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Ex Freundin verweigert Umgang bzw verzögert den umgang

 
 nyn
(@nyn)
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Hallo ihr lieben ich hoffe ich bekomme von euch mal eine kleine Einschätzung über meine Situation.

Also ich bin seid 11.09.13 stolzer Vater geworden von einem süßen Jungen :). Von der Geburt meines Kindes habe ich leider erst durch einen Freund von mir erfahren. Nun seitdem Versuche ich mit dem Jugendamt einen geregelten Umgang zu meinem Sohn zu bekommen, ebenso das ich ihn auch das erste mal sehen kann und in den Arm nehmen kann.

Die Kindesmutter wurde bereits von meinem Anwalt angeschrieben was der Umgang angeht sowie die Zustimmung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Jugendamt hat mit der Kindesmutter auch schon ein Gespräch gehabt, so wie ich vom Jugendamt erfuhr stimmt die Kindesmutter den Umgang nur zu wenn es sein muss. Wöchentlich melde ich mich beim Jugendamt um zu erfahren ob es fortschritte gibt. In Oktober hatte das Jugendamt nochmals ein Gespräch mit der Kindesmutter, sie sagte der Frau vom Jugendamt das es eine einstweilige Anordnung gäbe und ich mich ihr nicht nähern dürfte.

Diese Verfügung wurde bereits vor der Geburt beim familiengericht in einer mündlichen Verhandlung niedergelegt durch einen gerichtlichen Vergleich, was die entsprechenden Kontakte unseres gemeinsamen Kindes nicht beeinträchtigen soll. Das Jugendamt weis von diesem Urteil und hat der Kindesmutter ausdrücklich gesagt das da nichts passiert. Meine ex Freundin verlangte einen betreuten Umgang ich habe dem zugestimmt da ich dies auch verlangt habe. Ebenso habe ich meine Wünsche geäußert wie ich mir den Umgang vorstelle und welche Lösungsmöglichkeiten ich vor zu bringen kann.

Da die Kindesmutter von mir 2 anzeigen hat die auf den privatklageweg verwiesen wurden, bekam sie unter anderem Post im Auftrag meiner Mutter von unserem Anwalt um eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Als mich das Jugendamt angerufen hat bezüglich des betreuten Umgangs, teilten sie mir mit das die Kindesmutter den Umgang verweigert da sie Post von meinem Anwalt bekommen habe. Darin wurde angeblich stehen das die Kindesmutter sich mir nicht nähern dürfe ansonsten müsse sie eine Strafe bezahlen. Das Jugendamt hat ihr wieder mitgeteilt das es wegen den Umgang erlaubt sei. Solch ein schreiben erhielt die Kindesmutter von mir nicht sagte ich dem Jugendamt.

Nun ist selbst für das Jugendamt die Aussagen der Kindesmutter schwammig und haben nochmals mit ihr telefoniert um eine Lösung zu finden. Die Kindesmutter hat angeblich nächste Woche Donnerstag einen Termin bei ihrer Anwältin. Das Jugendamt hat mich gebeten meinen Anwalt noch an die Kurze keine zu legen und bis nächste Woche abwarten. Das Jugendamt glaubt das die Kindesmutter etwas ausheckt sei es den Umgang zu verzögern warum auch immer oder gar ein komplettes umgangsverbot zu beantragen.

Nun nach dieser Aussage habe ich meinen Anwalt kontaktiert und ihm die neue Situation erläutert. Ein Recht auf Umgang zu meinem Kind habe ich das ist sicher dennoch interessiert mich falls es vor Gericht geht was da alles auf mich zu kommt. Es wird auch zeitgleich ein Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge gestellt.

Über rege antworte. Tips und Tricks freue ich mich 🙂

Lg nyn

Edit: Absätze eingefügt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 15:24
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi und Willkommen!

Würde Dich bitten, zur leichteren Lesbarkeit in Zukunft Absätze zu machen.
Danke!

Zu deiner Sache:
Wer hat nun gegen wen eine Verfügung? Und warum?

Warum wollt ihr das gemeinsame Sorgerecht, wenn ihr nur noch über Anwälte kommuniziert und euch mit Verfügungen bewerft?
Wie wollt ihr euch dann im Rahmen der gemeinsamen Sorge über Angelegenheiten, die das Kind betreffen, einigen?
-> diese Frage wird ein Richter mit Sicherheit stellen!

Bzgl. Umgang: wenn ihr eh beide mit betreutem Umgang einverstanden seid, warum wird der dann nicht durchgeführt?

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 15:33
 nyn
(@nyn)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal sorry wegen den Absätzen ^^

Also meine ex Freundin hatte eine Verfügung gegen mich was komplett erlogen war und ich es vor Gericht widerlegen konnte. Angeblich hatte ich ihre Wohnungstür demoliert sie mehrfach am Tag aufgesucht und sogar mit dem PKW verfolgt. Bei der mündlichen Verhandlung konnte ich alles widerlegen das ich diese Sachen wo mir vorgeworfen wurden nicht getan habe. Es wurde ein gerichtlicher Vergleich vereinbart aufgrund der belastenden Beweise gegen meine ex Freundin.

Zum Sorgerecht finde ich es am besten was unser Kind angeht das beide Eltern diese haben nicht um der Kindesmutter zu schaden sondern sie zu unterstützen. Ich sehe in dem Punkt keine Hindernisse und das Jugendamt bislang auch nicht. Das Jugendamt findet es sogar sehr gut.

Der Umgang wird zur zeit so nicht ausgeführt da die Kindesmutter sich beim Jugendamt quer stellt. Ich hatte geschrieben das meine Mutter wegen einigen facebook Beleidigungen gegen die Kindesmutter vorgeht. Die Kindesmutter hat dem Jugendamt erzählt das es von mir ein schreiben gekommen ist von meinem Anwalt wo darin stehen würde das sie sich mir nicht nähern darf. Solch ein schreiben existiert nicht. Das Jugendamt hat schon mehrfach mit der Kindesmutter gesprochen und die Kindesmutter beruht sich auf diese einstweilige Anordnung. Sie möchte nun auch bislang keinen Umgang solange sie sich nicht von ihrer Anwältin hat beraten lassen. Das Jugendamt vermutet das die Kindesmutter etwas ausheckt.

Ps: ich habe bislang die ganze zeit versucht der Kindesmutter entgegen zu kommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 16:31
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach Nyn,

die Art und Weise deines Vaterschicksals schliesst Parallelen zu meinen vergangenen Erfahrungen.

Allerdings scheint bei dir umso mehr im Argen zu liegen als es bei mir bis heute je war.

Problematisch sehe ich in erster Linie, dass es schon "schmutzige Waschveranstaltungen der dreckigen Wäsche" beider Eltern gegeben hat.
Zudem frage ich mich, warum es eine EA gegen dich gibt wenn das Gericht die Beweislast entgegen der Darstellung deiner Ex bewertet.

Nichts desto trotz steht eurem Kind in jedem Fall Umgang mit dem Vater zu und umgekehrt auch. Somit rate ich dir auch langsam aber sicher diesen durch zu setzen. Entsprechend ist es aber auch die Frage, was du bereit bist zu tun. Dass das JA schon prognostiziert, dass deine Ex verzögert und integriert würde ich als Wink mit dem berühmten Zaunpfahl verstehen und handeln. D.h. in deinem Falle eine gerichtliche Umgangsregelung erstellen lassen.

Gleichzeitig würde ich damit verbunden die Auferlegung von Elternberatungen mit einfliessen lassen, damit sich das Verhältnis und gegenseitige Verständnis als Eltern vom Grunde her verbessert.

Das gemeinsame Sorgerecht empfehle ich dir nach dem aktuellen Status Quo erst einmal ruhen zu lassen. Name, Lebensmittelpunkt sowie unter Umständen Religionszugehörigkeit sind wohl ohnehin schon entschieden und erstmal fallen weniger wichtige Entscheidungen, welche den kleinen Wurm auf den richtigen Lebensweg bringen sowieso nicht an. Vielmehr braucht das Kind nun einen Vater, welcher langsam aber sicher und von der Häufigkeit steigernd präsent ist.

Übrigens werden begleitete Umgänge nicht mal eben angeordnet und finden dann sofort statt sondern du musst damit rechnen, dass es ohne weiteres sein kann, das bis dahin ein paar Wochen bis Monate ins Land gehen, das Kind bis dahin vielleicht schon fast ein halbes Jahr alt sein kann und das ist nicht wenig.

Entsprechend empfehle ich dir, dich nicht länger durch die persönlichen Empfindlichkeiten der KM hinhalten zu lassen sondern einen zumindest einigermaßen zufriedenen Umgangsstatus herzustellen. Alle weiteren Baustellen wie EB, weiterer Umgang und Sorgerecht sollten nachfolgende Baustellen sein, zumal kaum ein Richter momentan die Grundlage für ein gemeinsames Sorgercht sehen wird und die Chancen da eher schlecht stehen.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 20:16
 nyn
(@nyn)
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Nun das Gericht hat diese einstweilige Anordnung auch gegen meine ex Freundin ausgesprochen. Sie darf mich nicht mehr beleidigen etc. Ebenso ist sie ja sogar dazu verpflichtet den Kontakt mit mir aufrecht zu halten jedoch wurde dies nicht naher erläutert.

Mein Anwalt versicherte mir das ich das gemeinsame Sorgerecht bekomme.

Was das mit dem umgangsrecht angeht hab ich ja auch die Unterstützung vom Jugendamt. Jedoch stellt sich nunmal die Kindesmutter zur zeit quer.

Was ich nun noch wissen möchte ist was ich vor dem Familiengericht beachten sollte falls die ganze Sache nun letztendlich doch vor Gericht gehen sollte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 20:58
(@sputnik)
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Nun das Gericht hat diese einstweilige Anordnung auch gegen meine ex Freundin ausgesprochen. Sie darf mich nicht mehr beleidigen etc. Ebenso ist sie ja sogar dazu verpflichtet den Kontakt mit mir aufrecht zu halten jedoch wurde dies nicht naher erläutert.

Wenn ich mir diese Querelen anschaue, die momentan zwischen euch bestehen und nebenbei der Fakt besteht, dass du dein eigenes Kind noch nicht mal auf dem Arm hattest, verwundert mich diese Aussage sehr:

Mein Anwalt versicherte mir das ich das gemeinsame Sorgerecht bekomme.

Die Anwältin meiner Ex hat dieser so ziemlich genau vor 10 Tagen noch erzählt, dass sie das alleinige Sorgerecht mit Sicherheit behalten darf und ist dann zusammen mit ihr, mir wehenden Fahnen im Verhandlungssaal untergegangen und hat meine Ex dann geraten dem Antrag zu zustimmen da die Richterin die Verhandlung von Anfang an und ohne große Fragezeichen in diese Richtung gelenkt hat. Die Erklärungsnot im Nachgang kenne ich nicht aber eins ist sicher, die gut 650€ hat sie trotzdem kassiert, und hätte sie sicher nicht kassiert wenn sie meiner Ex von einem Gegenantrag abgeraten hätte und so nicht zu ihrem Mandat in dem Prozess gekommen wäre.

Ich rate dir, das Thema Umgang zu fokussieren und die Thematik Sorgerecht hinten anzustellen. Ist eine Kommunikation nach aktueller Sachlage faktisch ausgeschlossen ist die Kindswohlargumentation schnell auf der Tagesordnung mit der Frage ob es gut ist das SR auf beide Eltern zu übertragen wenn diese sich über Behörden, Anwälte und Gerichte unterhalten.
Allein daran sollte dir deine Logik doch mitteilen das ein GEMEINSAMES Sorgerecht auch GEMEINSAM durchgeführt werden muss.

Baue erst ein Mindestmaß an Kommunikation auf, am besten über regelmäßigen Umgang und thematisiere dann in einigen Monaten das gemeinsame Sorgerecht, ansonsten fliegt dir das um die Ohren.

Was das mit dem umgangsrecht angeht hab ich ja auch die Unterstützung vom Jugendamt. Jedoch stellt sich nunmal die Kindesmutter zur zeit quer.

Dass du Unterstützung von JA hast ist schonmal gut. Aber auch hier gilt: Das JA ist eine beratende Institution.

Was ich nun noch wissen möchte ist was ich vor dem Familiengericht beachten sollte falls die ganze Sache nun letztendlich doch vor Gericht gehen sollte.

Kannst du die Frage konkretisieren?

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 00:28
 nyn
(@nyn)
Schon was gesagt Registriert

Okay vielen dank schonmal Sputnik.

Zur Frage: Wie läuft das im großen und ganzen nun ab kann ich da meine Wünsche erörtern. Was sollte ich beachten falls meine ex Freundin wieder mir etwas vorwirft was gar nicht stimmt. Sollte ich das dann beweisen, mich dazu äußern oder gar nur mein Anwalt reden lassen?

Auch habe ich schon auf dem Jugendamt den Vorschlag mal gemacht das die Kindesmutter und ich uns mal gemeinsam zusammen setzten um eine umgangsregelung zu vereinbaren aber zu diesem Gespräch IST es bis heute nicht gekommen da es die Kindesmutter abgelehnt hat. Lösungsvorschläge von der Kindesmutter aus gab es bislang noch keine nur ihre Aussage sie hätte eine einstweilige Anordnung gegen mich und ich darf mich ihr nicht nähern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 01:14
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Zur Frage: Wie läuft das im großen und ganzen nun ab kann ich da meine Wünsche erörtern. Was sollte ich beachten falls meine ex Freundin wieder mir etwas vorwirft was gar nicht stimmt. Sollte ich das dann beweisen, mich dazu äußern oder gar nur mein Anwalt reden lassen?

Nicht provozieren lassen, sich auf Fakten berufen. Du musst verinnerlichen, dass du keinen Kampf gegen die Mutter führst sondern lediglich die Interessen deines Sohnes in väterlicher Hinsicht vertritts. Argumentation also immer aus der Sicht des Kindes nach dem Motte:" Schau mal, aber auch für unseren gemeinsamen Sohn wäre es doch sehr schön wenn.....".

Auch habe ich schon auf dem Jugendamt den Vorschlag mal gemacht das die Kindesmutter und ich uns mal gemeinsam zusammen setzten um eine umgangsregelung zu vereinbaren aber zu diesem Gespräch IST es bis heute nicht gekommen da es die Kindesmutter abgelehnt hat. Lösungsvorschläge von der Kindesmutter aus gab es bislang noch keine nur ihre Aussage sie hätte eine einstweilige Anordnung gegen mich und ich darf mich ihr nicht nähern.

Ich denke momentan kriegt man keine Tür zu der Frau auf, d.h. du musst dich autark um Umgang bemühen, evt. gerichtlich wenn diese weiter blockiert, da es sich wie beschrieben um die Interessen von deinem Sohn und dir geht und die Befindlichkeiten der KM da nicht unbedingt zwischen stehen dürfen.

Wenn sie das so will muss sie letztenendlich auch damit leben, dass es für sie ein Verlust der Kontrolle sein wird, da Anfangs bei Umgangsbegleitungen und auch später bei den Umgängen keiner befürworten wird, dass dies von den Eltern gemeinsam ausgetragen wird, sondern man einen reinen Sohn-Vater-Umgang befürwortet um kein Risiko von Streitigkeiten einzugehen.
Entsprechend ist sie dann zeitlich in der Umgangszeit raus, eben weil sie sich momentan so verhält und ob ir das dann schmeckt wage ich zu bezweifeln.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 10:47