellen. Die wollen dich ganz offensichtlich ver...en.
Der Widerspruch muß aufrecht erhalten werden.
Ich verstehe sehr gut, was da gerade bei dir vor sich geht. Ich klage wegen der Umgangskosten gerade meinen Landkreis in Grund in Boden, weil der sich einen subtilen Trick nach dem anderen einfallen lässt,
um uns dem Umgang zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen, obwohl ich für uns eine positive Gerichtsentscheidung vor dem Sozialgericht bewirken konnte. Die Presse ist nun auch von mir eingeschaltet und wird berichten (dauert noch 'n bisschen).
Auf keinen Fall den Widerspruch zurücknehmen, über offenkundige "Falschberatung" beschweren und Fachaufsichtsbeschwerde androhen. Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, ab zum Anwalt.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
danke für die antwort, ich werde erstmal abwarten was mein wiederspruch sagt , natührlich werde ich auch mein anwalt fragen und gegebenfalls gegen das JC vorgehen , denn so wie du schon geschrieben hast ist es Kindeswohlgefährdung und betrug . werde natührlich berichten was noch alles so kommt .
so hab mal was gefunden , verstehe das aber nicht wirklich , der eine sagt es so und der andere so ?
Fahrkosten können nur in Höhe der Kosten für die jeweils preisgünstigste zumutbare
Fahrgelegenheit (am Wochenende) übernommen werden. Die Fahrten müssen zudem
auch tatsächlich der Wahrung des Umgangsrechts dienen.
Hier
zu gelten folgende Regelungen:
-
Bei der Nutzung eines PKW sind für die Gesamtstrecke der Hin
-
und Rückfahrt für die
ersten 30 km 0,30 € und ab dem 31. km 0,10 € anzusetzen.
4
Zur Überprüfung der
Angaben des Antragsstellers kann der Routenplaner von „Falk“
benutzt werden.
Dieser ist
im Internet unter
www.falk.de
zu finden
hier der link dazu
http://www.jobcenter.wuppertal.de/medien/bindata/Handlungshinweis_Sonderbedarfe_21Abs_6_SGBII.pdf
Die Fahrtkostenerstattung für Umgang ist im Sozialrecht nicht einheitlich geregelt.
Vor Gericht z. B. bekommt man hier 10 Cent und dort 20 Cent je gefahrenen Kilometer.
Das nächste Gericht meint, man soll mit der Bahn fahren, auch wenn das 1,5 h länger dauert.
Es ist aber in jedem Fall preiswerter und damit sozialverträglicher.
Es gibt keine klare Richtlinie zur Höhe der Fahrtkostenerstattung je gefahrenen Kilometer mit
dem eigenen KFZ. Im Internet gibt es aber ein paar Urteile dazu, wo du schon mal eine
einen ungefähren Richtwert ermitteln kannst.
Es sind aber jedenfalls Hin- und Rückfahrt einzubeziehen, egal ob Bahn oder KFZ.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Ich habe noch einmal ein bisschen hierzu recherchiert.
Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Pauschalierung der Fahrkosten, das Jobcenter hat daher die tatsächlich nachgewiesenen Fahrkosten der günstigsten Beförderungsart zu ersetzen.
Bei Nutzung eines Privat-KFZU kommt die gleiche Anwendung von § 5 Absatz 1, Satz 2, des Bundesreisekostengesetzes zur Geltung, das heißt hier, es sind 20 Cent je gefahrenem Kilometer.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo,
ein Ansparbetrag für Fahrtkosten explizit wegen Umgang ist im Regelsatz nicht vorgesehen. Dieser ist auch der Logik nach nicht durchsetzbar.
Es gibt diesbzgl. bereits diverse Entscheidungen von LSG's z.B. dem Bayerischen Landessozialgericht oder dem Nordrhein-westfälischen LSG.
Pro gefahrenem "Umgangs"kilometer erhält man 0,10 Euro. Für die einfache Strecke somit 0,20 Euro. Insofern man öffentliche Verkehrsmittel benutzt, wird das Ticket erstattet. Die günstigste Transportmöglichkeit i.d.R. via Bahn oder Bus ist zu wählen. Meiner Erfahrung nach ist die Beförderung via KFZ die günstigste.
Operativ rate ich dazu die Waschmaschine kaputt gehen "zu lassen" --> Sicherung raus, oder ein anderes Teil, welches leicht wieder in Gang zu bringen ist. Sollte ein Jobcenter-Mitarbeiter vorbeischauen, wäre das Teil de facto defekt.
Sodann das Jobcenter auf den o.g. Ansparbetrag besteht, wäre dieser mithin wegen der Waschmaschine aufgebraucht. Logisch, denn eine neue muss wieder angespart werden.
Mittelfristig und strategisch gesehen rate ich dazu auf den Bescheid des Jobcenters Widerspruch zu erheben, diesen zu berichtigen und ggf. zu klagen bzw. zuvor einen Fachanwalt für Sozialrecht zu beauftragen.
Kopf hoch!
Gruß,
ManOwar
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/Neue_Regelung_Umgangskosten.aspx
http://familienrechtsblog.de/umgangskosten-im-rahmen-von-hartz-iv-zu-erstatten/
Das ist mir sofort auf den Bildschirm gespuckt worden von google. Viel Erfolg!