Erpressung von Ex i...
 
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Erpressung von Ex in puncto Umgang

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(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

tut mir leid, aber ich muss jetzt gleich 2 threads aufmachen, da ich ich zu 2 themen euren rat brauche.

meine ex moechte meine neue lebensgefaehrtin kennenlernen, sollte ich ihr sie nicht bis ende april vorgestellt
haben, wird sie den umgang eingrenzen., ich darf dann meinen sohn nicht mehr am wochenende zu mir nehmen,
sondern ihn nur noch in ihrem wohnwort besuchen.

der umgang mit meinem sohn findet seit 1,5 jahren an jedem zweiten wochenende von freitag bis sonntag beim mir
in meiner wohnung statt, in der auch meine freundin lebt.

hat sie das recht mich so zu erpressen?

danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 12:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.

hat sie das recht mich so zu erpressen?

danke

nein. natürlich hat sie kein recht dich so zu erpressen.

auf welcher basis ist der umgang denn geregelt? gerichtlicher beschluss? dann hast du ja alle hebel in der hand. einvernehmliche regelung unter euch? dann wird es sicherlich der "übliche"  😡 beschwerliche gang.

frage am rande: was ist daran so schlimm, wenn km deine neue partnerin kennenlernt?

gruß
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 12:31
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

nein. leider keine gerichtliche vereinbarung.

ich würde das natürlich machen, aber ich lasse mir keine frist setzen und mich nicht erpressen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 12:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LP,

natürlich hat Deine Ex NICHT dieses "Recht". Allerdings hat Deine neue LG ein unbestreitbares Recht, Deine Ex NICHT kennenlernen zu wollen.

Ihr wart verheiratet und habt GSR; das macht vieles noch einfacher als bei Vätern ohne Sorgerecht. Aber grundsätzlich entscheidest Du allein, was Du während der Umgangszeiten unternimmst und mit wem. Wenn Deiner Ex das nicht einleuchtet oder sie der Meinung ist, über Euer gemeinsames (!) Kind bzw. über Deinen Umgang mit diesem Kind selbstherrlich entscheiden zu wollen wie über eine Puppe, muss sie notfalls von einem Menschen in schwarzen Kleidern über ihre vermeintlichen "Rechte" aufgeklärt werden. Das ist dann meistens sehr schnell und eindeutig. Du kannst diese Möglichkeit freundlich andeuten, falls sie auf ihren "Rechten" besteht.

Also mach Dir keinen Stress. Nur wenn man auf Erpressungen eingeht, wird man erpressbar.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 12:36
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Martin

Du sprichst mir aus der Seele. Genau so sehe ich das auch. Ruft mich doch glatt die (H)exe letztens an und meinte, ob ich mit
meiner LG nicht zum Umgang vorbei kommen wolle.

Ja nee is klar. Pustekuchen. Sie wollte nur wieder eine ihrer Fallen stellen. Nur die laufen ins leere.

@lollipop7

Nur nicht erpressen lassen. Was die Exe möchte und was nicht, interessiert so viel, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 13:51
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin LP,

mein lieber Scholli,

ich glaube, wenn ich mir so angucke, was Du bereits geschildert hast:

(wie bringe ich Zitate aus anderen Threads hier rein?, ganz neu bin ich hier ja auch nicht mehr 🙂  )
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Meine Frau hat klar signalisiert, dass dies endgültig ist und Sie einen Unterhalt von 4000€ pro Monat fordert. Mein Nettogehalt liegt bei 5500€, wobei noch 500€ PKV zu zahlen sind. Natürlich bin ich darauf nicht eingegangen und habe ihr 2500€ geboten.
Dies hat sie abgelehnt und einen Anwalt eingeschaltet. -

-Als ich schon ausgezogen war, ist der Arbeitsvertrag meiner neuen Firma an die Adresse meiner Frau gesendet worden, diesen Vertrag hat sie geöffnet und kopiert.-

-Sie hat schon der Trennung alle meine Unterlagen kopiert und beharrte auf ihren Forderungen von 4000€.-
------------------------------------------------------------------------------------------------------
usw......

Wo will sie denn Deine Lg kennenlernen, da wo Du wohnst? Die würd ich nicht mal in die Nähe von irgendetwas lassen, was Dein ist!

Das sie Deine Lg kennenlernen will ist ja soweit ok. Nur warum????
Da steckt doch was dahinter. Sie hat die trennung gewollt, was mischt sie sich jetzt in Dein Leben ein. Wenn eurer Sohn bei Dir ist ist gut und damit basta!

Nur wenn man auf Erpressungen eingeht, wird man erpressbar.

Nur mal so anmerk, weiss nicht ob das was bringt, aber schlag doch Deiner Ex vor, sie soll mal schriftlich niederlegen unter welchen Bedingungen sie bereit ist Dir EUREN Sohn überhaupt zu "überlassen".
Damit kannste dann ja mal zu Deinem Anwalt gehen, da geht doch was mit Erpressung? Ob Deine EX so blöd ist, sowas zu machen??

Halte Dich an Brilles Hinweis!!

Straight forward!
Jo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 14:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Aus Ermangelung einer gerichtlichen Umgangsregelung kann sie zumindest versuchen Dich mit Umgang zu erpressen. Inwieweit Du sie damit durchkommen lässt, liegt bei Dir. Einen endgültigen Riegel würdest Du ihr vorschieben, indem Du einfach eine gerichtliche UR beantragst und Aus die Maus. Dann kann sie die Umgänge nicht mehr an Bedingungen knöpfen.

Andererseits gebe ich aber zu bedenken, dass es durchaus verständlich ist, wenn sie Deine LG kennen lernen möchte, sofern diese regelmässigen Kontakt zu Eurem Lütten hat. Ich würde auch wissen wollen, mit wem mein Kurzer seine Zeit verbringt - auch, wenn ich darauf keinen rechtlichen Anspruch habe.

Es gibt zwischen dem "was darf ich/sie und was darf ich/sie nicht" immer noch die menschliche Komponente. Solange man die komplett ausser Acht lässt und sich nur auf das rechtlich relevante beschränkt, bleiben die Fronten verhärtet.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 14:25
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Milan,

grundsätzlich, so denke ich auch, ist es ein Bedürfnis eines Elternteiles den neuen LG des Expartners kennenzulernen.
Wie du schon sagst, man möchte ja wissen, auf wen die Kinder treffen, bzw. mit wem sie es zu tun haben.

Es kommt nur immer auf die Art und Weise an. Die Ex kommt weiter damit, wenn sie keinen Druck ausübt und unver-
bindlich z.b. mal ein Treffen vorschlägt.

Natürlich sollte die Menschlichkeit erhalten bleiben. Meine Ex wird das auch wollen. Nur da wird sie sich sehr schwer
tun. Ich bin nicht nachtragend, nur es ist einfach zu viel passiert. Das bedarf Zeit.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 14:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.

Es gibt zwischen dem "was darf ich/sie und was darf ich/sie nicht" immer noch die menschliche Komponente. Solange man die komplett ausser Acht lässt und sich nur auf das rechtlich relevante beschränkt, bleiben die Fronten verhärtet.

sehr schön formuliert.
weisst du, was ex unter "kennenlernen" versteht? will sie deinen neue LG einfach mal sehen, kurz mit ihr sprechen? vielleicht lässt sich das ja bei übergabe der kinder einrichten im rahmen des nächsten umgangs? dabei könnte sie dir ja die kids vorbei bringen!? ggf. gibt es ja auch die chance, noch einen kaffee gemeinsam zu trinken? und schon ist das thema vom tisch. auf fristen usw würde ich gar nicht eingehen. einfach beim nä umgang mit erledigen.

und das sie "interessiert" ist, wer sich - außer dir - um die kinder kümmert, kann manN doch nachvollziehen, oder? kannst du ja zu gegebener zeit auch umdrehen. mir fällt es schwer, hierin eine "falle" zu sehen. was kann daraus entstehen, was nachher gegen dich verwendet werden kann???

nur so meine - vielleicht blauäugigen, weil unerfahrenen - gedanken,
gruß toto

was hat

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 14:47
(@mariposa)

grundsätzlich, so denke ich auch, ist es ein Bedürfnis eines Elternteiles den neuen LG des Expartners kennenzulernen.

ich würd mich freuen, wenn die Ex meines LG mich kennen lernen wollen würde...(das würde wohl einige Problematiken beheben 😉  meine versuche sind jedoch nach fast drei Jahren gescheitert!

Ich denke auch,dass es doch eigendlich normal sein sollte, den neuen LG des Ex (wenigstens kurz) kennen zu lernen, da die Kinder nun Kontakt zum/r Neuen hat.  Hm.. aber die Realität scheint bei jedem halt anders...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 14:53




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke mal, dass es da nicht um das "große Kennenlernen" geht, sondern vielmehr darum, die betreffende Person mal gesehen
und erlebt zu haben.

Die ersten 5 Minuten entscheiden. Man sollte so etwas, gerade nach einer Trennung und wenn evtl. Spannungen geherrscht haben,
langsam angehen lassen.

Sonst könnte schnell eine Überforderung für die beteiligten Parteien eintreten. Aber nur Mut, vielleicht endet es ja im guten und alle
verstehen sich.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 14:53
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Warum schlägst Du Exe nicht einfach mal vor, dass Ihr drei (Du, Exe und LG) mal irgendwo in der Stadt auf ne halbe Stunde nen Kaffee trinken geht?

Problem ist nur, dass so ein Angebot nicht in Bezug zu der Erpressung stehen darf. Also musst Du der Exe vorher klar machen, dass dies ein friedlich gemeintes Angebot von Dir ist und keine Reaktion auf ihre Erpressung.

Vielleicht kannst Du ihr verklickern, dass Du -so sie den Umgang (aus welchem Grund auch immer) beschneiden sollte- umgehend eine gerichtliche Regelung beantragen wirst.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 14:58
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Milan

Den Vorschlag finde ich gut, jedoch hat man(n) halt immer die Gefahr, dass die Ex ihr "Hol-das-Stöckchen" weiterspielt.

Andererseits handelt es sich ja um erwachsene Menschen, die es schaffen sollten, sich vernünftig zu Verständigen.

Ich würde auch erst die gütliche Variante wählen. Scheitert dies, würde ich der EX lachend die Zähne zeigen und unweigerlich
eine gerichtliche Einigung herbeiführen.

Dann sieht man auch, ob die Ex es wirklich ernst gemeint hat, oder ob es nur ein Vorwand war.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 15:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus zusammen,

lollipop konnte hier ja schon einige Kostproben seiner Ex zum Besten geben.
Was würde wohl passieren, wenn seine Ex nun die neue LG kennenlernen würde?
Für mich ganz klar: Ex stellt fest, dass neue LG eine unmögliche Person ist und deshalb Kind auf gar keinen Fall in deren Wirkungskreis gelangen darf.

Nichts anderes würde ich hier erwarten, und mich deshalb auf keinen Fall auf solche unsinnigen Forderungen einlassen. Wenn Ex dann Probleme macht, muss lollipop den üblichen Weg gehen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 15:52
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ex stellt fest, dass neue LG eine unmögliche Person ist und deshalb Kind auf gar keinen Fall in deren Wirkungskreis gelangen darf.

Nichts anderes würde ich hier erwarten, und mich deshalb auf keinen Fall auf solche unsinnigen Forderungen einlassen. Wenn Ex dann Probleme macht, muss lollipop den üblichen Weg gehen.

aber passiert in beiden nicht eine umgangseinschränkung, auf die lollipop in gleicher weise reagieren muss?
außer dass er bei zweiterem mit einer sofortigen reaktion der ex rechnen muss, während bei ersterem die ex erstmal die "unmöglichkeiten" finden muss.

außerdem: ist der umgang zusammen mit der neuen LG nicht schon längst geübte praxis?

wie gesagt: kann mir eine falle nicht wirklich vorstellen. ein zwangloses kennenlernen könnte deeskalierend wirken.

Problem ist nur, dass so ein Angebot nicht in Bezug zu der Erpressung stehen darf. Also musst Du der Exe vorher klar machen, dass dies ein friedlich gemeintes Angebot von Dir ist und keine Reaktion auf ihre Erpressung.

Vielleicht kannst Du ihr verklickern, dass Du -so sie den Umgang (aus welchem Grund auch immer) beschneiden sollte- umgehend eine gerichtliche Regelung beantragen wirst.

ich würde auf beides gar nicht eingehen - verhärtet die verhärteten fronten nur weiter. lass das kennenlernen einfach passieren.

gruß
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 16:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zur Klarstellung nochmal: Natürlich ist es sinnvoll und vernünftig, wenn Eltern und neue Lebenspartner einander kennen. Aber nur dann, wenn sie mit dieser Kenntnis respektvoll umgehen können - was beispielsweise bedeutet, dass Eltern wechselseitig akzeptieren, dass der/die neue Partner/in in seinem/ihrem eigenen Haushalt durchaus etwas zu sagen hat.

Aber: Das müssen ALLE Beteiligten wollen, und da liegt oft der Hase im Pfeffer, vor allem nach bösen Trennungen. Es gibt jedenfalls kein Recht darauf, jemanden gegen seinen Willen kennenlernen zu dürfen - und schon gar kein Recht, hiervon irgendwelche Umgangsfragen abhängig zu machen. Wer so tickt, muss glasklar gesagt bekommen, dass seine Einflussnahme an der eigenen Haustür endet.

Und ja: Da gibt es bei vielen (angeblich) Erwachsenen durchaus eine Menge Streitpotenzial, das man durch Distanz entschärfen kann. Beispielsweise: Die Neue ist hübscher, jünger, schlanker, vollbusiger, blonder, vermögender oder sogar der Trennungsgrund als die Ex. Wenn diese sich ihre Nachfolgerin mal aus der Nähe angeschaut hat, werden die Pfeile in diese Richtung oft noch schärfer und giftiger. Ich kann jede "Next" verstehen, die sich dieser Tortur nicht ohne Not aussetzt. Zumal dann, wenn zu vermuten ist, dass die Ex mit ihrem vermeintlichen "Recht" auf persönliche Inaugenscheinnahme der "Next" versucht, Kontrolle auszuüben über das, was im Haushalt des Vaters geschieht. Oder Kenntnisse zu bekommen, mit denen sich die Kinder hinterher gegen den Vater und seine neue Partnerin instrumentalisieren lassen.

Grüssles
Martin
(der von seiner zauberhaften Partnerin und Ehefrau niemals verlangt hätte, sich gegen ihren Willen mit seiner Ex an einen Tisch zu setzen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 16:09
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

sollte ich ihr sie nicht bis ende april vorgestellt
haben, wird sie den umgang eingrenzen., ich darf dann meinen sohn nicht mehr am wochenende zu mir nehmen,
sondern ihn nur noch in ihrem wohnwort besuchen.

@TotoHH
wenn seine Ex so eine Aussage trifft, erwartest Du dann nach einem Kennenlernen mit der LG wirklich ein "ach ist die nett, na dann ist ja alles kein Problem..."?
Und was kommt als Nächstes?

Für mich käme es niemals in Frage, dass ich meiner Ex, nur weil sie es verlangt, meine neue LG vorstellen würde. Wo sind wir denn? Hoffentlich nicht im Exen-Anschaffverein

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 16:14
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

danke fuer die vielen antworten und ratschlaege.

ich bin sehr gespalten, es ist sicher im sinne aller, dass sich alle kennen. ich bin in einer patchworksituation und sehe wie einfach es ist,
wenn der ex partner, in den fall der ex meiner freundin sein kind holt und bringt.

was mich stoert ist die erpressung, bis dann oder keinen umgang mehr. dieses spiel will ich nicht mitmachen.
jetzt erst recht nicht oder besser so nicht.

ich kann jetzt klein bei geben und dann auf die naechste schikane warten oder ich ziehe es durch. d.h. mein sohn darf dann nicht mehr zu uns
und ich fahre jedes zweite wo ende hin und her und hin und her. am ende wird mein sohn fragen warum er nicht mehr zu uns darf, das muss sie dann beantworten.

ausserdem heisst das fuer sie, dass ihre freien wo enden ohne kind vorbei sind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 16:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann jetzt klein bei geben und dann auf die naechste schikane warten oder ich ziehe es durch. d.h. mein sohn darf dann nicht mehr zu uns
und ich fahre jedes zweite wo ende hin und her und hin und her. am ende wird mein sohn fragen warum er nicht mehr zu uns darf, das muss sie dann beantworten.

nein, das ist keine Option. Die Lösung heisst: "Liebes Ex-Schnuckiputz, es gibt kein wie auch immer geartetes Recht, meine neue LG kennenzulernen; das ist auch nicht erforderlich. Wenn Du glaubst, aus diesem vermeintlichen recht ein Umgangshindernis stricken zu können, muss ich den Umgang - ggf. auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser Kind - leider, leider gerichtlich regeln lassen - und wie das ausgeht, weiss niemand von uns. Sicher ist allerdings: Auch dort wird Dir niemand bestätigen, dass Du das Recht hättest, den Umgang zu boykottieren, wenn Du meine LG nicht kennst."

Auch wenn Du hinfährst, um den Umgang zu den Bedingungen Deiner Ex zu absolvieren, ist die Erpressung auf fruchtbaren Boden gefallen: Du tust genau das, was sie will. Was Dein Ansehen bei Deiner neuen LG nicht gerade steigern wird; die will sicher einen Kerl mit Rückgrat an ihrer Seite und kein Weichei, das nach der Pfeife der Ex tanzt. Also: Mach Dich mal gerade!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 16:54
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

martin, das hast du falsch verstanden

die option wuerde ich nur ziehen um der ex zu zeigen, dass dies fuer sie gewaltige nachteile hat.
sie verliert jede menge freiheiten, sie wird meinem sohn rede und antwort stehen muessen etc..

das schlimme ist, dass der zeitpunkt dieser schikane zeitgleich mit meiner kuerzung des unterhalts einhergeht.

so wie es vielen hier geht, kind gegen geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 16:59




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