Hallo zusammen!
Nach längerer Ruhe an der Front durch Schweigen meinerseits erfuhr ich zufällig durch Bekannte, daß meine Ex in ihrem üblichen 1/2 jährigen Turnus ohne mein Wissen mit unserem Sohn innerhalb Norddeutschlands umgezogen ist. Interessanterweise soll Sie zu einem Mann in ein Haus mit Garten gezogen sein. Nun wollte ich "keine schlafende Hunde wecken" und habe mir überlegt, wie ich ohne Ihr Wissen herausbekomme, ob eine Eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.
Schritt 1
Da ich Unterhalt an die Ex zahle, habe ich erstmal mit Hilfe der Anwältin eine einfache Melderegisterauskunft beantragt und eine Adresse "A" erhalten. Da wollte ich mal vor Ort schauen, welche Namen auf dem Klingelschild stehen. Dazu kam es bisher nicht, da Sie 340 km entfernt wohnt und mein Geld immer knapp ist.
Schritt 2
Als ich kürzlich meine Lohnsteuerkarte 2007 erhielt, fehlte der Kinderfreibetrag für meinen Sohn. Nachgefragt erfuhr ich, alle 3 Jahre müsse eine "Steuerliche Lebensbescheinigung" vorgelegt werden. Diese erhielt ich gestern auf kurzem Dienstweg, obwohl meine Ex nur sich als Erziehungsberechtigte in Ihrer Stadt eingetragen hatte. War wohl mein "Kölscher Humor", der in Norddeutschland ankam... Jedenfalls steht auf dieser Lebensbescheinigung eine Adresse "B", zwei Straßen von der Adresse "A" der Ex entfernt!! :bahnhof:
Schritt 3
Was ist jetzt Schritt 3??? Was hat es zu bedeuten, daß der Sohn zwei Straßen weiter als die Mutter gemeldet ist? Wie bei Günter Jauch würde ich gerne das Publikum befragen! Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Schläft ein Lied in allen Dingen,
Die da träumen fort und fort,
Und die Welt hebt an zu singen,
Triffst du nur das Zauberwort.
Hallo AmericanSpirit,
aufgrund der Kilometerangaben wohne ich ca. 60 km zuweit nördlich, ansonsten wäre ich mal für dich gucken gegangen. Vielleicht kommt ein anderer User in Frage?
Wie alt ist den dein Sohn, könnte er rein theoretisch schon eine eigene Wohnung haben?
Gruß
eskima
Hallo Eskima,
es ist schon schön, spontan Hilfe angeboten zu bekommen von Leuten, die man nicht kennt, in einem Forum, das man oft durchliest, aber selber nur beiträgt, wenn es für einem selber von Vorteil ist. Zumindest mir geht es so, daß ich ein wenig schlechtes Gewissen habe, daß ich mich persönlich nur so sporadisch einbringe. Ich glaube, dieses Forum ist schon eine "kleine Familie", auch wenn aus den ca. 1500 Usern bei meinem ersten Besuch inzwischen über 5000 geworden sind. Vorab meinen herzlichen Dank an Euch alle, die Ihr Eure wenige Freizeit damit verbringt, nicht nur Euch selber, sondern auch anderen zu helfen!
Ich weiß nicht inwieweit ich Ortsnamen angeben darf, oder ob ich dies in der Vergangenheit in einem meiner Beiträge schon getan habe, Bremerhaven als nahegelegene Großstadt sollte unverfänglich genug sein. Mein Sohn ist 6 Jahre und 37 Wochen alt... Komischerweise hat sich die Mutter, eine Schwester und ein Bruder der Ex dieses Jahr aus allen Telefonbüchern streichen lassen.. Vielleicht lebt mein Sohn bei der (umgezogenen?) Oma?
Schläft ein Lied in allen Dingen,
Die da träumen fort und fort,
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Triffst du nur das Zauberwort.
Moin,
Aufruf: Sollte jemand in der Nähe von Bremerhaven wohnen und bereit sein, mal zu gucken, dann bitte zwecks exakter Absprache an AmericanSpirit via PN wenden. Danke!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Zusammen!
Stand der Dinge zum 23.12.06 zusammengefasst:
Gestern bin ich zu beiden Adressen gefahren, um festzustellen, ob Ex und Sohn zusammenleben. Dazu habe ich mich vor Ort umgeschaut, während meine Freundin parallel dazu am heimischen PC im Internet recherchierte, Handy sei Dank! Es stellte sich heraus, daß die Ex mit Sohn und neuem Lebensgefährten laut Briefkasten und Klingelschild unter Adresse "B" leben.
Müssen Sie jetzt nicht auch als eheähnliche Lebensgemeinschaft geführt werden, so wie es in unserer Familie von ARGE bestimmt worden ist? Wie kann ich erfahren, was ARGE weiß, und ob die Ex "doppelt abkassiert"? Kann ich nicht eine Unterhaltsabänderung beantragen?
Liebe Grüße, AS
Schläft ein Lied in allen Dingen,
Die da träumen fort und fort,
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Triffst du nur das Zauberwort.
Hallo Zusammen!
Wie erfährt man eigentlich, wenn die Ex wieder heiratet? Muß Sie Auskunft erteilen, oder tut das ein Amt?
Frohe Weihnachten Zusammen!
Schläft ein Lied in allen Dingen,
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Moin,
tja, das ist eine berechtigte Frage. Im SInne des Wohlverhaltens muss sie bei EU-Berechtigung den Unterhaltsverpflichteten informieren. Erfolgt dies nicht und es kommt später raus, ist der zu Unrecht kassierte EU zurückzuzahlen, da es eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt. Häufig wird dann allerdings mit der sog. Entrreicherung argumentiert und du siehst das Geld nie wieder.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!