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Erfahrung bzgl. Eingewöhnungsphase

 
(@d3nyo)
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Hallo!

Ich beantrage das Umgangsrecht für meinen Sohn (2 Jahre). Da die Mom Probleme hat "ihren" Sohn abzugeben, habe ich mich beim Anwalt schlau gemacht. Ich soll nun meine Vorstellungen bezüglich des Umgangsrecht dem Jugendamt mitteilen & auf eine Vereinbarung hoffen.

Nun würde ich gerne Zeiten zur Eingewöhnung Vorschlagen. Nach der Eingewöhnung soll er alle zwei Wochen über Nacht bei mir sein. Seit 5 Monaten sehe ich ihn 2 Std./ Woche unter Aufsicht der Mutter & einer dritten Person. Davor habe ich ihn ca. 1 Jahr garnicht gesehen.

Meine Frage: Könnt Ihr mir berichten, wie lang Eure Kinder & die Mütter brauchten, um sich an die neue Situation zu gewöhnen?

Also wie lange habt Ihr Euer Kind unter beaufsichtigung gesehen?
Wie lange dann ohne Aufsicht?
Wann konnte Euer Kind dann für einen Tag zu Euch?
& nach welchem Zeitraum war eine Übernachtung möglich?

Ich danke Euch schonmal im Vorraus & hoffe auf viele Antworten.

LG
Dennis   

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2011 19:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dennis,

eine pauschale Regel gibt es für solche Fragen nicht. In einem Fall wie Deinem kann man sagen: Es dauert umso länger, je mehr Geschiss darum gemacht wird (ja, ich weiss, darauf hast Du nur begrenzt Einfluss).

Überlege Dir einfach: Wie lange würde es dauern, bis ein Kind Jahren in einem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter bleiben kann? Üblicherweise ist das nach wenigen Malen erledigt. Beim leiblichen Vater eines Kindes wird dagegen oft ein Aufstand veranstaltet, als wäre er ein kinderfressendes Monster - obwohl es für einen normal entwickelten 2-Jährigen das Normalste auf der Welt ist, Zeit mit seinem Vater zu verbringen, inklusive Übernachtungen. Angst macht ihm dann nicht der Vater, sondern das Gejammere und Gewese seiner Mutter.

Insofern: Lass Dir nicht einreden, dass das Kind grossartig an irgendwas "gewöhnt" werden müsste: Gewöhnen muss sich allein die Mutter an den Gedanken, dass zwischendurch einmal jemand anderer mit ihrer Barbie spielt. Entsprechend selbstbewusst solltest Du auftreten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2011 20:08
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ich rate dir so schnell wie möglichst Übernachtungen mit einzubauen. Ich habe Jahre lang gewartet und gebetelt,bis meine Tochter bei mir Übernachten durfte. Grosser Fehler ich habe zu lange rumgeiert. Habe jetzt noch teilweise probleme mit meiner Tochter,weil sie nach einigen Tagen nach Mama schreit.  Je nachdem wie du es vereinbaren kannst 2-3 Tage die Woche (natürlich auch einen Tag am WE) und nach einem Monat eventuell schon eine Übernachtung von Samstag auf Sonntag. Wie ist den euer verhältniss also zwischen dir und deinem Sohn?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2011 17:39
(@d3nyo)
Schon was gesagt Registriert

sehr gut.... wenn er mich sieht ist er hin & weg... mama ist dann garnicht mehr interessant.
ich hoffe jetzt das mein anwalt die rausschieberei meiner ex erkennt & die sache schnell vor gericht kommt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2011 22:31
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend!

Dein Anwalt braucht nichts zu erkennen.

Wenn du ihm ganz klar sagst, was du möchtest, dann beantragt er das. Klar sind ein paar Fakten für ihn auch wichtig, jedoch soll er deine Lage nicht analysieren, dafür gibt es Psychologen. Er soll nur verstehen, was die momentane Situation ist und wohin du willst. Den Weg zum Ziel sollte er dir dann mit seinem Fachwissen versuchen zu ebnen.

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2011 22:57
(@d3nyo)
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danke schön (:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 21:19