Erneute Gerichtsver...
 
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Erneute Gerichtsverhandlung

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(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Forum,

bräuchte mal euren Rat. Vor ca. einem Monat kam es zu einer Gerichtsverhandlung bzgl. des Umgangs mit unserer Tochter. Dieser ist 14tägig von Donnerstag bis Dienstag, mittlerweile seit ca. 3 jahren. KM ist nun der Meinung, dass unsere Tochter hinsichtlich der Einschulung "zur Ruhe" kommen muss und stützt ihre Aussage auf die subjektive Meinung der Erzieherinnen in der Kita.
Aussagen meiner Tochter wie " Ich will nur noch Papa besuchen und bei Mama leben" und " keine Koffer mehr packen" bewegen die Erzieherinnen dazu, trotz fehlendem Mandat, Initiative ergreifen zu müssen.
Bei der Gerichtsverhandlung wurde nun eine Verfahrensbeiständin benannt und Erziehungsgespräche festgelegt. Zudem wollte der Richter die Erzieherinnen als Zeugen laden lassen, sofern ich nicht die Schweigepflichtsentbindung unterzeichne.
Verfahrensbeiständin kommt nun zu dem Schluss, dass ein WM am Besten für unsere Tochter wäre und sie in beiden Familien gut aufgehoben ist. JA bestätigt diese MEinung in einer kurzen Stellungnahme. Erziehungsberatung sagt, wie ich auch, dass nicht das Umgangsmodell schuld ist, sondern die Tatsache das KM einfach nicht will. Sie sagt unserer Tochter geht es nicht gut, weil sie zu oft bei mir ist und man den häufigen Wechsel, der sich ja perse nicht ändern wird, im Hinblick auf die bevorstehende Einschulung nicht mehr zumuten kann, und stützt ihre Meinung auf die Aussage der Erzieherinnen.
Tochter wird massiv beeinflusst. KM schwimmen die Felle davon. Unsere Tochter bekommt bald einen Bruder, väterlicherseits und fängt bei der KM mit fünf Jahren schon an zu rebellieren, sie möchte öfter zu Papa. Gab schon letzte Zeit 2-3 mal Zwischenumgänge, weill unsere Tochter kurz nach dem Bringen zur Mutter so heftig rebelliert hat, dass ich sie wieder holen musste. KM sieht ihren Unterhalt in Gefahr.Nun PAS im Anfangsstadium.
Um es auf den Punkt zu bringen. Alle drei eingebundenen "Experten" sagen im Grunde einhellig, nicht der Umgang ist Schuld sondern das wir als Eltern diesen Umgang nicht leben und unserer Tochter den Rücken stärken. Warum ein kleines 5jähriges Mädchen so gezielte Aussagen n der Kita artikuliert, darauf scheint bisher niemand zu kommen.
Beim ersten Gerichtstermin war ich ohne Anwalt. Meine Stellungnahme, sagt mein Anwalt war perfekt. Auch habe ich keine Bedenken mich mit  der gegnerischen Ratte verbal zu messen. Daher habe ich auch vor beim nächsten Termin, der in eienr Woche ist, wieder alleine hinzugehen. KM will halt einfach nicht, weil sie nicht will. Erziehungsgespräche hatten nur Alibicharakter, dies war mir schon vorher bewusst. Der Richter ist ein ziemlicher Lappen. Bei dem ist alles möglich.
Habt ihr noch wertvolle Tipps für uns?

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2014 16:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

so wie Du es beschreibst, läuft es doch eigentlich gut für Eure Tochter und damit auch für Dich. Ich habe keinen wirklich Tipp, ich könnte mir nur vorstellen, dass es eventuell doch besser wäre, einen Anwalt dabei zu haben. Nicht, weil Du es nicht kannst, sondern weil die Wirkung möglicherweise nicht optimal ist:

- Juristen lassen sich ungern von einem Laien durch die Manege führen.

Es wirkt ein wenig so, wie mit einem Messer bewaffnet in den Atomkrieg zu ziehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2014 17:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

u.U. ist ja auch ein Grund, dass sich die KM durch das ständige Sachenpacken und dgl. überfordert fühlt. Vielleicht kannst Du da Hilfe anbieten?

Es eben schon problematisch, wenn die KM nicht will, ob das nun aus Böswilligkeit oder Überforderung passiert ist dabei zweitrangig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2014 17:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

u.U. ist ja auch ein Grund, dass sich die KM durch das ständige Sachenpacken und dgl. überfordert fühlt. Vielleicht kannst Du da Hilfe anbieten?

Es eben schon problematisch, wenn die KM nicht will, ob das nun aus Böswilligkeit oder Überforderung passiert ist dabei zweitrangig.

nee, das tut hier nichts zur Sache. Offensichtlich ist (fast) allen Beteiligten klar was hier gespielt wird. KM wirst Du nicht ändern können. Die Rolle der Erzieherinnen im Gerichtsverfahren ist mir nicht klar?!

Wenn Du nun einen Anwalt mitnimmst ins Verfahren, dann könnte Deine Authentizität leiden. Auf der anderen Seite brauchst Du ggf. jdm., der auf Verfahrenstricks der RAtte reagiert...

Ich würde einen Anwalt mitnehmen, aber klar die Rollen absprechen, dass alles inhaltliche von Dir kommt. Lass es an den Kosten hierfür nicht scheitern, so kurz vorm Ziel!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2014 17:58
(@mateusz74)
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Danke erstmal für euren Input.
Kosten sind hierbei nicht der ausschlaggebende Punkt, es ist eher eine Taktik/Strategie die ich hierbei verfolge.
Erzieherinnen meinen unsere Tochter retten zu müssen. Soll zur Ruhe kommen etc.pp, halt das klassische "Ruhe Argument" welches gern heran gezogen wird.
Gehe davon aus, dass die Kleine massiv manipuliert wurde, genau diese Aussagen in der Kita zu tätigen. Im Koffer sind nur Spielsachen und Luft. Verzichten wir jetzt drauf, sie bekommt nur jetzt ihren Rucksack mit. Wechsel werden auch immer 14 tägig bleiben, daran wird auch eine Beschneidung des Umgangs nichts bringen. Also kein Argument.
Das einzige Argument der KM ist, das die Erzieherinnen gesagt haätten dass.... mehr kommt da nicht.
Sie will halt einfach nicht. Punkt. Und hat Angst, dass die Kleine, auch aufgrund der bevorstehenden Geburt ihres Halbbruders absehbar ganz hier ist. Unterhalt ade. Zudem hat sie nun Geld in ihre Ratte investiert, dabei soll nun natürlich auich etwas heraus springen.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2014 18:33
(@jenpa)
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Also ich hatte auch das WM. Etwas über ein Jahr hat es funktioniert, dann
wollte KM nicht mehr und hat massiv angefangen nach Fehlern bei mir zu suchen.

An den TS, ruhig bleiben, mach so weiter wie bisher. Und ganz wichtig, nimm dir einen
kompetenten RA, nicht ohne vors Gericht. Auch wichtig, nicht irgendwelche sinnfreien Anträge
ala ASR stellen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 12:10
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

nimm dir einen kompetenten RA, nicht ohne vors Gericht.

Das gilt IMMER!!! Eine gute Freundin ist Juristin, und wenn die wieder von Leuten erzählt, die meinen ohne RA vor Gericht zu gehen,
da schlägt man immer wieder die Hände über dem Kopf zusammen. Ohne Kenntnisse in dem Gebiet ist man verloren.
Und wenn der Gegner noch einen RA hat, dann ist eh alles zu spät.

BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 19:41
(@mateusz74)
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Hallo Forum,
am Freitag kam das Urteil vom Gericht. Umgang wird nun von Do-Di auf Fr-So eingekürzt.
Begründung: Kind soll zur Ruhe kommen und Eltern können nicht kommunizieren (KM will nicht).
Ansonsten liest sich das Ganze wie ein schlechter Roman.
Weiß momentan nicht wie es weiter gehen soll. Werde Beschwerde beim OLG einlegen.
Der Richter hat dann sogar angeordnet, dass meine Tochter befragt werden soll auf Anraetn der Verfahrensbeiständin.
Die Verfahrensbeiständin sollte dann meine Tochter bei mir zu Hause abholen. Ich habe dies meiner Tochter gesagt.
Die wollte partout nicht mit dieser Frau mitfahren, die sie nur vielelicht 2x gesehen und kurz mit ihr gesprochen hat.
Hat angefangen zu weinen und sich an mich geklammert. Kleines Mädchen soll abgeführt werden wie ein Verbrecher. Ich habe der Frau
dann nahegelegt zu gehen und gesagt das ich meine Tochter zu Gericht bringe. Meine Tochter wollte dann auch nicht ins Spielzimmer. Wir als Eltern mussten dann mitkommen. Hat geweint sich an mich geklammert. Meine Tochter hat dann gesagt, sie hat beide lieb, will das wir wieder zusammen kommen und will keinen verlieren und bei beiden leben. Was soll sie auch sagen?
Scheinbar hat dies den Richter nicht interessiert. Wozu dann die Kinderbefragung, gegen die ich aufgrund § 8a SGB Einspruch eingelegt habe.
Die Verfahrensbeiständin hat ihre Meinung vor Gericht komplett revidiert. Meine Tochter hätte sie, als sie bei der KM war, "selbstständig" angerufen und gesagt sie möchte doch nicht bei beiden leben, sondern nur noch bei de Mutter. Als Zeugin war noch eine Erzieherin geladen, die natürlich ihre rein subjektive Meinung vorgetragen kann. Das ganze Urteil ist voll von Lügen. Widert mich dahin gehend richtig an. Der Richter hat selbst 3 Töchter und gibt so ein wirres Zeug von sich. Passiert am Amtsgericht G durch Richter .
Stellungnahme vom JA, welches den bisherigen Umgang für gut befindet, wird ignoriert. Mein Antrag auf ladung eienr Dame von der Caritas (Elterngespräche) welche ausgesagt hat, dass zur elterlichen Sorge auch Alltagssorge gehört und immens wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung ist wird auch igonriert. Antrag auf Art 3 und Art 6 GG werden dahingehend ignoriert. § 1684 BGB wird durch die KM verletzt.
Bin heute beim Anwalt. Habt ihr noch irgendwelche Tipps ?


Namen und Ort entfernt

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 16:11
(@sputnik)
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Bin heute beim Anwalt.

Moin moin,

man hat es dir ja schon vorher mitgeteilt....du bist ein paar Wochen zu spät beim Anwalt.....

Habt ihr noch irgendwelche Tipps ?


Namen und Ort entfernt

aber nicht zu spät. Geh vors OLG.....das was du geschrieben hast ist die reinste Farce eines dilettantischen Richters......

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 17:06
(@mateusz74)
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Ich war immer beim Anwalt hab ihn nur nicht mit zur Verhandlung genommen. Zu einem aus taktischen Gründen, mein Anwalt ist auch der Meinung das Anwälte vor allem ohne mediatorische Zusatzausbildung beim FamG nichts zu suchen haben und zum anderen, weil ich dieses Famunrechtssystem nicht unterstützen will.
Abgestimmt hab ich mich permanent mit ihm. Ist ein erfahrener alter Sack. Er sagt auch. Ob nun Anwalt oder nicht, meistens verlieren die Väter und somit auch die Kinder.
Kann das Urteil aufgrund Befangenheit abgelehnt werden? Zudem habe ich die ganze Verhandlung und die Kinderbefragung auf dem Handy aufgenommen. Ich weiß kann nicht verwertet werden. Aber Rechtsbeugung ist an dem deutschen FamG doch an der Tagesordnung. Als ich mit ansehen musste wie die Kleine geweint hat und von fremden Leuten verhört wird msuste ich wirklich ruhig bleiben. Was wird unseren Kindern bloss angetan.Man(n) fühlt sich so machtlos.
Danke

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 17:11




(@sputnik)
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Kann das Urteil aufgrund Befangenheit abgelehnt werden?

Unfähigkeit hat mit Befangenheit nichts zu tun. Warum war der Richter den Befangen?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 17:14
(@mateusz74)
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Er hat zu Anfang alle Beteiligten aufgerufen nur mich wiederholt übergangen. Wie schon bei der ersten Anhörung. Diesmal bin ich aufgestanden und habe ihn gefragt, ob es dafür einen Grund gebe. Woltle an diesem Punkt schon die Verhandlung beenden.
Befangenheit aufgrund der Ablehnung aller meiner Anträge. Dame von der Caritas. Einberufung der Verfahrensbeiständin die M. bereits kennt. Wird abgelehnt, da sie seiner Meinung nach keinen weiterführenden Kenntnisstand hat. Kennt meine Tochter allerdings schon seit der Verhandlung von vor drei jahren.
Dann schreibt er noch. "Bei der konkreten Ausgestaltung des Umgangs erscheine es angezeigt, Tochter von dem Vater bei der Schule abzuholen, da dies zum einen weniger Berührungspunkte zwischen den Beteiligten und zum anderen mehr Anteilnahme des Vaters am Alltag des Kindes bedeutet". Hallo ich hole sie am Fraitag ab, dann ist WE!
Weiter: "Die Antragsstellerin, die mit einem stark zurückhaltenden und nicht konfrontativem Verhalten in der Anhörung auffiel, hat vielmehr angeboten die verkürzte Umgangszeit für sechs Monate auszuprobieren und so lange das Verhalten ruhen zu lassen. Es war vielmehr der Antragsgegner der sich auf diesen sinnvollen Kompromiss nicht einlassen wollte." Dieser Vorschlag kam von der VB nicht von der KM. Die VB hat keinerlei Mandat irgendwelche Umgangsmodelle abzuurteilen sie kann nur vorschlagen, die dann einseitig nicht akzeptiert werden. KM sperrt sich gegen das Wechselmodell welches zu keinem Zeitpunkt von mir beantragt wurde.
Dann schreibt er noch: " Dass das Wechselmodell grundsätzlich dem Wohl des Kindes am besten entspricht, mag zutreffen. Das Gericht hat jedoch den vorliegenden Fall zu entscheiden. Darüber hinaus ist nach der einhelligen Rechtssprechung der OLG eine Anordnung des WM gegen den Willen auch nur eines Elternteiles nicht zulässig". Kann ich mich nur an Kopp fassen. KM sagt noch in der Anhörung kein WM und er macht daraus einen Kompromiss in 6 Monaten.
Weiter gehts " Großen Bedenken begegnet das Verhalten der Großmutter väterlicherseits. Tochter mitzuteilen, dass sie ihre Hasen beim KV nicht behalten könne, wenn sie zur Mutter zieht. Es mag sein, dass diese Äußerungen vom Antragsgegner selbst nicht gefallen sind- Allerdings hat er sie offenbar auch nicht durch gegenteilige Mitteilung wieder aufgehoben"
Tochter soll angeblich bei der Verfahrensbeiständin angerufen und gesagt haben, "Papa will mit die Hasen wegnehmen wenn ich zu Mama ziehe"
Keine Ahnung ob man da lachen oder weinen soll. Das ganze Urteil liest sich so!
Fakt ist meine Tochter ist total gerne bei mir. Sagt von sich aus warum bin ich nur so kurz hier. Ich bekomme mit meiner neuen Frau einen Sohn. Verfahrensbeiständin sagt, es wäre nicht gut wenn Tochter so oft bei ihrem Bruder wäre. Werden in intakten Familien die Geschwister nach der Geburt auch isoliert? Tochter freut sich total auf ihren Bruder. Tochter musste scvhon mehrmals von der KM nach Übergabe wieder von mir abgeholt werden, da sie Terror gemacht hat. KM hat nun Angst, dass Tochter bald ganz hier ist. Unterhalt ade. Obwohl ich schon von Anfang an darum werbe ihr so viel wie möglich von beiden Elternteilen zu geben, zumindestens noch für eine Zeit bis sie selbst entscheiden kann. So ab 10-12 Jahren. Seit 4.5 jahren kämpfe ich um jede Stunde jedes Telefonat. Nun hat die KM die zweitäglichen Anrufe aus eigenem Ermessen wiederrufen. Zitat " Tochter ist alt genung eigenverantwortlich zu handeln und wünscht deine Anrufe nicht"
Hab immer versucht einvernehmlich eine Regelung zu finden. KM sperrt sich von Anfang an. Ich bin der wichtigere Elternteil- Sei froh das ich dir nicht komplett einen Riegel vorschiebe, etc.pp. Hab die KM nie schlecht gemacht, weder vor Dritten und geschweige denn vor meiner Tochter. Aber der beginnende PAS und ihre Bindungsintoelranz sollte langsam klar benannt werden.
____________
Edit: Realnamen entfernt

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 17:42
(@mateusz74)
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Weitere Auszüge:

Auch sehr schön: "Das Gericht geht davon aus, dass sich der Loyalitätskonflikt, indem sich Tochter befindet, entschärfen wird, wenn die Entscheidung, wo sie in erster Linie lebt, nicht durch sie getroffen wird. Das bedeutet für ein 5 jähriges Kind eine erhebliceh Belastung und stürzt es in einen Loyalitätskonflikt zwischen KV und KM, wenn es selsbt entscheiden soll, wo es lebt " Wozu dann die Kinderbefragung?
Auch gut:
"Sie ist jedoch mit der jetzigen Situation in einer WEise überfordert, die kindeswohlgefährdend wirkt. Insoweit gehört schon eniges dazu, dass sich ein 5 jähriges Kind den Erzieherinnen in der Kitta offenbart und sie um Vermittlung in Umgangsfragen bittet. Das Gericht kann aus Tochters Verhalten, das von der Zeugin Erzieherin dahin weitergegeben wird, dass sie nicht altersentsprechend vielfach die Nähe der Erzieherinnen suchte und sich von den Eltern kaum trennte, sondern viel weinte und äußerte, dass sie zwar beide lieb habe aber bei Mama leben wolle und Papa besuchen, nur den Schluss ziehen, dass der ejtzige Wchsel mit zwar nicht gleichen Betreuungsumfang, jedoch mit einem Umfang, der eine Besuchssituation von zwei Tagen am WE deutlich überschreitet, Tochter zurzeit zu sehr belastet. Woran dies leigt konnte das Gericht nicht abschließend klären, darauf kommt es für diese Entscheidung jedoch nicht maßgeblich an." Tochter wird seit fast einem Jahr durch die KM und den Lebensgefährten manipuliert. Die Erzieherinnen  und KM thematisieren mit Tochter die Umgangsproblematik. Tochter hatte Angst ih die Kita zu gehen und Alpträume. Sagte mir " Die sollen mich damit in Ruhe lassen. Ihr sollt das klären"
Bleibt nur die BEschwerde beim OLG. Hab im Moment wieder den Glauben in diesen Rechtsstaat komplett verloren. Mir tut meine Tochter dermaßen leid.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 18:05
(@Inselreif)

gegen die ich aufgrund § 8a SGB Einspruch eingelegt habe.
...
Antrag auf Art 3 und Art 6 GG werden dahingehend ignoriert. § 1684 BGB wird durch die KM verletzt.

Du tätest gut daran, nicht mit (teilweise unzutreffenden) Paragraphen um Dich zu werfen und auch die sonstigen Spielregeln zu beachten. Respekt wirst Du beim Amtsrichter für Dein (soweit sich das liest recht unprofessionelles) Auftreten nicht bekommen.
Ein (guter) Anwalt in der Verhandlung hätte zumindest zwei Funktionen erfüllt, die Dir verwehrt sind: er wäre auf Augenhöhe mit dem Richter gewesen und er hätte Deine (zweifelsfrei vorhandenen) Emotionen rausgenommen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 20:04
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein (guter) Anwalt in der Verhandlung hätte zumindest zwei Funktionen erfüllt, die Dir verwehrt sind: er wäre auf Augenhöhe mit dem Richter gewesen und er hätte Deine (zweifelsfrei vorhandenen) Emotionen rausgenommen.

Das sehe ich absolut ähnlich. Ich habe auch die leise Vermutung, dass die Verhandlung auch etwas anders verlaufen wäre und gewisse Dinge professioneller angegangen worden wären.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Jetzt bleibt dir m.E. der Weg zum OLG. Den sehe ich alledings nicht unbedingt als chancenlos an, da die wieder gegebenen Pasagen aus den Begründungen schon ziemlich flach sind.

Tip: Nimm dir einen GUTEN ANWALT AUS DEM FAMILIENRECHT und ziehe das Ding durch.

Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 20:21
(@mateusz74)
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Kleines Update:

OLG Braunschweig hat die Beschwerde angenommen. In dem Beschluss steht nun, dass gewünscht wird eine einvernehmliche Regelung mit der KM, zusammen mit dem JA und der Verfahrensbeiständin zu treffen. OLG schlägt unter der Woche einen zusätzlichen Tag vor. Der Tenor in dem Beschluss ist teilweise noch sehr verstaubt. Man merkt zwar Ansätze, dass die eingefahrenen Strukturen aufbrechen, andererseits wird noch daran festgehalten. Zum Beispiel wird darauf verwiesen, dass das Residenzmodell im Familienrecht als Leitbild gilt und nicht lediglich die abgeurteilte Rechtspraxis darstellt. Weiterhin wird behauptet, dass es kaum nennenswerte Forschungsergebnisse zu alternativen Umgangsmodellen gibt und dabei bspweise die Studie von Prof.Sünderhauf, welche ich eingereicht habe, in dem Sinne scheinbar nicht angenommen.
Gestern fand nun das Gespräch statt. Das JA, welches sich klar für mehr Umgang ausspricht, war leider nicht zugegen. Auf Nachfrage warum, meinte die VB lapidar. Hätte keine Zeit gehabt. Gespräch verlief teilweise sehr emotional. Die VB schließt von sich aus kategorisch Umgang während der Woche kategorisch aus, gibt allerdings ebenso wenig wie die KM keine alternativen Lösungsvorschläge. Ich bin der Täter und die KM das Opfer. Die Krönung war, als das Gespräch ergebnislos beendet wurde, sollte ich den Raum verlassen, damit die VB noch 5 min alleine mit der KM sprechen kann. Offensichtlicher geht es nicht mehr. Die VB ist dermaßen väterfeindlich, dass es mich echt anwidert und man wirklich ruhig bleiben muss.
Fakt ist OLG wird nun eine Regelung treffen müssen.
Habt ihr Tipps bzw. Urteile wie ich den zusätzlichen Umgang von Do-Di nachhaltig zementieren kann? Nach wie vor wird durch die KM und die VB so argumentiert, dass sich meine Tochter damals hilfesuchend mit den Sätzen "Keine Koffer mehr packen" und " Nur noch Papa besuchen und bei Mama leben" an die Erzieherinnen gewandt hat. Hierzu gibt es allerdings eine Tonbandaufzeichnung die dies eindeutig widerlegt. meine Tochter hat eines Sonntags Abend dermaßen rebelliert und schlichtweg Angst gehabt in die Kita zu gehen, weil man ihr dort böse Sachen sagt. Ich überlege mir diese Aufzeichnung dem OLG zur Verfügung zu stellen.
Ich wäre sehr dankbar für weitere Tipps von euch!

Edit: Was ich noch vergessen hatte. Den zusätzlichen Tag lehnen wir beide, also KM und ich. Dies hatte wir schon damals. Damit ging es meiner Tochter nicht gut. Sie hat mehr im Auto gesessen wie das sie zur Ruhe gekommen ist. Dies wurde damals auf meine Intention hin beim JA einvernehmlich zu dem Umgang Do-Di zusammengelegt.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2015 11:31
(@ophsei)
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Hallo Mateusz,

das Wechselmodell wird tatsählich nur äßerst selten gegen den Willen des betreuenden Elternteils angeordnet.
Aber auch das gibt es hin und wieder.

Du setzt Dich aber gar nicht für ein Wechselmodell ein!
Ein Wechselmodell geht von einer paritätischen also gleichen Aufenthaltsdauer bei beiden Elternteilen aus.
Das aber möchtest Du ja gar nicht.
Ohne eine paritätische Aufenthaltsausgestaltung kann nicht von einem Wechselmodell gesprochen werden.
Aufpassen muss man weil auch eine annähernd gleiche Aufteilung oder eine "über das übliche Maß hinaus" zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruches führen kann.
Um dies zu verhindern trauen sich die Richter regelmäßig nicht Umgangsmodelle mit fast gleicher Aufteilung anzuordnen.
Dies ist fast der einzige Grund.

Du musst also Begründen, daß es Dir nicht um ein WEchselmodell mit gleicher Aufteilung geht ,es sich nur um Umgang handelt und Du das Residenzmodell gar nicht in Frage stellst. Alles soll so bleiben soll wie es ist.Das wäre auch nur normal da es ja bereist Jahre so funktionierte.

Im übrigen gibt es einige Gerichtsbeschlüsse mit Anordnung des Wechselmodelles. Auf diese solltes Du dich beziehen.
Das ganze nur mit Anwalt.Dann übergeht dich der Rihcter auch nicht mehr.Er nimmt Dich gar nicht für voll.
Es ist unter der Würde vieler Juristen wenn sie nicht mit Ihresgleichen verhandeln.

Insoweit der Richter vorschlägt das Du dein KInd von der Schule abholen sollst, so ist auch dies eine Standardregeleung um KOnflikte zu vermeiden.
Stimme dem doch zu, aber eben von Donnerstag bis Dienstag.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2015 12:09
(@mateusz74)
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Danke erst mal für deine Antwort.

Anwalt ist diesmal definitiv an Bord, geht ja vor das OLG und da besteht Anwaltspflicht.

Ich kämpfe mittlerweile seit fast 5 jahren darum meienr Tochter so viel von beiden Elternteile zu erhalten.

Werbe seit Anfang an für das Wechselmodell. Die Kleine wünscht es sich so sehr.

Exe spielt nur auf Zeit, will jetzt nun wieder die Caritas und die Klassenlehrerin mit einbinden.

Problem ist, dass der Umgang nun beschnitten wurde. Die Aussage meiner Tochter vor Gericht, obwohl ich ihr dies ersparen wollte, wurde vom Richter

nicht ansatzweise beachtet, da sich die Kleine für beide Eltern ausgesprochen hat. Ich frage mich wozu dann die Kinderbefragung?

Es liegt doc hauf der Hand, dass es keienrlei Gründe gegen einen Umgang von Do-Di geben kann. Die Verweigerungshaltung der KM und VB dürfen einfach

nicht ausschlagebend sein.

Der Richter vom OLG hat meinen Anwalt gebeten eine Stellungnahme zu schreiben wie der Umgang auch im Hinblick auf die Schule stattfinden könnte.

Dies hatte ich geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich bereits in meiner Stellungnahme vom 28.10.14 an das OLG Braunschweig dargestellt habe ist der regelmäßige und intensive Kontakt von Tochter insbesondere auch zu den Bezugspersonen väterlicherseits entscheidend und nachhaltig für Tochters Persönlichkeitsentwicklung und Wohl.
In der Hauptsache ist hierbei der gelebte Alltag, wie beispielsweise der gemeinsame Schulweg, Hausaufgabenbetreuung, Arztbesuche, sowie auch Vereinsaktivitäten ausschlaggebend. Im Grunde geht es hier auch um die gelebte Kontinuität im Umgang.
Die Beibehaltung des zuvor gelebten Umgangs von Donnerstag bis Dienstag ist problemlos mit den Anforderungen an Tochters Schulbesuch zu vereinbaren. Die benötigten schulischen Bücher und Unterlagen sind zentral in der Schule in dem dafür angelegten persönlichen Fach untergebracht. Das sogenannte Hausaufgabenheft wird von den Lehrkräften befüllt bzw. aktualisiert und den Schulkindern mit nach Hause gegeben, so dass die Eltern die zu leistenden Hausaufgaben einsehen und betreuen können. Die schulische Betreuung von 12:15 Uhr bis 13 Uhr mit anschließendem Mittagessen soll von Tochter natürlich auch weiterhin wahrgenommen werden. Die Kommunikation mit meiner Exfrau Tochters Belange betreffend (Schule, Vereinsaktivitäten, Arztbesuche) kann nachweislich als gut bezeichnet werden.
Durch eine Gleitzeitregelung bei meinem Arbeitgeber wäre die Betreuung vor und nach der Schule daher durch mich im Gros voll gegeben. Es ist daher nicht zu befürchten, dass Tochter durch die Etablierung des zuvor gelebten Umgangs Probleme bekommen wird. Das Gegenteil ist der Fall. Tochter wird dadurch nachhaltig profitieren. Dies entspricht dem Wunsch und Wohl von Tochter.
Aus dem oben genannten Gründen ist eine zeitnahe Etablierung mindestens des bisher gelebten Umgangs notwendig. Jedes weitere Aufschieben bzw. Abwarten wird Tochter die wertvolle gemeinsame Zeit mit ihrem Vater und den Bezugspersonen väterlicherseits nicht mehr wiedergeben können"

Wechselmodell und Etablierung des Umgang von Do-Di werden einfach kategorisch abgelehnt. Als Grund wird lediglich die Aussage " keine Koffer mehr packen " und " Nur noch Papa besuchen und bei Mama leben" genannt.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2015 13:24
(@ophsei)
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Man sollte eben nicht von Wechselmodell sprechen.Wechselmodelle werden so gut wie nie angeordnet.
Sprich von Umgangszeiten.
Auch sollte man nicht schreiben, daß man fast immer die Betreung sicherstellen kann.
Scheibe das Du sie weiterhin sicherstellst wie bisher.

Es fehlt ein Hinweis auf die guten schulischen Leistungen sofern vorhanden.
Selbst wenn ein Lehrer behauptet sie wäre unruhig ist das dann kein Grund mehr bei guten Zensuren.

Es fehlen die Bezüge zur aktuellen Rechtsprechung und zu Urteilen (das sollte ein Anwalt tun) falls es förderlich ist dies zu erwähnen.

Es fehlt daran die üblichen Unterstellungen und Vorwürfe von vornherien zu entkräften.

Unruhe
Häufige Wechsel
Weinen
schlechter Schlaf
Alles was sie vorbringen wird gegen das Modell.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2015 14:52
(@mateusz74)
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Ich hatte bei meiner Stellungnahme folgende sehr aktuelle OLG Entscheidungen benannt:

"In zwei neueren Entscheidungen haben sich das OLG Schleswig (Beschluss vom 19.12.2013, 15 UF 55/13) und das OLG Brandenburg (Beschluss vom 17.02.2014, 13 UF 175/13) für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch in Problemfällen, also bei Zerstrittenheit der Eltern, ausgesprochen.
Beide Entscheidungen rücken das Recht des Kindes, von beiden Eltern erzogen zu werden (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und dessen Wünsche und Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt.Als wesentliches Argument für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts mit der Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Sinne eines hälftigen Wechselmodells sah das OLG Schleswig das Bedürfnis eines Kindes nach möglichst gleichberechtigter Teilhabe am Leben beider Elternteile und insbesondere der authentisch geäußerte Wunsch eines Kindes, die gegenwärtige Situation beizubehalten. Wenn die Eltern sich bei persönlichen Gesprächen streiten, müssen sie unpersönliche Kommunikationswege per EMail, SMS oder Brief wählen, um Informationen auszutauschen.
Einen weitergehenden Wendepunkt markiert die oben genannte Entscheidung des OLG Brandenburg zum Wechselmodell. Selbst eine scheinbar heillose Zerstrittenheit der Eltern soll demnach die Aufhebung der gemeinsamen Sorge nur dann rechtfertigen, wenn der Elternstreit sich etwa durch Gewalttätigkeiten eines Elternteils zum einen ungünstig auf das Kindeswohl auswirkt. Es muss dann aber hinreichend bewiesen sein, dass durch die Übertragung der Alleinsorge Abhilfe zu erwarten ist.
Bislang verlangten die Gerichte für die Beibehaltung oder Begründung des gemeinsamen Sorgerechts Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit ( so noch OLG Frankfurt, Beschl. v. 09.09.2013 - 7 UF 66/13). Diese Prämisse sah das OLG Brandenburg durch wissenschaftliche Nachweise dahingehend, wie wichtig es für die Kinder ist, dass beide Elternteile Erziehungsverantwortung übernehmen und gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausübe, als widerlegt an"

Im Moment kann man noch nicht von schulischen Leistungen sprechen, die Kleine ist grad eingeschult wurden. Wie gesagt hat die Klassenlehrerin bestätigt, dass meine Tochter ein völlig unauffälliges ihres Alters sogar sehr weit entwickeltes Kind sei. Tochter ist 6 Jahre alt!
Es ist immer schwierig wenn generelle Behauptungen/Anschuldigungen im Raum stehen und man dadurch in der Beweislast ist, diese nachhaltig zu entkräften.
Ich werde aber deine Tipps aufgreifen und dies in meiner erneuten Stellungnahme mit aufnehmen.
Die VB macht mir erhebliche Kopfschmerzen. Die war in ihrer Stellungnahme dermaßen beleidigend und diskreditierend gegenüber mir und meiner Familie, es war dahingehend sogar sehr persönlich. Darauf hatte ich das OLG auch aufmerksam gemacht. Ich hoffe, dass das OLG nicht mehr allzu viel auf ihr geschwärztes Papier geben wird.
Wie in der Begründung der oben genannten Urteile auch schon steht müssen die Art 3 und 6 des GG wieder mehr in den Fokus rücken. Es verstößt gegen das Elternrecht aus Art. 6 GG, wenn es vom Veto des anderen Elternteils abhängt, ob und wie ein Elternteil seine Beziehung fortsetzt. Die Zustimmungspflicht beider Eltern gibt den Müttern quasi die Alleinentscheidung. Dies bedeutet einen Verstoß gegen Art. 3 GG.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2015 15:10




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