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"Emanzipation und die Folgen" oder Fragen zum Umgangsrecht

 
(@chrism)
Schon was gesagt Registriert

Welche Möglichkeiten hat man als Vater sein 14-tägiges Wochenende mit seiner tochter durchzusetzen?
Meine Ex hat mir jetzt ne Email geschickt das ich meine Tochter die nächsten 4 Wochen nicht sehen kann wegen irgendwelcher Termine die sie festgelegt hat.


Admin: Titel des Threads geändert. Uli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2007 17:44
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin....

ich würde sagen,erst um ein Vermittlungsgespräch beim JA bitten.Wenn das nicht fruchtet ab zum Gericht.

LG balduin

PS.:ich würde mal deine Betreffzeile ändern...

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 17:48
(@taccina)
Registriert

ich würde mal deine Betreffzeile ändern

oc Balduin.. reg dich ned auf...
Seine Tochter ist ja auch irgendwann ne Frau.. ma sehen ob er die auch an der Wand sehen will..

Wer sich den Schuh anzieht.....

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 17:58
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Chris,
die meisten hier kennen den Frust, den Du gerade verspürst. Diese Ohnmacht macht einen krank.

Trotzdem sind und bleiben solche Verhaltensschema extrema. Glücklicherweise sind diem meisten Frauen nicht so! Viele getrennte Eltern finden bessere Wege.

Balduin hat aber völlig recht.

Um kurzfristigen Termin beim JA bitten. Wird dieser von der KM abgelehnt, dann Einstweilige Anordnung per RA zum AG. Das Dingen muss dann zügig bearbeitet werden.

Wichtig ist dabei Konsequenz und Schnelligkeit. Du musst in deine Ex 'klassisch' einkonditionieren: Kind nicht geben = Ärger steht ins Haus. Lass an der Stelle also nicht locker und zögere nicht.

Auch beim JA nicht. Die wirken oft als Bremsen im Namen der Mutter.

Gruß,
Michael

P.S.: Tac, sachma, wer ist dat bei dir aufm Fotto? Hast Du noch ne hübsche Schwester?  :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 18:09
(@taccina)
Registriert

HAllo,

noch ne Frage, gibt es da wegen dem Umgang mal was gerichtlich geregelt worden?
Warst Du mit Deiner Ex verheiratet? Wenn nicht, hast Du die Vaterschaft anerkannt?

Liebe grüße Taccina

@ Micha: Zum Glück bin ich Einzelkind...und so böse könnt ich gar ned auf meine Schwester sein, das ich sie an Dich vermittle... :rofl2:

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 18:45
(@chrism)
Schon was gesagt Registriert

ne da ist nichts geregelt worden, waren nicht verheiratet. Natürlich nicht alle Frauen an die Wand stellen, aber in dem Moment... :gunman:
Sie ist weggezogen und hat gemeint, einmal im Monat krieg ich sie. Dann hab ich sie schliesslich dazu gebracht zum Jugendamt zu gehen und der hat es ihr dann erklärt. Das war so im März. Dann hat sie noch versucht rumzufeilschen von wegen erst Samstag morgen abholen und so, weil ihr neuer würde meine tochter ja dann auch nur noch jedes 2te Wochenende sehen...Aber es hat noch nie geklappt das ich meine Tochter 14 Tägig gesehen habe. ok ein paarmal gings von mir aus nicht ,aber meistens von ihr.
Wie ist das wenn sie jetzt den Termin verschiebt sollte ich da nicht dafür dann meine Tochter auch 2 We hintereinander sehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 00:48
 Uli
(@Uli)

Hallo Chrism,

möchtest Du nicht den Titel Deines Threads überdenken/ ändern?! Vielleicht magst Du mir per PN einen alternativen Titel schicken, ich würde das dann entsprechend ändern. So wie jetzt halte ich das für wenig erträglich gerade den vielen engagierten Frauen hier gegenüber.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 01:25
(@jemmy)
Registriert

Wie ist das wenn sie jetzt den Termin verschiebt sollte ich da nicht dafür dann meine Tochter auch 2 We hintereinander sehen?

Ne, solltest du nicht! Dieser Fall sollte garnicht erst eintreten. Kinder brauchen verlässliche Regelmäßigkeit, sie sind kein Spielball, den man sich holt ( oder heraus gibt ), wenn man den mal Zeit und Lust hat. Soweit man es in der Macht hat, hat man sich an die regelmäßigen Zeiten zu halten.
Wenn ein Gespräch beim JA nicht gefruchtet hat kannst du einen neuen Versuch starten. Ob das Sinn macht, mußt du entscheiden, ansonsten ab zum RA und Klage einreichen.

Und bei allem Verständnis für deine Lage: Ein solcher Titel ist nicht angebracht. Was du denkst ist eine Sache, was du von dir gibst eine andere. Wieso maßt du dir mit einer solch allgemeinen Aussage an, ob meine LG an die WAND gehört ?!  😡

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 10:27
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

also ich kann dir jetzt mal ganz sachlich siebenmalklugscheiß empfehlen:
erstens: plan machen fürs ganze jahr, 14-tägig eintragen, geburtstag und weihnachten etc. berücksichtigen, dann termin beim ja und dort dann nur auf die momentan schlechte situuation auf das kind eingehen.
nie die km schlecht machen - sie ist die beste (merk dir das!) du musst denen zeigen, dass du etwas für das kindeswohl tust! und diese termine sind dann verbindlich. das kannst du mit dem ju regeln. bei uns wurde dieser plan von allen uinterschrieben. und dann hast du bei gericht, wenns denn sein muss schon mal ne grundlage.
zweitens, wenn das gar net fruchtet, was aber net immer sein muss, dann anwalt aufsuchen und umgang einklagen - aber da gibts andere, die sich besser auskennen - grüße

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 10:43
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin..

@ Jemmy:

Wie ist das wenn sie jetzt den Termin verschiebt sollte ich da nicht dafür dann meine Tochter auch 2 We hintereinander sehen?

..und Du hast gesagt:

Ne, solltest du nicht! Dieser Fall sollte garnicht erst eintreten. Kinder brauchen verlässliche Regelmäßigkeit, sie sind kein Spielball, den man sich holt ( oder heraus gibt ), wenn man den mal Zeit und Lust hat. Soweit man es in der Macht hat, hat man sich an die regelmäßigen Zeiten zu halten.

Wenn sowas passiert, würde ich sehr wohl auf ein "Ersatzwochenende" bestehen und das er zügig umgesetzt wird.Das es eine Ausnahme bleiben soll,ist klar.
Die Einhaltung der "Umgangstage" muß natürlich von beiden Seiten kommen.

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 10:58




(@jemmy)
Registriert

Moin..

@ Jemmy:
Die Einhaltung der "Umgangstage" muß natürlich von beiden Seiten kommen.

Ähh, hab ich ganz klar so zum Ausdruck gebracht!

.....den man sich holt ( oder heraus gibt ).........

Wenn sowas passiert, würde ich sehr wohl auf ein "Ersatzwochenende" bestehen und das er zügig umgesetzt wird.

Natürlich kannst du darauf bestehen. Die Frage ist, ob das irgend jemanden interessiert. Wenn der Umgang gerichtlich geregelt ist, wirst du mit solch einer Forderung ins leere laufen, da ja so gesehen, kein BesuchsWE ausfallen kann. Um das zu verhindern gibt es ja ein Urteil. Lies mal ein bischen im Forum unter "meine Geschichte". Es wird dir sehr schnell auffallen, dass Recht haben und Recht bekommen für KV`s in diesem Lande zwei paar Schuhe sind. Der Satz " Ich bestehe aber darauf " wird bei keinem Richter auch nur ein zucken des Mundwinkels verursachen. Mit dem Satz " Ich MÖCHTE doch nur mein Kind sehen" , kommst du da vermutlich wesentlich weiter.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 11:31
(@chrism)
Schon was gesagt Registriert

Hallo danke für eure Tipps, das mit dem Plan fürs sehen meiner Tochter finde ich sehr gut, hatte ich vorher noch nirgendwo gelesen.

Kann bittte mal jemand den Threadtitel ändern? Anscheinend bin ich hier paar Leuten zu nahe getreten...

mögliche Vorschläge:

"Scheiss Pipis!"
"Alles V*** ausser Mutti!"
"Zickenterror!"
"Vater auf dem Abstellgleis der sich alles bieten lassen muss."
ACAB

Spass, kommt runter ich mache nur Scherze. Nennt ihn "Emanzipation und ihre Folgen." Ich hoffe das ist PC genug und es können alle damit leben. Ansonsten müsssten wir halt drüber abstimmen wie wir den Thread nennen.Aber ich glaube das hilft meiner Tochter auch nicht weiter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 19:41
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hay Jemmy,

Natürlich kannst du darauf bestehen. Die Frage ist, ob das irgend jemanden interessiert. Wenn der Umgang gerichtlich geregelt ist, wirst du mit solch einer Forderung ins leere laufen, da ja so gesehen, kein BesuchsWE ausfallen kann.

Was ist wenn das Kind ist so krank dass es transportunfähig ist?
Der Umgang (WE) wird wohl ausfallen, ob Gericht oder nicht.
Was ist, wenn Krankheit vorgetäuscht wird um Umgänge zu verhindern?

Also ich interessiere mich.
Rein logisch müssen ausgefallene Umgänge nachgeholt werden. Ausnahme: Transportunfähig.
Verhinderung von Missbrauch:
Wem ein Umgang verbaut wurde hat Anrecht auf Ersatz innerhalb von 12 Monaten; Regelung natürlich beidseitig.
Ohne solch einer Regelung hätte der Mächtigere (auch Streitsüchtigere) indirekt die Auswahl der Umgangstage!!!!!

@ chrism,

Natürlich nicht alle Frauen an die Wand stellen, aber in dem Moment... :gunman:

Ähhh, hab ne Frau als Kind, soll die auch an die Wand?

Hab gerade gelesen, du willst den Titel ändern :thumbup:

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 19:46
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann bittte mal jemand den Threadtitel ändern? Anscheinend bin ich hier paar Leuten zu nahe getreten...

Schau mal bei Antwort "6" nach:

Vielleicht magst Du mir per PN einen alternativen Titel schicken, ich würde das dann entsprechend ändern. .........
LG, Uli

LG balduin


Admin: Titel des Threads geändert. Uli

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 19:55
(@jemmy)
Registriert

Hallo Kuno !

Hay Jemmy,
Was ist wenn das Kind ist so krank dass es transportunfähig ist?
Der Umgang (WE) wird wohl ausfallen, ob Gericht oder nicht.

Davon gehe ich aus, es sei denn KV will sein Kind unter die Erde bringen !

Was ist, wenn Krankheit vorgetäuscht wird um Umgänge zu verhindern?

Das ist gängige Masche um den Umgang zu stören. Wird aber früher oder später nach hinten los gehen. Kein Richter kauft einem Elternteil ab, das Fieber nur am BesuchsWE auftaucht. Mal davon abgesehen- Ich habe meiner EX damals gesagt " Kein Problem, pack die Medikamente ein und ab gehts. Die Erkältung geht auch bei mir weg.

Rein logisch müssen ausgefallene Umgänge nachgeholt werden. Ausnahme: Transportunfähig.
Verhinderung von Missbrauch:
Wem ein Umgang verbaut wurde hat Anrecht auf Ersatz innerhalb von 12 Monaten; Regelung natürlich beidseitig.
Ohne solch einer Regelung hätte der Mächtigere (auch Streitsüchtigere) indirekt die Auswahl der Umgangstage!!!!!

Nicht hätte ===== HAT  :knockout:
Hmm, Anrecht auf Ersatz ?  Wie willst du das beweisen ? Wenn es danach ginge, hätten einige KV`S mitlerweile das " Anrecht " auf den Rest des Lebens ihres Kindes ! Und wieso nimmst du Transportunfähigkeit dann aus. Das BesuchsWE ist ausgefallen und nach deiner Logik müsste das auch in diesem Fall nachgeholt werden. Ich hoffe, dass du bemerkst, dass deine Logik nicht unbedingt logisch ist.

@ chrism

Es freut mich, dass du den Titel hast ändern lassen ! :thumbup:

Du hast erwähnt, dass eine Äußerung deiner EX beinhaltete, dass ihr Next das Kind dann ja nicht so oft sehen könnte, wenn es alle zwei WE bei dir ist. Bei Gelegenheit solltest du ihr mal klar machen das dich das nicht interessiert. Der Typ hat genau so viele Rechte und ist für seinen Umgang genau so wichtig, wie irgendeine Putzfrau auf ner Autobahnraststätte. Sollte sie so einen Satz in der Verhandlung auf Umgang von sich geben, schwillt dem Richter vermutlich in sekundenschnelle der Kamm.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 23:34
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo - hab mal alles nochmal durchgelesen ... wie alt ist denn das töchterchen? hab nix gefunden ... vielleicht liegst am noch nicht getrunkenen kaffee .. nee soll heissen: falls sie schon etwas älter ist (so ab 12 eher sinnvoll) .... einfach mit ihr selbst termine vereinbaren oder gar einen plan erstellen - wirkt oft wunder .... du hast die gleichen rechte -  :thumbup:

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2007 10:35
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo chrism,

hab lang überlegt weil das Thema auch mich betrifft.
Jemmy sagt es richtig.

Kein Richter kauft einem Elternteil ab, das Fieber nur am BesuchsWE auftaucht. Mal davon abgesehen- Ich habe meiner EX damals gesagt " Kein Problem, pack die Medikamente ein und ab gehts. Die Erkältung geht auch bei mir weg.

Sollte der Umgang doch ausfallen so muss KM diesen Ausfall rechtfertigen.
Sollten viele Umgänge ausfallen so liegt Umgangsverweigerung vor und du kannst vor Gericht gehen.

Aber es hat noch nie geklappt das ich meine Tochter 14 Tägig gesehen habe. ok ein paarmal gings von mir aus nicht ,aber meistens von ihr.

Von deiner Seite darf so etwas nicht passieren, du wirst unglaubwürdig wenn du den Umgang gerichtlich regeln willst.
Ihr müsst über JA Thermine vereinbaren und diese einhalten. Solltest du diese nicht einhalten, so kann KM klagen.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2007 11:41
(@chrism)
Schon was gesagt Registriert

naja es ging deshalb nicht von meiner Seite aus, weil ich krank war und Gefahr bestand das ich meine tochter angesteckt hätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2007 00:01