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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tapir,

darüber, was in zwei Jahren ist, musst Du heute noch keine abschliessenden Statements treffen. Meine persönliche Ansicht: Man kann es auch übertreiben mit der "Karrierevorbereitung" - auch wenn tatsächlich viele Kinder bereits Stundenpläne wie Manager haben: Schule, Sport, Musikschule, Ballett, Reiten, Sprachkurse etc. sollen dafür sorgen, dass "die Kinder es später mal besser haben als andere".

Kinder müssen vor allem glücklich sein, Zeit zum Spielen und zur Pflege sozialer Beziehungen haben, lebenstüchtig und selbständig werden. Und zwar nicht "später", sondern heute; Kind ist man nur einmal. Wenn selbst der Gesetzgeber freie Samstage vorsieht, muss man die bei Grundschülern nicht schon krampfhaft mit "Karrierevorbereitung" füllen. Aber das kannst Du (als dann mitsorgeberechtigter Vater) auch in 2 Jahren noch laut aussprechen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 13:27
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@brille007

Das sehe ich allerdings genauso. Planung und "Modelling-of-Excellence für Kids" ist zwar schön und gut, aber ab und an
muss man scheinbar auch "Übereifrige" Eltern etwas bremsen, oder die Sichtweise und den Blickwinkel verändern.

Ich denke, es gibt wenige Eltern die alles bestens oder perfekt haben. Das wird es so wohl auch nie geben, aber jeder
kann das beste daraus machen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 23:03
(@tapir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

neuester Stand: Habe gestern über das Amtsgericht ein Schreiben ihrer Anwältin bekommen, das sich auf die UN Menschenrechtskommission bezieht, nach der jeder Mensch ein Recht darauf hat, seine Muttersprache zu erlernen. Finde das irgendwie sogar ein bisschen amüsant und werde meinerseits eine Stellungnahme formulieren. RA werde ich dazu wohl nicht brauchen - oder wie seht Ihr das? M.E. reicht hier Argumentation mit dem gesunden Menschenverstand.

Schönen Gruß!

Tapir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 12:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tapir,

mit gesundem Menschenverstand kommst du vor der Justiz nicht weit.

Du kannst ja mal einen Entwurf hier rein schreiben, dann schauen wir mal.
Im übrigen hinderst du die Mutter ja nicht daran, eine zusätzliche Sprache zu der seines Heimatlandes zu lernen.
Nur hat sie damit nicht das Umgangsrecht zu beeinträchtigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 12:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tapir!

Ich sehe es wie Beppo: Gesund ist im Familienrecht gar nix und mit Menschenverstand kommst Du da auch nicht weiter.

Offensichtlich versucht man aber Dir einen Strick zu drehen, wo es eigentlich gar keinen gibt. Sie kann ja in zig Schulen gehen und ihre Muttersprache 5x lernen. Gerne. Aber bitte nicht während Deiner Umgangszeiten. Eigentlich eine ziemlich simple Sache. Wenn ich das recht versehe, willst Du der KM ja gar nicht die Muttersprache madig machen. Du mopperst ja bloss, weil KM Dir 1 Tag Umgang dafür abziehen will.

Ehrlich gesagt -trotz gesundem Verstand- kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein Schwarzkittel anders sieht.

Bliebe noch die Sache mit dem GSR. Wenn die sich an die neue Rechtssprechung halten, musst Du Dir darüber auch nicht den Kopf zerbrechen. Sofern es nicht dem Kindeswohl widerspricht, solltest Du eigentlich das GSR bekommen. Egal ob mit oder ohne diese Schule. Zumindest verstehe ich die neue Rechtssprechung so.

Von daher würd ich ein ganz entspanntes Antwortschreiben verfassen. Ohne Streit und ohne Vorwürfe. Würde auch nochmal beteuern, dass Du die Schule ja klasse findest. Nur eben nicht in Deinen Zeiten.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 13:23
(@tapir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,

genauso sehe ich es auch. Bin da relativ entspannt und werde das Schreiben nach dem WE hier mal reinstellen.

Schönen Gruß,

Tapir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 13:32
(@tapir)
Schon was gesagt Registriert

Zu den Angaben der Rechtsanwältin der Kindsmutter möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Grundsätzlich würde ich den Umgang seit unserer Trennung im Mai 2009 als sehr konstruktiv, kooperativ und gut für unseren Sohn bezeichnen. Ich bin auch der Meinung, dass wir - ohne Auseinandersetzungen - in nahezu allen Fällen bisher immer eine gemeinsame Lösung für anstehende Probleme gefunden haben. Allerdings glaube ich, dass in dem anstehenden Punkt des gemeinsamen Sorgerechts Meinungverschiedenheiten bestehen, die so fundamental sind, dass wir um eine Hilfe Dritter oder eben ein "externes Urteil" nicht herumkommen.

Dass ich vor Einreichung des gemeinsamen Sorgerechts das Gespräch nicht gesucht habe, hatte insofern durchaus seinen Grund, auch wenn ich einräumen muss, dass der bessere Weg vielleicht der gewesen wäre, eine Verständigung zu suchen. Mir war aber klar, dass in bestimmten Dingen ein Kompromiß kaum möglich sein würde, was sich aus meiner Sicht auch bisher bewahrheitet hat.

Der Vorwurf, ich würde dem Erwerb seiner Muttersprache entgegenstehen, erscheint mir als nicht zutreffend. Dass xxx zweisprachig aufwächst, habe ich immer als Chance angesehen, von der er sicherlich sein ganzes Leben profitieren wird. Schon während unserer Partnerschaft hat seine Mutter auch in meiner Anwesenheit mit ihm nahezu ausschließlich Chinesisch gesprochen und mir stets versichert, dass seine chinesischen Sprachfähigkeiten die deutschen Sprachfähigkeiten sogar übertreffen (wegen meiner Berufstätigkeit im Rhein/Main-Gebiet habe ich ihn in dieser Zeit auch nur am Wochenende gesehen, tagsüber war er in einem englischsprachigen Kindergarten). Dies hat sich erst geändert, seitdem er den deutschsprachigen Kindergarten in xxx besucht. Nach wir vor sind seine chinesischen Sprachfähigkeiten aber sehr gut entwickelt und dürften - sofern ich das beurteilen kann - den deutschen kaum nachstehen. Jedenfalls ist er in der Lage, sich am Telefon flüssig mit seinen chinesischen Großeltern zu unterhalten.

Ein strittiger Punkt in Diskussionen - schon vor der Einreichung des Antrags auf das gemeinsame Sorgerecht - war aber der von ihr geplante Besuch unseres Sohnes in der chinesischen Sprachschule in xxx. Dabei sind zwei Dinge wichtig zu erwähnen: Zum einen war der Stand der Diskussion bis Ende August 2010, dass xxx diese Schule ab dem Frühjahr 2011 besuchen sollte - also im Alter von 4 Jahren. Laut Aussage von xxx ist sie lediglich von diesem Plan abgekommen, weil Kollegen ihr davon abgeraten hatten. Zum anderen geht es bei dieser Schule vornehmlich um den Erwerb der kalligraphischen Fähigkeiten - also der chinesischen Schriftzeichen.

Aus meiner Sicht hätte sich dies in zweifacher Hinsicht negativ auf xxx ausgewirkt. Zum einen hätte der Besuch der Sprachschule an jedem Samstag nach meinem Befinden eine unzumutbare Belastung für einen Vierjährigen dargestellt, da er ohnehin jeden Wochentag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Kindergarten ist und die "freie Spielzeit" damit nochmals deutlich reduziert worden wäre. Zum anderen wäre in den Modus, auf den wir uns mündlich geeinigt hatten, dass xxx jedes zweite Wochenende bei mir in Mainz verbringt (wozu ich ihn Freitags abhole und Sonntags auch wieder zurückbringe), erheblich eingegriffen worden. Auch wenn er diese Schule - wie jetzt diskutiert - erst zum Zeitpunkt des Erreichens der allgemeinen Schulpflicht besuchen würde, würde ein Kursangebot jeden Samstag von 13:00 bis 17:00 Uhr einen erheblichen Einschnitt in die Umgangsmöglichkeiten zwischen meinem Sohn und mir bedeuten - zumal dabei immer noch 154 km Wegstrecke zu überwinden sind. Vorschläge meinerseits, eine Einigung - auch mit der Schule - zu treffen, dass xxx möglicherweise die Schule nur alle 2 Wochen besucht (es geht ja nicht um eine Pflichtveranstaltung) wurden von ihr stets abgelehnt.

Gleiches gilt für die von ihr gewünschten, mehrwöchigen Aufenthalte von xxx in chinesischen Sprachcamps während der Sommerferien. In Telefonaten war hier von zweimonatigen Aufenthalten die Rede, mindestens aber den ganzen Sommerferien, was aus meiner Sicht ebenfalls einen unzumutbaren Eingriff in die "normalen" Umgangsregelungen darstellt, die ja ermöglichen sollen, dass die bisher sehr enge emotionale Beziehung zwischen meinem Sohn und mir aufrechterhalten werden soll.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch auf die von ihr erhobene Forderung, mich an beidem - der Sprachschule sowie den Aufenthalten in China - über die mit ihr getroffenen Vereinbarungen zum Kindesunterhalt (laut Düsseldorfer Tabelle) hinaus zur Hälfte zu beteiligen. Umgekehrt lehnte sie jedoch die Beteiligung an den Kosten für einen von mir gebuchten Skikurs für xxx im Dezember 2010 mit dem Argument ab, dabei ginge es ja nur um die Ausübung einer Freizeittätigkeit.

Die Einwilligung in diese Punkte: chinesische Sprachschule, Sprachcamps und finanzielle Beteiligung daran wollte xxx Mutter zur Bedingung machen, meinem Wunsch nach einem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Dies sind jedoch aus meiner Sicht Forderungen, die ich - vor allem im Sinne einer stabilen emotionalen Bindung zwischen meinem Sohn und mir - nicht erfüllen kann.

Zu den weiteren Anmerkungen: Im Frühjahr habe ich für meinen Sohn (mit Wissen und Einwilligung seiner Mutter) einen Kindersitz für meinen Motorroller gekauft. Mit diesem Sitz ist nach § 35a StVZO eine Mitnahme für Kinder bis zu 7 Jahren zulässig. Die weiteste Strecke, die ich bisher mit ihm auf diese Weise zurückgelegt habe, betrug 12 Kilometer. Darüberhinaus habe ich einen Kindersitz der Fa. Stamatakis auf einem 250 ccm-Motorrad montiert, der ebenfalls den in der StVZO § 35a festgelegten Anforderungen entspricht, sowie vom TÜV Bayern (TP 456758 12) geprüft wurde. Selbstverständlich habe ich auch entsprechende Schutzkleidung mit Protektoren gekauft. Trotzdem habe ich xxx Mutter zugesichert, keine weiteren Strecken mit ihm zu unternehmen.

Bezüglich der "unterlassenen Arztbesuche" habe ich folgendes anzumerken. Sicherlich unterscheidet sich unsere Sensibilität in dieser Frage. Das mag daran liegen, dass ich aus einer früheren Ehe bereits zwei Kinder habe, die inzwischen 21 und 19 Jahre alt sind und von daher vielleicht eine etwas gelassenere Wahrnehmung habe. xxx zeigte während des Bayern-Urlaubs keinerlei Anzeichen von Unwohlsein oder Lethargie. Die wiederholt auftretenden Asthma-Bronchiale-Anfälle habe ich mit dem entsprechenden Medikament nach ärztlichen Vorgaben behandelt. Ein Arztbesuch war aus meiner Sicht nicht notwendig (anders als im Jahr zuvor, wo ich mit ihm wegen starker Hustenanfälle im Rettungswagen in die Rostocker Uniklinik gefahren war). Ich hatte allerdings in der letzten Juli-Woche die Entscheidung getroffen, nach Holland zu fahren - insbesondere, weil ich mir vom Seeklima Verbesserungen für seine Bronchien versprochen hatte. Ein Kinderarztbesuch auf dem Weg - auf den seine Mutter gedrängt hatte - bestätigte meine Annahme, dass er neben der akuten Bronchitis keinerlei sonstige Beschwerden hatte. Die Bronchitis ging in Holland deutlich zurück - wofür seine Mutter sich bei mir noch während des Urlaubs per SMS bedankte.

Und bezüglich des Schwimmes im Rhein: Auf einer Insel im Rhein zwischen Mainz und Wiesbaden befindet sich das strömungsfreie Strandbad "Rettbergsaue". Hierzu heißt es auf der Homepage der Stadt Wiesbaden (www.wiesbaden.de): "Die Restfläche (...der Rettbergsaue...) steht den Bürgerinnen und Bürgern seit Jahrzehnten kostenlos zur Naherholung zur Verfügung. Dort dürfen sich die Besucher dann fast wie am Meer fühlen. Auf der Insel gibt es keinen Straßenverkehr, und auch Hunde haben keinen Zutritt. Dadurch bietet sich dieser idyllische Platz mit seinen weißen Sandstränden insbesondere für Eltern mit Kindern als tolles Ausflugsziel an." Dort habe ich mit meiner Lebensgefährtin, deren Kindern und xxx einen Nachmittag verbracht. Zu keinem Zeitpunkt war er unbeaufsichtigt und das Wasser ist nirgendwo mehr als 50-80 cm tief. Hier ein Risikopotenzial zu sehen oder ein Indiz für eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, halte ich für unangemessen. Die anschließende Erkrankung auf diesen Aufenthalt zurückzuführen, halte ich für spekulativ - aber selbst, wenn dies so sein sollte, könnte ich auch darin keinen Beleg für ein unverantwortliches Verhalten im Umgang mit meinem Sohn erkennen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich an der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts festhalte,  die von seiner Mutter vorgetragenen Argumente dagegen - was die Sprachkompetenz betrifft - zwar für grundsätzlich nachvollziehbar halte, aber der Meinung bin, dass meinem Umgangsrecht hier im Sinne des Kindeswohls höhere Priorität zukommen sollte. Die Argumente, die den Eindruck erwecken sollen, dass ich meiner Verantwortung nicht genügend nachkomme, halte ich für unbegründet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 01:45
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo tapir,

imo vieeeel zu lang, viel zu detailliert auf einzelne Punkte eingegangen und außerdem belastest Du Dich an der einen oder anderen Stelle unnötig selbst.

Kannst Du das Anschreiben der RA hier einstellen, um gezielt(er) darauf eingehen zu können?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 18:29
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

hat das Gericht Dich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder Dir das Schreiben
zur Kenntnisnahme übermittelt?

Lg,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 19:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Schmeiss den Brief in den virtuellen Mülleimer!

Viel zu lang, viel zu detailliert, viel zu viel unnötiges Geschwafel. Das interessiert bei Gericht kein Schwein. Damit verwässerst Du und lenkst unnötig vom wesentlichen ab.

Ausserdem gilt bei Schriftsätzen ans Gericht immer die Devise: So kurz wie irgend möglich. Ich habe in meinen eigenen Fällen immer versucht ein 3-DinA4-Seiten-Limit einzuhalten. Wobei die erste Seite komplett für Briefkopf, Anrede, AZ und Betreff drauf ging.

Greetz,
Milan

Zu den Angaben der Rechtsanwältin der Kindsmutter möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Grundsätzlich würde ich den Umgang seit unserer Trennung im Mai 2009 als sehr konstruktiv, kooperativ und gut für unseren Sohn bezeichnen. Ich bin auch der Meinung, dass wir - ohne Auseinandersetzungen - in nahezu allen Fällen bisher immer eine gemeinsame Lösung für anstehende Probleme gefunden haben. Allerdings glaube ich, dass in dem anstehenden Punkt des gemeinsamen Sorgerechts Meinungverschiedenheiten bestehen, die so fundamental sind, dass wir um eine Hilfe Dritter oder eben ein "externes Urteil" nicht herumkommen.

Dass ich vor Einreichung des gemeinsamen Sorgerechts das Gespräch nicht gesucht habe, hatte insofern durchaus seinen Grund, auch wenn ich einräumen muss, dass der bessere Weg vielleicht der gewesen wäre, eine Verständigung zu suchen. Mir war aber klar, dass in bestimmten Dingen ein Kompromiß kaum möglich sein würde, was sich aus meiner Sicht auch bisher bewahrheitet hat.

Der Vorwurf, ich würde dem Erwerb seiner Muttersprache entgegenstehen, erscheint mir als nicht zutreffend. Dass xxx zweisprachig aufwächst, habe ich immer als Chance angesehen, von der er sicherlich sein ganzes Leben profitieren wird. Schon während unserer Partnerschaft hat seine Mutter auch in meiner Anwesenheit mit ihm nahezu ausschließlich Chinesisch gesprochen und mir stets versichert, dass seine chinesischen Sprachfähigkeiten die deutschen Sprachfähigkeiten sogar übertreffen (wegen meiner Berufstätigkeit im Rhein/Main-Gebiet habe ich ihn in dieser Zeit auch nur am Wochenende gesehen, tagsüber war er in einem englischsprachigen Kindergarten). Dies hat sich erst geändert, seitdem er den deutschsprachigen Kindergarten in xxx besucht. Nach wir vor sind seine chinesischen Sprachfähigkeiten aber sehr gut entwickelt und dürften - sofern ich das beurteilen kann - den deutschen kaum nachstehen. Jedenfalls ist er in der Lage, sich am Telefon flüssig mit seinen chinesischen Großeltern zu unterhalten.

Ein strittiger Punkt in Diskussionen - schon vor der Einreichung des Antrags auf das gemeinsame Sorgerecht - war aber der von ihr geplante Besuch unseres Sohnes in der chinesischen Sprachschule in xxx. Dabei sind zwei Dinge wichtig zu erwähnen: Zum einen war der Stand der Diskussion bis Ende August 2010, dass xxx diese Schule ab dem Frühjahr 2011 besuchen sollte - also im Alter von 4 Jahren. Laut Aussage von xxx ist sie lediglich von diesem Plan abgekommen, weil Kollegen ihr davon abgeraten hatten. Zum anderen geht es bei dieser Schule vornehmlich um den Erwerb der kalligraphischen Fähigkeiten - also der chinesischen Schriftzeichen.

Aus meiner Sicht hätte sich dies in zweifacher Hinsicht negativ auf xxx ausgewirkt. Zum einen hätte der Besuch der Sprachschule an jedem Samstag nach meinem Befinden eine unzumutbare Belastung für einen Vierjährigen dargestellt, da er ohnehin jeden Wochentag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Kindergarten ist und die "freie Spielzeit" damit nochmals deutlich reduziert worden wäre. Zum anderen wäre in den Modus, auf den wir uns mündlich geeinigt hatten, dass xxx jedes zweite Wochenende bei mir in Mainz verbringt (wozu ich ihn Freitags abhole und Sonntags auch wieder zurückbringe), erheblich eingegriffen worden. Auch wenn er diese Schule - wie jetzt diskutiert - erst zum Zeitpunkt des Erreichens der allgemeinen Schulpflicht besuchen würde, würde ein Kursangebot jeden Samstag von 13:00 bis 17:00 Uhr einen erheblichen Einschnitt in die Umgangsmöglichkeiten zwischen meinem Sohn und mir bedeuten - zumal dabei immer noch 154 km Wegstrecke zu überwinden sind. Vorschläge meinerseits, eine Einigung - auch mit der Schule - zu treffen, dass xxx möglicherweise die Schule nur alle 2 Wochen besucht (es geht ja nicht um eine Pflichtveranstaltung) wurden von ihr stets abgelehnt.

Gleiches gilt für die von ihr gewünschten, mehrwöchigen Aufenthalte von xxx in chinesischen Sprachcamps während der Sommerferien. In Telefonaten war hier von zweimonatigen Aufenthalten die Rede, mindestens aber den ganzen Sommerferien, was aus meiner Sicht ebenfalls einen unzumutbaren Eingriff in die "normalen" Umgangsregelungen darstellt, die ja ermöglichen sollen, dass die bisher sehr enge emotionale Beziehung zwischen meinem Sohn und mir aufrechterhalten werden soll.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch auf die von ihr erhobene Forderung, mich an beidem - der Sprachschule sowie den Aufenthalten in China - über die mit ihr getroffenen Vereinbarungen zum Kindesunterhalt (laut Düsseldorfer Tabelle) hinaus zur Hälfte zu beteiligen. Umgekehrt lehnte sie jedoch die Beteiligung an den Kosten für einen von mir gebuchten Skikurs für xxx im Dezember 2010 mit dem Argument ab, dabei ginge es ja nur um die Ausübung einer Freizeittätigkeit.

Die Einwilligung in diese Punkte: chinesische Sprachschule, Sprachcamps und finanzielle Beteiligung daran wollte xxx Mutter zur Bedingung machen, meinem Wunsch nach einem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Dies sind jedoch aus meiner Sicht Forderungen, die ich - vor allem im Sinne einer stabilen emotionalen Bindung zwischen meinem Sohn und mir - nicht erfüllen kann.

Zu den weiteren Anmerkungen: Im Frühjahr habe ich für meinen Sohn (mit Wissen und Einwilligung seiner Mutter) einen Kindersitz für meinen Motorroller gekauft. Mit diesem Sitz ist nach § 35a StVZO eine Mitnahme für Kinder bis zu 7 Jahren zulässig. Die weiteste Strecke, die ich bisher mit ihm auf diese Weise zurückgelegt habe, betrug 12 Kilometer. Darüberhinaus habe ich einen Kindersitz der Fa. Stamatakis auf einem 250 ccm-Motorrad montiert, der ebenfalls den in der StVZO § 35a festgelegten Anforderungen entspricht, sowie vom TÜV Bayern (TP 456758 12) geprüft wurde. Selbstverständlich habe ich auch entsprechende Schutzkleidung mit Protektoren gekauft. Trotzdem habe ich xxx Mutter zugesichert, keine weiteren Strecken mit ihm zu unternehmen.

Bezüglich der "unterlassenen Arztbesuche" habe ich folgendes anzumerken. Sicherlich unterscheidet sich unsere Sensibilität in dieser Frage. Das mag daran liegen, dass ich aus einer früheren Ehe bereits zwei Kinder habe, die inzwischen 21 und 19 Jahre alt sind und von daher vielleicht eine etwas gelassenere Wahrnehmung habe. xxx zeigte während des Bayern-Urlaubs keinerlei Anzeichen von Unwohlsein oder Lethargie. Die wiederholt auftretenden Asthma-Bronchiale-Anfälle habe ich mit dem entsprechenden Medikament nach ärztlichen Vorgaben behandelt. Ein Arztbesuch war aus meiner Sicht nicht notwendig (anders als im Jahr zuvor, wo ich mit ihm wegen starker Hustenanfälle im Rettungswagen in die Rostocker Uniklinik gefahren war). Ich hatte allerdings in der letzten Juli-Woche die Entscheidung getroffen, nach Holland zu fahren - insbesondere, weil ich mir vom Seeklima Verbesserungen für seine Bronchien versprochen hatte. Ein Kinderarztbesuch auf dem Weg - auf den seine Mutter gedrängt hatte - bestätigte meine Annahme, dass er neben der akuten Bronchitis keinerlei sonstige Beschwerden hatte. Die Bronchitis ging in Holland deutlich zurück - wofür seine Mutter sich bei mir noch während des Urlaubs per SMS bedankte.

Und bezüglich des Schwimmes im Rhein: Auf einer Insel im Rhein zwischen Mainz und Wiesbaden befindet sich das strömungsfreie Strandbad "Rettbergsaue". Hierzu heißt es auf der Homepage der Stadt Wiesbaden (www.wiesbaden.de): "Die Restfläche (...der Rettbergsaue...) steht den Bürgerinnen und Bürgern seit Jahrzehnten kostenlos zur Naherholung zur Verfügung. Dort dürfen sich die Besucher dann fast wie am Meer fühlen. Auf der Insel gibt es keinen Straßenverkehr, und auch Hunde haben keinen Zutritt. Dadurch bietet sich dieser idyllische Platz mit seinen weißen Sandstränden insbesondere für Eltern mit Kindern als tolles Ausflugsziel an." Dort habe ich mit meiner Lebensgefährtin, deren Kindern und xxx einen Nachmittag verbracht. Zu keinem Zeitpunkt war er unbeaufsichtigt und das Wasser ist nirgendwo mehr als 50-80 cm tief. Hier ein Risikopotenzial zu sehen oder ein Indiz für eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, halte ich für unangemessen. Die anschließende Erkrankung auf diesen Aufenthalt zurückzuführen, halte ich für spekulativ - aber selbst, wenn dies so sein sollte, könnte ich auch darin keinen Beleg für ein unverantwortliches Verhalten im Umgang mit meinem Sohn erkennen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich an der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts festhalte,  die von seiner Mutter vorgetragenen Argumente dagegen - was die Sprachkompetenz betrifft - zwar für grundsätzlich nachvollziehbar halte, aber der Meinung bin, dass meinem Umgangsrecht hier im Sinne des Kindeswohls höhere Priorität zukommen sollte. Die Argumente, die den Eindruck erwecken sollen, dass ich meiner Verantwortung nicht genügend nachkomme, halte ich für unbegründet.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 23:12




(@tapir)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

hat das Gericht Dich zu einer Stellungnahme aufgefordert oder Dir das Schreiben
zur Kenntnisnahme übermittelt?

Lg,
Mux

Nein, zur Kenntnisnahme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2010 11:26
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Kannst Du das Schreiben nicht mal anonymisiert hier einstellen?

"Zur Kenntnissnahme" könnte ein Hinweis durch das Gericht sein. Stünde in dem Schrieb was interessantes, hätte man Dich sicher "zur Stellungnahme" aufgefordert.

Es geht hier im Verfahren nicht um Umgang, sondern um GSR für einen nichtverheirateten KV. Richtig? Dann ist eigentlich nur (?) wichtig dem Gericht darzulegen, dass Ihr keine übel zerstrittenen Eltern seid.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 12:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke auch, dass es hier keinem dezitierten und ausgeschweiftem Sachvortrag bedarf.

Zur Kenntnis ist nicht zur Stellungnahme beispielsweise binnen 2 Wochen.

Hier spielt es, wie Milan schon erwähnt hat, eher DIE Rolle, darzulegen, dass die Elternbeziehung
nicht zerrüttet ist und somit eine Kommunikationsebene gegeben ist.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 12:45
(@tapir)
Schon was gesagt Registriert

Moin!

Kannst Du das Schreiben nicht mal anonymisiert hier einstellen?

"Zur Kenntnissnahme" könnte ein Hinweis durch das Gericht sein. Stünde in dem Schrieb was interessantes, hätte man Dich sicher "zur Stellungnahme" aufgefordert.

Es geht hier im Verfahren nicht um Umgang, sondern um GSR für einen nichtverheirateten KV. Richtig? Dann ist eigentlich nur (?) wichtig dem Gericht darzulegen, dass Ihr keine übel zerstrittenen Eltern seid.

Milan

...was ja aus dem Schreiben hervorgeht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2010 15:21
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tapir,

heißt Deine letzte Antwort jetzt, dass Du Deinen Entwurf abschicken möchtest?

Und, kannst Du das Schreiben, auf das Du reagieren möchtest, hier einstellen (die Frage hattest Du noch nicht beantwortet)?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 15:44
(@tapir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tapir,

heißt Deine letzte Antwort jetzt, dass Du Deinen Entwurf abschicken möchtest?

Und, kannst Du das Schreiben, auf das Du reagieren möchtest, hier einstellen (die Frage hattest Du noch nicht beantwortet)?

neuezeit

Das muss ich mir heute Abend mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Das Schreiben der Anwältin ist im Übrigen auch mehr als 2 Seiten lang und da werden sehr detailliert verschiedene Sachverhalte, auf die ich dann im Einzelnen ja eingegangen bin, behandelt. Das müsste ich einscannen, aber dann wäre es ziemlich aufwändig, es zu anonymisieren. Abtippen ist ziemlich viel Arbeit ;-).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2010 18:45
(@ganz_allein)
Rege dabei Registriert

@Tapir

Einscannen → mit Paint öffnen → betreffende Stellen radieren. Geht fix...

gruß

ganz_allein

Das Recht der Väter auf ihre Kinder und das Recht der Kinder auf ihre Väter ist ein Menschenrecht!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 18:49
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das müsste ich einscannen, aber dann wäre es ziemlich aufwändig, es zu anonymisieren. Abtippen ist ziemlich viel Arbeit ;-).

Besser vorher viel Arbeit als hinterher ein Verfahren versemmeln.

Greetz,
MIlan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 13:39
Seite 2 / 2