Ich habe den persönlichen Eindruck, dass die immer auf Seiten derer sind, die die Kids bei sich haben!
Das ist sogar, mehr oder weniger offiziell, deren Auftrag!
Bei mir stand vor Jahren schon draussen dran:
"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt!"
Das steht dort zwar nicht mehr, steckt aber noch in vielen Köpfen und wird wird ja auch durch die vielen Beistandschaften zementiert.
Leider scheinen gute und vor allem objektive JA-SBs eher die Ausnahme als die Regel zu sein.
Hessentom hatte da einfach Glück.
Dein Erlebnis ist sogar besonders typisch.
Für den Umgang mit denen bedeutet das:
Man geht hin, stellt sich als vernünftigen Menschen vor, von dem weder für die Mutter noch für das Kind irgendeine Gefahr ausgeht.
Versucht raus zu hören, mit welcher Art Mensch man es zu tun hat.
Und sucht danach entsprechend entweder deren Nähe oder hält sie auf Distanz.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und sucht danach entsprechend entweder deren Nähe oder hält sie auf Distanz.
je nachdem, ob es sich um Idioten oder nützliche Idioten handelt? meinst du das?
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Genau das! :thumbup: 🙂
(Muss ich einschränken: Mein letzter SB war ein sehr guter Gesprächsmoderator und hat mir geholfen, meine Umgangsregelung zu verbessern. Wir wollen ja fair bleiben)
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und dennoch Beppo ... ich habe die gleiche Erfahrung gemacht ...
Nachdem ich mich beim hiesigen JA vorstellte um den Unterhalt zu regeln, habe ich die gleiche Antwort bekommen: - Wir beraten nur Mütter - ich wollte Unterhalt für meinen Sohn bezahlen und bin eiskalt abgeblitzt ... ist schon ziemlich pervers in diesem Land ...
Gruß durodon
Natürlich!
Ich halte meine positive Erfahrung auch für die Ausnahme.
Ich kenne bisher 3 SBs.
Eine war so fürchterlich, dass die Richterin ihr nicht mehr zugehört hat, eine war so wankelmütig wie hier erlebt und einer war gut.
Damit sind meine Erfahrungen wohl positiver als der Durchschnitt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich lasse mich gerne korrigieren.
Nach meinem Kenntnisstand ist vor einer Umgangsklage zwingend ein Vermittlungsversuch ( oder wie man das auch immer nennen will) des zuständigen JAes vorgesehen.
Ohne das gibt´s beim Gericht nix. Das ist keine "LEX HESSENTOM", das ist nach meiner Kenntnis Usus.
Ich nehme aber nicht für mich in Anspruch ständig und vollumfänglich Recht zu haben.
Gerne nehme ich andere Erfahrungen zur Kenntnis, dem Ansinnen dieses Forums können sie nur hilfreich sein.
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin,
wir gleiten vom Thema ab.
Die Lage von xvv stellt sich so dar, dass er vor etwa 2 Wochen schilderte, Ex habe ihm bisher spärlichen Umgang zugestanden, dann habe man sich auf die Normalregelung jedes 2. Wochenende geeinigt.
Diese Regelung wurde von KM nach kurzer Laufzeit wieder gekippt. daraufhin will xvv das Jugendamt um Vermittlung bitten und stellt hier die Frage ein, was passiert, wenn das Jugendamt nur langfristige Termine gibt. brille macht darauf aufmerksam, dass xvv dann unter Hinweis der Verpflichtung zu beschleunigtem Verfahren sofort Umgangsklage einricht, begründet mit dem Hinweis eine weitere Verschleppung der Sache sei dem Wohle der Kinder nicht dienlich, daher Schritt 3 (Umgangsklage) vor Schritt 2 (Vermittlung Jugendamt), da Schritt 1 (Elterngespräch) nicht fruchtete und Schritt 2 zu lange dauern würde.
Einen Tag späte schildert xvv, dass er beim Besuch des JA weitergereicht wurde und dem JA angekündigt habe
Nun gut, ich machte klar, dass wenn das Gespräch bis ende nächster Woche mit meiner Ex nicht stattfindet,ich den Gang zum RA gehen werde und Umgangsklage einreichen werde...
ferner war er bei einer zweiten Stelle (Familienberatung, dort hatte man für ihn ganz viel Verständnis und für die Sache viel Zeit übrig gehabt)
Ob dieser Schilderung weist brille erneut darauf hin
Wegen der schriftlichen Bestätigung Deines Vermittlungsversuchs musst Du Dir keinen Kopf machen; ggf. genügt in einem Anwalts-Schriftsatz auch der Satz "Der Kläger hat sich am XX.XX. beim Jugendamt in YY vergeblich um einen zeitnahen Vermittlungstermin mit der KM bemüht. Beweis: [Name Sachbearbeiter]."
Also deutlicher geht's ja wohl nicht mehr.
Zwei Wochen später schildert xvv, dass es erst ein Gespräch zwischen Ex und JA und dann ein Gespräch mit JA und ihm gegeben habe. Weshalb er zu dem ersten Gespräch mit Ex nicht eingeladen war wissen wir nicht. Jedenfalls teilt die SB ihm mit, das JA sehe die Sache als geregelt an.
meine ex doch kooperativ und alles ist ja gar nicht so schlimm und sie wäre mir ja so entgegengekommen....sie hat wohl auch einen plan dort abgegeben, wann ich genau die kinder haben kann usw. -> wird mir zugeschickt...
Interessant ist, dass das JA die Sache als geregelt ansieht, obwohl nur KM zur regelung gehört wurde und die KM die eigene Wochenendregelung wieder einseitig abändert.
Meine bescheidene Meinung dazu: xvv hat genug Hinweise darauf, um Spielchen der KM behaupten zu können und einen Vermittlungsversuch Seitens des JA hat darzustellen. Dass der halbherzig war, ist nicht das Problem von xvv. Das einzige Problem von xvv ist sein Rumgeeier "soll ich? soll ich nicht? was mach ich denn jetzt?"
Er kann sich jetzt überlegen, ob er noch das übernächste WE abwarten will, oder ob er sich nochmal mit dem einen Samstag abspeisen läßt. Nur eines ist unzweifelhaft: es steht ihm doch nichts dabei im Wege, gleich heute noch zum Amtsgericht zu marschieren, zu behaupten es habe einen Vermittlungsversuch durch das JA gegeben, den sehe er als gescheitert an und er möchte jetzt gerne einen Beratungsschein für den RA. Und dann können die beim AG entscheiden, ob sie ihm den gegeben wollen oder nicht.
Was bitte soll ihn daran hindern?
Gruß Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Ich lasse mich gerne korrigieren.
Nach meinem Kenntnisstand ist vor einer Umgangsklage zwingend ein Vermittlungsversuch ( oder wie man das auch immer nennen will) des zuständigen JAes vorgesehen.
Ich versuche hier noch mal zu insistieren:
Meine Ex hatte in 2003 ein Verfahren zur Regelung des Umgangsrechtes angestrebt, nachden das Jugendamt dazu angeraten hatte, jeglichen Umgang mit der Mutter auszuschließen. Sie hatte daraufhin erfolgreich untersagt, die Jugendamtsakte für das Verfahren beizuziehen. Auch lehnte sie jegliche Kooperation mit dem Jugendamt ab. Das Verfahren wurde trotzdem geführt. Hätte sie nicht Grundbesitz gehabt, wäre ihr auch PKH gewährt worden. Sie bekam umgehend betreute Umgangskontakte zugesprochen. Das Ganze verlief dann allerdings im Sande, weil ihr alles einfach zu lästig wurde.
Man sieht: es geht auch, wenn man das JA komplett aussen vor hält!
LG, Uli
Hi,
ich habe den ganzen Thread nicht gelesen, beziehe mich hier aber auf diese Aussage:
Nach meinem Kenntnisstand ist vor einer Umgangsklage zwingend ein Vermittlungsversuch ( oder wie man das auch immer nennen will) des zuständigen JAes vorgesehen.
Ohne das gibt´s beim Gericht nix. Das ist keine "LEX HESSENTOM", das ist nach meiner Kenntnis Usus.
Dies stimmt definitiv nicht. Leider als Mythos nicht totzukriegen. Es gibt ein Umgangsrecht, und dieses kann ohne wenn und aber sofort eingeklagt werden. Was richtig ist, ist, dass daraufhin in der Regel das Gericht das Ja einschaltet oder den Parteien aufgibt sich mit dem JA in Verbindung zu setzen. Dieses passiert dann aber in einem laufendem Verfahren und hat ein anderes Gewicht, weil es dann um die Stellungnahme des JA geht und auch genau registriert wird, wer sich verweigert und die Sache verzögert.
Einzig und allein wenn die streitenden Parteien PKH-Anträge gestellt haben, gibt es Urteile, die PKH verweigern, wenn vorher nicht ein Vermittlungsversuch beim JA stattgefunden hat.
Sorry, wenn das zu offtopic war.
LG,
Mux
Edit: Fehler
Hi
Ich verweise mal auch auf dieses Urteil: OLG Koblenz: Keine Prozesseröffnung ohne Vermittlungsversuch beim Jugendamt
Wie man insgesamt sieht, scheiden sich hier wohl die Geister.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
egal wie tief wir uns in geltende Rechtsprechung reinwühlen das ändert doch alles nix daran, dass xvv jetzt einfach mal einen Beratungsschein bei der Prozessantragsstelle des Amtsgerichtes seines Vertrauens beantragt ... und damit dann zum RA wackelt. Alles weitere wird dort dann besprochen, gegprüft und ggf. mit einem PKH-Antrag weiterverfolgt. Wo ist das Risiko für xvv, außer das ihm irgendwann in dieser Entscheidungskette jemand sagt " sie sind zu früh hier, junger Mann"? so what?
Nur das was er derzeit macht, im eigenen Saft schmoren und sich von JA-Tanten veralbern lassen, tut ihm nicht gut.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
