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Ex will Umgang blockieren

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(@tapir)
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Hallo,

ich will mich erst mal kurz vorstellen: Bin 47 Jahre alt und habe drei Kinder, davon zwei aus meiner Ehe (21, 19) sowie einen Sohn (3) aus einer Beziehung, die letztes Jahr zu Ende gegangen ist. Und darum geht es auch.

Wir waren nicht verheiratet und die KM hat das alleinige Sorgerecht (habe allerdings jetzt das gemeinsame Sorgerecht nach neuer Rechtssprechung beantragt). Seit Mai 2009 ist der Kleine alle 2 Wochenenden bei mir - ich wohne in Mainz, sie in St. Augustin, also eine Entfernung von ca. 150 km. In der Regel hole ich ihn Freitags ab und bringe ihn Sonntags wieder zurück. Darüberhinaus verbringe ich die Sommerferien mit ihm sowie Zeiten, in denen sie wegen Dienstreisen o.ä. nicht kann. Wir haben ein sehr enges Verhältnis und auch das Verhältnis zu seiner 19-jährigen Schwester ist sehr gut - ebenso wie zu meiner neuen Partnerin.

Jetzt hat die KM auf meine Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts so reagiert, dass sie glaubt, Bedingungen stellen zu müssen. Sie ist Chinesin (deutsche Staatsbürgerin), lebt aber seit 21 Jahren in Deutschland und möchte, dass der Kleine (mit dem sie ausschließlich Chinesisch spricht), auch die Schriftzeichen und Kalligraphie lernt. Will ihn deswegen ab Frühjahr 2011 (dann ist er 4) auf eine Samstagsschule schicken, die Unterricht von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr hat. Damit ist mir - aus meiner Sicht - der "normale" Umgang mit ihm nicht mehr möglich. Außerdem will sie ihn künftig in den Sommerferien immer nach China zur Aufbesserung seiner Sprachkenntnisse schicken.

Lasse jetzt mal den Sorgerechtsantrag weiterlaufen und hoffe, dass sich das bis dahin geklärt hat und ich auf jeden Fall mit gefragt werden muss. Muss ich irgendetwas besonderes beachten?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Tapir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 15:32
(@caius)
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Hallo Tapir!

Der Geschiedenen meines Freundes hat das Jugendamt den Umstand, dass Sie mit dem Sohn kein Deutsch sprach negativ ausgelegt. Er war auch 3 und verstand kaum Deutsch. Eine angemessene Sozialisation des Kindes in der deutschen Kultur wird dadurch gefährdet. Der Mutter kann man sogar vorwerfen, dass Sie daran kein Interesse hat. Unzureichende Sprachkenntnisse führen auch zu Problemen in der Schule. Wenn dein Sohn kaum/schlecht Deutsch spricht, wird der Umgang mit Dir umso notwendiger. Das Erlernen der chinesischen Sprache kann für ein Kind, das hier leben soll, nicht wichtiger sein, als Erwerb der deutschen Sprache.

Beste Grüße

J.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 15:34
(@tapir)
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Hallo Caius,

danke für Deine Stellungnahme. Ganz so ist es nicht. Er spricht fließend Deutsch, ist auch in einem deutschen Ganztagskindergarten.

Trotzdem hoffe ich, dass ein hiesiges Jugendamt den Kontakt zum Vater für einen Vierjährigen wichtiger einschätzen wird als das Erlernen chinesischer Kalligraphie.

Gruß

Tapir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 15:38
(@riviera68)

Hallo Caius,

das hier "dass Sie mit dem Sohn kein Deutsch sprach negativ ausgelegt" und "Eine angemessene Sozialisation des Kindes in der deutschen Kultur wird dadurch gefährdet." finde ich eigentlich mehr als dreist.

So einfach ist das naemlich nicht.

Hallo Tapir,

hm, ich finde, du gehst etwas heftig in die ablehnende Schiene. Dass dein Kind die Moeglichkeit hat, gleich von Beginn an zwei "Muttersprachen" zu erlernen ist schon mal ne klasse Sache, zumal und das ist einfach so, Kinder es da recht einfach haben. Meine vor drei Jahren noch 12 Jaehrige spricht heute akzentfrei Englisch als Deutsche in (noch) Kanada und wird dies in Deutschland beibehalten, dank bilingualer Schule.

Der Samstagunterricht ist recht kurzer Natur (sowas gibts hier in Ca auch) und ich versteh nicht, warum der den Umgang stoert. Den gegebenen Infos zumindest kann ich nicht entnehmen, dass es so waere. Du kannst mit ihm hingehen, Kontakt zu Eltern aufbauen und nach dem Unterricht noch was mit Sohni machen. Koenntest du ja mal testen oder?

Zum, wie du es nennst normalen Umgang gehoeren Dinge die fuer dein Kind wichtig sind, das koennen auch Fussball, Schwimmen oder Sprache lernen sein. Anstatt dich hier zusaetzlich selbst auszugrenzen koenntest du dich mehr integrieren, etwas das Caius offensichtlich erwartet an anderer Stelle.

Uebrigens wage ich zu bezweifeln, dass ein gemeinsames SR an den geschilderten Problemen etwas aendert.

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 19:05
(@inuyasha)
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Hallo Tapir,

Uebrigens wage ich zu bezweifeln, dass ein gemeinsames SR an den geschilderten Problemen etwas aendert.

Genauso ist es! Nur weil ihr beiden dann das gemeinsame Sorgerecht habt, kannst Du nicht mitbestimmen was der Kleine lernt.  Viele Väter mit gemeinsamen Sorgerecht müssen um den Umgang kämpfen. Für Jugendamt und Behörden zählt wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt/ Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und das ist in diesem Fall nunmal bei der KM.

Wieso hast Du denn das gemeinsame Sorgerecht beantragt? Hast Du vorher mit der KM darüber gesprochen?
Oder hat sie es von Deinem Anwalt erfahren? Wenn es doch so gut lief, verstehe ich nicht warum Du dieses Risiko eingegangen bist...
Denn glaube mir, meine Exfrau und ich haben auch gemeinsames Sorgerecht, trotzdem gibt es pausenlos Streß, der wird dadurch mit Sicherheit nicht weniger...

LG InuYasha

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 19:14
(@sleepy)
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Hallo @ all,

Der Samstagunterricht ist recht kurzer Natur (sowas gibts hier in Ca auch) und ich versteh nicht, warum der den Umgang stoert.

Entschuldige bitte, aber Tapir hat ein Recht darauf, den Umgang nach seinen Vorstellung zu gestalten. Die KM hat für die Zeiten, in dene Tapir Umgang hat, einfach keine Termine zu machen und so über Tapirs Umgangszeit zu verfügen. Und selbst wenn der Unterricht "nur" vier Stunden dauert, sind das vier Stunden, die a) Tapir an Umgangszeit fehlen und b) die Umgangszeit stören, weil es sich um einen Termin handelt um den Tapir "drumherum" planen muss.

Ohne eine Diskussion darüber anfangen zu wollen, ob ein gerade 4-jähriges Kind in die Samstagsschule muss (m.E. nicht) kann KM das Kind ja gerne anmelden und zwar so, dass der Unterricht an ihren WE stattfindet.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 19:41
(@riviera68)

Hallo sleepy,

genau...der Vater hat ein Recht, die Mutter hat ein Recht...wo isn hier vom Kind die Rede?

Es geht beim Umgang nicht nur darum, was ein ET gerne will. By the way, ich war selbst mal Umgangselternteil. Eigentlich setzt du das fort, was sich negativ auf den Umgang auswirkt, naemlich die Frage zu klaeren, wer von den ETs welches Recht hat. Sorry, das hilft nicht.

Ich finde, man(n) kann auch drueber nachdenken, was die positiven Seiten sind und wenn man an diesen Samstagen Kontakt zu anderen Eltern als Vater (in diesem Fall) aufbauen kann, dann hat man vielleicht Freunde fuer die Freizeit gefunden....usw.

Anfahren brauchst du mich uebrigens nicht...

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 19:51
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Samstagunterricht ist recht kurzer Natur (sowas gibts hier in Ca auch) und ich versteh nicht, warum der den Umgang stoert.

Davon ausgehend, dass der Unterricht am 150 km entfernten Wohnort der Mutter stattfindet, stört er den Umgang natürlich erheblich!

Meine Idee wäre als Flucht nach vorne evtl. in Mainz zu schauen, ob es da so eine Ausbildung gibt, vielleicht sogar zu einer besseren Uhrzeit. Dann wäre bezüglich einer Umgangsbeschneidung von vorne herein der Wind aus den Segeln genommen und Tapir hätte beste Karten sagen zu können, dass auch er ja nur das Beste fürs Kind möchte.

Jede Sommerferien nach China schicken? Die Frau muss Geld haben  :puzz:.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 20:06
(@riviera68)

Hallo prokids,

hm, wenn der Unterricht jeden Samstag ist, stimmt das mit der Entfernung natuerlich. Mich stoert auch nur diese Rechthabereigeschichte, denn die ist nicht hilfreich.

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 20:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Riviera.

Welcome back soon!

genau...der Vater hat ein Recht, die Mutter hat ein Recht...wo isn hier vom Kind die Rede?

Bisher hat das Kind seinen Willen ja noch nicht geäußert, sondern nur die Mutter.
Und diese hat in die Umgangszeit des Vaters nicht hinein zu entscheiden.
Sie kann dem Vater ja gerne einen Vorschlag machen und mit ihm gemeinsam eine Lösung für ihren Wunsch suchen. Das hat sie aber anscheinend auch nicht getan.
Vor diesem Hintergrund sähe ich als "Umgangsbestimmer" auch keinen Grund ne Lösung zu suchen.

Die Mutter hat genug Zeit, in der sie alleine bestimmen kann.

Es geht beim Umgang nicht nur darum, was ein ET gerne will.

Genau. Deswegen hat die KM auch nicht zu verlangen was sie gerne will.
Sie hat aber die Möglichkeit, ihn zu überzeugen oder zu bitten.
Aber wenn es schon mal eine Regelung gibt, hat man sich dran zu halten oder sucht einvernehmlich eine Neue.

Ich finde, man(n) kann auch drueber nachdenken, was die positiven Seiten sind und wenn man an diesen Samstagen Kontakt zu anderen Eltern als Vater (in diesem Fall) aufbauen kann, dann hat man vielleicht Freunde fuer die Freizeit gefunden....usw.

Das wird der TO vermutlich tun. Wenn ihm das sinnvoll und machbar erscheint, kann er sich durchaus dafür entscheiden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 21:14




(@caius)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Caius,

das hier "dass Sie mit dem Sohn kein Deutsch sprach negativ ausgelegt" und "Eine angemessene Sozialisation des Kindes in der deutschen Kultur wird dadurch gefährdet." finde ich eigentlich mehr als dreist.

So einfach ist das naemlich nicht.

Hallo riviera 68,

das kannst Du dreist finden, nur dann, wenn Du das nicht verstanden hast. Hast Du das als latente Ausländerfeindlichkeit interpretiert?

Zweisprachigkeit ist etwas wundervolles, aber ein Kind, das kein Deutsch spricht hat im deutschen Schulsystem keine Chance. Das ist eine unumstrittene wissenschaftliche Tatsache! (Erkundige Dich zum Thema: Migrantenkinder im deutschen Schulsytem. Die Nachteile sind Produkt mangelnder Sprachkenntnisse.) Wenn ein Kind in Deutschland Aufwachsen und Leben soll, dann soll es auch Deutsch beherrschen; nur das entspricht dem Kindeswohl! Natürlich ist eine jede weitere Sprache eine Bereicherung.

J. (In Deutschland lebende Ausländerin)

Editiert durch Malachit: Zitat und neuen Text auseinandergefieselt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 22:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mädels. Ruhig.
Tapir habe ich, bezogen auf die Sprachkenntnisse seines Kindes, so verstanden:

Außerdem will sie ihn künftig in den Sommerferien immer nach China zur Aufbesserung seiner Sprachkenntnisse schicken.

Er spricht fließend Deutsch, ist auch in einem deutschen Ganztagskindergarten.

Damit dürften die Randbedingungen sprich Sprachkenntnisse des Kindes geklärt und gewichtet sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 22:36
(@riviera68)

Hallo Caius,

lol...bin selbst Deutsche im Ausland und mir ist schon klar, wie das mit dem Integrieren, vor allem sprachtechnisch ist  😉

Nein, ich hab das nicht auslaenderfeindlich aufgefasst, aber ich bestreite, dass ein Kind welches von einem (im Sinne von 1) Elternteil nur eine Sprache gelernt bekommt, nicht integriert werden kann. Ich kenne einige Elternpaare, wo die Kinder zbsp von einem Englisch zu hoeren kriegen und vom anderen eben Deutsch oder wie auch immer.
Als Auslaenderin wirst du wissen, dass zur Integration viel mehr gehoert, ich weiss das heute auch.

Und ich bestreite auch nicht, dass die KM dem Vater in den Umgang reden kann wie es ihr passt. Alles was ich meinte war, wenn beide ETs jetzt anfangen auf ihr Recht zu pochen, dann ist da a) keine Rede mehr vom Kind und wo das endet wissen ne Menge Menschen und b) ich denke, es ist eine prima Gelegenheit den Vater in sowas miteinzubeziehen.

Die Umstaende sind nicht einfach, das ist keine Frage. Dennoch wuerde ich eher dahin tendieren nach einer guten Loesung fuer das Kind und den Vater zu suchen, anstatt einfach nur zu sagen "gibts nicht".

Tatsache ist, in solchen Faellen wird es eigentlich immer einen geben muessen, der nen Schritt nach vorne macht, damit es nach vorne gehen kann.

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 01:32
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

Mir fallen gleich mehrerer Sachen auf:

- Dass Mama mit dem Kurzen zu Hause chinesisch spricht zusätzlich dazu, dass der Kurze auch fliessend Deutsch spricht, finde ich eine super Sache. Chinesisch wird in Zukunft eine sehr wichtige Sprache sein und da das offensichtlich nicht zu Lasten seiner Muttersprache (ich meine jetzt Detsch) geht, kann ich da nix negatives dran finden. Is doch ne gute Sache für den Kurzen.

- Ihr habt alle Recht, dass die KM nicht in die Umgangszeiten funken darf. Ich glaube aber, dass Tapir gar keine schriftlich festgelegte Umgangsregelung hat, sondern "nur" eine einvernehmliche Regelung mit Mama. Diese "darf" sie selbstverständlich eigenmächtig umändern. Daran wird sie -ohne gerichtliche Umgangsregelung- nämlich niemand hindern können.

- Das mit der Samstagsschule finde ich persönlich Quatsch. Aber wir hier kennen den Kurzen ja alle nicht. Das kann eine durchaus sinnvolle Angelegenheit sein und ein Kind super auf die Zukunft vorbereiten. Ausserdem stammt der Kurze nun mal von 2 völlig verschiedenen Kulturen ab. Schön, dass er in D lebt. Aber es ist doch auch schön, wenn er die Möglichkeit bekommt, beide Kulturen zu erleben und zu erlernen. Da würd ich nicht gleich drauf los schlagen an Eurer Stelle.

- Den Kurzen die kompletten Ferien nach China zu schicken ist jedoch ein No-Go. Tapir hat das Recht auf seine Ferienhälfte und wenn Mama das tatsächlich ignorieren sollte, dann muss das eben gerichtlich in Beton gegossen werden.

Einerseits habe ich bei Tapir das Gefühl, als wären er und seine Exe zusammen immer noch ein gutes Elternteam. Der Kurze scheint ja von den beiden Welten zu profitieren. Besser wäre sicher, wenn man mit dieser Frau weiter den einvernehmlichen Weg geht. Dafür muss sie freilich mitgehen.

Ich glaub das hätte sie auch getan, wenn Tapir nicht den GSR-Antrag rausgehauen hätte. Es war aber richtig den rauszuhauen. Für einen vernünftigen Vater sollte der Pflicht sein. Jetzt, nach der neuen Rechtssprechung.

@Tapir:
Glaubst Du es gibt einen Weg die KM wieder auf vernünftigen Boden zu bekommen? Auch wenn Ihr bald GSR haben solltet? Auch wenn Du den Antrag nicht zurück ziehst (was Du keinesfalls tun solltest)?

Wenn Du da mit ihr auf keinen Nenner mehr kommen wirst und sie tatsächlich jetzt beginnt an den Umgangszeiten herum zu doktorn, dann wirst Du nicht drumrum kommen noch ein weiteres Verfahren anzuleiern. Nämlich die Beantragung einer gerichtlichen Umgangsregelung. Die wird dann u.U. auch noch umfangreicher ausfallen als Deine bisherige. Ferienhälften sind dann auch zu beantragen.

Das Umgangsverfahren wirst Du mit ziemlicher Sicherheit "gewinnen" und dann darf Mama Eure Regelung tatsächlich nicht mehr antasten. Die Samstagsschule kann sie sich dann abschmincken bzw er geht dann eben nur alle 14 Tage hin.

Probleme könnte sie Dir bereiten, wenn sie dann einfach nach China mit ihm umzieht. Solange sie ASR hat kann sie das tun. Dann müsstest Du den Kurzen zu Deinen Umgängen dort abholen...

Aber mal abwarten, was aus Deinem GSR Verfahren wird. Das ist alles noch sehr frisch und wir haben da noch keine Erfahrungswerte. Ich bin gespannt, wie es ausgehen wird. Nach meiner Logik und so, wie ich die ganzen Politikernasen verstanden habe, sollten diese Antrag nun eigentlich alle durchgewunken werden.

Wir werden sehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 02:23
(@tapir)
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Oh - vielen Dank für die lebhafte Diskussion.

Also - das Problem ist tatsächlich die Entfernung. Und es geht tatsächlich um jeden Samstag. Wäre das nicht der Fall, ließe sich der Besuch der Schule regeln (aber nicht mit 4 Jahren und bei einem Kind, das sowieso fünf Tage die Woche im Ganztagskindergarten ist). Ich lege aber Wert darauf, wenigstens einen kompletten Tag alle 2 Wochen mit ihm verbringen zu können - als Alltagserfahrung ohne An- oder Abreise (immerhin manchmal bis zu 2 Stunden). Ich denke, dass das auch für ihn wichtig ist, damit unsere emotional sehr enge Beziehung so bleibt, wie sie ist.

Was sich in der Diskussion hier wiederspiegelt, habe ich in den letzten Jahren oft erlebt. Individuelle Auseinandersetzungen zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft werden schnell auf eine kulturelle Schiene gehoben und aus dem Wunsch, meinen Sohn regelmäßig zu sehen, wird schnell eine angeblich latent kulturfeindliche (in dem Fall china-feindliche) Haltung.

Tatsächlich scheint die KM jetzt gesprächsbereit - jedenfalls hat sie darum gebeten. Ob sie auch kompromißbereit ist, werde ich morgen sehen. Bisher lief ja auch alles überwiegend gut und kooperativ, nur stehen jetzt Grundsatzentscheidungen an, die bisher in dieser Bedeutung kaum gab.

Eine schriftliche fixierte Umgangsregelung gibt es tatsächlich nicht. Da besteht wohl Nachholbedarf. Vom Antrag auf GSR werde ich nicht abrücken. Tatsächlich könnte sie ja sonst einfach umziehen - im Extremfall nach China.

Mal sehen, was passiert. Einstweilen aber vielen Dank für die Anregungen!

Tapir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 18:06
(@neuezeit)
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Hallo Tapir,

gibt es eine Alternative zur Samstagsschule?

Z. B. nur alle 2 Wochen, nicht Samstags, andere Schule, andere Lerngruppe, vielleicht in ner chin. Sportgruppe lernen o.ä. ...?

Ich vermute zwar, dass es nicht so einfach werden könnte, wenigstens eine Alternative zu finden, aber Versuch mach kluch  😉

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 18:18
(@sleepy)
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Hallo Riviera68,

Anfahren brauchst du mich uebrigens nicht...

In eine schlichte Auflistung von Rechten des KV und Pflichten der KM im Zusammenhang mit dem Umgang ein "anfahren" Deiner Person hinein zu interpretieren geht vielleicht etwas zu weit. Nix für ungut.

@tapir: Ich drücke Dir die Daumen, dass KM freiwillig einlenkt. Deine Argumente sind aus meiner Sicht völlig richtig!

lg
sleeyp

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 18:38
(@milan)
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Moin!

Ich lege aber Wert darauf, wenigstens einen kompletten Tag alle 2 Wochen mit ihm verbringen zu können

Sei mal nicht so bescheiden. Du hast das Recht -und mehr noch die Pflicht- wesentlich mehr Zeit mit Deinem Kurzen zu verbringen als 2 Tage pro Monat. Wenn Du nicht gerade an einen Vollidioten als Richter gerätst, solltest Du Dich bei einer gerichtlich erwirkten Umgangsregelung einstellen auf alle 14 Tage Fr - So plus alle 14 Tage Mo - Di plus alle Ferienhälften plus grosse Feiertage im jährlichen Wechsel.

Was sich in der Diskussion hier wiederspiegelt, habe ich in den letzten Jahren oft erlebt. Individuelle Auseinandersetzungen zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft werden schnell auf eine kulturelle Schiene gehoben und aus dem Wunsch, meinen Sohn regelmäßig zu sehen, wird schnell eine angeblich latent kulturfeindliche (in dem Fall china-feindliche) Haltung.

Das kann ich mir gut vorstellen. Aber es ist unerheblich. An dem Umgangsrecht ändert das rein gar nix und ob Dein Sohn zur Hälfte aus China, Pusemuckel oder Timbuktu kommt - er hat das Recht darauf, dass sein Vater sich für ihn und seine Umgangszeiten stark macht.

Tatsächlich scheint die KM jetzt gesprächsbereit - jedenfalls hat sie darum gebeten. Ob sie auch kompromißbereit ist, werde ich morgen sehen. Bisher lief ja auch alles überwiegend gut und kooperativ, nur stehen jetzt Grundsatzentscheidungen an, die bisher in dieser Bedeutung kaum gab.

GSR muss eine Selbstverständlichkeit sein. Sieht sie das anders, so würde ich sie das mal erklären lassen. Im Grunde ändert sich ja für sie nix (ausser, dass sie dann nicht mehr eigenmächtig nach China umziehen darf mit Eurem Kurzen). Die Alltagsentscheidungen trifft sie ohnehin weiter allein. Es sind ein paar wenige grosse Ereignisse, bei denen sie Dein GSR spüren würde. Einschulung, Operationen, etc pp. Das sind aber Fragen, die verantwortungsvolle Eltern sowieso gemeinsam entscheiden sollten.

Du kannst ihr ja auch mal ein Horrorszenario skizzieren: Angenommen ihr stösst etwas zu und sie kann sich nicht mehr um den Kurzen kümmern. Hat sie ASR, so kommt der Kurze dann in die Obhut des Jugendamtes. Also Heim oder Pflegefamilie. Ob sie das so will und vor allem ob ihr das so klar ist?
Habt Ihr GSR, dann kommt der Kurze umgehend zu Dir, zu seinem Vater. Eigentlich müsste auch ihr das lieber sein.

Eine schriftliche fixierte Umgangsregelung gibt es tatsächlich nicht. Da besteht wohl Nachholbedarf.

Ideal wäre eine gemeinsam vereinbarte Regelung schriftlich festzuhalten und diese dann vom Gericht bestätigen lassen. Dann hast Du was richtiges in der Hand. Das geht ohne Gerichtsverfahren. Jedoch müsstet Ihr beide damit einverstanden sein.

Ansonsten stünde bei Dir dann ein Umgangsverfahren an. Das wäre für Dich eine recht sichere Kiste. Allerdings wäre Euer Verhältnis dann u.U. ersteinmal kaputt. Irgendwann erholen sich die Mamas davon aber wieder und dann kann man auch wieder normal mit ihnen reden. Aber ersteinmal wirst Du Dir damit wohl eine Eiszeit verschaffen. Allerdings eine rechtlich abgesicherte...

Ich wünsch Dir viel Erfolg bei dem Gespräch. Hör mehr zu als selbst zu reden. Entscheidungen musst Du nicht im Gespräch treffen. Da kann man erstmal drüber schlafen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 23:57
(@julschen)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst mal finde ich es klasse, wenn die Kids zweisprachig aufwachsen.
Ich glaube auch nicht das TE etwas dagegen hat.
Das Problem scheint der Termin der Schule zu sein.

Muss dieser Unterricht Samstags statt finden?
Kann die Mutter dem Kind nicht zu Hause etwas Kalligraphie beibringen?

Ich wünsch dir viel Glück in dem Gespräch.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 13:15
(@tapir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

also: es lief athmosphärisch ganz harmonisch. Sie hat inzwischen - wohl nach Internet-Recherche sowie Rücksprache mit Freunden und Kollegen - eingesehen, dass der Einschulungstermin (auf die Sprachschule) mit 4 Jahren definitiv zu früh ist. Redet inzwischen von einem Termin, der mit der regulären Einschulung kombiniert wird.
Auch auf das GSR hat sie sich eingestellt und mich um eine Vollmacht gebeten, die "Alltagsentscheidungen" selbst treffen zu können (Anmeldungen zu Klassenfahrten usw.) Sie denkt also recht weit in die Zukunft ;-).
Trotzdem werden wir das wohl vom Amtsgericht festlegen lassen (GSR und Umgangsrecht), weil sie nach wie vor der Meinung ist, spätestens ab sechs Jahren sollte er dann jeden Samstag die Schule besuchen (das wäre dann von 13:00 bis 17:00 Uhr). Da sind wir einfach komplett anderer Meinung. Aber die Stimmung hat sich gegenüber letzter Woche deutlich entspannt. Und das ist ja auch nicht ganz unwichtig.
Vielen Dank auf jeden Fall für die vielen Beiträge und Anregungen hier.
Schönen Gruß.
Tapir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 13:13




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