Empfehlungen vom Ju...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Empfehlungen vom Jugendamt

Seite 1 / 3
 
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,
Ich mag nicht wieder die ganze Geschichte aufschreiben, aber kurz zum Ablauf: KM weigert sich strickt meinem Kind und mir Umgang zu gewähren/ermöglichen. Habe hier den Tipp zum „Umgangsdreispung“ bekommen und die Schritte befolgt.  Termin beim Jugendamt war nicht erfolgreich. Ich habe jetzt Antrag beim Familiengericht auf Beschluss gestellt.

Die Frau vom Jugendamt hat jetzt vorgeschlagen das ich einmal die Woche am Wochenende 2 Stunden mit meiner Tochter verbringen darf. Sie empfiehlt das solange zu machen bis die Kleine sich an mich gewöhnt hat.

Hier mein Problem: Meine Tochter ist jetzt 16 Monate und bislang habe ich sie insgesamt nur 6-mal sehen dürfen. Die Mutter empfindet die vom Jugendamt vorgeschlagenen Besuche am Wochenende als Eingriff in ihre Privatsphäre und eine Einschränkung für sie. Deshalb waren die Besuche bis jetzt auch immer nur 45 Minuten bis eine Stunde nach der Arbeit. Bei ihr will sie die Treffen nicht und zu mir fahren geht in der Zeit nicht, also fanden und finden die Treffen draußen statt. Die Mutter gibt an, dass selbst der alleinige Anblick von mir bei psychische Reaktionen auslösen, die es ihr unmöglich machen normal zu funktionieren. Ihre Mutter hatte nun ein Einsehen und führt die Besuche durch. Wir gehen dann auf den Spielplatz. Die Kleine hat am Anfang immer sichtlich Probleme mit der Situation, sie weiß weder wer ich bin, noch was das soll. Jetzt wird es ja wärmer, aber 2 mal war es schon so kalt und windig, dass es selbst mit zu ungemütlich wurde und ich bin eine steife Segelbrise und kaltes Wetter gewohnt. Selbst wenn das Gericht diesem Vorschlag vom Jugendamt zustimmt, woher weiß man denn das die Kleine sich genug an mich gewöhnt hat für eine dauerhafte unbegleitete Umgangsregelung? Muss ich dann nochmal vor Gericht?

Ich hab einfach keine Kraft mehr. Ich arbeite den ganzen Tag, zahle meinen Unterhalt für das Kind und wenn ich demnächst einen neuen Job annehme auch für die Frau. Bleiben tut mir das Gleiche, nämlich ein bisschen mehr als einem Hartz IV Empfänger. Ich möchte meine Tochter gerne sehen und ich gehe mal davon aus, dass auch meine Tochter, obgleich sie das ja logischer Weise nicht äußern kann, ein berechtigtes Interesse hat mich kennenzulernen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 13:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vergiss das JA, wenn Du vor Gericht gehst, dann mache einen Plan der eine schrittweise Ausdehnung des Umgangs vorsieht, also noch 2 kurze Treffen, dann Ausweitung so, dass Du die Tochter mit nach Hause nehmen kannst, monatliche Ausweitung bis wenigstens der Mindestumgang (Wochenende aller 14 Tage gewährleistet) ist, sollte spätestens in einem Jahr erreicht sein. Wenn Du willst kannst Du auch einen kurzen Termin unter der Woche mit einbinden.
Da die Sache so kompliziert ist, denke auch an eine Feiertags- und Ferienregel, weil das dann die nächsten Streitpunkte sind.

Da Du so wenig Zeit hast, solltest Du einen Anwalt mit der Vertetung betrauen, dass kostet zwar Geld entlastet Dich aber auch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 13:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlchen,

Die Frau vom Jugendamt hat jetzt vorgeschlagen das ich einmal die Woche am Wochenende 2 Stunden mit meiner Tochter verbringen darf. Sie empfiehlt das solange zu machen bis die Kleine sich an mich gewöhnt hat.

Begleitet ?
In den Räumlichkeiten des JA ?

In jedem Falle ist das mehr als 6 x 45 min. in 16 Monaten.

Ob es gerichtlich aktuell mehr gibt, ist fraglich.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 13:20
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Es ist immer gut, wenn Du vor Gericht mit konkreten Plänen für die zukünftigen Umgänge erscheinst - wie Susi das schon vorgeschlagen hat.

Und wenn Du den Plan für die zukünftigen Umgänge ausarbeitest, dann denk daran: kürzen kann man immer noch (und ist auch sehr wahrscheinlich). Also zuerst mal lieber etwas mehr reinschreiben, als Du tatsächlich glaubst, bekommen zu können und dann als Kompromiss wieder etwas runtergehen.

Wenn Du einen ersten Entwurf fertig hast, stell ihn ruhig hier rein, wir geben dann gerne Feedback.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 13:30
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Many Thanks you Peeps;

Hallo Susi,

Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten. Habe mich um Kostenbeihilfe gekümmert, aber ich liege vom Einkommen so „doof“ es ist im Wesentlichen zu viel um etwas zu bekommen, aber genug um davon was abzugeben. Ich kann nur mein Bestes geben. Mein Cousin wurde adoptiert und ich weiß wie schwer es für ihr war, welche Fragen er hatte und so weiter. Ich werde alles in meiner Macht stehende tun der Kleinen diesen Kontakt zu ermöglichen bis sie alt genug ist selbst darüber zu befinden. Einen solchen Plan werde ich natürlich ausarbeiten.

@United: Begleitet?  Die Mutter bestimmt eine Person, so wie es jetzt ausschaut die Oma, die dann die Treffen durchführt. Dies ist mir im Prinzip sehr recht, denn mein Verhältnis zu ihrer Mutter ist sehr gut. Sie sieht das Verhalten ihrer Tochter auch zu Teil kritisch und will es zum Wohl des Kindes „versuchen regelmäßigen Kontakt zu gewährleisten“. Ich hoffe doch schon das das Gericht etwas mehr "zugesteht". Bei allem Gleichberechtigungs-ist-juristische-Praxis-Gerede :).

@vj

1. Termine des Umgangsrechts

a. unter der Woche, beginnend ab dem 02.06.2015, regelmäßig am Dienstag und Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
b. darüber hinaus an den Wochenenden, beginnend ab dem 03.06.2015, im 14 tägigen Wechsel, von Freitag 16:30 Uhr bis Samstag 17:30 Uhr;
Neben diesen regelmäßigen Umgangsterminen sollen für die Umgangstermine für die Zeiten der staatlichen und gesetzlichen Feiertage aller Bundesländer, im jährlichen Wechsel, folgende Regelungen gelten:
c. in der Karwoche, von dem dem Karfreitag vorausgehenden Donnerstag 16:30 Uhr,  bis Ostermontag 18:00 Uhr;
in der Karwoche 2016 hat das Kind Umgang mit dem Vater;
d. am Tag der Arbeit, vom dem dem Tag der Arbeit vorausgehenden Tag  von 16:30 Uhr bis zum Tag der Arbeit bis 18:00 Uhr;
am Tag der Arbeit 2016 hat das Kind Umgang mit dem Vater;
e. zu Pfingsten, von dem dem Pfingstsonntag vorausgehenden Samstag von 08:30 Uhr bis zum Pfingstmontag bis 17:30 Uhr;
zu Pfingsten 2016 hat das Kind Umgang mit der Mutter;
f. am Tag der Deutschen Einheit, vom dem dem Tag der Deutschen Einheit vorausgehenden Tag  von 16:30 Uhr bis zum Tag der Deutschen Einheit bis 17:30 Uhr;
am Tag der Deutschen Einheit 2015 hat das Kind Umgang mit dem Vater;
g. am ersten Weihnachtsfeiertag von 10:00 Uhr bis 18:00;
am ersten Weihnachtsfeiertag 2015 hat das Kind Umgang mit dem Vater;
h. am zweiten Weihnachtsfeiertag von 10:00 Uhr bis 18:00;
am zweiten Weihnachtsfeiertag 2015 hat das Kind Umgang mit der Mutter;
i. an Neujahr von dem letzten Tag des vorausgegangenen Jahres von 16:30 bis Neujahr bis 18:00;
an Neujahr 2016 hat das Kind Umgang mit dem Vater;

2. Modalitäten des Umgangsrechts:

a. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, das Kind zu Beginn der Besuchszeit dem anderen Elternteil zu übergeben und das Kind mit für die Umgangsperiode ausreichender Kleidung und sonstiger Ausrüstung zu versehen.
b. Der umgangsberechtigte Elternteil trägt während des Umgangskontaktes mit dem Kind die alleinige Verantwortung für dessen Wohlergehen. Er hat das Kind pünktlich nach Ende des Umgangszeitraums zurückzubringen. Im Fall von nicht vermeidbaren Verspätungen hat er den anderen Elternteil telefonisch zu informieren. Dazu sind folgende Telefonnummern zu nutzen,

Vater:  Telefonnummer der Mutter
Mutter: Telefonnummer der Mutter

Bei einer Änderung der Kontakttelefonnummern werden sich die Eltern jeweils informieren.

c. Verhinderungen der Umgangskontakte sind spätestens eine Woche vorher dem anderen Elternteil anzuzeigen. Erkrankungen des Kindes stellen keine Verhinderungen eines Umgangskontaktes dar, soweit beim umgangsberechtigten Elternteil die Möglichkeit besteht, dass das Kind situationsangemessen versorgt werden kann. Bei ärztlich attestierter Reiseunfähigkeit entfällt ein Umgangskontakt.

d. Ausgefallene Umgangskontakte werden stets am nächsten Wochenende nach Wegfall des Kontakthindernisses nachgeholt.

e. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was die das Kind dazu veranlassen könnte, Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil abzulehnen. Sie haben sich insbesondere jeglicher negativer Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil strikt zu enthalten und sind verpflichtet das Kind aktiv zur Aufrechterhaltung der Kontakte zum jeweilig anderen Elternteil anzuhalten und zu ermuntern. Dies schließt ein, dass das Kind anzuhalten ist, zu Feiertagen und Geburtstagen in den für Kinder üblichen Formen mit dem anderen Elternteil in Kontakt zu treten.

f. Telefonkontakte außerhalb der Umgangszeiten sind im Rahmen des üblichen zuzulassen, sie sollen aber nicht der Kontrolle des Tagesablaufs dienen und haben in ihrer Häufigkeit das Recht des jeweils anderen Elternteils auf ungestörte Privatsphäre zu achten.

3. Gültigkeit

Diese Umgangsregelung gilt bis zum Eintritt  des Kindes in eine Kindertagesstätte. In diesem Fall wird eine neue, den neuen Bedürfnissen des Kindes angepasste, Regelung getroffen.

4. Zusatz

Regelungen des Umgangs des Kindes während Urlaube der Eltern werden angepasst an die Bedürfnisse des Kindes im Einzelfall abgestimmt. Es wird beschlossen, dass während dieser Zeiten beiden Eltern möglichst gleich lange Zeitblöcke für das Umgangsrecht zur Verfügung stehen.

Was die schrittweise Umsetzung angeht, denke ich, dass wir 2 Monate, also 8 Treffen noch wie gehabt durchführen sollten, nur eben im Tonus der durch das JA vorgeschlagen wurde. Jetzt lässt bei der kleinen auch langsam die 8 Monatsangst nach und sie ist ein bisschen gelassener. Wir sollten danach in 4 Treffen generell versuchen die Umgebung mehr zu variieren und kleinere „Alleinzeiten einzubauen“. Ich finde außerdem sollten die Zeiten so gelegt sein, dass normale Tätigkeiten eingebaut sind wie Essen und Toilette und so weiter. Ich bin schließlich nicht als Vater auf die Welt gekommen und hatte auch keine Chance zu üben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 13:59
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Also mir scheint die Umgangsregelung bzgl. der Feiertage etwas zu kompliziert zu sein.
Normalerweise werden nur die "hohen" Feiertage wie Osern und Weinachten dezitiert im Umgangsplan aufgeführt, sowie die jeweiligen Geburtstage.

Und Du musst nicht reinschreiben, wann das Kind "Umgang mit der Mutter" hat, denn das Kind lebt ja bei der Mutter. Also ist sie der Betreuungselternteil und hat als solche keinen Umgang - den hast Du als Umgangselternteil.

Punkt 2 sehe ich als problematisch, da Du diesen hier als Betroffener - also als eine der beiden Parteien - so formulierst, als ob Du der Richter wärst.
Das könnte leicht als Bevormundung oder Unterstellung ausgelegt werden und noch mehr Unfrieden bringen.
Überhaupt ist das ganze Schriftstück schon eher geschrieben wie ein Urteil und nicht wie ein Vorschlag - ist mal meine Meinung...

Und bei Punkt 4 verstehe ich nicht, was Du damit genau meinst / was das bringen soll.

Um mal einen Gegenvorschlag zu formulieren:

Umgangsvorschlag von Karlchen mit der gemeinsamen Tochter KleinKarlina

Bis Mitte August werden die Umgangskontakte wie bisher in Beisein einer Begleitperson jede Woche am WE für je 2 Stunden durchgeführt, um dem Kind die Gewöhnung zu erleichtern.

Ab Datum XY: Umgang jeden Di und Do 16:30 bis 18:30 (kürzen kann man immer noch!)
Ab Datum XY zusätzlich im 14tägigen Wechsel von Fr 16:30 bis Sa 17:30

hohe Feiertage im jährlichen Wechsel:
Ostern: in der Karwoche, von dem dem Karfreitag vorausgehenden Donnerstag 16:30 Uhr,  bis Ostermontag 18:00 Uhr; beginnend 2016 mit Umgang beim Vater

Pfingsten: von dem dem Pfingstsonntag vorausgehenden Samstag von 08:30 Uhr bis zum Pfingstmontag bis 17:30 Uhr; 2016 KEIN Umgang mit dem Vater (da Ostern Umgang stattfindet), sondern erst ab 2017

Weihnachten & Neujahr: 2016 am 1. Weihnachtsfeiertag von 10:00 bis 18:00 und vom 31.12.2016 18:00 bis 1.1.2017 18:00

Geburtstage: ....

Den Wunsch der Beschränkung der Gültigkeit durchaus vorzubringen würde ich als durchaus sinnvoll ansehen.

Das mal meine Meinung - vielleicht haben andere ja noch weitere Ideen.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 14:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Die Kleine hat am Anfang immer sichtlich Probleme mit der Situation, sie weiß weder wer ich bin, noch was das soll.

Naja, ähnliche Reaktionen werden der Babysitter und die BetreuerInnen in der Kinderkrippe anfangs auch auslösen. Das gibt sich. Da müssen Kind, Du und KM durch...

a. unter der Woche, beginnend ab dem 02.06.2015, regelmäßig am Dienstag und Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
b. darüber hinaus an den Wochenenden, beginnend ab dem 03.06.2015, im 14 tägigen Wechsel, von Freitag 16:30 Uhr bis Samstag 17:30 Uhr;

Ich denke, ein wenig mehr Zeit bis zum regelm. bi-wöchentlichen WE-Umgang mit Übernachtungen solltest Du schon ins Land gehen lassen. Dies würde ich als Ziel in die Umgangsvereinbarung formulieren (warum eigentl. nicht bis Sonntag Nachmittag?), aber den Weg dahin (sukzessive Steigerung) ergänzend beschreiben, um eben eine Gewöhnung zu ermöglichen und KM diesen Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber keine Trigger-Punkte reinformulieren, die später Interpretationen zulassen (insb. der KM ), ob die Gewöhnung erfolgreich war.

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 14:32
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

P.S.: Hab noch vergessen: Beim "normalen" Umgang natürlich dann auch reinschreiben / darauf verweisen, dass dieser dann ohne Begleitperson und bei Dir stattfindet.

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 14:34
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank vj,

ich bin im Moment etwas schlecht im Formulieren;  Ich bin für jeden Input dankbar. Ich hab das jetzt allerdings bei der Antragstelle so eingereicht. Ich habe die Angestellte dort gebeten zu schauen ob das so geht, oder ob man das lieber als Antrag über sie nochmal formuliert. Sie meinte der Richter meldet sich wenn er Fragen hat und es sei gut so und alles Wichtige drin. Nun beschleicht mich allerdings der Verdacht, dass sie vll den einfachen Weg gewählt hat. Ich hab das ja so auch aus dem Netz, da ich gar nicht wusste was ich formulieren soll. Deine Formulierung gefällt mir besser, vor allem weil sie kürzer ist. Nun ja. Ich hoffe nur, dass es jetzt seinen Weg geht und das Gericht eine vernünftige Entscheidung findet. Wenn nicht hab ich im Moment auch keine Kraft mehr. Meine Mutter ist schwer an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt und hat Metastasen in der Lunge. Ich habe das Gefühl, das ich an allen Fronten nur kämpfen muss.
Deshalb bin ich für jede Unterstützung hier auch sehr dankbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 14:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung: Warum soll das nur bei Beginn Kita gelten? Ich würde das mindestens bis Schuleintritt so lassen und eigentlich überhaupt keine Befristung reinnehmen. Wenn Deine Tochter in die Schule geht, dann kann sie die Hausaufgaben auch bei Dir machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 14:45




(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Supi cool Leute,

Mal ne Frage, gibts denn da ne richtige Verhandlung? Also so wie im Film? Mit Richter und Hammer und so? Weiss jemand wie das abläuft? Falls ich nochmal gefragt werde kann ich die Sachen dann nochmal mit reinnehmen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 14:49
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hello Susi64,
Ja keine Ahnung. Ich habe mir nur gedacht, dass sich die zeitlichen und organisatorischen Bedürfnisse von Mutter und Kind zu diesem Zeitpunkt verändern werden und man dann vielleicht, oder viel mehr hoffentlich, eine andere gute Lösung findet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 16:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du nicht wieder vor Gericht willst, wenn das Kind die Kita kommt, dann solltest Du es länger fassen.
Also a) Stufenplan bis zum vollständigen Umgang und b) Umgangsplan mit Wochenende (aller 14 Tage), hohe Feiertage, Ferien, ggf. ob Du die erste oder zweite Hälfte der Schulferien wilst und vielleicht auch eine Formulierung, dass alles im gegenseitigen Einverständnis geändert werden kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 18:44
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Ist angekommen Susi. Ganz Ganz lieben Dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 18:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich empfehle auch eine Umgangsvereinbarung nicht zu starr zu regeln. Auch musst Du bedenken, dass so eine "privat" verfasste Umgangsvereinbarung jederzeit wieder gekippt werden kann. Da juckt es niemanden, ob Du Dir einen Anwalt nicht leisten kannst, oder ob vorher vielleicht "Gespräche" hätten stattfinden können ... da wird einfach nicht mehr gemacht und gut ist.

Je mehr strikte Regeln hierin enthalten sind, um so mehr beraubst Du Dich einer möglichen Flexibilität ... denn auch KM kommt mal in die Verlegenheit jemanden zu brauchen, der Betreut und dann fragt sie Dich ... (hoffentlich).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 19:04
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank,

Im Prinzip ist dies alles ohnehin für die Katz. Sie lebt aus Überzeugung von Hartz IV. Ihre Eltern haben eine Firma die super läuft und wohnen in einer 400 qm Wohnung, wo auch sie wohnt. Sie bekommt dafür noch Wohngeld, weil sie angeblich Miete zahlt. Ich kenne die Familie gut und das ist völliger Blödsinn. Sie braucht nicht zu arbeiten. Außerdem hat sie eine Nanny für die Kleine unter der Woche, das hab ich beim Jugendamtstermin erfahren.  Die Eltern, besonders die Oma kann sich ihre Zeit sehr flexibel einteilen. Sie kann die Kleine jederzeit abgeben. Ihre Schwester studiert Jura in Berlin, wo auch sie öfter mal wohnt. Sie verreist viel mit der Kleinen. Dort wird sie in ihrem Umfeld entsprechend juristisch beraten.

Bevor sie schwanger wurde war sie lange krank geschrieben wegen einer angeblichen Belastungsdepression. Ich weiß, dass dies gelogen war, denn wir haben darüber damals noch offen gesprochen. Das Ganze ging so lange bis man sie nicht länger krankschreiben konnte, ohne einen klinischen Aufenthalt zu veranlassen.  Ja, und was soll ich sagen, dann war sie schwanger. Sie hat bis dahin immer getönt wie unpassend Kinder in dieser Welt wären. Sie hat immer verhütet. Bitte jetzt keine schlauen Sprüche.

Ich kenne sie bereits alle, aber wer mir erzählt, dass er/sie in einer 8 Jährigen Beziehung mit 6 Jahren gemeinsamen Haushalt plötzlich die Eingebung bekommt ein zusätzliches Verhütungsmittel zu benutzen, profitiert entweder von Hellsicht, leidet unter Verfolgungswahn, oder sucht nach Abwechslung in der Beziehung. Sie tut alles aus Berechnung. Sie hat mir sogar offen gesagt, dass sie den Kontakt einstellt, weil sie davon ausgeht, dass es  nur auf Grund einer sogenannten nicht tragfähigen sozialen Beziehung zur Mutter zu keiner Übertragung der gemeinsamen Elterlichen Sorge kommt. Außerdem hat sie mir schon in Einzelheiten auseinandergesetzt, wie viel echten, praktischen Wirkungsgrad selbst ein richterlicher Beschluss hätte.

Wie oft kommt es schon vor, dass das Gericht eine arme Hartz IV Empfängerin, die bei ihren Eltern wohnen muss per Ordnungsgeld zwingt den Titel durchzusetzen, wenn dabei auch das Kind sanktioniert werden könnte. Mir hat sie außerdem gesagt dass ich ab jetzt nur noch zu zahlen hätte und mich gefälligst aus allem anderen raushalten soll. Sie würde einer Stunde im Monat zustimmen, damit ich mich über den Entwicklungsstand versichern kann. Sie hat studiert, ist sehr eloquent und hat auch beim JA einen super Eindruck gemacht. Ich habe bis jetzt nur gearbeitet ohne Ausbildung (die mach ich gerade nach) und alles finanziert, auch ihr Studium in München. Erst später habe ich herausgefunden, dass sie die ganzen Jahre den Höchstsatz an BAföG bekommen hat. Sie hat mich auch schon während der  Zeit betrogen.

Das alles ist mir zwar nicht ganz egal, aber es hilft jetzt nicht mehr sich darüber aufzuregen. Ich will nur, dass jetzt das Kind eine Chance bekommt eine gesunde Beziehung zu mir aufzubauen und zu führen bis es eine eigene Meinung äußern kann. Ich hab jetzt alles so wie ich das geschrieben habe bei der Antragstelle abgegeben, vor ca. 1 Monat, also ist das Kind mehr oder weniger in den Brunnen gefallen. Da sie offiziell Harz IV bekommt, bekommt sie auch Prozesskostenbeihilfe. Da die Kosten egal wie es ausgeht aufgehoben werden, kann sie bis zum St. Nimmerleinstag prozessieren. Alles was mir bleibt ist auf das Recht zu vertrauen, auf einen vollstreckbaren Beschluss zu bestehen, der hoffentlich im besten Sinne des Kindes ausfällt. Wenn ich alles in meiner Macht stehende getan habe, habe ich mit auch nichts vorzuwerfen und ich kann jederzeit reinen Gewissens und klaren Auges jede vermeidliche Frage meines Kindes ehrlich beantworten.

Ich habe mir 100%ig nichts vorzuwerfen, außer dass ich hier vielleicht nochmal hätte nachfragen sollen. Die Formulierung habe ich schon hier in einem anderen Thread zur Umgangsregelung gepostet. Die Beschränkung habe ich auch auf anraten hineingenommen. Ich persönlich bin zufrieden mit der Hilfe, denn ohne die hier hätte ich gar keine. Oh Gott ist das schon wieder lang geworden. Ich befürchte das passiert, wenn man sonst niemanden hat, wo man sein Herz ausschütten kann. Falls es jemand bis zu diesem Punkt im Text geschafft hat vielen Dank fürs zulesen; oder wie sagt man da?


Anm. Moderation: Der besseren Lesbarkeit halber Leerzeilen eingefügt.
LG oldie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 21:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also ganz so schlimm würde ich die Wand nicht anmalen.
ES gibt den glücklichen Umstand, dass sich ach die Rechtssprechung und damit die Ansicht vieler Richter ändert, und solch ein Verhalten kann der KM auch auf die Füße fallen. Da hilft ihr die beste juristische Beratung nichts. Wenn Du keine Ausbildung hast, dann vermute ich dein Einkommen einmal in der Kategorie, dass mit dem KU auch irgendwo die Grenze bei VKH liegt, also kannst Du ebenso klagen.

Die Umstände der Ausbildung, und auch der Wohnverhältnisse, würde ich ruhig mal anbringen. Es gibt schließlich auch den Großelternunterhalt, wenn Du nicht Leistungsfähig bist und dann spielt das Einkommen der Großeltern schon eine Rolle.
Was mich übrigens dahingehend wundert, da der Umstand einer Mietzinszahlung eigentlich uninteressant ist, wenn die leibliche Tochter bei den Großeltern wohnt ... die bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn da mal nicht in den höchsten Tönen gemauschelt wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2015 22:32
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Jo Kasper, das kann man wohl laut sagen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird da gemauschelt. Sie kann ja auch die Firmenwagen benutzen usw. Und die Eltern haben einen guten Berater. Was mein Einkommen angeht ist es so, dass ich mir etwas autodidaktisch beigebracht habe, was nur ganz wenige Menschen können und womit man relativ gutes Geld verdienen kann. Nur leider ist das an sehr große Firmen als Kunden und auch örtlich eher an die Firmensitze derer gebunden. Auf Projektbasis dann eben auch viel mit internationalem Reisen. Wie ich oben ja schon geschrieben habe ist meine Mutter schwer erkrankt und mit der Kleinen habe ich ehrlich gesagt auch nicht gerechnet. Nun kann ich so nicht mehr arbeiten. Ich habe immer sehr von meiner Familie und einer fundierten Wertegrundlage profitiert. Nun ist es an mir etwas zurückzugeben. Ich mache nun eine Umschulung als Erstausbildung und versuche meine Fähigkeiten breiter, ortsunabhängiger und zukunftssicherer aufzustellen. Unter anderem auch um für die Kleine da zu sein. Ich habe hier allerdings auch keine Lust den Don Quichote im Theater der Familienrechtsprechung zu geben. Wenn es so nicht geht, geht es nicht. Im Moment bleiben mir nach Abzug aller relevanten Posten und Unterhalt für die Kleine genau soviel, dass ich Geld weglegen kann, dass vll nach Abschluss der Ausbildung ein Umzug in Frage kommen würde. Ich bin nämlich gerade schon wegen meiner Mom und der Kleinen über 1000 km umgezogen. Aber alles in allem hast du Recht. Ich bedanke mich sehr dafür, dass du dir die Zeit nimmst mir Mut zu machen. Ich versuch auch ständig meinen nicht zu verlieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2015 22:58
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlchen,

die Rahmenbedingungen sind interessant zu lesen.

Das wichtigste Fazit hast Du bereits gezogen:

Das alles ist mir zwar nicht ganz egal, aber es hilft jetzt nicht mehr sich darüber aufzuregen.

Wichtig ist, Dir ein realistisches Ziel zu setzen.

Was ist aktuell erreichbar ?

Deine vorgeschlagene Umgangsregelung ist nicht schlecht.
Dennoch wird sie absehbar nicht richterlich durchgewunken ...

Du hast geschrieben, das "JA hat jetzt vorgeschlagen [...]".

Wie lautet der Vorschlag konkret ? Ist dieser Vorschlag als Antwort (bzw. Stellungnahme) auf Deinen Antrag ans Gericht gegangen ?

Wenn dem so ist, dann solltest Du Dich diesem Vorschlag gegenüber aufgeschlossen zeigen, diesem (so er vernünftig erschent) mit einer konkreten zeitlichen Befristung zustimmen, aber gleichzeitig darauf drängen, dass im Anschluß an diese Zeit eine Ausdehnung (basierend auf Deinen Vorschlägen) angestrebt wird.

Die Mauscheleien in der Familie Deiner Ex haben nichts vor Gericht zu suchen.
1. Werden derartige Anschuldigungen schwer beweisbar und
2. hast Du aktuell gem. eigener Aussage ein gutes Verhältnis zur Oma (und DAS ist etwas wert !).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2015 09:35
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Karlchen,

Mir ist ein Satz von Dir ganz besonders aufgefallen:

wenn man sonst niemanden hat, wo man sein Herz ausschütten kann.

Es wäre aus meiner Sicht ganz wichtig, dass Du dir auch für Dich Untersützung suchst - denn es wird, so wie Du alles beschreibst, keine einfache Sache werden, die da auf Dich zukommt.
Zusätzlich dann noch die Krankheit deiner Mutter... - da brauchst Du viel Kraft.

Schau Dich um, ob es in deiner Umgebung einen Väterverein, eine Beratungsstelle der Caritas, eine Glaubensgemeinschaft usw usw usw gibt, wo Du auch wrklich mit jemandem über all das sprechen kannst.
Das Schreiben hier im Forum kann sicher bei einigen Dingen helfen, aber es ist wichtig, dass Du auch direkten Kontakt zu jemand neutralem hast, der Dir zuhört und Dich unterstützt!

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2015 11:52




Seite 1 / 3