Hallo Leute,
jedes Mal, wenn ich bei meiner Ex anrufe und etwas mit ihr klären muss oder auch, wenn ich die Kinder sprechen möchte, nimmt sie alles Telefongespräche auf Band auf. Hinterher tippt sie alles ab und legt mir und dem Jugendamt die "Gesprächsprotokolle" vor, um zu beweisen, wo ich wieder was Falsches gesagt habe.
Darf sie Telefongespräche überhaupt aufzeichnen???
Wenn sie dich vorher davon in Kenntnis setzt und du der Aufnahme zustimmst ja, ansonsten nein.
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi klatt,
sorry, aber da muss ich wirklich denken: wie krank kann frau sein. lass dich nicht unterbuttern. das ist illegal.
gruss
bengel
Moin
Rechtlich darf sie das nicht, jedoch mußt du es beweisen.
Hinterher tippt sie alles ab und legt mir und dem Jugendamt die "Gesprächsprotokolle" vor, um zu beweisen, wo ich wieder was Falsches gesagt habe.
Das ist vollkommen legal. Gesprächsprotokolle darf jeder anfertigen und auch weiterreichen. Eine heimliche Tonbandaufnahme ist im Gegensatz zu diesen Gesprächsprotokollen nicht gerichtsverwertbar. Sie darf dir aber besagte Mitschnitte zur verfügung stellen, damit du das Gegenteil zu den Gesprächsprotokollen beweisen kann.
Mache das im übrigen auch.
Gruß
Martin
sorry, das wusste ich nicht. widerspricht total meinem rechtsempfinden....allerdings hätte ich es besser wissen müssen,weil recht haben nicht gleich recht ist.
bengel
Es ist ein Unterschied zwischen Gedächtnisprotokoll und Geprächsprotokoll. Wird das nämlich Wort für Wort von einem band abgetippt ist es genauso als würde sie das band dem MA vorspielen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
was hab ich ein glück, dass ich nicht 007 spriel muss.
bengel
Moin 007,
es gibt da ein hübsches Beispiel jüdischen Humors:
Ein orthodoxer Rabbiner spielte sehr gern Golf. Er hatte nur ein Problem: Am Sabbat durfte er nicht spielen. Deshalb suchte er einen weit entfernten Golfplatz, wo ihn niemand kannte, um dort am Sabbat zu golfen.
Petrus sah das natürlich und ging zum Chef: "Gott, das kannst du nicht zulassen, das gehört bestraft!" Der Rabbi holte aus - und der erste Ball flog geradewegs ins Loch. Er holte wieder aus - auch der zweite Ball ging geradewegs ins Loch, ebenso der dritte. Aufgebracht sagte Petrus zu Gott: "Du solltest ihn doch strafen! Nun freut er sich über jeden Treffer!" Darauf Gott: "Wem kann er es erzählen?"
Auf Deinen Fall übertragen: Niemand (!) kann ein 5- oder 10-minütiges Telefonat anschliessend wortgetreu aus dem Gedächtnis niederschreiben. Abgesehen davon ist ein solches Protokoll kein Beweis für irgendwas; darin könnte auch stehen, dass Du gesagt hättest, DU wollest Deiner Ex eine Million vermachen - ohne dass diese Aussage deswegen "wahr" wäre. Es steht im Zweifelsfall einfach Aussage gegen Aussage.
Lass sie also doch einfach auflaufen und bestreite beim nächsten Mal ganz bewusst einen oder mehrere signifikante Punkte ihres "Gedächtnisprotokolls". Dann mag sie zwar innerlich kochen, weil sie (theoretisch) das Gegenteil beweisen könnte - aber wem kann sie es erzählen? 😉 😉 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille
Vorsicht. Wir sind hier im Familienrecht und nicht im Strafrecht. Im Familienrecht wird schnell Recht zu Unrecht.
beispiel: Ich nehme zum Selbstschutz jedes Treffen mit meiner EX auf mp3 auf. Ebenso Telefonate. Diese habe ich auch schon in JA-Gesprächen verwendet.
Vor Gericht stand auch mal Aussage gegen Aussage. Dazu dann das Komentar vom JA: "Meines Wissens nimmt Herr B. alles auf mp3 auf."
Darauf hin die Richterin:" Herr B. würden Sie ihre Aufnahme Frau B. zur Verfügung stellen, damit sie ihre Aussage untermauern kann?"
"Aber mach ich doch gern Frau Richterin." 😉
Da meine Exe dieses aber nicht wollte, konnte die Richterin sich einen Reim daraus machen. 😉
So werden solche "illegalen Tonbandaufnahmen" auf einmal nützliche Beweise. Funktioniert auch im Strafrecht. Wenn heimlich aufgenommende Gespräche oder Filmaufnahmen einen Täter überführen können, wird so was gern mal in Augenschein genommen.
Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 15.02.1993 (5 U 212/92)
Kurzleitsatz:
1. Heimlich aufgenommene Telefongespräche können dann verwertet werden, wenn die durch das grundsätzliche Verwertungsverbot in ihren Grundrechten nach Art. 1 und 2 GG geschützten Betroffenen den Inhalt ihrer Gespräche selbst offenbaren und sich freiwillig des Schutzes ihres Rechts am eigenen Wort begeben. Dies gilt auch für Vernehmungen der Betroffenen, sofern sie zuvor ordnungsgemäß über bestehende Aussageverweigerungsrechte belehrt worden sind und bereit waren, auszusagen (i.A. an BayObLG ...
Gruß
Martin